Hallo alle zusammen,
kurze Schilderung meines Problems:
Ich wohne mit unseren Kindern in dem gemeinsamen Haus - grundsätzlich ist mein Noch-Mann mit der Übernahme einverstanden! Wir können uns jedoch nicht auf den Hauswert einigen.
Ein sogenannter Versicherungskaufmann - gut bekannt mit meinem Noch - hat das Haus für einen horrenden Preis geschätzt. Währenddessen habe ich die Zwangsversteigerungsgutachten unserer Wohngegend studiert und die Wertermittlung für unser Haus eingesetzt, dabei immer die höchsten Werte eingetragen und kam schon auf einen Wert von 40.000 Euro unter der Schätzung.
Zusätzlich sind in den letzten Jahren wesentliche Reparaturen nicht gemacht worden. Ein Gutachter, der einen Schaden für die Versicherung prüfen musste, bemerkte in der Bauakte, dass das Haus nicht nach DIN Norm gebaut wurde... Die Bauaufsicht ging in dem Baujahr vom Bauaufsichtsamt auf die Architekten über.
Lt. meinem RA soll ich einen Gerichtsgutachter beauftragen (Kosten 1.200 Euro). Damit ist er jedoch immer noch nicht verpflichtet mir das Haus zu diesem Wert zu überlassen, wenn ihm der Wert nicht "gefällt". Einzige Möglichkeit wäre eine Teilungsversteigerung, die aber auf verschiendste Arten blockiert werden kann bzw. deren Kosten durch die Vorfinanzierung ich nicht tragen könnte. Also "verbranntes Geld"...
Habt ihr vielleicht weitere Ideen?
Gruß
Sternchen67
Servus Sternchen67,
ich würde meinen, dass das Geld für den Gerichtsgutachter in diesem Fall gut angelegt wäre.
Vermutlich kommst Du an einem Gutachten eh nicht vorbei.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael,
sehr wahrscheinlich nicht, du hast Recht! Lt. Anwalt schickt das Gericht nicht automatisch einen Gerichtsgutachter, obwohl die Werte soweit auseinanderliegen. Diese nächsten Termine würde ich abwarten in der Hoffnung, dass das Gericht einen Gutachter schickt und ich somit lediglich die Hälfte der Rechnung zu zahlen hätte. Er kann dann auch nicht behaupten, dass das Gutachten subjektiv ist.
Trotzdem bleibt das Problem, dass er der Übernahme zu diesem Wert nicht zustimmen muss... :gunman:
Gibt es denn da wirklich keine Möglichkeit - außer Teilungsversteigerung?
Gruß
Elke
P.S. Sein Trennungsgrund hat ihm eine DHH gekauft - er zahlt nur eine kleine Miete. Ich habe manchmal das Gefühl, dass er von dem Alten kein Abschied nehmen möchte und sich einen (psychischen) Rückweg frei halten möchte.... Ich will aber endlich Abstand!
Also ich bin ja in solchen Fällen immer für eine interne Versteigerung.
Jeder nennt den Preis, zu dem er das Haus übernehmen würde und der, der den höheren Preis bietet, bekommt das Haus.
Das kann man mit einmaligem Gebot im Briefumschlag machen, oder aber auch mit Überbietung, wie bei einer klassischen Versteigerung.
Das erste Verfahren hat mehr Pokercharakter, das zweite führt näher an die tatsächlichen Preise heran.
Denkbar ist auch, ne "Preisuhr" rückwärts laufen zu lassen un der erste, der klopft, bekommt es zu dem Preis.
Ein vernünftiger Grund gegen ein solches Verfahren fällt mir nicht ein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nette Idee, Beppo :). Dann käme ich mit einem Euro aus... Er will nämlich nicht mehr hier wohnen - unsere kleinstädterische Nachbarschaft würde ihm das Leben wohl ziemlich schwer machen :wink:.
Finanziell gesehen, könnte er das Haus nicht übernehmen. Er ist einer von den Männern, die Geld ausgeben bevor es auf dem Konto ist. Falls er eine Teilungsversteigerung anberaunen würde, könnte ich das Haus selbst ersteigern - meine Familie würde und kann mich unterstützen. Bei ihm :thumbdown: - der Apfel fällt nunmal nicht weit vom Stamm. Einen Schwachpunkt hat nunmal jeder... dies war ja früher nie Thema - gemeinsam konnten wir uns dies leisten und man lebt schließlich nur einmal.
Jeder Wert, den er bieten könnte (also finanziell abgesichert), wäre weit unter Marktwert... käme mir also entgegen. Ich will ihn aber nicht über den Tisch ziehen sondern das Haus für einen reellen Wert abnehmen. Ich will nicht mehr und nicht weniger als mir zusteht...
LG
Elke
P.S. Habe ihm sogar angeboten, dass ich ihm die Hälfte des abgezahlten Betrages gebe. Er will jedoch nicht, da er meint (träumt), dass der Verkaufswert jetzt viel höher wäre...
Servus Elke,
die Frage ist, ob er einfach nur hoch pokert um möglichst viel aus Dir raus zu holen oder ob er tatsächlich auf seiner Summe besteht.
Mach ihm doch mal eine Aufstellung über Deine Erkenntnisse und lasse ihm diese zukommen.
Evtl. gibt es ja eine Chance, sich in der Mitte zu treffen (wo immer diese dann auch ist).
Du kannst recht oft hier lesen, dass über den Wert von Häusern und deren Inhalt sehr lange und damit auch sehr teuer gestritten werden kann.
Da ist es dann schon zu überlegen, ob man nicht mit einem nachgebesserten Angebot leichter und am Ende trotzdem billiger zum Ergebnis kommt.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael,
ich werde ihn fragen, ob er Freitag (dann bringt er die Kinder nach seiner Ferienwoche) zwei Stunden Zeit mitbringen kann. Ich werde gemeinsam mit ihm die Kalkulationen der Zwangsversteigerung durchgehen und dann auch erst die Werte mit ihm gemeinsam eintragen. Ich hoffe, seine Affäre ist wieder arbeiten - wenn sie da ist, wird sogar per Handy kontrolliert, wie lange er sich bei der Abholung bei mir aufhält (jetzt lange nach der Trennung, tut er mir manchmal wirklich leid!!!).
Vielleicht kann ich ja den wirklichen Grund erkennen: Will er wirlich am alten Leben festhalten oder geht es ihm wirklich um sein Geld. Der Verkehrswert wird ihm nicht gefallen - das weiß ich nunmal schon jetzt. Es wird leider ein hoffnungsloses Unterfangen... Nach der Scheidung wird durch den Wohnvorteil sein Unterhalt entfallen (ist ja auch ok!), aber alle notwendigen Reparaturen bleiben liegen, da er kein Geld hat. Aufgrund der falsch verlegten Terrasse dringt Wasser ins Mauerwerk des Wohnzimmers ein... Kosten ca. 12.000 Euro... Aufgraben des Hauses, Abisolierung des Hauses, Neuverlegung der Terrasse (mein Patenonkel ist selbst Bauunternehmer - ich würde es für kleines Geld selbst gemacht bekommen, aber er hat es für meinen Mann abgelehnt "Warte erstmal Mädchen!"). Das Bitumendach der Garage ist undicht - schwarzer Schimmel an der Decke, mein Noch hat selbst noch im Jahr der Trennung, den damals weißen Schimmel abgefegt... Ich komme mir vor als wenn ich auf einer Baustelle lebe - als Mieterin hat man wenigstens das Recht zur Mietminderung. Alles Sch.....! ...und nächstes Jahr hat unser älterer Sohn Konfirmation... (und Frauen haben ja so gern immer alles in Ordnung :redhead:
Danke euch allen!
Elke
Finanziell gesehen, könnte er das Haus nicht übernehmen.
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Jeder Wert, den er bieten könnte (also finanziell abgesichert), wäre weit unter Marktwert... käme mir also entgegen.
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Er will jedoch nicht, da er meint (träumt), dass der Verkaufswert jetzt viel höher wäre...
Genau da spielt die Musik.
Wenn er meint, der Martwert wäre höher, dann kann er ja genau diesen Wert auch bieten, schließlich könnte er es dann zu diesem Preis auch verkaufen.
Wenn er einen höheren Preis erzielen kann, soll er das doch mal versuchen.
Sage ihm, er kann das Haus zu jedem beliebigen Preis verkaufen.
Du behältst dir lediglich vor, dein Vorkaufsrecht auszunutzen und es selbt für den Preis zu kaufen.
Du kannst ihm auch noch eine Frist setzen, ab der du die Zwangsversteigerung einleitest.
Dein Vorteil ist doch, dass du es gar nicht eilig hast.
Er will doch Kohle sehen, also muss er sich bewegen und einen Käufer auftreiben, der seine Hälfte des Hauses kauft.
Das kann er aber nur, wenn er jemand findet, der mit dir konkuriert. Das kann er selbst sein, oder jemand Drittes.
Solange er das nicht kann, kriegt er nichts.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
...darauf lässt er sich nicht ein! Ich habe ihm bereits gesagt, dass er mich ja zu seinem Preis ausbezahlen kann - er tut es nicht (darüber diskutierten wir schon vor einem Jahr). Er würde noch nicht einmal die Summe für meine Ausbezahlung finanziert bekommen! Geschweige, dass er das Geld aus dem Zugewinn finanziert bekommt. Er hat gerade den Beschluss erhalten, dass unsere Scheidung nach neuem Scheidungsrecht geschieden wird, d.h. er muss seine vorehelichen Schulden (die ich größtenteils mit meinem Vermögen bezahlt habe) angeben!
Ich könnte abwarten bis zur Zugewinnverhandlung. Den Betrag muss er mir sofort bei Scheidung zahlen... er bekäme dann wirkliche finanzielle Probleme. Er ist für mich zwar nicht mehr mein Mann, aber er ist immer noch (guter!) Vater unserer gemeinsamen Kinder! Aber mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, wenn er Freitag ablehnt (keine Sorge, ich lasse ihm eine gewisse Zeit zum Überlegen).
Gruß
Elke
P.S. Er hat mir ausdrücklich verboten Schäden anzugeben... und will deshalb bei jeder Besichtigung dabei sein - ich habe wirklich keine Lust auf Streit vor fremden Personen. Wurde übrigens ausdrücklich vom Gutachter (wg. Versicherung) gewarnt dies zu tun. Bei einer Rückabwicklung wäre ich Gesamtschuldner (würde direkt ja neu kaufen) - er hätte ja dann nichts mehr und Unterhaltskosten gehen vor...
Ich verstehe trotzdem deinen Druck nicht.
Du kannst doch in aller Ruhe abwarten, was passiert.
Solange er seine Hälfte nicht verkauft kriegt, musst du ihn auch nicht auszahlen.
Eigentlich ist es, der eine Zwangsversteigerung anleiern müsste, was das für ihn der einzige Weg ist, überhaupt etwas zu verkaufen, denn ein halbes haus kauft niemand.
Der Weg den ich oben vorgeschlagen habe, ist ja wie eine Teilungsversteigerung, nur billiger.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
... hier verkommt alles - und ich muss in dieser Baustelle mit den gemeinsamen Kindern leben! Der Winter fängt jetzt an - die sogenannte Regenzeit - und bei wirklich viel Pech habe ich bald den Hausschwamm im Mauerwerk.
Die Scheidung wurde ursprünglich von meinem Ex eingereicht, aber er tut alles um diese zu verzögern. Stichtag ist 1.4.2009 - wir haben bald 2011! Für jede Klage muss eine Auskunftsklage gestellt werden - ist der Beschluss da, wird wie jetzt Zwangsgeld (richtig? hat mein RA irgendwie anders ausgedrückt) gefordert, da die Auskünfte zu denen er verurteilt ist, immer noch nicht da sind.
Mir dauert alles einfach viel zu lang...
LG
Elke
Ok, das ist natürlich mühsam.
Ne Eignergemeinschaft ist unter diesen Bedingung nicht grade einfach.
Und Raider (Zwangsmittel) heißt jetzt Twix (Ordnungsmittel)
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hejhej....
habe ich das richtig verstanden? Du willst seine Haushälfte abkaufen, um dann ala alleinige Eingentümerin das Haus weiter zu bewohnen, oder willst du es - ggf. nach Durchführung der notwendigen Baumaßnahmen - auch verkaufen?
Eine Möglichkeit wäre ja auch, eine Wertschätzung für einen möglichen Verkauf an Dritte durch die Bank (die meisten Banken haben eigene Immo-Abteilungen ) oder einen Makler vornehmen zu lassen. Makler und Bank haben meist eine sehr realistische Markteinschätzung und versuchen auch nicht, die Objekte "weit" unter Wert zu veräußern. Davon hängt nämlich ihre Provision ab. Wenn du also z.B. eh eine Veräußerung überlegst, wäre das eine Option, zu einem wirklich marktgerechten Preis/Wert zu kommen. Aber es bleibt natürlich immer die Option, dass dein Mann einfach nicht zustimmt.
So die Randgeschichten - wie du sie schilderst - lassen wirklich den Schluss zu, dass er sich vielleicht wirklich noch ein Türchen aufhalten will.... 😉
Gruß
Matthias
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
...Ordnungsmittel...mal wieder ein Verschönerungswort!
Vielleicht gibt es ja noch Wunder und mein Ex in Spe ist Freitag zu überzeugen - er vielleicht, aber sein "neuer Boss" muss erst zustimmen :knockout:. Und da sie aus den "niederem Land" stammt mit ganz anderen Gesetzen (leider kommt sie nicht direkt von der Grenze sonst wäre sie eingeweiht) wird sie mal wohl alles besser wissen...
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt....
@Matthias
Das Haus möchte ich selbst behalten. Hier ist wirtschaftlich noch alles "Land unter", die Marktwerte liegen also bis zu 15% unter Wert. Verkaufen wäre also schön blöd :wink:. Ich werde es bis zum Auszug der Kinder behalten und auch noch, wenn sie hier weiter wohnen bleiben. Sollten Sie jedoch später hier weg ziehen, werde ich mir etwas kleineres kaufen und den Rest den Kindern geben.... So die Planung - aber meist sieht es irgendwann ja doch ganz anders aus...
...Ordnungsmittel...mal wieder ein Verschönerungswort!
Nicht ganz.
Die beiden unterscheiden sich schon und es gibt sie auch beide noch nebeneinander. Nur im Familienrecht sind die Ordnungsmittel neu und ergeben dort auch mehr Sinn.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Meine Ordnungsmittel sind Ordner, Locher, Klarsichtfolien, Schrankwand und Ikea! :rofl2:
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Oh, wenn wir schon dabei sind.... eine Reitpeitsche wäre vielleicht in meinem Fall auch ein Ordnungsmittel! :rofl2:
Jetzt lässt du uns aber tiiiiiiiiieeeeefff in dein Liebesleben blicken! 😉
SOOOOO genau wollten wir das gar nicht wissen..... :rofl2: :rofl2:
Ok, Spaß beiseite: man und frau neigen schon zu Galgenhumor, wenn man manchmal sieht, wie weit sich streitende Ex-Partner von Vernunft und Verstand entfernen können.....
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Also Druckmittel, die dir neben der Reitpeitsche noch zur Verfügung stehen, wären sicher finanzieller Art.
Wer zahlt die Annuitäten?
Zahlst du Miete?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also, die Darlehensraten gehen von meinem Konto - sicherheitshalber falls er nicht mehr zahlen kann. Die Hälfte bekomme ich jedoch vorab von ihm überwiesen. Ich will ja keine Zwangsversteigerung der Bank riskieren...
Sein Problem ist, dass er sein Auto (er ist allein Darlehensnehmer, ich muss nur für die Wertminderung bis zum Stichtag hälftig aufkommen) im Dezember voll bezahlen muss... seine Next zwar genauso verdient wie ich (sie ganztags, ich halbtags) aber dabei jeden Tag mit ihrem Beziner 340km zur Arbeitsstelle muss (in NL gibt es auch keinen Fahrtkostenzuschlag und auch keine Absetzbarkeit von Steuern für Fahrtkosten). Dabei ihre 2 Pferde ...und das neue Haus. Urlaubsfahrten weiterhin sehr exklusiv etc. etc. - irgendwas habe ich bestimmt vergessen & ach ja KU + TU (obwohl Wohnvorteil).
Er lebt also auf großem Fuß - und schränkt sich auch nicht ein. D.h. ich brauche wirklich nur bis zum finanziellen Desaster zu warten... Aber eigentlich ist er ein ganz netter Kerl, aber es ist nun wirklich nicht mehr mein Job "ihn unter Kontrolle zu halten". Also, wenn ich mich weiterhin für ihn verantwortlich fühle, sollte ich gemeinsam mit ihm das Haus behalten. Höchstwahrscheinlich ist diese "Geldummichwerferei" irgendwann vorbei - dann auch seine 29jährige Exkollegin. Wenn ich ihn dann erst ausbezahlen würde, wäre er wenigstens schuldenfrei bzw. hätte etwas auf dem Konto. Aber so lieb bin ich nunmal wirklich nicht :wink:! Es würde vielleicht besser für unsere Kinder sein - aber nein, ich bin nicht seine Mama!
LG
Elke