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Mir fehlen alle meine Sachen

 
(@freiermensch)
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Hallo Zusammen,

neben der Streitigkeit um den Umgang mit meinem Kind, habe ich bereits eine Anzeige wegen einiger Gegenstände die mir offensichtlich (z. B. KFZ aus Tiefgarage etc.) entwendet wurden, erstattet. Im "Gegenzug" erhielt ich eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, obleich es nie einen Vorfall in dieser Richtung gab.
Meine Anwältin riet mir zur Anzeige. Gleichzeitig schrieb sie die Anwältin meiner ehemaligen Lebensgefährtin an, dass sie die Gegenstände der beigefügten Liste (komplette Auflistung aller Gegenstände, Möbel etc.) herausgeben soll, da andernfalls Herausgabeklage erhoben wird. Da sich zum Zeitpunkt der Trennung ALLES von mir, somit auch sämtliche Rechnungen etc., in der damals noch gemeinsamen Wohnung befanden, habe ich außer Aussagen von Zeugen sowie einer vorliegenden eidesstattlichen Versicherung meines Freundes, welcher mich noch ca. eine Woche vor der "ungeplanten" Trennung besuchte, keinerlei "Beweise", dass es sich bei den Gegenständen um meine Gegenstände handelt. Als "Erklärung" für diesen fatalen Fehler meinerseits kann ich nur darauf verweisen, dass wir uns ursprünglich im Guten trennten, und erst als die ungeplante räumliche Trennung hinzu kam, sie ihr wahres Gesicht zeigte. Als sie zu mir zog, brachte sie nichts mit, außer ihre Kleidung. Sämtliche Möbel, Gegenstände, einfach ALLES was in der Wohnung jetzt ist, ist meines.
Wie kann ich am sinnvollsten und unter Berücksichtigung aller Umstände (anhängiger Umgangsrechtsstreit etc.) so vorgehen, dass ich dennoch nicht auf meine Sachen (Gesamtwert in der Wiederbeschaffung mindestens 60.000 €) verzichten muss?
Vielleicht sollte ich dazu erwähnen, dass ich außer diesen Sachen tatsächlich völlig mittellos bin, und momentan noch darauf "hoffe", nächsten Monat wieder Arbeit zu haben...

Besten Dank für Eure Antworten im Voraus

Sascha  (momentan "etwas" verzeweifelt...)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2008 20:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Sasche,

knifflig...

Weiten wir das Thema mal extrem aus, damit du die Tragweite erkennst. Es kommt zur Klage auf Herausgabe. Der Unrechtsprecher ist sehr geneigt, deinem Antrag zu entsprechen und erkennt die Liste plus EV an. Damit hast du einen Titel, den du vollstrecken kannst. Deine Ex gibt nun trotz des Urteiles die Sachen nicht raus. Du, im Besitz eines vollstreckbaren Titels, schickst den GV auf den Weg. Wenn der nun den Grundig Fernseher, Farbe Schwarz, pfänden will, wird Ex sagen: "Das ist meiner. Wo der andere ist, weiß ich nicht (ersatzweise: der ist kaputt und ich habe ihn entsorgt)."

Wie willst du dem GV beweisen, dass der Fernseher der deinige ist? Genau, über die Seriennummer und ausschließlich darüber. Nur, hast du die?

Gleichsam verhält es sich mit Kleidung, Geschirr, Werkzeug, ...

Du musst jeden einzelnen Gegenstand im Streitfall explizit und eindeutig benennen können.

Die Frage wäre, ob es eine Straftat ist, wenn du dir Zugang zur Wohnung verschaffst und deine eigenen Sachen "entwendest".

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2008 21:10
(@freiermensch)
Schon was gesagt Registriert

hallo deepthoght,

danke für deine antwort.
am 29.03. wollte ich genau das tun. allerdings war sie "zu hause" und hat das schloss ausgetauscht. aus rücksicht (da mein kleiner da war, und ich ihn ja irgendwann auch mal bei mir haben möchte) habe ich dann "nur" die polizei gerufen, die nichts gemacht hat. kleidung hat sie mir "gnädigerweise" zu ca. 50 bis 60 % ausgeräumt und übergeben. papiere? mit sicherheit in der wohnung. auto? offenbar verkauft. pc? laptop? ich kann "beweisen", dass sie den laptop danach nutzte. habe sogar meinen verkäufer als zeugen, dass sie versuchte, die rechnung bei ihm "verschwinden" zu lassen, oder besser noch gleich umschreiben zu lassen.
wie lange dauert es denn einen solchen titel zu bekommen? was kostet der "spass" in etwa? gibt es noch andere möglichkeiten, die sinnvoll sind? (strom ablesen lassen [fingiert] und dabei "fotografieren" lassen, dann anzeigen wegen unterschlagung etc.)?

gruß
sascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2008 21:18