Moin!
Meine Ex hatte bei Gericht eine Klage auf Zugewinn eingereicht.
Kurzer Überblick:
Trennung Herbst 2005
Scheidung Mai 2007
Direkt beim Scheidungstermin hatte ihre Anwältin fix die Klage auf Zugewinn (oder die Abtrennung, wie man das auch nennt) eingereicht. Während des Scheidungsverfahrens musste ich schon Rede und Antwort stehen, und hatte auch alle nötigen Unterlagen dabei bzw. vorher von meinem Anwalt einreichen lassen (Kontostände etc.).
In der Abschrift des Gerichtes stand damals: ....Frau RA xyz erhält Gelegenheit binnen drei Wochen SUBSTANTIIERT Stellung zu nehmen. Im übrigen geht das Greicht davon aus, das von mir Auskunft erteilt wurde....
Mein Frau meinte, ich wäre ihr noch Geld aus der Ehe schuldig und hätte Vermögen verschleudert oder irgendwo Aktien herumliegen, die ich nicht angegeben habe. Dafür hätte sie Beweise, die sie aber jetzt nicht zur Hand hat ( :question:).
Seltsam, viele Wochen nichts gehört, dann bekam ich eine Kopie eines Schreibens vom Gericht, in dem FRau RA xyz nun endlich sagen soll, ob sie Klage einreichen will oder nicht. Es waren damals schon drei Wochen Frist gesetzt, jetzt noch einmal. Die Frau RA xyz antwortet so nach schlappen 7 Wochen, und ihr glaubt es nicht, daß Gericht setzt einen Termin fest.
Wie war das mit Zeiten und Fristen? Habe ich da etwas verpasst?
ok, meine RA schreibt an die RA xyz, sie sollte doch endlich substantiieren, was denn meine Ex nun als Beweis hätte. Darauf schreibt Frau RA xyz einfach zurück, wir sollten doch erst einmal Angaben machen, was ich an Geldern/Aktien so in der Trennungszeit und auch in der Ehe auf meinem Konto gehabt hätte, dann würde der Beweis schon kommen (...bin ich jetzt bescheuert?) Ausserdem drohte sie mir mit einer Versicherung an Eides statt, wenn ich nicht auspacken würde.
Lachen bei mir, aber auch Stirnrunzeln und etwas mulmiges Gefühl im Bauch.
Gerichtstermin wäre heute gewesen. Ich schreibe wäre, denn gestern hat die RA xyz per Fax die Klage zurückgezogen.
Meine Unmut möchte ich hier nicht in Worten fassen, das Icon ist wohl ausreichend.... :gunman:
Viel Glück an alle Anderen, denen so etwas noch bevorsteht.
Mein Resumee:
Nach jetzt fast zwei Jahren Trennung ist mal gerade die Scheidung durch und der Zugewinn geklärt. Die Klage auf Unterhalt durch die RA xyz ist schon bei Gericht eingereicht, ich warte nur auf die 'Einladung'. Nicht, das ich kein Unterhalt zahle (sind ja nur 1200 Euronen pro Monat EU+KU), aber meine Frau will noch mehr.
Denn schließlich hat sie gerade geerbt, und das Geld macht sie durstig nach mehr......
Frank
Hi Frank-Nordlicht,
meine Meinung:
laß sie doch unter Eid erklären.
Dann könnte mann ja auch denken, daß man auch mal was unter Eid erklärt :rofl2:
Die Kuh muß es beweisen können.
...und ärgere dich nicht...über die Briefchen von der Gegenseite.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin Babbedeckel,
ich wäre dir sehr verbunden, wenn du auf derartige Betitelungen ("Kuh") verzichten könntest. Ich möchte ungern deswegen die Moderationskeule schwingen.
Gruß, Xe
ich wäre dir sehr verbunden, wenn du auf derartige Betitelungen ("Kuh") verzichten könntest. Ich möchte ungern deswegen die Moderationskeule schwingen.
Tschuldige :redhead:
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi Babbedeckel.
Leider hat Xe Recht - etwas Eti muss sein.
ABER ICH STIMME DIR ZU!!!
Nachdem meine Ex-K.. nun den Zugewinn für erledigt erklärt hat und die Verhandlung abgeblasen hat,
hat sie jetzt eine gerichtliche Kostenentscheidung in dieser Sache beantragt. :phantom:
Das ist echt dreist. Und mir fallen spontan noch ganz andere Worte als deine ein!
Frank
Hi und nabend Frank,
klar muß Etikette sein...no Problem.
...und du kannst mir glauben, ich meine es ernst 😉
Mann muß nur die Nerven behalten :puzz: vor diesen "Mäuschen", die auf die Knete geiern. :knockout:
Mir ist nocht nicht ganz klar was mit dieser "gerichtlichen Kostenentscheidung"(?) gemeint ist.
Aber ich kanns mir denken :gunman:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin,
hat sie jetzt eine gerichtliche Kostenentscheidung in dieser Sache beantragt.
Das war nicht die Ex, sondern ihre Rechtsvertretung. Denn die will Geld sehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!