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mein Haus aber Lebensgefährtin mit im Kreditvertrag

 
(@kaltsuscher)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

leider muss ich mich wohl mit ein paar unangenehmen Themen auseinander setzen. Ich hoffe zwar sehr, dass sich alles wieder einrenkt, aber wer weiss....

Vorab: ich habe nicht die geringste Ahnung von Scheidung, Trennung und was dazugehört. Deshalb weiss ich auch nicht ob meine Frage überhaupt gerechtfertigt ist:.

Meine Situation:
- lebe seit 7 Jahren mit meiner Lebensgefährtin häuslich zusammen. Wir sind NICHT verheiratet
- unser 1. Kind, 7 Jahre (gemeinsames Sorgerecht)
- unser 2. Kind, 6 Jahre (gemeinsames Sorgerecht)
- Mitte 2008 Hauskauf:
Ich stehe alleine im Grundbuch, meine Lebensgefährtin aber mit im Kreditvertrag.
Das ging derzeit leider nicht anders. Auf jeden Fall ist es aber so, dass sie keinerlei  Zins- oder Tilgungszahlungen gemacht hat (und auch nicht machen sollte).

Abgesehen von den vielen anderen Fragen mit den Kindern usw. möchte ich hier fragen, ob sie, wenn wir uns trennen würden, irgendwelche Ansprüche an das Haus oder den Wert des Hauses hat.

Danke für Euren Rat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2011 20:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ks,

eine Immobilie gehört dem, der im Grundbuch steht, also Dir allein. Punkt. Hätte Deine LG zu Zins- und Tilgungsleistungen beigetragen, gäbe es möglicherweise einen Rückforderungsanspruch. So hat sie allerdings nur mit ihrem Einkommen für die Monatsraten mitgebürgt, ohne dass das in Anspruch genommen wurde. Insofern bist Du auf der sicheren Seite.

Allerdings wirst Du - um die Hütte halten zu können - möglicherweise einen anderen Bürgen brauchen, wenn sie aus den Verträgen raus ist. Zumindest, wenn der Wert der Hütte und Dein Monatseinkommen der Bank als Sicherheit nicht reicht. Aber da können auch Eltern oder Geschwister einspringen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 21:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du Glücklicher  😉

Ihr seid nicht verheiratet, weswegen das üble Thema "Zugewinn" nicht ansteht.

Sie kann auf jeden Fall verlangen, aus dem Darlehen entlassen zu werden.

Deepthought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 21:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Sie kann auf jeden Fall verlangen, aus dem Darlehen entlassen zu werden.

Moralisch sehe ich das auch so, aber ist das auch juristisch so?
Mit welcher Handhabe und gegen wen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 21:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gute Frage...Wegfall der Geschäftsgrundlage würde mir einfallen. Vielleicht kann sie den Vertrag auch einfach kündigen, sofern diese Einseitigkeit vorgesehen ist. Ansonsten kann sie für den Fall der Inanspruchnahme durch die Bank im Innenverhältnis zurückfordern.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 21:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich denke, dass der TO im Falle des Scheiterns der Partnerschaft ein ureigenes Interesse hat, die Dinge auch wirtschaftlich zu entflechten - wozu auch gehört, dafür zu sorgen, dass die (dann Ex-)Partnerin aus der Bürgschaft entlassen wird. Da spielen die Banken üblicherweise auch mit, wenn man ihnen einen ähnlich solventen Bürgen präsentiert, der dann in den Kreditvertrag (bzw. in die Bürgschaft dafür) einsteigt.

Ein "die Hütte gehört mir zwar allein, aber falls ich nicht mehr zahlen kann, bist du weiterhin im Boot" wäre auch keine wirklich gute Einstellung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 21:54
(@kaltsuscher)
Schon was gesagt Registriert

Zusammen erstmal Danke!

Wirklich tolles und schnelles Forum hier.

Das meine LG ggf. aus dem Kreditvertrag rauskommt, wäre mir auch am Liebsten. Ich denke, dass ich inzwischen auch allein "krediktwürdig" genug bin.

Ich hatte die Frage nur gestellt, weil ich mehrfach gehört hatte, dass inzwischen zwischen Verheirateten und eheähnlichen Beziehungen kaum noch Unterschiede gemacht werden.

Viele Grüße

KD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2011 22:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hatte die Frage nur gestellt, weil ich mehrfach gehört hatte, dass inzwischen zwischen Verheirateten und eheähnlichen Beziehungen kaum noch Unterschiede gemacht werden.

Das ist der Bank auch völlig wurscht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 22:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich hatte die Frage nur gestellt, weil ich mehrfach gehört hatte, dass inzwischen zwischen Verheirateten und eheähnlichen Beziehungen kaum noch Unterschiede gemacht werden.

das stimmt tatsächlich in vieler Hinsicht - aber in einer eben nicht: Nicht Verheiratete haben automatisch Gütertrennung; damit entfällt auch die Zugewinnberechnung. Jeder nimmt am Ende das mit, was er mitgebracht oder während der Partnerschaft für sich gekauft hat. Gemeinsam angeschafften Hausrat dividiert man vernünftig auseinander - fertig.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 22:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bei Grundbesitz geht es was das Eigentum betrifft nie um den Familienstand der Eigentümer. Eigentum beruht auf schuldrechtlichem Vertrag der durch die Eintragung ins Grundbuch erst wirksam wird. Stünden beide im Grundbuch, ist es für die Eigentumsverhältnisse unerheblich, ob verheiratet oder in unehelicher Lebensgemeinschaft oder mit dem Bruder, der Oma, etc. Dann gehört jedem ein Anteil x an dem Grundstück.

Kommt es zur Trennung bleiben die Eigentumsverhältnisse unberührt, soweit im Scheidungsverfahren nicht die Auflösung der Grundstücksgemeinschaft beschlossen wird durch Auszahlung, Versteigerung, Verkauf. Bleibt das Eigentum unverändert bestehen, bilden beide eine Grundstücksgemeinschaft oder aber auch eine GbR.

Der Kredit ist davon unabhängig zu betrachten, dieser ist lediglich am Grundstück dinglich gesichert. Das heißt, käme es aus irgendeinem Grund dazu, dass der Kredit nicht bedient wird, hat die Bank das Eigentum des Grundstücksbesitzers als Sicherheit und wird versuchen, sich anhand des Grundstücks vornehmlich zu befriedigen. Die Kreditnehmer mit ihren Gehältern dienen ja nur der zusätzlichen Sicherheit, damit die Kredite bedient werden. Die Bank hat also keine Veranlassung, einen Kreditnehmer aus der Schuld zu entlassen, sofern sie nicht davon ausgeht, dass der 1. Kreditnehmer leistungsfähig genug ist bzw. ein "Ersatz" gestellt wird. Die Eigentums- oder Familienverhältnisse der Kreditnehmer müssen die Bank kein bißchen interessieren.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2011 22:43