Hallo,
ich brauche ein rat in Sachen Eigentum. Lebe zurzeit im Trennungsjahr haben ein Kind (1 Jahr alt)
und eine Eigentumswohnung. Für die Eigentumswohnung haben wir zusammen ein Kredit aufgenommen und sind gemeinsame Eigentümer.
Meine Überlegung ist das ich die Wohnung und den Kredit auf mich übertrage, so müsste ich nur den Unterhalt für unser Kind zahlen aber kein Unterhalt für meine Frau weil ich große Schulden hätte und mir würden weniger als 900€ im Monat bleiben.
Der Staat müsste ja dann für den Unterhalt meiner Frau zahlen oder?
Stimmt es, das wenn der Kredit ausgelaufen ist z.B. nach 10 Jahren das ich dem Staat dann das Geld für das Unterhalt zurück zahlen müsste?
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
wenn diese Schulden anerkannt werden, dann wird dir im Gegenzug auch ein wohnwerter Vorteil angerechnet werden, im Regelfall ist das ein Null-Summen-Spiel. Aber du wärst wieder leistungsfähig.
Auch hat deine Frau Anspruch auf Zugewinnausgleich. Und dieser wird bestimmt nicht bedarfsmindernd abgesetzt werden können.
Wenn du die Kreditraten plus Unterhalt nicht alleine zahlen kannst solltet ihr überlegen ob ihr die Wohnung nicht verkauft.
Wenn das Gericht EU festsetzt musst du diesen zahlen, wenn nicht kann er gepfändet werden.
Sophie
... und verlass dich drauf: Der Wohnwert wird so hoch festgesetzt das du garantiert leistungsfähig bist.
Bei den wohl gegebenen finanziellen Verhältnissen solltest du dich schnell mit dem Gedanken anfreunden das die Wohnung weg ist. Spätestens der Zugewinnausgleich bricht dir sonst das Genick (denn dort interessiert - wie auch beim Unterhalt - niemanden wo du das Geld denn hernimmts. Männer die sich scheiden lassen haben per definition während der Ehe größere Vermögen beiseite geschafft aus denen sie sich jetzt bedienen können.)
Moin Rom,
Meine Überlegung ist das ich die Wohnung und den Kredit auf mich übertrage
Ist das Deine Überlegung oder Eure Überlegung und hast Du das mal mit der Bank besprochen ?
Der Staat müsste ja dann für den Unterhalt meiner Frau zahlen oder?
Bin mir nicht sicher, wie eine mietfreie Wohnung bei HartzIV berücksichtigt wird - aus Perspektive des Steuerzahlers will ich hoffen, dass es Berücksichtigung findet.
Grundsätzlich sollten/dürfen unterhaltsrechtliche Einigungen nicht zu Lasten Dritter gehen.
Frage wäre jedenfalls, ob die Wohnung für Euch in Anbetracht der wirtschaftlichen Gesamtsituation noch angemessen wäre ...
Was ist mit diesem Thread zum TU ? Steuerklassenwechsel vorgenommen ?
Gruß
United
Hallo,
kann mir jemand erklären was wo wer und wann der Wohnwert fetgelegt wird und was ist das überhaupt?
Was ist wenn wir uns erst scheiden lassen d.h. vor dem Richter treten wenn meine Frau bereits arbeitet mach es dann ein unterschied.
Hallo,
da du Eigentum besitzt zählt das als Vermögen. Wenn du die Kreditrate vom Einkommen vor Berechnung des EUs abziehst wird dir ein wohnwerter Vorteil zugerechnet.
Dieser ist im Trennungsjahr für eine für dich angemessene Wohnung berechnet. Danach wird der erzielbare Vermietungswert genommen.
Dies unter der Voraussetzung das du die Wohnung nutzt.
Nutzt deine Frau diese Wohnung so muss sie dir eine Nutzungsausfallentschädigung zahlen, die zu deinem Einkommen dazu gerechnet wird. Berechnungsgrundlage s. o.
Wenn deine Frau bereits arbeitet so gilt der Kindergarten als Mehrbedarf und im Zweifelsfall musst du - sofern sie nicht Vollzeit arbeitet wegen dem Kind - ihren Verdienstausfall durch EU kompensieren.
Auch ist zu beachten, dass ihr ab nächstem Jahr die Steuerklassen wechseln müsst (wenn die Trennung dies Jahr war). Du die 1 mit 0,5 Kind, sie die 2 mit 0,5 Kind.
Dein Selbstbehalt dem Kind gegenüber liegt bei 950 €, der Mutter bei 1050,00 €.
Sophie
Hallo,
müssen wir die Steuerklasse änder wir leben zwar getrennt sind aber nicht geschieden, d.h. wir könnten z.B. 10 Jahre so leben und die Steuerklasse behaltern oder?
Bei wem könnte ich mich über diese Dinge wie Wohnung, Scheidung usw. beraten lassen muss ich da zum Anwalt oder gibt es da andere stellen?
Hallo,
es gibt die Pflicht die Steuerklasse im Jahr nach der Trennung zu ändern auf dauernd getrenntlebend. Macht ihr das nicht könnt ihr anschließend im Zweifelsfall gut Steuern nachzahlen (und gezahlter Unterhalt gilt dabei als verbraucht...).
Auch hängt ja der Versorgungsausgleich daran, wenn ihr euch nicht scheiden lasst partizipiert der nicht so gutverdienende an der Altersversorgung des besserverdienenden...und das 10 Jahre nur um ein paar Euros Netto mehr zu haben???
Ich weiss nicht ob jemand sich mit solchen rechtlichen Dingen so auskennt, dass dies verbindlich ist.
Vielleicht solltet ihr ein Erstgespräch beim Anwalt führen und das Geld dafür bezahlen; da könnte auch alles gleich berechnet werden bezüglich Unterhalt etc.
Und auf Grundlage dessen könntet ihr eine Trennungsvereinbarung erstellen und die notariell beglaubigen lassen (aber vorher vom Anwalt begutachten oder machen lassen). Da könnt ihr bestimmte Punkte klären, die dann auch bei der Scheidung vom Tisch sind. Das geht aber nur auf freiwilliger Basis.
Sophie
Hi Rom,
kann mich nur anschließen. Die Lohnsteuerklasse musst Du im auf die Trennung folgenden Jahr ändern lassen. Das kannst Du ganz problemlos bei Deinem zuständigen Finanzamt machen lassen (Formular ausfüllen, dass man getrennt ist und dann wird die Lohnsteuerklasse sofort geändert - ab 2012 dann wohl nur noch im Computer).
Ich kann den Weg mit der Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar auch nur wärmstens empfehlen. Es beugt Steit vor, man hat alle wichtigen Punkte rechtssicher und verbindlich geklärt. Das Gericht belohnt Dich dafür sogar bei der Scheidung mit Erstattung der hälftigen Gerichtsgebühren, da der Richter nur noch über die Dokumente schauen muss und sieht, dass alles geregelt ist. Es ist dann auch nur ein Anwalt erforderlich, spart wieder Geld.
Du solltest einen Fachanwalt für FamRecht aufsuchen und Dich beraten lassen. Wenn Deine Frau einverstanden ist, kann sie auch mitkommen und ihr lasst Euch beide beraten. Aber immer beachten: Ein Anwalt ist immer nur seinem Auftraggeber verpflichtet - es gibt keinen "gemeinsamen" Anwalt - wenn Du zahlst und Du eine Marschroute vorgibst, wird das auch so ablaufen. Der Anwalt kann in Zusammenarbeit mit einem Notar die Verträge vorbereiten und wenn ihr beide zufrieden seid gehts zur Beurkundung zum Notar. Gruß Ingo
müssen wir die Steuerklasse änder
Hallo Rom4ik,
wenn ihr euch scheiden lassen wollt, müsst ihr gegenüber dem Gericht angeben, wie lange ihr getrennt lebt.
Das ist die familienrechtliche Seite. Den Richter interessiert eure Steuerklasse dabei gar nicht.
wir leben zwar getrennt sind aber nicht geschieden, d.h. wir könnten z.B. 10 Jahre so leben und die Steuerklasse behaltern oder?
Falls du ganz sicher bist, dass ihr beide nocht keine Scheidung anstrebt, wird kein Finanzbeamter zu euch nach Hause kommen, um zu prüfen, wie innig oder wie gleichgültig ihr euer Eheleben gestaltet. Sogar wenn einer von euch eine andere Wohnung angemietet hat, interessiert das keinen Menschen. Könnte ja beruflich veranlasst sein oder wegen der Pflege der Schwiegermutter oder weil einer von euch schnarcht. Solange keiner von euch eine Trennungserklärung gegenüber dem Einwohnermeldeamt abgibt, die euren offiziellen Status von "verheiratet" auf "dauernd getrennt lebend" ändert, interessiert sich kein Mensch dafür.
Aaaaber: Sehr viele Menschen leiden in einer Ehe, die nicht von Intimität und emotionaler Offenheit, sondern von Gleichgültigkeit und Misstrauen geprägt wird. Wenn der Leidensdruck zu groß wird, wird einer oder beide nach Auswegen suchen. Eine Trennungserklärung gegenüber dem Einwohnermeleamt kann jeder Ehegatte für sich - d. h. ohne Zustimmung des anderen - abgeben.
Wenn deine Noch-Ehefrau kurz nach Weihnachten besonders wütend auf dich ist und am 28. Dezember die Trennungserklärung abgibt, bist du automatisch ab 1. Januar in Steuerklasse 1 statt 3. Wenn dein Chef das nicht weiß und immer weiter dein Gehalt nach Stuerklasse 3 überweist und du das auch nicht weißt und immer weiter den Unterhalt für deine Kinder sowie deinen eigenen Lebensstandard nach Stierklase 3 ausrichtest, wird das ganz böse Erwachen beim Lohnsteuerjahresausgleich kommen. Wenn deine Noch-Ehefrau eine gutes Jahr später, Anfang Januar, eine Steuererklärung abgibt, in der sie angibt, keine eigenen Einnahmen gehabt zu haben, bleibt die komplette Steuernachzahlung an dir hängen. Natürlich kannst du dagegen klagen ... aber selbst wenn du Recht bekommst, kostet das Zeit, Geld und Nerven.
Insofern gibt es zwei Möglichkeiten:
Ihr trennt euch tatsächlich erst, wenn ihr ganz sicher seid, dass ihr auch geschieden werden wollt und plant das weitere Vorgehen gemeinsam. Mit dem gemeinsamen Ziel, die unvermeidbaren Nachteile einer Scheidung in Grenzenzu halten und vermeidbare Schäden zu vermeiden.
Wenn ihr beide zwar einerseits einander überdrüssig geworden geworden seid und wenig Lust auf die eheliche Lebensgemeinschaft habt, aber andererseits noch einen guten, vertrauensvollen Kontakt zueinder habt, ist das eine intelligente Möglichkeit, sehr viel Leid und Kosten zu ersparen.
Für solche Fälle bieten viele Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege kostenlose Trennungsberatungen an.
Sollte euer Umgang miteinader bereits jetzt von Verachtung, Misstrauen und Feindseligkeit geprägt sein, solltest du die Trennungs-FAQ von Benedikt Schaadt verinnerlichen und dich auf einen Krieg vorbereiten.
Verschmähte Frauen und/oder eifersüchtige Männer sind seit alters her berüchtigt für ihre zerstörerische Energie.
Bei wem könnte ich mich über diese Dinge wie Wohnung, Scheidung usw. beraten lassen muss ich da zum Anwalt oder gibt es da andere stellen?
Hier ist schon ein ganz guter Anfang ...
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin,
um eines ganz klar zu sagen:
Wenn ihr getrennt seid, dann endet der Anspruch auf gemeinsame Veranlagung, mit dem Jahr, in dem die Trennung eingetreten ist !
Für darauf folgende Jahre wäre eine gemeinsame Veranlagung Steuerhinterziehung.
... und wenn Exilein irgendwann auf die Idee kommt, hier eine Selbstanzeige zu machen und Du nachweislich ausgezogen bist, rate mal, wer dann der Dumme ist ...
Besten Gruß
United