Hallo
bin mittlerweile geschieden und lebe mit meinen drei Kindern in einer Patchworkfamilie. Die Kinder leben seit der Trennung bei mir.
Auf einem meiner Exfrau von Ihren Eltern überlassen Grundstück haben wir 2000 ein Haus gebaut.
Zunächst war vereinbart (mündlich), dass ich ins Grundbuch eingetragen werde. Vor dem Hausbau wollten wir das Geld der Eintragung sparen, als das Haus fertig war, wollte sie nicht mehr, dass ich eingetragen werden.
Als Eigenkapital kam ausschließlich von mir. Meine Eltern hatten mir vor der Eheschließung Geld geschenkt mit der Maßgabe Wohnungseigentum zu schafften.
Mein Anwalt sagt ich muss es zunächst über den Zugewinnausgleich probieren.
Er will für die Klage aber schon über 2500 Euro Vorschuss, die ich ehrlich gesagt auch nicht habe.
Prozesskostenhilfe kann ich zwar beantragen, der Anwalt sagt aber, der Unterhalt für meine Kinder (Mindestbetrag nach Düsseldorfer Tabelle), zählt als Einkommen und damit krieg ich nichts.
Kann mir jemand von einem ähnlichen Fall berichten oder hat Tipps für andere InfoQuellen?
Hallo bubblgubbl,
zunächst mal hat dein RA recht.
Wenn sie alleine im Grundbuch steht, gehört das Grundstück und alles was drauf festgelötet ist ihr.
Du kannst deine finanziellen Ansprüche dann nur noch über den Zugewinnausgleich geltend machen.
Die Frage haben wir, unter etwas anderem Vorzeichen heute hier schon mal diskutiert.
Bedingung dafür ist allerdings wieder, dass du dein Anfangsvermögen (AV), dazu gehören auch die Geldgeschenke deiner Eltern, nachweisen kannst! Am besten mit Wert zum Stichtag der Eheschließung.
Um festzustellen, ob sich dieser Kampf und die 2.500,- € lohnen, solltest du hier vielleicht mal ein paar Zahlen reinlegen. Wie gross ist Differenz zwischen AV und EV bei dir und bei deiner Ex.
Und ganz wichtig! Wie lange ist die Scheidung her. Man kann zwar Zugewinnausgleich auch nach der Scheidung beantragen, aber nicht beliebig lange. Ich glaube maximal 3 Jahre.
Von PKH habe ich keine Ahnung aber meine Ex hat bisher immer PKH bekommen weil sie die Kinder hat und durchaus mehr KU bekommt als den Mindestsatz.
Möglicherweise hat der RA nur keine Lust für den PKH-Satz zu arbeiten.
Wie gross ist dein Vertrauen zu dem?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo
ist wohl noch nicht verfristet da ich erst seit 1 1/2 Jahr geschieden bin.
Der Nachweis ist ein Problem, da meine ganzen Unterlagen zunächst im Haus waren und nach Herausforderung nicht mehr auffindbar waren. Sie hat wohl alles weggeworfen.
Es geht um 110 TEuro, das entspricht auch meine AV . Meine EV ist gleich null.
Sie hat kein AV da Grundstück Schenkung der Eltern war und sie tatsächlich keine Kohle hatte.
Im außergerichtlichen Versuchen hat ihre Anwältin ihr EV mit angeblichen Schulden bei ihren eigenen Eltern in einer Höhe von über 200.000 Euro "schön" gerechnet.
Sie hat am Todestag ihrer Oma die Anwältin aufgesucht und mit mit gleichen Datum mitteilen lassen, dass wir ab jetzt getrennt leben. Geerbt hat sie noch ein Haus und eine Grundstück, das aber natürlich nicht zum Zugewinn zählt (geschütztes Vermögen).
PKH hab ich für die gesamte Sorgerechtsauseinandersetzung mit Gutachterin etc. erhalten. Allerdings hab ich da auch noch keinen Unterhalt für die Kinder gekriegt.
Naja, meinen Anwalt hab ich immer als sehr besonnen und realistisch erlebt. Er hat bisher sehr zurückhaltend aggiert.
Er glaubt, dass die Gesamtkosten des Verfahrens bei der übliche Verweigerungshaltung meiner Exfrau wohl noch weiter ansteigen werden (Gutachten Wert des Hauses etc.) Ich will kann aber keinen Kredit über voraussicht 10 bis 15 TE aufnehmen, da der Anwalt auch sagt es könnte theoretisch auch kein Zugewinn rauskommen, dann bräuchte man noch ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht.
Finaziell sind wir in unserer Patchworkfamilie nicht gut ausgestattet, aber den Kindern und mir geht es wesentlich besser wie in der Ehe.
Es stinkt mir aber fürchterlich, dass ich bloss weil ich so gutglaubig war, mich zunächst nicht ins Grundbuch eintragen zu lassen, jetzt alles was meine Eltern mir überlassen haben verloren haben soll.
Der fehlende Nachweis deines AV ist ein Problem. Inwieweit da evtl. Belege deiner Eltern noch was nützen würden weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Ihr AV ist nicht 0,- sondern umfast das Grundstück und auch das Erbe von Oma. Die Trennungsmitteilung ist dafür unerheblich.
Erstens ist Erbe immer AV und zweitens ist Stichtag, der Tag des Scheidungsantrags.
Es kommt noch schlimmer:
Selbst wenn du dein AV mit 110Teuro nachweisen kannst, bleibt dein Zugewinn 0,- Er kann nicht negativ werden.
Die 110K AV von dir sind weg.
Das heisst bestenfalls kannst du versuchen ihr einen besonders hohen Zugewinn (das halbe Haus) nachzuweisen, an dem du dann zur Hälfte partizipierst.
Das hat sie anscheinend auch schon erkannt und versucht ihr Endvermögen klein zu rechnen.
Die 200.000,- Schulden bei ihren Eltern sind da natürlich auch erstmal nachzuweisen, insbesondere, wenn sie nicht schon vor der Ehe vorhanden gewesen sollen.
Sind denn noch tatsächliche Schulden auf dem Haus? Auf wen lauten die?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es sind noch ca. 100000 Euro Schulden auf dem Haus, die lauten zur Hälft nur auf sie, da ich aus der Haftung entlassen wurde und zur Hälfte auf beide da die Bank sich weigert mich aus der Haftung zu lassen.
Zu den Schulden Ihrer Eltern gibt es nur mehrerer Schreiben mit Angabe der Summe die geliehen wurde, ohne Zinsen, ohne Angabe von Rückzahlungsverpflichtung und ohne Angabe von Adressen etc.
Das ganze ist doch auf den ersten Blick als ungerecht erkennbar, aber juristisch ist wohl nichts zu machen?
Und alles nur weil ich mich auf Versprechen meiner Ex verlassen habe.
Das sieht wirklich total k***e aus bei dir.
Ihr EV mindert sich damit um 75.000,- deine 25.000,- mindern deines aber nicht, da es schon 0,- ist.
Somit wird dein möglicher Zugewinnausgleich nochmal um 37.500,- kleiner und du hast noch 25.000,- Schulden an den Backen.
Wenn es ganz dick kommt und du als Besserverdiener giltst, kann es sogar passieren, dass die Bank sich die ganzen 50.000,- bei dir holt.
Ich war übrigens in einer ähnlich besch* Situation und bin mit viel Glück mit einem blauen Auge davon gekommen.
Du kannst das hier in den Beiträgen #5 und #8 finden. Ist aber etwas länglich.
Aufgrund dieser Erfahrungen habe in meiner Signatur auch mal den Spruch: "Zugewinn ist ausgleichende Gerechtigkeit. Wenn einer vor der Ehe Geld hatte, hat es nach der Ehe eben der Andere!" rum getragen.
Die Signatur von Brille007 drückt etwas ähnliches aus.
Edit: Er hat sie inzwischen auch geändert.
Wenn du deinem RA traust solltest du ihn fragen, ob er da überhaupt noch ne Chance sieht.
Ich hoffe, es findet sich hier noch jemand, der sagen kann, dass ich falsch liege.
Dennoch solltest du dir immer vor Augen führen, dass es etwas gibt um das ich dich sehr beneide:
Deine Kinder sind bei dir!
Mitfühlende Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
natürlich kannst du auch mit KU PKH bekommen. Geh mal zum Amtsgericht und bring deine Unterlagen hin. Die können errechnen ob du einen Beratungsschein bekommst. Wenn du den bekommst bekommst du - sofern Aussicht auf Erfolg besteht - auch PKH ohne Rückzahlung.
Die Frage ist aber, wurde der Zugewinnausgleich im Scheidungsverbund geregelt oder nicht? Ich habe damals beantragt ohne Zugewinnausgleich geschieden zu werden weil mein Ex mit den Unterlagen nicht zu Potte kam. Nun bin ich gerade dabei den Zugewinn einzuklagen. Und bekomme trotz ARbeit und KU PKH ohne Rückzahlung.
Hast du deine Ex schon mal aufgefordert die Unterlagen für den Zugewinnausgleich vorzulegen? Das kannst du auch selbst machen.
Sophie
Hallo,
die Frage zur PKH ist eher, ob mein Anwalt es für die PKH-Bezahlung macht.
Unsere Anwälte haben sich schon ausgetauscht, aber es geht nichts weiter.
Die Seite meiner Ex mauerte bis jetzt immer in allen Bereichen, es besteht keine Verhandlungsbereitschaft.
Naja, ich denke es hilft nichts, ich muss einen Termin bei meinem Anwalt machen und auch noch zum AG wegen PKH.
Manfred
