Hallo,
ich lebe seit APril 2009 getrennt und bin seit März 2012 geschieden. Im Jahr 2009 kurz nach der Trennung habe ich eine Abfindung in Höhe von 25000 Euro erhalten, die auf unser gemeinsames Konto, das bis heute besteht, eingezahlt wurde. Ich habe damals in den Monaten APril bis Januar mein gesamtes Gehalt auf dem Konto gelasse, es wurden lediglich Kosten in Höhe von etwa 300 Euro von dem Konto abgebucht. Als ich im Oktober den ersten Teil der Abfindung bekam , habe ich mit meiner Exfrau gesprochen und wir haben uns geeinigt, dass ich die Abfindung behalten kann und sie im Gegenzug die Eigenheimzulage und ihr Erspartes und ich sie so lange, wie es mir möglich ist dabei unterstütze , das Haus zu halten.
Mit dem ersten Teil habe ich mein Konto ausgeglichen, dass durch die Nichtinanspruchnahme des Selbstbehaltes dementsprechend belastet war. Den zweiten Teil der Abfindung nutzte ich teilweise um neuen Hausrat und ein kleines AUto anzuschaffen, sowie ich die gesamten Lasten des Hauses für die nächsten zwei Jahre übernommen habe, obwohl eine reine Unterhaltsberechnung für meine Exfrau deutlich geringer ausgefallen war. Dazu muss ich sagen, dass für meine Lebensgefährtin , die durch eine Schwangerschaft ebenfalls unterhaltsberechtigt war und für unsere gemeinsame Tochter, dadurch kein Unterhalt von meinem Gehalt mehr übrig blieb ( ich hatte nach ABzug des Dienstwagens nur noch 700 Euro zum Leben) und ich auch diese Kosten aus meinem Vermögen mit beglichen habe - das heißt, ich habe mich statt Unterhaltsltszahlung entsprechend auch unter Verbrauch des Vermögens, das übrig geblieben war ( ca 7000 ) Euro an den gemeinsamen Lebenskosten beteiligt. Hätte ich regulären Unterhalt gezahlt, so wäre dies vom Unterhalt an meine Exfrau abgezogen worden und sie hätte das Haus nicht halten können. Zusätzlich behielt meine Exfrau die Eigenheimzulage für drei Jahre für sich ( 10800 Euro).
Ich wollte sie durch den Verbrauch also offensichtlich nicht schädigen, sonst hätte ich wohl auch die Lasten nicht so lange alleine getragen.
Meine Exfrau hat die Abfindung auch nie zum Thema gemacht. Nun geht es allerdings um den Verkauf des Hauses , da ich gerne meinen Anteil daraus beziehen möchte und sie stellt plötzlich doch Ansprüche an der Abfindung. Leider habe ich nichts Schriftliches, weil es damals einfach noch sehr friedlich zwischen uns war und ich nicht damit gerechnet haben, dass es sich so entwickelt. Da sie Abfindung jedoch schon bei Zustellung des Scheidungsantrags verbraucht war, könnte sie mir lediglich illoyale Vermögensverschwendung vorwerfen, was ich wirklich als Hohn empfinde, aber.....
Unter welchen Voraussetzungen kann sie dies tun und wie sind ihre Chancen damit durchzukommen ? Das würde bedeuten , ich hätte einen Großteil meines Vermögens verbraucht, damit sie erstmal im Haus verbleiben kann und nun überlasse ich ihr das Gleiche noch einmal , damit sie das Haus behalten kann ?????
Sie hat weder Miete, noch eine Nutzungsentschädigung gezahlt noch habe ich bisher auch nur ein einziges Teil aus dem gemeinsamen Hausrat übernommen oder meinen Anteil der Eigenheimzulage an mich ausgezahlt....
Kann ich mich wehren ? Das Haus ist alles , was mir aus zehn Jahren Ehe verblieben ist.....
Vielen Dank für eure Hilfe...
Moin Bigpapa,
die Zugewinnermittlung ist eine reine Stichtagsbetrachtung und sollte immer ganzheitlich betrachtet werden (nur aufs Haus zu schauen oder nur aufs Konto zu schauen, bringt nicht wirklich was).
Wenn zum Termin "Zustellung des Scheidungsantrags" keine Kohle mehr aufm Konto war, gibt´s da (einzeln betrachtet) auch nichts zu verteilen bzw. auszugleichen.
Da es sich hier offensichtlich um ein gemeinsames Konto handelte (zu dem beide Zugriff hatten ?) und Du hiervon einen Teil für neuen Hausrat, zu ihren Gunsten allerdings beispielsweise Hauslasten getragen wurden, erscheint mir eine Argumentation für eine illoyale Vermögensschwendung schwierig.
Ihr habt ein gemeinsames Haus (mit gemeinsamen Schulden ?), das Euch jeweils zur Hälfte gehört.
Ein entsprechender Erlös wäre somit hälftig aufzuteilen.
Irgendwelche Hin- und Herrechnerei mit nicht mehr vorhandener Abfindung und/oder (nicht mehr vorhandener ?) Eigenheimzulage hat da nichts zu suchen.
Wenn die Eigenheimzulage zum o.g. Stichtag bei Madame aufm Sparbuch vorhanden war, gehört dieses in die Zugewinnbetrachtung hinein.
Gruß
United
Hallo United,
vielen Dank für deine Antwort. Es ist so , dass ich die Abfindung in mehreren Beträgen vom gemeinsamen Konto auf mein eigenes eingezahlt habe. Es gab damals noch keine Unterhaltsberechnung oder Forderung. Ich habe damals aber meinen Selbstbehalt auch nicht in Anspruch genommen, sodass nicht einmal klar ist, wieviel mir zugestanden hätte. Die Eigenheimzulage wurde auch nach der Trennung noch auf das gemeinsame Konto gezahlt und ich bin bei der Zahlung als Empfänger angegeben. Sie hat es aber vom gemeinsamen Konto abgehoben. Also gehört es doch erst einmal auch nicht zu ihrem Zugewinn ?!?
Moin nochmal,
Also gehört es doch erst einmal auch nicht zu ihrem Zugewinn ?!?
In die Zugewinnbetrachtung gehört alles, was an Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags vorhanden ist.
D.h. sowohl für Dich als auch für Deine Ex müsste für diesen Zeitpunkt das Endvermögen aufgestellt werden.
Dieses beinhaltet eigene Konten, wie auch gemeinsamen Besitz, eigene Schulden wie auch gemeinsame Schulden (das Gemeinsame wird nach den Eigentumsverhältnissen - in der Regel hälftig - geteilt).
Das so ermittelte Endvermögen jedes Einzelnen wird mit dem Anfangsvermögen jedes Einzelnen (Eheschliessung) verglichen. Das Mehr entspricht dem jeweiligen Zugewinn.
Hat einer der beiden Partner mehr an Zugewinn, so ist die Hälfte der Differenz auszugleichen.
Ein Zuverlust (Endvermögen < Anfangsvermögen) wäre in diesem Zusammenhang mit Null anzustzen.
Grundsätzlich besteht heute auch die Möglichkeit, vom jeweils anderen eine Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung zu fordern.
In diesem Zusammenhang könnte dann bei vorliegenden Differenzen ein Vorwurf der Verschwendung hochkommen ...
... diese dürfte aber bei Euch schwierig nachzuweisen sein (als Gegenargument könnte man jedenfalls aufführen, dass Ihr irgendwie ja in der Trennungsphase doch noch zusammen gewirtschaftet habt ... weiterhin gemeinsames Konto, keine Regelung zum TU, ... und somit die Abhebungen einvernehmlich stattfanden).
Aber auch hier gilt: Was ein Richter draus machen würde, steht auf einem anderen Blatt.
Besten Gruß
United
Moin,
ok - ich verstehe. Da muss ich mich wohl auf einen langen Rechtsstreit einstellen, auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass es sich für die Gegenseite lohnt. Heißt das , dass ich auch so lange die Besitzgemeinschaft des Hauses aufrecht erhalten muss oder gibt es die Möglichkeit, das Haus separat abzuhandeln?
Ich danke erstmal ganz herzlich - im Netz gibt es leider kaum detaillierte Informationen.