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Meine Geschichte Neues Mitglied "blonder Mann"

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(@lebensbaum)
Schon was gesagt Registriert

Moin Moin Brille,

den Fall den du schilderst habe ich gelesen ,stimmt. Mit dem ZGA hast du auch recht, ob nun Haus oder Geld das ist dass gleiche und wird/muss ausgeglichen werden.
Was den § 1365 aber angeht, hoffe ich gibst du auch zu das es an dem ist ?

Was die Anwälte angeht, ganz klar würde ich genauso machen denn dass ist ihr Job und Umsatz.
So aber nun mal Butter bei de Fische meinerseits:

Ich habe hier die Marktpreisberechnung liegen ( ist 100% der MP ). Liegt sogar deutlich über den Marktpreis des Gutachterausschusses, was jede Stadt hat.
Dieses Dokument würde ich meiner Frau geben, genauso wie Teilnahme hier zur Verhandlung mit Käufern.

Alles ganz offen, ohne eine Einschränkung. Sie könnte mir auch selber Käufer bringen oder selber kaufen (abz. ZGA) kein Problem.

aber

es gibt ja nun einmal in diesen Land, nicht nur bockige Männer sondern auch Frauen.
Wenn man also verhandlungsbereit ist: Haus und die Frau meint die Firma nicht berücksichtigen zu wollen und Anspruch auf das Haus dann auch einfach 1/2 zu beziffern,  ohne den Anspruch zu haben dann hat man ein Problem.

Du wirst jetzt sagen, viel Spaß mit den Anwälten und ihren Rechnungen.
Hast du vollkommen recht, dass ärgert mich am meisten dass da Geld, Zeit und Nerven draufgehen.

Aber soll ich deswegen sagen, da nimm alles um meine Ruhe zu haben ?
Ich bin für volle Gerechtigkeit auf beiden Seiten, aber als dummen Jungen mich abspeisen zu lassen ist schon der Ehre wegen nicht hinnehmbar (der Ehre vor mir und meiner Frau).

Es ist so, da wird viel Geld verbrannt bevor man sich hinsetzt und ehrlich und gerecht teilt.
Ich würde auch lieber einen Mediator bezahlen und ruhig leben können.

Aber so ist der Mensch nun einmal.

Beste Grüße

Lebensbaum         


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2013 17:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lebensbaum,

mit der praktischen Anwendung des § 1365 kenne ich mich nicht aus und halte mich deshalb zurück. Allerdings gehöre ich auch nicht zu den Leuten, die grundsätzlich sagen "huch, da gibt es ja einen Paragraphen oder eine Vorschrift, da will ich mich jetzt aber gleich mal zu 110 Prozent daran halten."

Was Deine "Marktpreisberechnungen" angeht: Die nützen Dir bei einer streitigen Auseinandersetzung nicht viel. Dort kann die Gegenseite sagen "Das Ding war bei der Eheschliessung lumpige 100.000 EUR wert, aber heute ist es das Dreifache, und von der Differenz will ich die Hälfte!" Verpflichtet, selbst als Käufer zu diesem Preis aufzutreten oder an irgendwelchen Verkaufsverhandlungen teilzunehmen ist sie deswegen nicht.

Du musst für Dich selbst aufpassen, nicht auf die "es ist alles so schrecklich"-Schiene zu rutschen. "Volle Gerechtigkeit" wird es nicht geben. Bei streitigen Scheidungen will jeder so viel wie möglich bekommen bzw. so wenig wie möglich abgeben. Das schafft man mit und ohne Anwälte. "Mit" ist nur sicher, dass man zuerst auch an die Anwälte abgibt. Ob und wieviel hinterher noch zum Verteilen da ist - who knows?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2013 17:57
(@lebensbaum)
Schon was gesagt Registriert

Moin Brille,

gut gebrüllt Löwe.
Mit der "schrecklich Schiene " hast du recht.

Mit der Vorsichtigkeit ist es so eine Sache, wenn du nicht aufpasst kann dich so ein Ding bei weiten mehr kosten als die ganzen Anwaltskosten.
Schwebender Vertrag, Rückabwicklung, Regress.

Ich bin happy über den super Austausch hier, ehrlich.

Danke

L.B. 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2013 18:16
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