Hausverkauf, Ex wei...
 
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Hausverkauf, Ex weigert sich...

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(@memelie)
Schon was gesagt Registriert

Schönen guten Morgen,

ich bin hier die Neue 🙂

Ich habe hier schon ein bisschen mitgelesen und möchte mich nun auch mal mit einer Frage an Euch wenden:

Mein Freund hat sich von seiner Frau getrennt, das Trennungsjahr ist fast um. Wie leider so oft, interessiert die "Zippe" (sorry, ist mein persönliches Wort für sie...) nur Geld. Um die Kinder kümmert sich mein Freund und alles was mit Geld zu tun hat sieht sie so: Ich kriege die Hälfte aller Einnahmen, Schulden habe ich nicht!

Nun haben beide ein Haus und eine Eigentumswohnung. Beides soll verkauft werden. Für die Eigentumswohnung wurde auch schnell ein Käufer gefunden, der Notartermin soll morgen erfolgen.

Die Mutter meines Freundes hat den beiden insgesamt 40.000 Euro im Laufe der Jahre geliehen, davon wurden 8.000 Euro zurückbezahlt (alles nicht schriftlich festgehalten, aber mit Zeugen). Aus diesem Grund soll das Geld aus dem Wohnungsverkauf auf ihr Konto überwiesen werden. Zippe sagt aber nun ganz klar, dass ihr 50% gehören und sie mit der Auszahlung an die Mutter nicht einverstanden ist. Heißt, sie wird den Kaufvertrag wohl morgen nicht unterschreiben. Ein Underkonto bringt nichts, da sie mit im Grundbuch steht und der Notar somit verpflichtet ist, das Geld an sie auszuzahlen.

Unser Anwalt sagt ganz klar, hart bleiben und sich auf nichts einlassen. Wobei ich sagen muss, dass mein Freund zwar gutes Geld verdient, aber irgendwann die Fahnenstange erreicht ist. Er bezahlt alles und sie kassiert noch das Kindergeld (weiteres Thema...).

Nun aber mal zur Frage:

Hat hier jemand eine Idee, wie wir die Immobilien verkaufen können, bzw. die Zippe überzeugen können (schließlich kriegt sie so lange auch kein Unterhalt!), oder steht irgendwann die Zwangsversteigerung ins Haus???

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt, aber ich habe im Moment wirklich einen richtigen Hals, weil ich das alles als eine schreiende Ungerechtigkeit empfinde. Wie heißt es doch so schön: Recht zu haben, heißt nicht Recht zu bekommen. Ich krieg die Krise...

Vielen Dank fürs Lesen und hoffentlich gibts auch Antworten 🙂

Viele Grüße

eine wütende Memelie 😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 11:58
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Memelie!
Ich würde die verbleibenden 32 TEUR im Verhältnis der geschätzten Immobilienwerte aufteilen.
Vom Erlös aus  dem Wohnungsverkauf zieht ihr das anteilige Privatdarlehen und sonstige noch offenen Verbindlichkeiten die Wohnung betreffend ab und teilt den Restbetrag durch 2, die eine Hälfte wäre dann auszuzahlen.
So würde ich das der holden EX mitteilen und keinen Jota davon abweichen,. Sollte sie den Verkauf verhindern/vereiteln, behält sich Dein Freund vor, den Schaden sich von ihr erstatten zu lassen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 12:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Marco,

das zu fordern ist die eine Sache. Das durchzusetzen die Andere.

Solange die Forderungen der Mutter nicht belegt sind und von der Frau nicht akzeptiert werden, sehe ich da keinen Hebel.
Oder kennst du einen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 12:33
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

servus Memelie,

ich kann mich Marco82 nur anschließen, was den Sachverhalt angeht.

Zu Deinen Emotionen möchte ich aber noch ein wenig kritisch was anmerken.
Du schreibst:

Wie leider so oft, interessiert die "Zippe" (sorry, ist mein persönliches Wort für sie...) nur Geld.

Aber Du schreibst auch:

aber ich habe im Moment wirklich einen richtigen Hals, weil ich das alles als eine schreiende Ungerechtigkeit empfinde.

und

Ich krieg die Krise...

und

eine wütende Memelie

Ich nehme mal an, Dir geht es dabei nicht um`s Geld Deines Freundes?  :puzz:

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 12:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Beppo:
So wie ich Memelie verstanden habe, gibt es Zeugen für das gewährte Privatdarlehen. Insofern sehe ich schon eine gerechtfertigte Forderung der Mutter, natürlich in Abhängigkeit der Aussage"kraft" der sog. Zeugen. Ob das ein guter oder überhaupt Hebel ist, vermag ich nicht zu beurteilen...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 12:42
(@memelie)
Schon was gesagt Registriert

Ich komme ja mit dem Antworten gar nicht hinterher ;-))

@ Marco

So haben wir es ihr vorgeschlagen! Aber sie meint ja, die Schulden existieren gar nicht und seine Mutter soll sie doch verklagen. Von dem Geld wurde z. B. ihr schicker Sportwagen gekauft, den sie natürlich auch fleissig weiter fährt... Sie lässt sich also nicht drauf ein. Sie will die Hälfte vor Abzügen!

@ Michael

Natürlich geht es mir um das Geld. Aber nicht für mich! (ich verdiene selber genug!) sondern für meinen Freund. Denn er zahlt wirklich alles und hat einfach nichts mehr. Er betreut die Kinder, geht mit ihnen zur Familientherapie, zahlt Haus, Wohnung, Versicherung, etc. Glaube mir, ich unterstütze ihn wo ich nur kann, auch finanziell! Und: Sie soll alles haben, was ihr zusteht, ohne wenn und aber, aber sie will eben alles und meinem Freund bleibt nichts. Und das ist nicht fair!

@ Beppo

Genau da liegt unser Problem! Der Nachweis. Allerdings würden IHRE Mutter und Schwester es bezeugen wollen. Ob das was bringt.

VG Memelie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 12:47
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi @ all

Ein Underkonto bringt nichts, da sie mit im Grundbuch steht und der Notar somit verpflichtet ist, das Geld an sie auszuzahlen.

Der Notar macht das was im Notarvertrag steht, wenn dein Freund und seine EXsilein sich einigen können ein Konto mit ausschließlich gemeinsamer Verfügung einzurichten kann der Verkauf statt finden und hinterher habt ihr alle Zeit der welt euch zu einigen da ja keiner allein verfügen kann.

So hatte ich das geplant und so hätte es auch fast geklappt.

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 12:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich kenne mich mit diesen Abläufen auch nicht so aus.

Aus meiner Sicht müsste man den Notar mal fragen welche Beweisanforderungen es für die Auszahlung an die Mutter gibt.

Ggf. müsste der strittige eben tatsächlich auf dem Anderkonto bleiben müssen, bis die Frage abschließend geklärt ist.

Nur wenn die Frau dann nicht unterschreibt, wird sie auch niemand dazu zwingen können.

Und b.t.w, die Anmerkungen und Fragen von Staengler würden mich auch interessieren.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 12:50
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Memelie,

ergibt sich keine Einigung, dann kommt es notfalls zum Prozess.
Eine andere Lösung waäre es , einfach der Ex das Geld zu überlassen und das Ganze unter "dumm gelaufen" abzulegen.

Für einen Prozess sollte man im Vorfeld schon mal abwägen, wie hoch die eigenen Erfolgsaussichten liegen.
Wenn

Allerdings würden IHRE Mutter und Schwester es bezeugen wollen. Ob das was bringt.

das stimmt, dann wäre es schon ein ordentlicher Pluspunkt auf der Seite Deines Freundes. Hat er dazu z.B. noch Kontoauszüge, dann würde ich es wohl auf einen Versuch ankommen lassen.

Evtl. kann man damit auch im Vorfeld genug Druck bei der Ex erzeugen, und sie gibt nach.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 12:53
(@memelie)
Schon was gesagt Registriert

Oh ha, ich möchte nicht, dass hier ein falscher Eindruck entsteht!!!!!! Ich will nicht das Geld meines Freundes, um Himmels Willen! Ich hoffe, die Antwort an Michael / Staengler hat das gezeigt?!

Der Notar hat gesagt, ihn interessieren die Hintergründe nicht, er will einfach eine Kontonummer?! Und wenn beide im Grundbuch stehen, muss er ihr das Geld auszahlen. Mehr weiß ich dazu leider auch nicht, bzw. mehr hat er dazu nicht gesagt!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 12:54




(@memelie)
Schon was gesagt Registriert

Ich denke, ich warte mal morgen ab, vielleicht geschieht ja noch ein Wunder 😉 Ich werde es Euch dann berichten.

Habt mich aber schon mal auf den Boden der Tatsachen geholt und ich bin ein bisschen ruhiger, dafür danke! 🙂

Schade, dass Beziehung so häufig so hässlich enden müssen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 12:58
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Der Notar hat gesagt, ihn interessieren die Hintergründe nicht, er will einfach eine Kontonummer?!

Richtig

Und wenn beide im Grundbuch stehen, muss er ihr das Geld auszahlen.

Nicht ganz richtig, wie gesagt dein Freund soll zu Exilein gehen und sagen wir müssen verkaufen und dann anbieten gemeinsames Konto zu eröffnen über das beide nur gemeinsam verfügen können. Dann kann der verkauf vollzogen werden , der Notar hat seine Kontonummer und der Restbetrag muss dann halt irgendwie aufgeteilt werden. Aber so habt Ihr dann genug zeit euch zu einigen.

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 13:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Memelie,

noch ein anderer Aspekt: Man kann auch pokern und sich selbst in die Rolle des Agierenden bringen. Auch Dein Freund ist nicht zur Unterschrift verpflichtet, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Dann kommt der Verkauf morgen eben nicht zustande. Das muss Madame sich schon überlegen: In diesem Fall kommt nicht nur weniger Geld, sondern erst mal überhaupt keines.

Ich persönlich würde mich da von der Ex jedenfalls nicht unter Druck setzen lassen, sondern freundlich lächelnd sagen "dann eben erst mal gar nicht!"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 13:50
(@memelie)
Schon was gesagt Registriert

@ mufficrator

Das wurde ihr vorgeschlagen, aber sie will nur ihr Konto angeben... Vergebene Liebesmüh... 🙁

@ Martin

Das Problem ist echt, dass Ex bei gar nichts zustimmt. Mein Freund hat wirklich alles probiert, aber es kommt immer: Nein, ich will mein Geld!

Wie gesagt, SIE hat keine Schulden, nur mein Freund...

"Dann erstmal nicht": Recht hast Du, so wird mein Freund es machen 😉

Sie versteht auch einfach nicht, dass sie, so lange Haus und Wohnung noch da sind, einfach keinen Unterhalt kriegen kann, weil einfach kein Geld mehr da ist! Ich weiß aber auch nicht, wie man ihr das noch erklären soll...

Grüßle 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 13:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Memelie,

Sie versteht auch einfach nicht, dass sie, so lange Haus und Wohnung noch da sind, einfach keinen Unterhalt kriegen kann, weil einfach kein Geld mehr da ist! Ich weiß aber auch nicht, wie man ihr das noch erklären soll...

wie begründet sie ihren Unterhaltsanspruch denn überhaupt? Sind ihr damals, am Tag der Hochzeit, Arme und Beine abgefallen - oder gibt es einen anderen Grund, warum sie nicht selbst arbeiten und für sich selbst sorgen kann?

Dein Freund hat sich nicht von seiner Madame getrennt, um sie weiterhin zu verstehen; das Gegenteil dürfte der Fall sein. Ich würde mich an Eurer Stelle daher gar nicht um Verständnis bemühen. Und wenn die Dame glaubt, als Rockträgerin erwerbe man mit dem Zurückschlagen der Bettdecke automatisch ein Recht auf Fremdversorgung: Sie hat jetzt doch einen neuen Sponsor. Soll sie Deinen Freund eben auf Unterhalt verklagen. Kleine Pikanterie am Rande: Angesichts ihres (wenngleich derzeit noch unversilberten) Immobilienbesitzes würde sie dafür vermutlich nicht einmal Verfahrenskostenhilfe bekommen...

Ein schlichtes Weltbild von der Sorte "vom Verkaufspreis gehört mir die Hälfte, und laufende Darlehensverpflichtungen nehme ich nicht zur Kenntnis" führt eben nicht zum Ziel. Ich an Stelle Deines Freundes würde beim Notartermin jedenfalls meinerseits die Unterschrift verweigern, bis der Abzug des mütterlichen Darlehens (und natürlich auch anderer Darlehen) anerkannt wird. Dann liegt der Ball wieder vor den Füssen der Ex.

Grüssles
Martin

PS: Gehe ich recht in der Annahme, dass die Dame sehr blond ist?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 16:13
(@memelie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

erstmal: Jau, die Dame ist Wasserstoffblond und braucht Unmengen an Haarspray ;-))))))

Das lustige ist ja, sie arbeitet Vollzeit!!!! Ja, ja!!!! Sie begründet ihren Unterhaltsanspruch damit, dass mein Freund Schuld ist und ihr das zusteht (warum auch immer...)

Sie hat tatsächlich Unterhaltsklage eingereicht (und Prozesskostenhilfe!) und damit eine Gegenklage zur Unterhaltszahlung an ihre Tochter bekommen. Wir haben aber noch keinen Bescheid vom Gericht.

Schön ist auch, dass sie tatsächlich für die Tochter das Kindergeld kassiert und sie seit Juni 2010 nicht mehr gesehen hat. Mein Freund hat dann an die Kindergeldkasse geschrieben, dass er sich kümmert und für sie aufkommt, mit dem Ergebnis, dass das Amt einen Brief geschrieben hat, sie hätten die Information, er würde sich nicht kümmern und darum kriegt die Kindsmutter das Geld weiter! Haaaalllloooo????

Selbst das Jugendamt will uns nicht helfen und fordert eher zu unlauteren Mitteln auf, die wir aber nicht machen wollen. Mein Freund ist da sehr "gerade" und das finde ich auch gut so. Allerdings reißt bei mir langsam der Geduldsfaden, weil sie scheinbar machen kann was sie will. Das kann doch nicht richtig sein, oder?

Wir haben so viele Baustellen und das macht uns beide fertig, muss ich leider zugeben. Gott sei Dank halten wir zusammen und werden das schon irgendwie bewältigen...

Grüßle

Memelie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 16:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kindergeld bekommt der, bei dem das Kind gemeldet ist.
Ist das bei ihm?
Wenn nicht, schleunigst ummelden.

Selbst das Jugendamt will uns nicht helfen und fordert eher zu unlauteren Mitteln auf, die wir aber nicht machen wollen.

Was sind das für Mittel?

Allerdings reißt bei mir langsam der Geduldsfaden, weil sie scheinbar machen kann was sie will. Das kann doch nicht richtig sein, oder?

Du solltest dich da etwas zurück nehmen.
Es sind seine Baustellen.
Wenn du willst, kannst du ihm mit Rat und Tat zur Seite stehe aber halte dich mit Forderungen zurück.
Du gerätst sonst schnell in die Position des Kriegstreibers.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 16:38
(@memelie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

eben zur Erklärung: Seine Töchter sind 15 und 19. Nach eingehender Beratung mit den Kindern und dem Jugendamt (da noch ein anderes Bundesland) wurde beschlossen, dass die Mädchen in eine eigene Wohnung ziehen (die Hintergründe zu erläutern würde den Rahmen sprengen). Diese ist eine Querstraße von unserer Wohnung entfernt, sodass mein Freund jeden 2. Tag zu ihnen geht und in unregelmäßigen Abständen auch mal eine Nacht verbringt. Durch diese Lösung sind die Mädchen viel ruhiger geworden und gehen wieder regelmässig zur Schule, was davor nicht der Fall war.

Mein Freund ist bei mir gemeldet, die Kinder in ihrer Wohnung. Das Jugendamt meinte nun, mein Freund soll sich einfach bei den Mädchen mit anmelden, dann wäre doch alles gut. Aber schlussendlich wäre das ja eine Lüge, denn er lebt ja bei mir. Was tun, sprach Zeus?! Man will der Mutter ja auch kein Futter geben!

Du hast Recht, es sind seine Baustellen und das was ich hier schreibe, sage ich nicht so zu ihm! Ja, die Pferde gehen bei mir auch manchmal durch (ich bin "leider" ein sehr emotionales Menschenkind 😉 aber meistens habe ich mich im Griff. Zu guter letzt habe ich  noch meine beste Freundin, bei der kann ich mich dann "gehen" lassen ;-))

Gruß Memelie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2010 16:48
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Sie begründet ihren Unterhaltsanspruch damit, dass mein Freund Schuld ist

... das ist natürlich kein Grund für einen Unterhaltsanspruch.

Das lustige ist ja, sie arbeitet Vollzeit!!!!

... genauso wenig wie das alleine ein Grund gegen einen Unterhaltsanspruch ist.

Zum Haus nochmal:
Es sollte doch wohl möglich sein (wie hier vorgeschlagen), im Notarvertrag die Zahlung auf ein Ander-Konto zu vereinbaren, von dem zunächst die unstrittigen Verbindlichkeiten und Verkaufsnebenkosten zu decken sind.
Wenn es kurz vor Notartermin ist, wäre die Unterschriftsverweigerung durch Deinen Freund nicht zwingend die beste Alternative (wenn das Haus später zu einem geringeren Preis verkauft wird).
Für den Fall einer Unterschriftsverweigerung seitens Ex, sehe ich es aber genauso wie Martin:

Ich persönlich würde mich da von der Ex jedenfalls nicht unter Druck setzen lassen, sondern freundlich lächelnd sagen "dann eben erst mal gar nicht!"

Im Gegenteil:
Was die Dame offenbar nicht realisiert, ist, dass sie im Falle eines späteren Verkaufs zu einem niedrigeren Preis durchaus auf Schadensersatz verklagt werden kann (weil sie verweigert hat) ...
... ob das Erfolg hätte, steht natürlich auf einem anderen Blatt, aber erwähnen kann man es durchaus.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 17:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man könnte natürlich auch ein wenig pokern und bei Verweigerung den Antrag auf Teilungsversteigerung in den Ring werfen.
Bei solchen Versteigerungen wird regelmäßig nur ein sehr geringer Wert erzielt (wenn überhaupt), von dem sich dann erstmal die Bank ihre Verbindlichkeiten holt.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 17:19




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