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Kapital bei anstehender scheidung

 
(@hoschi666)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe auch dierekt eine Frage. Meine noch Frau und ich sind nun seid über einem Jahr im Trennungsjahr. Sie hat nun vor kurzem die Scheidung eingereicht. Jetzt habe ich am Donnerstag einen Termin beim Anwalt um mich zu informieren. Obwohl wir uns gut verstehen soweit, Sicher ist sicher.
Ich habe nach der Trennung einen Rückzahlung bekommen von meiner Krankenkasse und diese auf ein Tagesgeldkonto überwiesen. Es geht um ca 3000Euro. Muss ich dieses geld bei der Scheidung angeben und auch mit meiner ex teilen? Ich habe zur trennung schon einen Kredit für ihr auto komplett übernommen wo es um ca 5000 Euro ging. Wie sieht es mit "Kapitalvermögen" bei der Scheidung aus? Könnt ihr mir da helfen?
MfG
hoschi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 14:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Hoschi!
Habt Ihr in irgendeiner Form eine Vereinbarung in Hinblick Aufteilung der Finanzen getroffen?
Gibt es evtl. einen Ehevertrag, in welchem ZUgewinn oder Gütergemeinschaft festgelegt wurde??

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 17:53
(@hoschi666)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,
nein, also wir haben keinerlei eheliche Verträge oder sonstiges. Eine genz normale ehe also.
Gruss Hoschi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 20:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hoschi,

Zugewinn ist zunächst eine reine Stichtagsberechnung, d.h. Endvermögen bei Zustellung Scheidungsantrag abzüglich Anfangsvermögen bei Tag der Eheschließung.

Zwar gibt es aufgrund einer Gesetzesänderung inzwischen einen Auskunftsanspruch auch für den Tag der Trennung, dieses dient aber zunächst der Vorbeugung einer „illoyalen Vermögensverschwendung“. Solange nichts verschwendet oder versteckt wurde, also lediglich zur Info.

Die Krankenkassenrückzahlung (wie auch anderes Kapitalvermögen) wäre also Bestandteil Deines Endvermögens.

Mit der Kreditablösung hast Du nicht zwingend einen „Fehler“ begangen (auch wenn es sich so anfühlt), kurze Kontrollberechnung nur auf diesen Vorgang bezogen:

Kreditablösung:
5.000 EUR Endvermögen Ex (Wert Auto)
0 EUR Endvermögen Du
D.h. Ausgleichsanspruch 2.500 EUR von Ex an Dich, Du hast dann 2.500 EUR.

Keine Kreditablösung:
0 EUR Endvermögen Ex (Wert Auto abzüglich Kredit)
5.000 EUR Endvermögen Du
D.h. Ausgleichsanspruch 2.500 EUR von Dir an Ex, auch dann hättest Du noch 2.500 EUR.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2010 11:07