Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage. Ich bin seit etwas über einem Jahr geschieden. Jetzt, wo meine EX durch diverser Umstände ihren Unterhaltsanspruch verliert, kommt sie auf einmal auf die Idee über Ihre Anwältin einen Zugewinnausgleich durführen zu wollen. Da wir in unserer Ehe einen Einbruch hatten, hat sich kein Zugewinn ergeben. Das einzige wo sie es wohl drauf abgesehen hat ist mein Haus welches ich mit in die Ehe gebracht habe. Die Tilgung ist in der Anfangszeit nur 1% hoch gewesen. D.h. es wurde nur sehr wenig getilgt. Ich habe aber damals per Sondervereinbarung immer meine Eigenheimzulage in die Finanzierung einfliessen lassen. Dadurch ist natürlich die Tilgungssumme um einiges höher. Nun meine Frage: Wird diese Eigenheimzulage beim Zugewinn mit eingerechnet? Wenn das so wäre kann ich alles verkaufen. Das könnte ich niemals bezahlen.
Moin,
die Eigenheimzulage wäre nur Vermögen, wenn du sie auf einem Konto parkst. Du verwendest sie hingegen zwecks Tilgung und aus diesem Grunde kann die Ex gern die Finger ausstrecken - sie wird die Hand leer zurückziehen müssen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought ,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Du kannst dir vorstellen, daß ich schon Magenkrämpfe hab seit mir das mit der Eigenheimzulage aufgefallen ist. Deine Antwort beruhigt mich schon um einiges. Aber ich muß doch nochmal nachfragen. Ich habe gelesen, daß für die Berechnung des Zugewinns das Anfangsvermögen mit dem Endvermögen verglichen wird.D.h wenn ich am Anfang der Ehe wegen dem Haus 130000Eur offen hatte und am Ende der Ehe nur noch 110000 das habe ich 20000 Euro an Zugewinn. Ich habe leider nirgens lesen könne das die Eigenheimzulage davon ausgeschlossen ist. Sorry aber ich bin echt durch den Wind.
Hallo ihr,
Ich sehe das leider genauso wie du Mercy und anders als Deep.
Der Wert des Hauses, abzüglich Belastung am Ende der Ehe minus Wert des Hauses am Beginn der Ehe minus Belastung ist tatsächlich Vermögenszuwachs.
Wenn du alleine im Grundbuch stehst, hast du damit Zugewin gemacht, den du ggf. mit ihr teilen musst.
Womit die Tilgung vorgenommen wurde ist dabei irrelevant. Hat also nichts mit der EHZ zu tun.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Mercy!
Das Dingens heisst Zugewinnausgleich und nicht Verlustausgleich. Unterm Strich hattet ihr 20K weniger Schulden, aber Schulden sind es immer noch.
Die getätigte Tilgung ist IMHO so gesehen kein Zugewinn.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Da hast du auch recht Marco.
Wenn der Saldo des Hauses negativ bleibt, also kein Gewinn, sondern nur ein geringerer Verlust, so wird das nicht bewertet.
Es kommt dabei aber auf dein Gesamtvermögen an:
Wenn du jetzt höher im Plus bist als zu Beginn der Ehe, musst du blechen.
Wenn du nur ein geringeres Minus hast, nicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin nochmal,
Ich sehe das leider genauso wie du Mercy und anders als Deep.
tsts, ich hatte nur auf dei Frage nach der Eigenheimzulage beantwortet. Natürlich ist die Differenz zwischen AV und EV der Zugewinn und ist zur Hälfte auszugleichen. Nur die EHZ selbst ist kein Zugewinn, so sie nicht irgendwo gebunkert wird.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Das Haus ist natürlich immer noch verschuldet. Also wenn es so ist wie es "82Marco " sagt dann hab ich nichts zu befürchten und ich zünde heute noch eine Kerze für euch an. Ich frage mich nur, warum man die Tigung seines Hauses angeben muß wenn es noch nicht abgezahlt ist. Das wäre doch überflüssig. Und bei meinem Scheidungs/Unterhaltstermin wurde meine Tigung ja auch berücksichtigt. Nur die Zinsen wurden für mich positiv bewertet.
Ich muß doch nochmal nachhaken :redhead:
Mir hat heute ein Kollege ein Argument geliefert was ich leider auch nachvollziehen könnte. Er meinte es sei sehr wohl ein Zugewinn. Denn wenn man einen Hausverkauf zugrunde legt würde ich ja jetzt 20k mehr bekommen als zu beginn der Ehe. Somit wäre das ein Zugewinn. Ich bin echt total ducheinander. Obwohl mir ja eure Argumente besser gefallen. Was meint ihr zu dem Argument meines Kollegen?
Natürlich hast du Schulden, die Frage ist, ist der Wert des Hauses höher als die Schulden?
Du sagtest was von jetzt 110.000,- € Schulden und zu Beginn der Ehe von 130.000,- €
Angenommen, dein Haus wäre unverändert 150.000,-€ wert, dann wärest du jetzt um 20.000,-€ reicher und müsstest das mit ihr teilen.
Wen dein Haus auch noch 20.000,- € mehr Wert geworden ist so käme das noch oben drauf.
Wenn dein Haus nur 100.000,- wert wäre, so wärest du jetzt nur um 20.000,- € "weniger arm" denn dein Saldo wäre immer noch negativ.
Jetzt klarer?
Was denkst du denn ist dein Haus heute und zu Beginn der Ehe wert?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich denke nicht, daß mein Haus an Wert verloren hat. Dementsprechend bin ich also doch am Ar.... 😡
Moin Mercy,
Dein Kollege irrt - denn der Wert eines Hauses bemisst sich ja nicht nach Kaufpreis plus Zins und Tilgung plus EHZ, sondern schlicht nach dem Marktwert, der sogar noch durch den Preissteigerungs-Index bereinigt wird. Der Immobilienmarkt macht derzeit keine Höhenflüge. Faktisch kann die Hütte daher sogar weniger wert sein als zu Beginn der Ehe. Überdies habt ihr die Immobilie ja auch benutzt - davon wird sie nicht schöner oder wertvoller, sondern sie nutzt sich ab.
Du kannst ja mal einen Makler kommen lassen und ihn nach einem Schnell-Gutachten fragen. Massgabe: Du willst die Hütte schnell verkaufen. Der Preis, den er Dir dann nennt, wird Dir gefallen 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
*Vollquoting gelöscht*
Selbst wenn die Eigenheimzulage Einkommen wäre, dann könnte sie maximal im Unterhalt (die Letzte Zulage verteilt auf 12 Monate) überhaupt in Betracht kommen. Ansonsten gilt:
Haus bei Beginn der Ehe - 130 tsd.
Haus am Ende der Ehe -110 tsd.
Um es platt zu sagen... du bist mit Schulden in die Ehe gegangen und bist nicht in den "grünen Bereich" gekommen. Gewinn kann nur positives Vermögen, jedoch keine verminderten Schulden sein.
Sieht das jemand anders? Mich persönlich betrifft es nicht... aber es interessiert mich schon.
Grüße
Jürgen
Dalli67, ich sehe das anders!
Der Wert des Hauses besteht nicht nur aus Schulden, sondern auch aus seinem Marktwert.
Erst wenn der Gegengerechnet wird, kann man einen "grünen Bereich" ermitteln.
Leider hat Mercy sich dazu noch nicht geäußert.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dalli67, ich sehe das anders!
Der Wert des Hauses besteht nicht nur aus Schulden, sondern auch aus seinem Marktwert.
Erst wenn der Gegengerechnet wird, kann man einen "grünen Bereich" ermitteln.
Leider hat Mercy sich dazu noch nicht geäußert.
Gruss Beppo
Hallo Beppo,
Marktwert ist ein Stichwort. Ich glaube auch, dass dies es noch komplizierter macht. Das Haus hat er ja in die Ehe eingebracht... womit zusätzlich noch die Differenz vom Marktwert zum Zeitpunkt der Eheschließung mit dem Marktwert zur Zustellung des Scheidungsbegehrens interessant werden könnte...
Ich hoffe mal, ich habe da kein "Fass" aufgemacht und die Ex liest nicht mit :rofl2:
Haus bei Beginn der Ehe - 130 tsd.
Haus am Ende der Ehe -110 tsd.
Falsch. Du bringst subsummierst zwei Punkte. Richtig wäre (z.B.):
Anfangsvermögen:
Hauskredit |
(-) 130.000 |
Hauswert |
150.000 |
Anfangsvermögen |
20.000 |
Endvermögen:
Hauskredit |
(-) 120.000 |
Hauswert |
150.000 |
Endvermögen |
30.000 |
Mithin ein Zugewinn (End- minus Anfangsvermögen) von 10.000, der fair durch zwei geteilt wird.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Mithin ein Zugewinn (End- minus Anfangsvermögen) von 10.000, der fair durch zwei geteilt wird.
Wobei als weitere Unbekannte kommt... hat die Frau denn auch Zugewinn? Also meine Ex hatte das bei ihrer Forderung einfach mal "vergessen" bzw. durch ihren Anwalt alles so "Rechnen" lassen das ich letztendlich noch den Zugewinn meiner Ex als meinen hätte ausgleichen sollen.
Mercy... Augen auf 😉
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Zitat angepasst!
Moin,
ich glaube es wurde bereits geschrieben.
Das Haus ist noch zu einem Wert X belastet. Wenn jetzt der MArktwert verglichen wird, dann kann es leicht passieren, dass noch 100.000 Euro für das Haus bedient werden muss, aber auf dem Markt gerade mal 80.000 Euro gezahlt werden würde.
Hier im Hamburger Raum stehen unmengen von Häusern jahrelang leer, weil die Käufer unglaubliche Preisvorstellungen haben, die keiner bereit ist zu zahlen.
Nach Jahren des wartens kommt dann das Erwachen und ein marktgerechter Preis zustande. Und der Häusermarkt ist in einem Abwärtstrend, bis auf wenige Ausnahmen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das Haus hat mal 150000 Euro gekostet. Wenn man den Wertverlust und die Nachbauten gegenrechnet wird sich der Wert nicht allzusehr verändert haben.
Hi Mercy,
Demanch hättest du vor der Ehe einen positiven Saldo von 20.000,- und am Ende der Ehe von 40.000,-.
Jetzt musst du kreativ werden:
Suche Indizien, dass das Haus jetzt weniger wert ist oder Anfangs mehr. Z.B. nach Brilles Verfahren.
Rechne andere Schulden gegen.
Suche nach Zugewinn bei ihr.
Ansonsten kann es passieren, dass du ihr 10.000,- geben musst.
Was im übrigen, aber auch der Sinn der Zugewinngemeinschaft ist, denn ihr habt diesen Gewinn ja auch gemeinsam erwirtschaftet.
Da ist es nur gerecht, wenn du den nicht alleine raus trägst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.