Was im übrigen, aber auch der Sinn der Zugewinngemeinschaft ist, denn ihr habt diesen Gewinn ja auch gemeinsam erwirtschaftet.
Da ist es nur gerecht, wenn du den nicht alleine raus trägst.
:thumbup: Zu "kreativ" sollte man auch nicht sein. Fairness sollte von jedem gewahrt werden. Daher nehme die Offenheit deiner Frau bei deren Zugewinn als Maßstab. Wenn ihr nicht absolut im Krach auseinander geht, dann dürfte auch der Ausgleich (nicht in einer Summe sondern auf Raten) möglich sein. Solltest Du natürlich eine "Hardcore-Ex" haben, die lässt die Hütte auch versteigern um schnellstmöglich an "ihr" Geld zu kommen.
@ dalli67,
Solltest Du natürlich eine "Hardcore-Ex" haben, die lässt die Hütte auch versteigern um schnellstmöglich an "ihr" Geld zu kommen.
das ist schon wieder so ein Unsinns-Tipp wie gestern: Die Ex ist nicht Mit-Eigentümerin der Immobilie und war es nie - also kann sie auch nichts "versteigern lassen".
:reihenfolge:
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi mercy,
mache doch mal ´ne Rechnung auf mit verschiedenen Werten...nach Deeps Vorlage .... und guck dann mal.
Du kannst dich doch relativ beruhigt zurücklehnen 😉
Hatte denn Deine EX auch Anfangsvermögen ?
Hat der gegn. RA schon mit Zahlen gewunken ? Wenn nein, würde ich mal die Forderung abwarten !
Erschreck´ dich aber nicht, die sind meistens viiiieeeel zu hoch.
Vor einer Versteigerung, brauchst du dich nun wirklich nicht zu fürchten, so wie Brille schon schreibt.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
^*Vollquoting gelöscht*
Mal wieder ein arroganter Angriff anstelle Argumentation.
Wenn er nicht zahlen kann, dann hat sie die Möglichkeit zu vollstrecken. Kann er dann auch nicht, Offenbarungseid... und wo wird sie sich bedienen? Im Grundbuch natürlich...
Wenn er nicht zahlen kann, dann hat sie die Möglichkeit zu vollstrecken.
So ein vollstreckbarer Titel vorliegt.
Kann er dann auch nicht, Offenbarungseid...
Das nennt sich seit 06/1970 Eidesstattliche Versicherung
und wo wird sie sich bedienen? Im Grundbuch natürlich...
Dies wäre ein Eintrag im Rang nach dem der Bank. Hieraus ließe sich auch nicht vollstrecken. Sie käme über diesen Weg nur an das Geld für den Fall des Verkauf des Hauses.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ dalli67,
hast Du Dir vorgenommen, dieses Forum mit Halbwissen zu fluten?
Mal wieder ein arroganter Angriff anstelle Argumentation.
Ich erkenne nur Arroganz und Besserwisserei auf Deiner Seite. Wir nennen Fakten; Du dagegen lediglich "Stammtischwissen"...
Wenn er nicht zahlen kann, dann hat sie die Möglichkeit zu vollstrecken. Kann er dann auch nicht, Offenbarungseid... und wo wird sie sich bedienen? Im Grundbuch natürlich...
Das richtige Procedere und die zutreffende Nomenklatur hat Deep Thought bereits beschrieben. Ausserdem sind Grundbücher und Sparbücher zweierlei. Und ich verrate Dir ein Geheimnis: In Letzteren liegt kein Geld. Schon gar keines, an dem man sich "bedienen" könnte... 😉
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ dalli67,
hast Du Dir vorgenommen, dieses Forum mit Halbwissen zu fluten?
Und ich verrate Dir ein Geheimnis: In Letzteren liegt kein Geld. Schon gar keines, an dem man sich "bedienen" könnte... 😉Just my 2 cents
Martin
Mich verwundert nur, das z. B. mein Rechtsanwalt gegen meine ehemalige Vermieterin, nach dem Sie die Prozesskosten nach Niederlage nicht begleichen konnte, nach erfolgtem Offenbarungseid im Grundbuch vollstreckt.
Logo, der wird keine Ahnung haben was er macht.
Brille007, mit Verlaub. Schreibe was Du willst, denke über mich was Du willst... Ich werde Deine Äusserungen zukünftig einfach ignorieren.
Cu Jürgen
Hi dalli,
das kann dein RA aufgrund eines Urteils, das ihn dazu berechtigt. Aber ein solches das eine Geldschuld des Hauseigentümers gegenüber seiner Exfrau feststellt existiert ja noch gar nicht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
ohne gerichtliches Urteil kann die Ex zwar Zugewinn fordern, jedoch kann man das als "Gegner" zahlen... oder auch nicht.
Letztendlich basiert der Zugewinnausgleich auch auf vollstreckbarem Urteil oder Vergleich... womit die Ex und mein Anwalt -in ganz anderer Situation- die gleichen Möglichkeiten haben.
Mir geht es eigentlich nur um diese platte "Anmacherei". Jeder hat das Recht zu sagen, dass man der Rechtsauffassung eines anderen widerspricht. Allerdings bin ich gegen "persönliches" Angehen.
Wenn Recht so einfach wäre, dann stelle ich mir die Frage warum ein gleicher Sachverhalt selbst vor dem selben Gericht bei unterschiedlichen Richtern unterschiedlich ausgehen können. Es heist ja nicht umsonst: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand...
Verschiedene Rechtsauffassungen kann man ja haben, aber trotzdem gibt es einige Richtlinien die keine unterschiedlichen Auffassungen ermöglichen.
Dein Beispiel mit der Zwangsversteigerung ist eben so ein Fall. Die ist weder Miteigentümerin, noch besitzt sie einen titulierten Anspruch auf x€. Somit kann sie schlicht und einfach keine Versteigerung betreieben, weil es dazu keine Grundlage gibt, anders als im Falle deiner Exvermieterin.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mich verwundert nur, das z. B. mein Rechtsanwalt gegen meine ehemalige Vermieterin, nach dem Sie die Prozesskosten nach Niederlage nicht begleichen konnte, nach erfolgtem Offenbarungseid im Grundbuch vollstreckt.
soso, die Dame besass also vermietbares Immobilienvermögen und hatte gleichzeitig einen OE (zur Erinnerung: die korrekte Bezeichnung lautet seit dem 27.6.1970 "Eidesstattliche Versicherung") geleistet? Und die Kinder bringt der Klapperstorch? :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Brille007, mit Verlaub. Schreibe was Du willst, denke über mich was Du willst... Ich werde Deine Äusserungen zukünftig einfach ignorieren.
Mit Verlaub: Ich Deine aber nicht; ich werde Deine Falschinformationen vielmehr richtigstellen.
Just my 2 cents
Martin
PS: „Es genügt nicht keine Ahnung zu haben, man muss auch unfähig sein, diese auszudrücken!“ (Karl Kraus, österreichischer Schriftsteller 1874-1936)
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