Hallo Forum,
kurze Frage die mir gestern Abend in den Sinn gekommen.
Ich habe im Rahmen Zugewinn alle meine Konten gewissenhaft angegeben und belegt. Aufstellung ist bereits beim Gericht eingegangen.
Gestern habe ich meine alte Wohnung aufgrund Umzug an meinen Vermieter übergeben. Und da sagt er in einem Nebensatz ´Die Kaution überweise ich dann nächste Woche´.
Bumm, die Kaution hatte ich beim Zugewinn völlig vergessen. Zudem ich ja keine Kontonummer oder ähnliches von dem Geld hatte.
Ich überlege nun ob die Kaution die vor dem Stichtag Scheidungsantrag an meinen Vermieter gegangen ist überhaupt Zugewinnsrelevant ist. Schließlich war es ja bis dahin ´sein´ Geld.
Was meint ihr?
Gruß
Bart
Hallo Bart,
wenn du die Kaution bereits vor Eheschliessung gezahlt hättest, wäre sie Teil deines Anfangsvermögen und könnte aufgezinst werden.
Wenn du sie während der Ehe geleistet hast, dann müsstest du die Hälfte davon abgeben, da sie in deinem Endvermögen aktuell fehlen.
Was du jetzt machst, musst du selbst wissen. Im zweiten Fall, wäre es natürlich blöd, wenn es herauskommt, dass du da was verschiegen hast.
Das Geld war nie Eigentum des Vermieters, es war lediglich in seinem Besitz. Es war also immer 'deins'. Du hättest sogar verlangen können, dass er es auf ein separates Konto einzahlt.