Hallo Gemeinde,
mein EHELEID neigt sich dem Ende und der Termin vor Gericht ist bald.
In einem Punkt sind meine bald Exfrau und ich uns noch nicht einig, Thema Erbe und Haus.
Sie möchte in einem Nachehevertrag einen Passus enthalten haben, in den vermerkt ist, dass meine neue Partnerin innerhalb von 12 Monaten nach meinem Versterben aus dem Haus - was ich dann mit allen Schulden übernommen habe - ausziehen muss.
Dass kann moregen oder in 40 Jahren passieren. Ich persönlich finde das ein sehr unmoralischen Thema, denn nehmen wir mal an meine neue Partnerin und ich leben 40 Jahre zusammen in diesem Haus und mit 70 muss sie dann plötzlich ausziehen. Da kann was nicht richtig sein.
Hat die Gemeinde der Geplagten vielleicht eine Idee wie ich aus der Sache einigermassen gut rauskomme?
Viele Dank
EGAL
Servus Egal,
wenn Du das Haus komplett mit allen Rechten und Pflichten übernimmst, hat DEF eigentlich gar nix zu bestimmen, was mit jetziger oder weiteren LG passieren soll...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wer erbt denn das Haus?
Doch nicht deine Ex oder?
Und mit welcherlei Unbill bedroht sie dich, wenn du ihr diesen Wunsch nicht erfüllst?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
wenn es Dein Haus ist, kannst Du sowohl zu Lebzeiten als auch im Erbfall entscheiden, was mit dem Haus geschieht.
Wenn ihr nicht heiratet und Du Kinder aus der Ehe hast, sind die automatisch alleinige Erben. Ich würde dann eher der LG ein Wohnrecht auf Lebzeiten eintragen, als sie - in welchem Alter auch immer - rauszuschmeißen.
Deine Ex hat da keine Aktien drin, es sei denn, das Haus gehörte ihr weiterhin zur Hälfte. Wenn nicht, würde ich nicht diskutieren und ihr unmissverständlich klar machen, dass Diskussionen über Dein Eigentum nicht mit der angehenden Ex diskutiert werden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
also die Anfrage Deiner baldigen EX kann ich schon verstehen. In einem ähnlich gelagerten Fall war es so, dass die NEXT nach dem Ableben in dem Haus der Erben weiterhin wohnte. Es gab keine Mietvereinbarung und aufgrund des fortgeschrittenen Alters war die Eigenbedarfsklage der Erben nicht erfolgreich.
Das Haus kostete Unsummen im Unterhalt und ein Verkauf hatte leider einen hohen Wertverlust zur Folge gehabt (durch die Bewohnung).
Auch wenn es vielleicht ein unschönes Thema ist und ansich der Ex nichts angeht, so geht es aber den potentiellen Erben was an und das sind Eure Kinder/Kind.
Im Sinne der Kinder würde ich da auch offen mit der NEXT reden. Wenn Sie sich an dem Haus beteiligt so sollte es auch Ihr zu Hause bis zum "Ende" sein, jedoch sollten dann die Kosten auch von Ihr bestritten werden.´Dieses kann man doch bestimmt "erwachsen" schriftlich fixieren und gut ist es.
Viel Gluck
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin Egal,
auch ich schliesse aus Deiner Aussage
Sie möchte in einem Nachehevertrag einen Passus enthalten haben, in den vermerkt ist, dass meine neue Partnerin innerhalb von 12 Monaten nach meinem Versterben aus dem Haus - was ich dann mit allen Schulden übernommen habe - ausziehen muss.
dass diese ehemals gemeinschaftliche Immobilie nach Abschluss Eurer Scheidung Dir allein gehören wird. Also kannst Du damit tun und lassen, was Du willst. Du kannst das Haus verkaufen, verschenken, abreissen oder anzünden. Und natürlich kannst Du - entgeltlich oder kostenfrei - drin wohnen lassen, wen Du möchtest.
Wie genau stellt Deine Ex sich diesen Passus in Eurer Scheidungsfolgenvereinbarung denn vor? Was würde Deiner Partnerin (oder vielmehr: Der Partnerin, die zum Zeitpunkt Deines Todes Deine Partnerin oder vielleicht sogar neue Ehefrau) war, denn passieren, wenn sie in 20 oder 50 Jahren NICHT auszieht? Du könntest sie bis dahin ja auch längst geheiratet und testamentarisch zur Alleinerbin gemacht haben - wie wollte man dann einen Auszug durchsetzen? Und wer sollte das veranlassen, wenn Deine Ex vor Dir den Löffel abgibt? Deine Kinder? Und überhaupt: Auf welcher rechtlichen Basis sollte es möglich ein, einen Menschen aus einem Haus zu entfernen, an dem man selbst keinerlei Eigentumsrechte hat?
Ich an Deiner Stelle würde mich darauf verlassen, dass dieses Ansinnen nicht justizabel und möglicherweise sogar sittenwidrig ist und der Notar sich weigert, es in den Vertrag aufzunehmen. Falls nicht, solltest Du Dich - schon allein als Zeichen des Respekts vor Deiner neuen Partnerin - weigern, so einen Wisch zu unterschreiben. Dritte Möglichkeit: Vielleicht möchte Deine neue Partnerin ja gar nicht in einem Haus wohnen, in dem noch in jeder Ecke Deine Ex sitzt (so war das bei mir: Meine zauberhafte LG und heutige zweite Ehefrau wäre nur widerwillig mit mir in mein "altes" Haus gezogen, also haben wir das gelassen.) In diesem Fall kannst Du den Käse - in Absprache mit Deiner Partnerin - natürlich auch kommentarlos unterschreiben. Anschliessend vertickst die Hütte (am besten mit fettem Gewinn) und kaufst mit Deiner Partnerin eine neue. Und drehst Deiner Ex eine Nase.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich finde den Einwand, von Papi74 nicht ganz von der Hand zu weisen.
Ich gehe mal davon aus, dass dir an deiner Partnerin und an deinen Kindern etwas gelegen ist und in dieser Konstellation kann es durchaus zu Konflikten kommen, die das Ganze, auch von deiner Wolke aus, sehr unangenehm aussehen lassen.
Das sollte man schon im Vorwege versuchen, auszuschließen.
So etwas lässt sich auch recht gut einem Notar diskutieren, sofern der sich nicht nur als Vorleser versteht.
Was ist denn dein Wunsch, was nach deinem Ableben passieren soll.
Vielleicht kann man das ja irgendwie vertraglich oder notariell regeln lassen.
Z.B. über ein Wohnrecht oder auch einen Mietvertrag oder natürlich auch über eine Aufteilung des Erbes zwischen Deiner Partnerin und deinen Kindern.
Denkbar wäre auch ein Vorerbe deiner Freundin.
Dann könnte sie ganz entspannt ihren Lebensabend in dem Haus genießen, ohne es verscherbeln zu dürfen und deine Kinder kommen später immer noch an das Haus.
Und trotzdem hätten sie noch die Notwendigkeit, sich erstmal selbst im Leben zurecht zu finden, bevor ihnen ein fettes Erbe in den Schoss fällt und vielleicht den Erwerbstrieb abgewöhnt.
Grundlage sollten dabei aber immer deine Vorstellungen sein und nicht die deiner Ex.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zuammen,
vielen Dank für die vielen Antworten.
Nun meine bladige Ex dreht den Spiess anders herum. Sie will sicher sein, dass meine neue Partnerin auch noch die Möglichkeit hat nach meinem Versterben ein Jahr im Haus zu wohnen. Erbin ist meine Tochter. Ggf. hofft meine baldige EX das ich versterbe, bevor unsere Tochter 18 ist, damit sie die Hütte dann verkaufen kann.
Nun was kann passieren, wenn ich das nicht unterschreibe? Der Termin vor Gericht steht bevor. Dieser könnte platzen und die Kosten könnten maßlos steigen.
Für mich steht nun die Frage im Raum, gibt es sowas wie eine Wohnrecht aufgrund langem Wohnen in einer Erbfälligen immobilie?
Da bin ich sicher nicht der Einzelfall. Ich persönlich finde unfassbar...es geht immer nur um Macht und Geld!
Was ich möchte ist, dass meine Partnerin bis zum Lebensende im Haus wohnen bleibt und meine Tochter erst dann das Haus erbt.
Das ist aber nicht der Wille meiner bald Ex. Da sie auf einen Teil ihres Unterhaltes nach der Scheidung verzichten wird - damit ich das Haus weiter abzahlen kann um nicht das Haus unter den Hammer kommen zu lassen - erwartet sie das von mir!
Gruß,
EGAL
Hallo,
was passiert denn, wenn du den Nachehevertrag unterzeichnest und deine Partnerin irgendwann - im Zweifelsfall auch über ein Testament - einen Teil des Hauses als Erbe erhält bzw. du einen Mietvertrag mit ihr abschließt?
Wie hoch ist der Betrag auf den die KM zur Hauserhaltung verzichtet, wieviel macht das in % vom Hauswert aus?
Was passiert, wenn du nach dem Nachehevertrag deiner Partnerin einen Anteil im Grundbuch überlässt (die Hälfte deines Anteils)?
Wann soll dieser Nachehevertrag überhaupt geschlossen werden?
Sophie
Nun meine bladige Ex dreht den Spiess anders herum. Sie will sicher sein, dass meine neue Partnerin auch noch die Möglichkeit hat nach meinem Versterben ein Jahr im Haus zu wohnen. Erbin ist meine Tochter. Ggf. hofft meine baldige EX das ich versterbe, bevor unsere Tochter 18 ist, damit sie die Hütte dann verkaufen kann.
Das verstehe ich nicht.
Nun was kann passieren, wenn ich das nicht unterschreibe? Der Termin vor Gericht steht bevor. Dieser könnte platzen und die Kosten könnten maßlos steigen.
Deswegen die Frage, womit sie denn droht?
Ein Gerichtstermin platzt wegen so etwas nicht, höchstens eine außergerichtliche Einigung.
Für mich steht nun die Frage im Raum, gibt es sowas wie eine Wohnrecht aufgrund langem Wohnen in einer Erbfälligen immobilie?
Da bin ich sicher nicht der Einzelfall. Ich persönlich finde unfassbar...es geht immer nur um Macht und Geld!
Nur wenn du es ihr vertraglich einräumst.
Oder indem du sie zum Vorerben machst.
Was ich möchte ist, dass meine Partnerin bis zum Lebensende im Haus wohnen bleibt und meine Tochter erst dann das Haus erbt.
Gut. Also Vorerbe.
Das ist aber nicht der Wille meiner bald Ex. Da sie auf einen Teil ihres Unterhaltes nach der Scheidung verzichten wird - damit ich das Haus weiter abzahlen kann um nicht das Haus unter den Hammer kommen zu lassen - erwartet sie das von mir!
Naja also wenn sie tatsächlich auf etwas verzichten soll, kann sie ja wohl auch ne Gegenleistung erwarten.
Das finde ich durchaus legitim.
Ich habe nur noch kapiert, was sie nun eigentlich will, deinen ersten Satz habe ich nämlich nicht nicht begriffen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
Mein baldige Ex hofft wohl, dass ich versterbe, bevor meine Tochter 18 Jahre als ist. Zumindest hat sie daran schon sehr intensiv in den letzten Jahren gearbeitet. Sie als Vormund kann dann das Haus für sich - und unsere Tochter - ausgiebig nutzen.
Wie auch immer. Ich finde es meiner neuen Partnerin gegenüber nur unfair dass sie halt Energie in eine Immobilie steckt aus der sie rausgeworfen werden kann sobald ich versterbe. Unterschwellig schwingt dann immer irgendwie etwas negatives mit! Das missfällt mir sehr.
Das ist selbst im Fallle einer Mietwohnung nicht so. Da muss man Eigenbedarf anmelden um selbst die Wohnung zu kommen. Das kann mir alles nach meinem Tod völlig egal sein, aber ich mus mich jetzt mit so einem Mist beschäftigen! Das nervt!
Drohungen: derzeit keine. Lediglich die Ansage, wenn der Anwalt vor Gericht fragt, ob alles geklärt ist, dann kann sie zur Zeit nicht ja sagen.
Thema verzichten: ja sie verzichtet auf 150 € im Monat für 2 Jahre und ich übernehme ca. 40.000 € Schulden und trage alle Kosten der Scheidung alleine.
Hallo,
sie verzichtet also auf 3.600 € und du zahlst die Kosten für die Scheidung (voraussichtliche Kosten: ihr Anwalt und deiner oder nur die Gerichtskosten) alleine sowie ihren hälftigen Kredit von 20 T € ab, die anderen 20 T € sind deine.
Welchen Wert hat das Haus?
In diesem Fall würde ich den Vertrag vermutlich unterzeichnen und deiner Partnerin ein lebenslanges Nießbrauchsrecht einräumen.
Sophie
Thema verzichten: ja sie verzichtet auf 150 € im Monat für 2 Jahre und ich übernehme ca. 40.000 € Schulden und trage alle Kosten der Scheidung alleine.
plus der Wert des schuldenfreien Hauses für Dich? Oder wurde das anderweitig im Zugewinnausgleich verwurstet??
Du solltest für Dich nochmal feststellen, was Du willst? ob das diese Aufteilung tatsächlich ist? Klingt immer sehr negativ bei Dir: Du Schulden & Kosten, Ex verzichtet nur auf 3,6 Mille nominal... Wenn Du das unterzeichnest, muss doch auch irgendwas positives für Dich dabei sein und sei es nur, die (wertvolle!) Ruhe...
im Übrigen: wenn Deine neue Partnerin einen Mietvertrag hat mit Dir, dann geht der mE auf die Erben über. Und die müssten dann Eigenbedarf geltend machen. Oder aber das (günstig) vermietete Haus versuchen zu verkaufen...
Gruss, Toto
Wenn du Angst vor einer Veräußerung hast, ist das mit dem Vorerbe besser.
Ansonsten könntest du, glaube ich, auch noch Treuhänder benennen, der dann die Veräußerung verhindern könnte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Eigenbedarfsklagen sind nicht mehr so kompliziert.
Zumindest in Hamburg.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sie möchte in einem Nachehevertrag einen Passus enthalten haben, in den vermerkt ist, dass meine neue Partnerin innerhalb von 12 Monaten nach meinem Versterben aus dem Haus - was ich dann mit allen Schulden übernommen habe - ausziehen muss.
wer soll denn das unterschreiben? Du? Dann ist es ein Vertrag zu Lasten Dritter, der vielleicht Dich aber keinesfalls Deine LG bindet. Die kann sich nach Deinem Tod auf ihren (hoffentlich vorhandenen) Mietvertrag berufen und wenn Du sie dann noch testamentarisch bedacht hast, ist die Ex in der Erbengemeinschaft einigermassen handlungsunfähig.
Gruss von der Insel
wer soll denn das unterschreiben? Du? Dann ist es ein Vertrag zu Lasten Dritter, der vielleicht Dich aber keinesfalls Deine LG bindet. Die kann sich nach Deinem Tod auf ihren (hoffentlich vorhandenen) Mietvertrag berufen und wenn Du sie dann noch testamentarisch bedacht hast, ist die Ex in der Erbengemeinschaft einigermassen handlungsunfähig.
Gruss von der Insel
Korrekt. Das ist der Knackpunkt.
Du solltest den Vertrag einfach unterschreiben. Anschließend räumst Du Deiner Next ein lebenslanges Wohnrecht ein. Da das dem "Nachehevertrag" ja nicht widerspricht und die Immobilie Dir gehört kannst Du das machen. Wegen mir auch Nießbrauch. Du kannst aber auch, was ich eleganter finde die Tour mit dem Nacherbe fahren. Da bist Du allemal auf der sicheren Seite denn davon ist in dem Vertrag ja keine Rede. Nehme ich an. Und außerdem kannst Du ihr einen Teil des Hauses bereits schenken. Auch dann hast Du, selbst wenn das Testament angefochten wird eine handlungsunfähige Erbengemeinschaft.
Mahlzeit miteinander,
ich musste mich damals auch immens mit der Thematik beschäftigen.
In deinem Fall gäbe es noch einen weiteren Weg der hier eigentlich auch schon angesprochen wurde.
Du kannst eine Erbgemeinschaft aus deiner LG sowie Tochter bilden. Dann wären beide gleichwertig erbberechtigt es sei denn du minimierst das Erbe deiner Tochter auf den Pflichtanteil ich glaube 25%). Schliesse eine Risikolebensversicherung auf dich (ziemlich günstig) zugunsten deiner LG im Todesfall ab. Diese sollte so hoch sein, dass sie mindestens den halben Wert des Hauses wiederspiegelt. Lebensversicherungen fließen NICHT in die Erbmasse ein, da diese erst nach dem Tod bereit stehen. Testamentarisch kannst du verfügen, dass das Haus an deine LG geht und deine Tochter den hälftigen Wert ausgezahlt bekommt.
Und auch da kannst du Restriktionen einbauen. Erst mit 18, oder nach Abschluß einer Berufsausbildung etc
..
Bis dahin geht das Geld auf ein Sparbuch und wird von einem Erbverwalter deines Vertrauens verwaltet. Können Geschwister von dir sein oder sonst wer
.. aber nicht die KM als Vormund.
Ebenso kannst du verfügen, dass wenn nach deinem Tod, deiner Tochter etwas zustoßen sollte bevor die Erbmasse an sie ausgezahlt werden kann, was wir alle nicht hoffen, das Erbe nicht automatisch an die erbberechtigte Mutter geht sondern zurück in die ursprüngliche Erbmasse fließt und deiner LG zugute kommt.
Alles andere würde ich mit deiner Ex noch nicht mal annähernd diskutieren. Die Forderungen deiner Ex sind mehr als unmoralisch und frech. Ich würde im Gegenzug mal fragen, ob sie wenigstens eine vernünftige Lebensversicherung abgeschlossen hat, damit deiner Tochter und dir etwas Geld zukommt wenn ihr etwas passiert und du euer gemeinsames Kind alleine groß ziehen muss oder das von der läppigen Halbwaisenrente geschehen soll!?!?! Ist auch unmoralisch aber vielleicht merkt deine Ex mal irgendetwas ..
Gruß
Sputnik der sich über Erbschleichertum echt wundern muss
P.S.: Du kannst über eine Risikolebensversicherung auch den ganzen Wert des Hauses abdecken, dass deine LG deine Tochter und BAnk auszahlen kann. Kostet dann ein paar Euronen mehr im Monat aber die Investition lohnt sich und man kann ruhiger schlfen für den Fall, dass man unverhofft doch nicht mehr aufwacht ;-)
Moin zusammen,
Die Sammlung der Ideen gefällt mir sehr gut. Ich werde diese mit meiner RAtin diskutieren.
Danke vielmals,
EGAL
Anschließend räumst Du Deiner Next ein lebenslanges Wohnrecht ein.
Super Idee. Was ist denn, wenn die zwei sich mal trennen?