Du begehst da schlicht einen Denkfehler.
Ihr gehören nach eurer Vereinbarung nun mal 63% des Hauses und damit auch 63% der Einnahmen.
Sie steht aber nur für 50% der Schulden gerade und trägt daher auch nur 50% der Kreditkosten.
Das resultiert aus eurem Unterschiedlichen Eigenkapital.
Das magst du doof finden, nur dann hättest du nicht diese Vereinbarung treffen dürfen.
An Wartung und Reparaturen, also den typischen Lasten eines Hausbesitzers ist sie wiederum zu 63% beteiligt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ihr gehören nach eurer Vereinbarung nun mal 63% des Hauses und damit auch 63% der Einnahmen.
Das kann ich ja nachvollziehen.
Sie steht aber nur für 50% der Schulden gerade und trägt daher auch nur 50% der Kreditkosten.
Das resultiert aus eurem Unterschiedlichen Eigenkapital.
Auch das kann ich nachvollziehen.
Nur steht ihr bei Verkauf dann Ihre "Einlage" zu oder 63%?
Ist da mein Denkfehler?
Das magst du doof finden, nur dann hättest du nicht diese Vereinbarung treffen dürfen.
Ja, das ist doof für mich, aber gemäß ihrer Einlage fair. Schriftlich fixiert ist das aber nicht.
An Wartung und Reparaturen, also den typischen Lasten eines Hausbesitzers ist sie wiederum zu 63% beteiligt.
Tja, auch da gibt es Ärger. Wartungskosten, "können" je nach Mietvertrag auf die Mieter umgelegt.
Sie will sich auch z.B. nicht mehr an den Wartungs- und Reparaturkosten der Solaranlage beteilgen.
"Die haben nur Auswirkungen auf die Nebenkosten, also warum sollte ich da investieren?"
Toll ! Das erhält aber doch den Wert des Hauses.
Danke für die prompte Anwort
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Nur steht ihr bei Verkauf dann Ihre "Einlage" zu oder 63%?
Ist da mein Denkfehler?
63%, bzw. 50% wenn du die Vereinbarung leugnest und nach Grundbuch aufgeteilt wird.
Tja, auch da gibt es Ärger. Wartungskosten, "können" je nach Mietvertrag auf die Mieter umgelegt.
Sie will sich auch z.B. nicht mehr an den Wartungs- und Reparaturkosten der Solaranlage beteilgen.
"Die haben nur Auswirkungen auf die Nebenkosten, also warum sollte ich da investieren?"
Toll ! Das erhält aber doch den Wert des Hauses.
Welche Arbeiten umlagefähig sind, regelt das Mietrecht.
Wenn z.B. die Solaranlage kaputt geht, und die Mieter inkl. dir kein warmes Wasser mehr haben, haben sie gegen die Eigentümer einen Anspruch auf Reparatur.
Diese ist nicht umlagefähig.
Vorbeugende Erhaltungsmassnahmen, wie z.B. Fensteranstrich müssen von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und bezahlt werden.
Auch diese besteht offiziell zu je 50% aus euch beiden, inoffiziell zu 63% aus ihr. Damit wäre sie quasi alleine Beschlussfähig.
Wenn diese Arbeiten unterlassen werden, schmälert das natürlich auf Dauer den Wert des Hauses, schädigt also vor Allem sie und auf mittlere Sicht gefährdet das auch die Einnahmen, da für eine runtergekommene Rummelbude nicht mehr so hohe Mieten erzielt werden können.
Erweiterungsarbeiten und Verbesserungen, die dem Mieter zu Gute kommen, wie z.B. Wärmeisolierungen oder der Einbau eines Fahrstuhls werden (einstimmig?) von der Eigentümerversammlung beschlossen und finanziert und können unter bestimmten Umständen mit 11% der investitionssumme pro Jahr auf die Mieter umgelegt werden.
Das Problem ist, dass solche Fragen nur schwer unter verfeindeten Parteien zu klären sind.
Dafür macht man i.d.R. einen Gesellschaftsvertrag, in dem für die möglichen Streitpunkte Lösungsansätze vorgegeben werden.
Das klappt i.d.R. aber nur, solange man sich noch nicht hasst.
Wenn das so weiter geht, ist es sicher besser, du ziehst aus und ihr verkloppt das Haus, denn wie du schon sagst, sowas kann unglaublich viel Lebensenergie verbrauchen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ Beppo: Volle Zustimmung meinerseits zu allen von Dir aufgeführten Punkten.
Das nur, weil ich gestern ja versucht hatte, einiges mitzustrukturieren.
@P45: Ich würde mich an Deiner Stelle auch einmal ernsthaft mit dem Gedanken beschäftigen, auszuziehen und das Haus zu verkaufen. Ohne fixierte vertragliche Vereinbarungen (Gesellschaftsvertrag, Mietvertrag) wird das alles sehr lästig werden. Und ohne vernünftige Kommunikation und einem gemeinsamen Ziel, eine faire Einigung zu erreichen, werdet ihr das vertragliche nicht hin bekommen. Also, wech mit Schaden. Der dürfte sich für Dich aber im Überschaubaren bewegen. Hauptsache Du kannst mit 37% Veräußerungserlös die 50% der Bankschulden bedienen. Wobei, falls auch das nicht reicht, wird die Bank sich an die DEF halten. Und ohne interne schriftliche Vereinbarung zur Aufteilung der Bankschulden....
Viel Glück
Toto
Moin P45,
ich verfolge auch diesen Thread mal wieder mit Hochspannung ...
Habt Ihr das Eigentum denn inzwischen aufgeteilt ???
Euren 63/37-Ansatz habe ich mittlerweile - glaube ich - geschnallt (550 kEUR Anschaffung, vorab 125 kEUR Erbvorschuss an sie, Rest hälftig).
In diesem Thread wurden ja schon mal diverse Optionen zum weiteren Vorgehen diskutiert.
Neuer Denkanstoß:
Vielleicht stellt eine Aufteilung der Immobilie auf Basis der Wohnfläche (anstelle auf Basis des eingebrachten Kapitals) ja für Euch eine Alternative dar, denn so wie ich Dich bis dato verstanden habe, sind in der Immobilie Wohnungen separierbar.
Du übernimmst den von Dir bewohnten Teil und Ex den anderen (zwecks Vermietung oder Veräußerung) via Teilungserklärung. Die Schulden teilt Ihr unter Berücksichtigung des Erbvorschusses auf (in welcher Höhe dieser Berücksichtigung finden sollte, wäre Verhandlungssache, beim Zugewinn wäre dieser voll dem Anfangsvermögen zuzurechnen).
Beispielrechnung:
Wohnfläche (Du): 120m²
Wohnfläche (sie): 80m²
Schulden:
Gesamt 260.000 EUR
Dein Anteil: 156.000 EUR (120/200 x 260.000)
Ihr Anteil: 104.000EUR
Berücksichtigung Erbvorschuss: 62.500 EUR von Dir an sie (bei voller Berücksichtigung der 125.000 EUR - ggf. Anpassung aufgrund Wertverlust)
Dein Anteil: 218.500 EUR
Ihr Anteil: 41.500 EUR
Dass auch in diesem Falle Grundregeln (Gemeinschaftsordnung) für die Umlage nicht-verbrauchsabhängiger Kosten sowie Instandhaltung notwendig sind, sollte klar sein.
Nur so´n Gedanke (mit einigen Stellschrauben) ...
Besten Gruß
United
Gute Idee!
Knackpunkt dürfte sein, dass ihr zwar mehr gehört aber er mehr als die Hälfte bewohnt.
Und mit einem Drittel des Hauses wird er wohl nicht auskommen.
Das macht die Verhandlungen sicher nicht leichter.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Morgen,
die Idee ist wirklich nicht schlecht. Das müßte man mal genau durchrechnen.
Wenn am Ende aber dabei rauskommt, das ich ein weteres Darlehen aufnehmen müßte,
platzt leider auch die Idee.
Desweiteren steht und fällt mein Wohnen hier im Haus auch damit, ob DEF KU zahlen wird.
Ich habe das ganze Thema mal Übernacht sacken lassen (wieder kein Schlaf 🙁 )
und dabei fallen mir zwei Sachen auf.
1. Drei Jahre lang lief es zwischen DEF und mir super. Andere getrennt lebende waren da schon fast neidisch.
Dann liefen die Zinsbindungen der Darlehensverträge aus. Da ja alles prima war, haben wir beide für weitere zehn Jahre
neu unterschrieben. Ich wußte zwar von ihren Existenzängsten, des Geldes wegen, wollte aber auch, das alles so weiter
läuft wie bisher.
Tja, falsch gedacht. Seid den Unterschriften bedrängt sie mich. Ob zu Recht oder nicht, laß ich mal aussen vor.
Sie ist jedenfalls die Sorge los, das wir das Objekt auf die Schnelle zerschlagen könnten. Wäre ein erheblicher
Verlust für sie gewesen. So komme ich ohne immense Vorfälligkeitszinsen zu zahlen nicht mehr aus den Verträgen.
Seitdem versucht sie nicht nur unbeteilgt an den Zahlungen (bisher läuft "alles" über mein Konto) zu sein, nein
sie möchte auch noch etwas abschöpfen.
Es mag ja ihr Recht sein, aber komisch ist das schon. Erst den Ball flach halten, mich in Sicherheit lullen und kaum stehen
die Verträge, Druck machen.
2. Seid ebenfalls der Zeit, will sie auch zurück in das Haus. Sie argumentiert, das wenn ich mir das nicht leisten kann,
zieht sie mit fünf Kindern ein. Auch nein, nur mit vieren, weil eins bestmmt nicht mit ihr wohnen will. Oh, auch ein zweites will wohl nicht mehr.
Naja, sie meint, das sie sich das mit dem KU leisten könnte.
Vielleicht zieht aber auch NEXTNEXTNEXT mit ein und zahlt zu. Ich glaube sie bereut es, bei der Trennung ausgezogen zu sein und es wutzt
sie auch das ich in dem Haus wohne, welches zum Großteil ihr gehört.
Das scheint ihr Masterplan zu sein.
Sie wohnt wieder mit allen Kindern dort, ich zahle 5x KU und die Darlehen.
Ich will aber auch dort wohnen bleiben, mit sovielen Kindern, wie die es wollen.
Ene wichtige Frage nebenher: Wenn ihr mehr Prozentanteile am Grundstück gehören, kann sie dann auch bestimmen wer dort wohnt?
Soweit erstmal meine Gedanken
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Nein.
Du hast defakto ein bestehendes Mietverhältnis.
Aus dem kann sie dich auch als Mehrheitseigentümer oder sogar Alleinherrscher nicht so einfach raus kegeln.
Und juristisch hat sie die Mehrheit ja noch nicht mal.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Puh, Danke für die Antwort.
Ein Sorge weniger.
Ich habe mich, unstruktruiert wie man hier schon festgestellt hat, in "Kleinkram" verstrickt und fast
nicht bemerkt, was der Masterplan eigentlich ist.
Also nehme ich nun die Mieteckdaten und gehe in die neue KU Berechnung.
Wenn am Ende alle Zahlen stehen, weiß ich was ich machen kann oder machen muss.
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin P45,
irgendwie scheint Dein Denken von der Erwartung beseelt, dass es eine Art "Rechenschema" oder eine ganz eindeutige Paragraphenlösung geben müsse, die man step by step abarbeiten kann, um dann bei einem bestimmten Ergebnis zu landen. So ähnlich wie "der Halter eines Kraftfahrzeugs ist für die Entrichtung der Kfz-Steuer verantwortlich" oder "in der Halbzeit werden die Seiten gewechselt". Das gibt es in einer Konstellation wie Eurer aber nicht.
Zudem wirfst Du immer wieder zwei Sachverhalte durcheinander: Wie man nach einem Verkauf den Verkaufserlös aufteilen (bzw. ihr Startkapital herausrechnen) müsste ist etwas anderes wie die Frage, wer zu welchen Konditionen im Haus wohnen bleiben darf. Denn rein rechtlich gehört Euch die Hütte zu genau gleichen Teilen; keiner von Euch hat eine "Mehrheit", mit der er den anderen überstimmen könnte. Aber jeder von Euch braucht den jeweils anderen, damit das Ganze nicht in einer Katastrophe endet, an der am Ende nur Banken, Anwälte und Immobilien-Schnäppchenjäger Geld verdienen.
Eure Lösungen finden sich nicht im Gesetz und nicht in irgendwelchen Zins- und Prozentrechnungen, sondern in der Vernunft. Solange Argumente wie "ich kralle mir alle Kinder; dann kriege ich genügend KU, um wieder einzuziehen und die Hütte halten zu können" eine Rolle spielen, ist die Vernunft allerdings weit entfernt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hier sieht echt jemand den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Ich frage mich was das für ein Haus ist soll, das bei einer Miete von 1625 nur 300000 wert sein soll.
Und das bei Anschaffungs-/ Renovierungskosten von 425 oder 550 Tsd nur 300000 wert sein soll.
Im Übrigen ist die Berechnung unter 3. richtig, es werden die Erträge geteilt 63/37 und die Schulden gezahlt 50/50. Was Dir aber bei der Unterhaltsberechnung entgegenkommen sollte.
Sind denn die 260000 die Du glaubst an die Bank zahlen zu müssen die Restschuld oder kommt womöglich noch die Vorfälligkeitsentschädigung hinzu?
Moin P45,
irgendwie scheint Dein Denken von der Erwartung beseelt, dass es eine Art "Rechenschema" oder eine ganz eindeutige Paragraphenlösung geben müsse, die man step by step abarbeiten kann, um dann bei einem bestimmten Ergebnis zu landen.
Stimmt eigentlich. Erst mussten die Besitzverhältnisse geklärt werden, daraus ergibt sich Miete und Tilgungszahlungen, daraus ergibt sich KU.
Wie denn sonst?
Zudem wirfst Du immer wieder zwei Sachverhalte durcheinander: Wie man nach einem Verkauf den Verkaufserlös aufteilen (bzw. ihr Startkapital herausrechnen) müsste ist etwas anderes wie die Frage, wer zu welchen Konditionen im Haus wohnen bleiben darf.
Naja, eigentlich eigentlich werfe ich nichts durcheinander, die Fragen ergaben sich aus der Reihenfolge oben.
Das sind, wie Du richtig sagst, zwei Paar Schuhe, nur versuche ich zu beleuchten was geht und was nicht, was der Stand jetzt, was später ist.
Kann ich sie auszahlen, kann ich es mir leisten dort wohnen zu bleiben, werde ich über den Tisch gezogen oder läuft alles OK.
Eure Lösungen finden sich nicht im Gesetz und nicht in irgendwelchen Zins- und Prozentrechnungen, sondern in der Vernunft. Solange Argumente wie "ich kralle mir alle Kinder; dann kriege ich genügend KU, um wieder einzuziehen und die Hütte halten zu können" eine Rolle spielen, ist die Vernunft allerdings weit entfernt.
Da stimme ich mit Dir voll überein.
Hier sieht echt jemand den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Ich frage mich was das für ein Haus ist soll, das bei einer Miete von 1625 nur 300000 wert sein soll.
Na, das habe ich schon x-mal erklärt. Alter Bestand, Neubau, Renovierung, Restaurierung usw
Und das bei Anschaffungs-/ Renovierungskosten von 425 oder 550 Tsd nur 300000 wert sein soll.
Tja, der Straßenwert liegt bei 500.000, nur bekommst Du das auf dem Markt nicht. Das sind unterschiedliche Sachen.
Im Übrigen ist die Berechnung unter 3. richtig, es werden die Erträge geteilt 63/37 und die Schulden gezahlt 50/50. Was Dir aber bei der Unterhaltsberechnung entgegenkommen sollte.
Eben das musste ich erstmal sehen bzw mir hier erklären und berechnen lassen.
Sind denn die 260000 die Du glaubst an die Bank zahlen zu müssen die Restschuld oder kommt womöglich noch die Vorfälligkeitsentschädigung hinzu?
Ohne Vorfälligkeitszinsen, wie oben geschrieben habe ich mit DEF gerade vor einem Jahr die Verträge um ein Jahr verlängert.
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Habt ihr wirklich nur um 1 Jahr verlängert?
Dann kostet die Vorfälligkeit aber auch fast nix.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Habt ihr wirklich nur um 1 Jahr verlängert?
nö, siehe:
Dann liefen die Zinsbindungen der Darlehensverträge aus. Da ja alles prima war, haben wir beide für weitere zehn Jahre
neu unterschrieben.
das wird bei der VFE dann schon ziemlich teuer - aber für beide!
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
Habt ihr wirklich nur um 1 Jahr verlängert?
Sorry, da habe ich mich verschrieben. Wie Brille007 schon zeigte, haben wir auf Zehn Jahre unterschrieben,
Da ich mich nun langsam auf die KU Berechnung vorbereite, möchte ich Euch bitten mir zu sagen, wie das
bei den neuen Tilgungs- und Mietzahlen mit dem Wohnwert aussieht.
Ich würde ja nun die Hälfte der Bankschulden zahlen, also 883,13 (1766,26 für alle drei bewohnten Objekte gesamt)
Für den Teil des Hauses wo ich drin wohne, zahle ich anteilig Miete von 567 (63% von 900 für das gesamte von mir bewohnte Objekt)
Zählt meine Miete von 567, irgendwo mit rein oder wird stur 900 minus 883,13 gerechnet?
Wie sieht der Wohnwert"vorteil" bei mir aus, da ich Miete "und" Tilgungen/Zinsen zahle?
Meine zusätzlichen Mieteinnahmen (37% von 500+225) werden ja später beim KU als zusätzliches Einkommen gewertet werden.
Ich kann einfach nicht anders und mache mir über alles einen Kopf. Aber lieber stehen die Gedanken hier im Forum (egal wie peinlich für mich), als
das sie mir des Nachts im Kopf rumschwirren.
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Du nimmst die übliche Nettokaltmiete für eine Wohnung deiner Art, z.B. aus dem Mietenspiegel oder aus Immoscout24.de
Z.B.
1.000,-€ Ortsübliche Miete.
- 567,-€ tatsächlich bezahlte Nettokaltmiete.
+ 268,-€ Mieteinnahmen (500+225)*37%
- 600,-€ Zinsen (156.000,-*4%?)
- 283,-€ Tilgung, entsprechend Erhaltungsrücklage und Kompensation für fehlende AfA.
----------
- 182,-€ Saldo
Du machst also mit deinen Immobilien incl. Wohnvorteil keinen Gewinn, sondern einen Verlust von 182,- €
Diesen wirst du allerdings nicht geltend machen können.
Bei deiner Ex sieht das dann so aus:
+ 567,-€ Miete von dir
+ 457,-€ Miete von den Anderen
- 600,-€ Zinsen genau wie du oder 104.000,-*4%?
- 283,-€ Tilgung wie du?
-----------
141,-€ Saldo
Sie macht also 141,- € Gewinn, der Unterhaltsrelevant ist!
Wenn du ihr übrigens nur 50% der Miete zukommen lassen würdest, würde sie übrigens keinen Gewinn machen.
Vor dem Hintergrund darf sie sich gerne über ihren Erfolg mit den 63% freuen und du brauchst sie ja nicht darin zu bestärken, euren Deal ins Grundbuch zu schreiben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also für mich passen Miete und Wert des Hauses nicht zusammen.
Auch wenn ihr noch 9 Jahre offen habt wird's nicht unbedingt teuer, da sich die Zinsen ja kaum bewegt haben meines Wissens.