Immobilienerwerb im...
 
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Immobilienerwerb im Trennungsjahr

 
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Kurz zu meiner aktuellen Situation:
- Trennungsjahr läuft; Frau ist mit Tochter im Jan 2010 ausgezogen
- Umgang mit Tochter funktioniert sehr gut  🙂
- TU wird nicht bezahlt, dafür übernehme ich (deutlich) mehr an Kosten für die Lütte als ich müsste – ist okay für mich

Alle anderen Dinge (endgültige Hausratsaufteilung, Zugewinnregelungen, Versorgungsausgleich) sind noch ungeklärt. Es steht die Aussage meiner Noch-Frau im Raum, dass sie mich dabei nicht über den Tisch ziehen will (was auch immer das heißt…).  :puzz:

An anderer Stelle ( http://vatersein.de/Forum-topic-18992.html) hatte ich mal die Frage gestellt, was so die nächsten Schritte wären. Nach einem netten Exkurs zum WM leider keine Antwort bekommen.  ;(

Nun stellt sich allerdings folgende Frage:
Aufgrund externer Faktoren ist es sehr sinnvoll für mich in diesem Jahr eine Immobilieninvestition zu tätigen. Ein Objekt und die Struktur ist ausgeguckt und rechnet sich langfristig. Die Entscheidung und Kauf steht allerdings kfr an.

- Ist eine Vereinbarung mit Noch-Frau nötig, dass diese Immobilie aus Zugewinnberechnung ausgeklammert wird (im Zeitpunkt der Scheidung wird die Finanzierung in etwa dem Immobilienwert (Kaufpreis) entsprechen, also (noch) keinen positiven Wert haben)?
- Wäre eine solche Vereinbarung nur zwischen Noch-Frau und mir zu treffen? Oder braucht es hierzu einer notariellen Beurkundung?
- Mit der Immo wird ein in diesem Jahr ein Verlust realisiert, den ich steuerlich geltend machen kann. Im lfden Jahr sind wir (bei SK 1/1) ja noch gemeinsam veranlagt. Braucht es irgendwelche gesonderten Regelungen, dass dieser Steuervorteil mir zu Gute kommt (da ja quasi Bestandteil des Finanzierungskonstrukts)? Oder werden Steuerrückzahlungen nach Erhalt des Steuerbescheids sachgerecht zugeordnet?

Vielen Dank! Hoffe, dass der eine oder die andere mir ein paar Ideen geben kann. Vielleicht lässt sich der Anwalt ja vermeiden,
Gruß
Toto


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 16:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also theoretisch ändert sich an deinem Endvermögen durch den Hauskauf ja nichts.
Du gibst 100.000,- aus deinem Barvermögen und erhältst ein Haus, das 100.000,- wert ist.
Oder du hast ein Haus und Schulden im Wert des Hauses.
Änderung deines Vermögens = 0,-.

Schwieriger könnte es werden, wenn dir Mauscheleien und somit mutwillige Vermögensminderung vorgeworfen werden würde.

Dann würde entsprechend mehr Geld für die Anwälte fällig werden.
Auch kann dir der Wohnwert für kostenloses Wohnen angelastet werden.
Das kann aber mit 100.000,-€ Barvermögen auch passieren.

Um den Steuervorteil wirst du vermutlich kämpfen und den Richter überzeugen müssen.
Ob dir das gelingt kann ich nicht vorhersagen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 16:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Toto,

wenn der Erwerb der Hütte nach dem Stichtag erfolgt, ist er nicht mehr eheprägend; steuerliche Vor- und Nachteile mithin auch nicht. Könntest Du die Hütte in bar bezahlen, wäre das Barvermögen ja bereits in Deinem (dokumentierten) Endvermögen enthalten; ob es anschliessend auf der Bank herumliegt oder als Haus herumsteht, spielt keine Rolle.

Was natürlich alles nicht bedeutet, dass die Ex und ihr Anwalt nicht trotzdem versuchen, deswegen ein Fass aufzumachen. Ich hatte im Trennungsjahr gemeinsam mit meiner damaligen Lebensgefährtin und heutigen Ehefrau auch ein Haus gekauft. Alleinbesitzerin laut Grundbuch ist sie; ich habe ein Niessbrauchsrecht für die gesamte Immobilie. Der zauberhafte Gegenanwalt versuchte dann, aus diesem Niessbrauch mit Hilfe eines Versicherungsmathematikers, der meine Lebenserwartung ausrechnete, einen ausgleichspflichtigen Vermögenswert zu machen. Das ging dann genauso zauberhaft in die Hose; hat aber (hoffentlich) die Anwaltsrechnung meiner Ex kräftig erhöht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 17:07
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke schon einmal  🙂

also theoretisch ändert sich an deinem Endvermögen durch den Hauskauf ja nichts.
Du gibst 100.000,- aus deinem Barvermögen und erhältst ein Haus, das 100.000,- wert ist.
Oder du hast ein Haus und Schulden im Wert des Hauses.
Änderung deines Vermögens = 0,-.

So sehe ich das auch - war nur durch einen Kommentar an anderer Stelle etwas berunsichert. Und Mauscheleien zu Lasten meiner Noch-Frau sind es definitiv nicht! Die Kapitalanlage muss halt in diesem Jahr erfolgen, sonst schieße ich leider einen 5-stelligen Betrag in den Wind.  😡 Und der Steuervorteil ist nunmal Teil des Finanzierungskonstrukts; deshalb sollte dieser halt nicht "geteilt" werden.

wenn der Erwerb der Hütte nach dem Stichtag erfolgt, ist er nicht mehr eheprägend; steuerliche Vor- und Nachteile mithin auch nicht. Könntest Du die Hütte in bar bezahlen, wäre das Barvermögen ja bereits in Deinem (dokumentierten) Endvermögen enthalten; ob es anschliessend auf der Bank herumliegt oder als Haus herumsteht, spielt keine Rolle.

Wann ist denn Stichtag (gewesen?)? Unser Trennungsjahr läuft, Noch-Frau ist ausgezogen, Konten sind getrennt, aber i.S. Scheidungsantrag, Zugewinnberechnung, Versorgungsausgleich ist noch nichts angeleiert...

Der zauberhafte Gegenanwalt versuchte dann, aus diesem Niessbrauch mit Hilfe eines Versicherungsmathematikers, der meine Lebenserwartung ausrechnete, einen ausgleichspflichtigen Vermögenswert zu machen. Das ging dann genauso zauberhaft in die Hose; hat aber (hoffentlich) die Anwaltsrechnung meiner Ex kräftig erhöht.

Bäh, wie ekelig  :puzz:
Zum Glück "gut" ausgegangen  😉
Gruß Toto


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2010 18:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Toto,

der eigentliche Stichtag für Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich ist der Tag des Zugangs des Scheidungsantrages. Allerdings hindert Euch niemand, einvernehmlich einen anderen Stichtag zu bestimmen und/oder Euch ebenso einvernehmlich auf einen anderen Trennungszeitpunkt zu einigen. Allerdings wird auch auf die Verhältnisse zum eigentlichen Trennungszeitpunkt geschaut, damit da niemand Vermögenswerte verschiebt.

Wenn ich es richtig sehe, habt Ihr Euch Dezember 2009 getrennt; also ist das Trennungsjahr im Dezember 2010 rum. Den Scheidungsantrag kann man auch schon vorher stellen; er wird dann nur noch nicht gleich verhandelt. Aber Deinem Immobilienkauf sollte danach selbst bei einem bösartigen Gegenanwalt nichts im Wege stehen.

Im Übrigen schaffst Du bei Deinem Finanzierungsmodell zu Anfang ja noch keine Vermögenswerte. Auch der fünfstellige Steuervorteil wird nicht schlagartig auf Dich hereinbrechen, sondern Deine Einkommensteuer über die Jahre etwas vermindern. Sollte da trotzdem irgendjemand die Fingerchen nach der Immobilie ausstrecken wollen, würde ich freundlich antworten "gerne doch - aber natürlich nur, wenn in gleichem Umfang auch eine Beteiligung an den Schulden erfolgt..."

Grüssles
Martin

PS:

Bäh, wie ekelig  :puzz:

immerhin weiss ich seither, dass ich statistisch 78,3 Jahre alt werde...


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 20:18