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Kosten Trennungsvereinbarung / Ermittlung des Wertes der Immobilie

 
(@goodfather)
Schon was gesagt Registriert

Kosten Trennungsvereinbarung / Ermittlung des Wertes der Immobilie

Hallo,
bin neu hier und finde dieses Forum sehr informativ und interessant. 🙂

Zu meiner Situation: 10 Jahre verheiratet, jetzt der Bruch, Trennung ist ausgesprochen, räumlich noch nicht vollzogen, wir haben uns bis jetzt gut gütlich geeinigt.

Wir wollen eine Trennungsvereinbarung beim Notar aufsetzen. Dieser sagte auf Anfrage nach den Kosten, dass ausschlaggebend die Vermögenswerte sind – vorallendingen das Haus. Das Haus wird geschätzt, aber von wem? Beauftragt der Notar dann jemanden zur Schätzung oder sind das „Daumenwerte“?

Wir wollen natürlich die Kosten dieser Trennungsvereinbarung so gering wie möglich halten.

Danke im voraus.

Gruß
Holger

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2007 22:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Holger,

es ist nirgends vorgeschrieben, dass die Immobilie in die Scheidungsfolgenvereinbarung mit rein muss. Wenn Ihr sie beispielsweise vorher verkauft und der Erlös minus Schulden geteilt habt, kann sie auch draussen bleiben. Ich würde allerdings auch dann nicht dazu raten, um ein bisschen Gebühren zu sparen: Wenn die Ex durch den Verkauf einen leckeren Betrag auf die Hand bekommt, sollte das schon irgendwo festgehalten werden.

Ansonsten kommt es darauf an, was Ihr mit dem Haus macht. Wenn es einer von Euch übernimmt und den anderen auszahlt, wird der "Erwerber" an einem möglichst geringen und der Verkäufer an einem möglichst hohen Preis interessiert sein. Das können auch Gutachter nicht ändern. "Wert" ist ein Haus immer genau das, was ein potenzieller Erwerber dafür zu bezahlen bereit ist.

Schreib mal ein paar Details; dann sehen wir klarer.

Greetz
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2007 22:14
(@goodfather)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
es ist bei uns so: Das Vermögen (incl. Haus) wird aufgeteilt; sie bekommt Betrag X, ich bekomme dafür die Grundbucheintragung. Uns geht es darum: Der Notar, der die Trennungsvereinbarung aufsetzt, bekommt ja dafür seine "Gebühren". Diese Gebühren richten sich nach dem - in der Trennungsvereinbarung angegegeben - Streitwert. Und zu diesem Streitwert zählt ja auch die Immobilie. Ist das denn so, dass wir einfach einen Wert angeben können?
Beispiel: Wir schätzen die Immobilie auf ca. 200.000 Euro und geben aber beim Notar nur 100.000 Euro an?
Prüft das einer nach?

Vielen Dank im voraus.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 08:57
(@solstart)
Rege dabei Registriert

Hallo Holger,

das so ne Scheidung Geld kostet ist ja nun klar. So ein Haus unter Preis zu verhökern ist nicht ratsam, da sowas später negativ ausgelegt werden kann. Hier solltet ihr einen sauberen Strich ziehen. EInen öffentlichen Gutachter braucht ihr nicht zwingend. Wenn ihr euch auf einen Marktüblichen Preis einigt, kann der in die Vereinbarung und das sollte er auch( siehe Martin)
Probleme kann es aber dennoch geben:
Ist das Haus mit öffentlichen Mitteln finanziert und sind die Fristen( 10 Jahre für Eheleute) schon abgelaufen? Dann geht das nicht so einfach dass einer aussteigt.
Am Besten, vorrausgesetzt dass Friede bei euch ist, mit den Banken oder Sparkassen zusammensetzen und die Sache sachlich durchgehen und dann entscheiden. Hierbei solltet ihr aber beachten, das die Banken immer nur ihren Vorteil sehen, deswegen aufpassen.
Und dann noch: der Erwerber der Immobilie, in eurem Falle du, übernimmt in den meisten Fällen auch die Kosten des Verfahrens.

Gruß Solstart

Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 10:17
(@goodfather)
Schon was gesagt Registriert

Derzeit ist der "Friede" bei uns. Das Haus ist mit öffentlichen Mitteln (Eigenheimzulage; dieses Jahr die letzte Zahlung) finanziert. Der Kreditvertrag läuft noch bis 07/2009 - dann endet die Zinsbindungsfrist und ich werde wahrscheinlich bei einer neuen Bank die Anschlussfinanzierung abschliessen -dann ist meine Frau eh kein Schuldner mehr. Was für ein Problem gibt es denn in Sachen öffentliche Förderung? Und von welchem Verfahren ist die Rede (@solstart: Meinst Du das Verfahren, die Ehefrau aus dem Kreditvertrag herauszubekommen?).

Gruß
Holger

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 15:23
(@solstart)
Rege dabei Registriert

Hi,

Ja, das meine ich. Bekannte von mir konnten ihr Haus erst später verkaufen, da sie mit öffentlichen Mitteln gebaut haben und die bei einem vorzeitigen Verkauf (Bindung waren 10 Jahre) hätten zurückzahlen müssen. Damals hat der Gesetzgeber durch dies Maßnahme den Spekulanten eine Riegel vorgeschoben.Wenn ihr das gemacht habt, dann mach dich vorher schlau.

Gruß Solstart

Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 15:38
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Holger,

so wie es solstart meint, ist es sicher der unkomplizierte Weg. Es gibt durchaus Listen und Anhaltswerte, wie ein Haus grob bemessen werden kann. Du solltest nur aufpassen, dass es ein realistischer Wert ist, den beide vorm Notar bestätigen. Sonst heißt es hinterher dann, dass jemand benachteiligt wurde. Wenn's dann ums Geld geht, wird es oftmals böse...

Bei diesen Listen können dir Architekten oder Baugutachter sicher telefonsich weiterhelfen. Auch die lieben Immobilienmakler haben da ihre Erfahrungen. Ein erster Gang wäre zu deiner/eurer Bank, die es finanziert hat. Die haben doch den eigentlichen Wert, abzgl. der Abnutzung/Abschreibungen etc., die sich berechnen lassen...

Drück euch die Daumen, dass es weiterhin so friedlich läuft!

Gruß
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 15:39
(@goodfather)
Schon was gesagt Registriert

@solstart: Wir wollen das Haus ja gar nicht verkaufen. Ich möchte ja dort wohnen bleiben und die Schulden übernehmen (also das Haus abbezahlen).

@Papa Nico: Danke für den Tipp. Werd mich mal mit der Bank in Verbindung setzen. Die hat übrigens schon signalisiert, dass ein Schudenerlass meiner Frau möglich wäre, aber mit hohen Kosten (ca. 700 Euro) verbunden sind.

Gruß
Holger

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 15:50