Hallo an alle ,
wir haben da mal eine Frage.
Mein LG hat im zuge des Scheidungsantrages den Versorgungsausgleich ausgefüllt heute kam ein schreiben der Versicherungsanstalt in dem sie wissen wollen wer die Kinder überwiegend erzogen hat. Ich vermute wegen der Kindererziehungszeiten/Rentenanwartschaft.
Er war zwar berufstätig seine Frau mit den Kindern zu Hause .Doch hat er sich gleichwertig um sie gekümmert da sie oft psychisch nicht dazu in der Lage war und deshalb oft krank. Kann man die Erziehungszeiten teilen?
Was beteutet das für ihn?
Hat jemand damit Erfahrung.
Schon mal vielen Dank!
Andrea
hallo
wenn die Frau mit den Kindern und somit wegen der Kinder zuhause war, dann bekommt sie die Anrechnungszeiten als Rentenpunkte auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Ob sie psychisch in der Lage war sich zu kümmern, oder nicht, spielt keine Rolle. Also schon rein rechtlich hätte er sicher keine Chance sich die Zeiten zuordnen zu lassen.
Die Erziehungszeiten bewirken, dass die Ex dadurch ein paar mehr Rentenpunkte hat, und dann braucht dein LG dadurch ja auch weniger im Versorgungsausgleich auszugleichen.
Es ist also nicht von Nachteil, die Erziehungszeiten der Frau "zuzuerkennen".
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Ginnie danke für deine Antwort. Das dachte ich mir schon so,es ist so vieles was da so kommt an Dingen und man(n) weis manchmal nicht mehr was wie machen.
LG Andrea
Hallo Andrea,
das Gefühl kenne ich, die Zeit der Scheidung meines LG war manchmal so anstrengend... ständig das gefühl, etwas falsch zu machen, was dann Auswirkungen hat von denen man(n) keine Ahnung hat...
Kopf hoch, und immer fragen, hier sind so viele die antworten und mit euch fühlen können :yltype:
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist