Wieder Hi 🙂
DEF ist mit drei von fünf Kindern ausgezogen.
Beide stehen im Grundbuch.
Auf Grund diverser Geldzuwendungen, wollen wir per Notar eine Grundstücksaufteilung in Prozenten festlegen.
Zins und Tilgungen bleiben bei 50/50.
Jetzt meine Frage:
Wenn DEF nun mehr als 50% besitzt, kann sie dann auch bestimmen wer dort wohnt, an wen, wie untervermietet werden darf.
Muss ich da im Vertrag aufpassen oder hat sie quasi nur eine "Wertanlage". Ich weiß, ich kann in den Vertrag reinschreiben lassen was ich will, nur muss ich das auch, oder ist das selbsterklärend?
Sagt die Notar Vereinbarung nur etwas über die Aufteilung aus, nicht aber über das Bestimmungsrecht.
Wieder was verworrenes von mir, sorry, aber die Wellen schlagen extrem hoch.
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin,
es gibt im Immobilienrecht nur wenige Dinge, die nach einfacher Mehrheit geregelt sind.
Grob gesagt:
Veränderungen an der Substanz sind nur mit der Zustimmung aller Eigentümer möglich.
Substanzerhaltende Maßnahmen nur einstimmig zu verweigern.
Reparaturen und Erweiterungen sind im Verhältnis der Eigentumsanteile zu tragen.
Das gilt aber im Wesentlichen für die Substanz des Hauses.
Das Verhältnis zwischen dir als Mieter und euch als Eigentümer regelt ihr am besten in einem Mietvertrag.
Ich glaube aber nicht, dass z.B. ein Mehrheitseigner einfach einen Mietvertrag gegen den Willen der Minderheit kündigen kann.
Aber nur mal so aus Neugier:
Wenn du ihr jetzt Anteile an eurem Haus überlässt, ist sie dir denn auch irgendwo entgegen gekommen?
Bringt euch das weiter oder nur sie?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
meine Befürchtung ist, das sie
1. mich rausschmeissen könnte, wenn sie mehr Besitzanteile hat,
2. das Sagen hat, an wen ich untervermieten darf.
Ihre Befürchtung ist, das wenn ein Kind, welches noch bei ihr wohnt, bei mir in ein bereits vermietetes
Objekt einzieht, ich weniger "Einkommen" hätte, da ja Mietausfall und somit weniger KU zahlen müsste.
Und nein sie ist mir nicht entgegengekommen, nur bei den Prozenten selber.
Im Gegenteil, es gibt viel grösseren Ärger. Mehr per PN
Gruß
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.