hi,
bin seit 4 monaten getrenntlebend.
wir haben eine gemeinsame immobilie (jeder zu 50% im GB und Kreditvertrag)
heute kam ein brief ihrer RAin mit der mitteilung, dass meine ex das haus gerne verkaufen möchte. ich soll mir binnen 14 tagen überlgen, ob ich dem verkauf zustimme.
muss/kann verlangt werden, in dieser phase der trennung eine entscheidung über die gemeinsame immobilie zu treffen?
ich bewohen das haus alleine, trage aber auch alle verpflichtungen alleine ...
lg pluto1024
Hi Pluto,
Bist du der Hund, der Kleinplanet oder der Herr der Unterwelt?
Deine Frage hat relativ wenig mit dem Ehe-, Trennungs-, Scheidungsrecht zu tun.
Jeder Miteigentümer kann den Verkauf, zumindest seines Teiles der Immobilie verlangen.
Auch während der Trennungsphase.
Sie kann versuchen, einen Käufer für ihren Anteil zu finden. Falls ihr das gelingen sollte, hättest du ein Vorkaufsrecht und könntest den Anteil zum gleichen Preis vorrangig erwerben.
Die 2. Möglichkeit ist die Teilungsversteigerung.
Hier kann jeder Interessent für das ganze Objekt bieten. Du auch.
Dieses kannst du zwar über einen längeren Zeitraum verzögern und sabotieren, verhindern allerdings nicht.
Der Vorteil für dich kann darin liegen, dass du zu einem relativ günstigen Preis an ihren Anteil kommen könntest.
Das setzt nur voraus, dass du das alleine finanzieren kannst.
Du stehst also grundsätzlich vor der Frage, ob du das Haus behalten willst und kannst oder nicht.
Da du drin wohnst hast du relativ gute Karten.
Du kannst die Versteigerung hinauszögern, während dessen ist sie weiterhin für die Lasten mitverantwortlich.
Außerdem hast du die Möglichkeit, das Objekt für andere Bewerber zu versauern, sodass sich, gerade in dieser Zeit wohl kaum einer finden wird, der einen hohen Betrag bieten wird.
Wenn du es nicht alleine finanzieren kannst, solltest du dich an der Veräußerung aktiv beteiligen, denn dann bist du ja an einem hohen Erlös interessiert.
Welche Variante bevorzugst du?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
danke für die kompetente antwort ...
ich bevorzuge variante 1 🙂
meine frau soll mal genaue angaben zu der von ihr gewünschten ausgleichszahlung machen 🙂
ist sie zu hoch, werde ich mitteilen, dass sie sich zu dem (vermutlich) zu hohem fantasiepreis einen anderen käufer suchen müsste ... 🙂
lg
frank
habe gerade gelesen:
Grundsätzlich gilt: Während des erstenTrennungsjahres besteht keine Pflicht, das gemeinsame Eigenheim aufzugeben. Denn während des ersten Trennungsjahres ist keiner der Ehegatten verpflichtet, etwas zu unternehmen, das die Trennung der Eheleute zementiert.
demnach kann ich der RAin ja mitteilen, dass ich in der trennungsphase nicht verpflichtet bin, gemeinsames Eigentum aufzugeben oder Wohnenteile abzukaufen ...
wäre das eine sinnvolle möglichkeit ... momentan werde ich nämlich, obwohl ich zahle, auf unterhalt verklagt, sie klagt die einbauküche aus dem haus und ein umgangsverfahren habe ich auch noch eingereicht, da ich meinen sohn nicht sehe.
alles etwas viel drzeitig ...
Hallo Pluto,
ich stehe auch, wie Du vor so einer Situation und brauche auch mal Hilfe.
Das Haus steht seit 6 Monaten leer. Es gehört zu 50% mir obwohl ich alle Kredite tilge.
Wir haben es damals einem Makler gegeben der es zu teuer angeboten hat.
Nun versuche ich es privat zu verkaufen und habe schon Interessenten.
Jedoch ist der Preis nicht zu erzielen der die gesamten Verbindlichkeiten deckt.
d.h. 205.000,-EUR ist noch die Belastung, 185.000,-EUR würden wir evtl. bekommen.
Wären also noch 20.000,-EUR offen. Werden die zur Hälte dann geteilt, d.h. das meine Ex 10.000,-EUR Schulden hat?
Sie bekommt Unterhalt von mir, verdient 600,-EUR in Ihrem Job und die Scheidung wäre erst im November fällig.
Kann Sie sich weigern das Haus zu diesem Preis zu verkaufen? Ich kann es halt nicht mehr bezahlen zumal ich noch ne Wohnung
zu bezahlen habe. Zurück will ich auf keinen Fall.
Moin,
habe gerade gelesen:
Quelle? Ggf. Link setzen.
habe gerade gelesen:[/quote}sie klagt die einbauküche aus dem haus
Damit wird sie meiner Erfahrung nach keine Chance haben. Einbauküchen sind maßgeschneidert und gehören zum Haus. Gleiches gilt für Einbauschränke und Sonderanfertigungen.
brauche auch mal Hilfe.
Dies künftig bitte in eigenem Topic klären. Auch wurde as Thema Immobilieneigentum und Trennung zig-fach beackert. Bemühe bitte zunächst die Suchfunktion. Ist nicht bös gemeint.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ich stehe auch, wie Du vor so einer Situation und brauche auch mal Hilfe.
Werden die zur Hälte dann geteilt, d.h. das meine Ex 10.000,-EUR Schulden hat?
Sie bekommt Unterhalt von mir, verdient 600,-EUR in Ihrem Job
exakt gleiche3 situation hier ... 600€ verdient meine ex und bekommt unterhalt ... gehalt liegt daher unter dem selbstbehalt, was zur foge hat, dass das gehalt nicht gepfändet werden kann.
verkaufst du das haus unter preis, dass die offenen verbindlichkeiten nicht gedackt werden, holt sich die bank, da ihr gesamtschuldner seid, das geld von dem, der es hat: also von dir ... du bleibst dann darauf sitzen ...
Moin,
Quelle? Ggf. Link setzen.
Damit wird sie meiner Erfahrung nach keine Chance haben. Einbauküchen sind maßgeschneidert und gehören zum Haus. Gleiches gilt für Einbauschränke und Sonderanfertigungen.
Dies künftig bitte in eigenem Topic klären.
in westfalen zählen küchen zum hausrat nach einigen höchtrichterlichen urteilen ... also nicht zur immobilie ...
danke für den tipp ... ich suche mal hier weiter ... hat schon öfters geholfen ;:-)
Moin,
in westfalen zählen küchen zum hausrat nach einigen höchtrichterlichen urteilen
Höchstrichterliche kommen von Bundesgerichten und sind damit nicht auf Westfalen fixiert.
Ich bin ein lernbegieriger Mensch und bitte dich, deine Aussagen mit Quellen zu untermauern.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Tja, bei uns ist es jedoch so, dass die Bank 180.000,- bekommt und der Rest meine Eltern. Bei der Bank hätten wir keine Schulden mehr.
Sie müsste also dann eh ab der Scheidung mind. Halbtags Arbeiten gehen.
Tippe mal: 1200,-EUR netto, + 300 Kindergeld + 500,-EUR von mir für die Kids = 2000,-EUR.
Davon müsste Sie halt jeden Monat 300,-EUR abstottern um die 10.000,-EUR zu bezahlen.
Sie könnte natürlich auch Voltime Arbeiten gehen damit es schneller geht.
Wieso soll ich dafür aufkommen. Die 10.000,-EUR müssen ja nicht sofort bezahlt werden sondern innerhalb der nächsten 5 Jahre.
Oder?
Höchstrichterliche kommen von Bundesgerichten und sind damit nicht auf Westfalen fixiert.
Ich bin ein lernbegieriger Mensch und bitte dich, deine Aussagen mit Quellen zu untermauern.
DeepThought
eine quelle kann ich dafür nicht geben. der richter sagte es allerdings in meiner verhandlung. allerdings hatte die gegenseite das falsche gericht angerufen. die küche steht in ort A (wo ich wohne). ex hatte klage in ort B (ihrem wohnort) eingereicht.
Moin,
bei meiner Scheidung warf der Gegenanwalt mit dem Schlagwort "süddeutsche Rechtssprechung" um sich, als es darum ging, was mit der fast neuen Küche geschehe. Meine Ex wollte die Hütte übernehmen; ich wollte sie ihr auch gerne gegen entsprechende Ausgleichzahlung überlassen - aber das Argument, dass die Küche wegen dieser ominösen "süddeutschen Rechtssprechung" einfach ohne Wertausgleich im Haus verbleiben solle, konnte ich nicht teilen und habe ihm daher das Platzen des Gesamt-Deals in Aussicht gestellt. Schlussendlich habe ich die halbe Küche mitgenommen.
Rein juristisch (das gibt es auch bei Läden) ist es wohl so, dass zur Immobilie gehört, was fest damit verbunden ist. Waschbecken, Badewannen etc. beispielsweise. Bei einer Küche, die man einfach heraustragen kann, weil sie nicht "eingemauert" ist, könnte man dagegen vermutlich endlos darüber streiten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Quelle? Ggf. Link setzen.
Hallo,
mein LG wollte auch mal ganz gern das gemeinsame Haus verkaufen. Die Anwälte haben aber übereinstimmend erklärt, das gehe nicht so einfach, weil die ex darin wohne und allein die Verbindlichkeiten bediene. Somit wäre eine Zwangsversteigerung nicht so einfach möglich. Außerdem gabs auch keine Möglichkeiten für eine evtl. Wohnwert-Anrechnung (ortsübliche Miete ist höher als Kredit!), die Argumente hatte ich aber nicht so genau verstanden. Wahrscheinlich weil sie eine arme Frau mit geringem eigenen EK ist und die Kinder ja dort auch wohnen. Schlußendlich hat sich Ex für Eigentum (Haus wird ihr von meinem LG überschrieben sobald er aus Kreditvertrag raus ist) und gegen EU entschieden.
Da du noch im Trennungsjahr bist, und allein die Verbindlchkeiten bedienst, dürfte ein Verkauf derzeit nicht so ohne weiteres möglich sein.
Kannst ja der RA mitteilen das du im Trennungsjahr nicht interessiert bist, oder besser noch gar nicht antworten.
Tendenziell sollte es trotzdem dein Ziel sein, die gemeinsame Eigentümereigenschaft aufzulösen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist