Haus gehört Frau, K...
 
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Haus gehört Frau, Kredit aber beiden - Zugewinn?

 
(@speedyd)
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Hallo,

meine Frau ist alleinige Eigentümerin des bewohnten EFH (vor der Ehe gekauft). Zum Zeitpunkt der Eheschließung Wert 220.000 Euro, Belastung 110.000 Euro. Wir haben umgechuldet und dazu haben (mussten- ihr Verdienst ist zu gering) wir für das günstigste Angebot beide den Kredit aufgenommen. Situation jetzt: vermutlich immer noch 220.000,- Wert, Belastung 70.000,- Euro. Jetzt stehe ich bei den Schulden mit drin, im Grundbuch aber nicht.

Über den Zugewinn dürfte es doch egal sein, oder?

Während der Ehe habe ich (wir) Sondertilgungen gemacht und auch normal ja schon einiges getiilgt (40.000,-). Ist das die Wertsteigerung meiner Frau am Haus, welche hälftig auszugleichen ist neben weiteren 35.000,- wegen dem Kredit?

Danke und Gruß

speedyd

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2010 14:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Leider nicht.
Deine Ex ist mit 220.000,- minus 55.000,- = 165.000,- € Anfangsvermögen (AV) in die Ehe gegangen.
Du mit minus 55.000,-.

Ihr Endvermögen (EV) ist 220.000,- minus 35.000,- = 185.000,-
Ihr Zugewinn beträgt 20.000,-€.

Du bist mit einem EV von minus 35.000,- aus der Ehe gekommen.
Dein Zugewinn beträgt also 20.000,-€!

Auszugleichen ist da nix.

Wie du richtig sagst, habt ihr getilgt. Nicht du.

Mitten rein getappst in die Falle.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 14:49
(@speedyd)
Schon was gesagt Registriert

@beppo: Danke für die Antwort, aber ich hatte mich wohl falsch ausgedrückt (hoffe ich jedenfalls, sonst bin ich da wirklich reingetappst) .
Die Belastung 110.000 Euro am Anfang war nur der Kredit meiner Frau allein. In Bezug auf das Haus bin ich mit 0,- in die Ehe gestartet, weder + noch -.

Dann müssten es doch bei meiner Frau 110.000,- Euro Anfang, bei mir 0,- sein

Ende bei ihr: 220.000 - 70.000/2 = 185.000 Euro (oder?)
        bei mir: - 35.000 + 20.000 = - 15.000 Euro (oder?)

Dass wären dann 75.000 - (-15.000) = 90.000/2 = 45.000 Euro (oder?)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2010 15:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, das klingt schon besser.
Wobei dein negativer Endsaldo, afair, wohl auch nach der letzten "Reform" der Anwaltsministerin Zypries unter den Tisch fällt.

Auszugleichen wäre dann nur der Zugewinn in Höhe von 75.000,-, also 37.500,- für dich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 15:07
(@speedyd)
Schon was gesagt Registriert

Ok, danke für die Info.

Jetzt habe ich derzeit folgenden Gedankengang in 2 Varianten. Mir geht es um die Höhe des Ehegattenunterhaltes. Wenn für das Haus jetzt bei 70.000,- Euro Schulden noch 250,- Euro im Monat abzuzahlen sind, dann könnte meine Frau doch schon fast in den Bereich kommen, wo die Kaltmiete höher wäre und sie sich was anrechnen lassen muss, oder? (Haus mit 720 qm Grundstück, 123 qm Wohnfläche)

1.) Wenn ich jetzt weiterhin Sonderzahlungen mache und den Kredit reduziere, dann bekomme ich auf jeden Fall die Hälfte im ungünstigen Fall zurück, oder? Und der anrechenbare Anteil in Beug auf die Kaltmiete könnte steigen, oder?

2.) Oder soll ich das Geld lieber in eine kleine ETW stecken und vermieten und im Trennungsfall selbst beziehen.

3.) Oder soll ich das Geld lieber auf meinem Konto lassen und muss am Ende dann auch durch 2 teilen?

Ich habe so dass Gefühl, dass ich auf Dauer wohl mit Variante 1 am günstigsten fahre?

Um es so zusagen, die Beziehung stand schon mal auf besseren beine, sie kann sich erholen, kann aber auch zeitnah in die Brüche gehen, deshalb prüfe ich mein weiteres Vorgehen, um nicht "in die Falle zu tappen".

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2010 15:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

4.) Nimm das Geld und mach was schönes damit!

Bei 1.) tilgst du für sie mit.

Bei 2.) würden dir auch Gewinne und Einsparungen angelastet, aber niemals erhöhte Kosten gut geschrieben.

3.) So ist es.

Wobei du allerdings ja ein positives Vermögen von bis zu 15.000,- € frei hast, da du erst dann ein EV von 0,- hast.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 15:25
(@speedyd)
Schon was gesagt Registriert

Danke, schon der Hammer, wenn ich 37.500 - 35.000 rechne, dann habe ich also glatte 2.500,- durch die Tilgung etc "erspart". So habe ich das noch gar nicht gesehen. Ich glaube, ich sollte das Geld in eine Uhr oder Auto oder sonst was stecken und wenn es dann in die Brüche geht, dann bleibt mir beim Verkauf vielleicht noch mehr als 50 % übrig. Oder ich lege die Kohle in ein Bankschließfach und verzichte auf die Zinsen und warte erstmal ab.

Aber es gibt wenigstens keinen Ärger wegen dem Besitz am Haus und sie kann es auch allein mit den Kindern halten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2010 15:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2010 15:43
(@speedyd)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

meine Frau betreibt doch mit dem Abzahlen an dem Haus Vermögensbildung, richtig? Könnte ich nicht auch Vermögensbildung betreiben und mir mit dem Betreff "Vermögensbildung Ehemann" jeden Monat etwas Geld zur Seite legen, welches am Ende gegen die Abzahlung vom Haus steht und es mein Geld bleibt? Soll heißen, bei der Betrachtung Zugewinn auf Null kommt (Haus als Beispiel 20.000 mehr Wert, ich 20.000 gespart, kein Ausgleich)

Ich denke hier an meinen bestehenden Bausparvertrag.

Könnte das funktionieren oder geht so was nicht? Ich hatte da was gelesen, aber da ging es um riesige Nettoeinkommen. Das Geld aus meinem Nebenjob brauchen wir auch nicht zum Leben, sondern das wird zurückgelegt für den 2. Urlaub, Auto und Sparen. Dann könnte das auch nicht eheprägend sein, oder?

Danke und LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2010 12:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
Die Tilgung deiner Ex am Haus ist bis zum Tag der Zugewinnsfeststellung, also dem Tag des Scheidungsantrags Zugewinn.
Sie wird also reicher und du partizipierst daran.

Wenn du jetzt auch Vermögensbildung betreibst, wirst du auch reicher und sie partizipiert daran.

Ich bleibe dabei.
Wenn du heute Geld über hast, solltest du dir davon was schönes kaufen, wovon du nicht reicher wirst. Zumindest nicht so, dass dein ehelicher Saldo über 0,- kommt.
Jedenfalls nicht vor dem Scheidungsantrag.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2010 12:49




(@speedyd)
Schon was gesagt Registriert

Danke beppo,

ist halt nicht leicht den Schnitt zu machen. Bis letzten Monat noch sparen, sparen, sparen...Haus schnell abzahlen... für unsichere Zeiten zurücklegen etc.

Und nun, leben, leben... und ein kleines Depot anlegen für ungünstige Zeiten zu 0%, da es ja keiner wissen soll/darf.

Aber bei näherer Betrachtung hast du recht, wofür soll ich das Haus in 5 Jahren Schuldenfrei haben, einfach laufen lassen (zahle ja nur eine geringe "Miete") ;(

LG speedyd

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2010 12:55