Hallo, es gibt zwar ähnliche Freds, aber keinne der genau so liegt ...
Wenn meine Frau auszieht und ich ihr das Haus abkaufe ... das ich praktisch alleine bezahlt habe, aber egal ... wir beide im GB stehen ... das Haus bezahlt ist ... dann habe ich doch wieder mehr Vermögen als sie. Oder ziehe ich den Kredit den ich dafür aufnehmen muss vom Vermögen ab? Wenn ja, in voller Höhe oder nur was ich ihr zahle (muss mehr aufnehmen, weil dann die eine oder andere Anschaffung fällig ist, u.a. Auto)?
Insgesamt wäre es doch sehr elegant, den Zugewinn vorher zu regeln. Ach so, wann "vorher"? Bei Trennung, nach Trennung im TJ, nach TJ aber vor Scheidungsantrag (?), oder wann?
Servus Sirius!
Du könntest jetzt eine Trennungsvereinbarung mit DEF aufsetzen, in dem die ganzen Vereinbarungen mit Modalitäten genau festgeschrieben werden. Ihr könntet z.B. Zahlungsmodalitäten hierin auch festhalten.
Wenn Ihr das geschafft habt, dann beim Notar beurkunden lassen, damit die Vereinbarung "Rechtskraft" hat.
Ist das Haus schuldenfrei?
Wenn ja, dann werdet ihr den Verkehrswert des Hauses schätzen (lassen) müssen, die Hälfte davon kriegte DEF.
Wenn nicht, dann Verkehrswert abzüglich dereitiger Schulden (für die Immobilie) und dann geteilt durch zwei...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Sirius,
möglicherweise machst Du einen Denkfehler.
Modell 1:
Haus ist abbezahlt; die Kohle zur Auszahlung der Ex ist auch da: Dann kannst Du die Hälfte des Barvermögens nehmen (die andere gehört ja Deiner Frau), um die andere Haushälfte zu kaufen.
Rechenbeispiel: Haus ist 100 TEUR wert; Ihr habt 100 TEUR auf der Bank. Du nimmst "Deine" 50 TEUR und kaufst der Ex damit ihre Haushälfte ab. Jetzt hast Du ein Haus im Wert von 100 TEUR und sie Barvermögen von 100 TEUR.
Modell 2:
Haus ist abbezahlt; Ihr habt kein oder zu wenig Barvermögen. Wenn Du jetzt einen Kredit aufnimmst, um der Ex ihre Haushälfte abzukaufen, hast Du damit ja kein höheres Vermögen; eine Haushälfte gehört jetzt der Bank. Dein "höheres Vermögen" entsteht erst in der Zukunft, nämlich dann, wenn der Kredit abbezahlt ist. Aber das hat nichts mit Eurer Vermögensauseinandersetzung zu tun.
Einen "richtigen" Zeitpunkt gibt es dafür nicht. Faustregel jedoch: Je eher, desto besser. Im Lauf einer Trennungsauseinandersetzung können Ex-Partner auf wunderliche Ideen kommen. Was man bereits schwarz auf weiss besitzt, kann dann nicht mehr Streitpunkt sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin
dann habe ich doch wieder mehr Vermögen als sie. Oder ziehe ich den Kredit den ich dafür aufnehmen muss vom Vermögen ab?
Rein mathematisch eigentlich nicht.
Du hast zwar ein halbes Haus mehr aber eine entsprechende Summe Geldes weniger, bzw. mehr Schulden.
Wenn der vereinbarte Kaufpreis nicht etxrem vom Marktwert des Hauses abweicht ist, müsste das für beide ein Nullsummenspiel sein.
Angenommen das ganze Haus hat einen Wert von 200.000,-€ und du zahlst ihr 100.000,-€ für ihre Hälfte.
Dann bist du um 100.000,- € ärmer und um ein halbes im Werte von 100.000,- reicher.
Deine Frau ist um 100.000,- reicher aber um ein halbes Haus ärmer.
Vermögensänderung bei beiden 0,-€.
Ein Anwalt würde natürlich versuchen, das ganz anders darzustellen, um schöne Streitwerte und Profit für sich zu generieren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
... beim Notar beurkunden lassen, damit die Vereinbarung "Rechtskraft" hat ...
Ja, supi. Da kommt dann der Preis des Hauses = Verkehrswert ins Spiel = teuer.
Ich sehe schon, ich kann für die Anwaltskosten gleich mal 10% mehr aufnehmen.
Danke Euch!
Moin,
Ja, supi. Da kommt dann der Preis des Hauses = Verkehrswert ins Spiel = teuer.
warum? Der Preis für "ihre" Haushälfte ist der, auf den Ihr Euch einigt; das hat nicht zwingend etwas mit einem "Verkehrswert" zu tun. Zumal "halbe Häuser" auf dem freien Markt ganz schlecht verkäuflich sind.
Ich sehe schon, ich kann für die Anwaltskosten gleich mal 10% mehr aufnehmen.
nö. Wenn Ihr clever seid, lasst Ihr die Anwälte aus der Hausfrage komplett draussen; das erhöht nur den Streitwert - aber nicht den Wert der Immobilie. Deshalb raten wir hier ja zu einer einvernehmlichen (!) Einigung; das senkt die Anwaltskosten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Sirius,
so schlimm ist es auch nicht.
Ich habe letztes Jahr für eine notariell beglaubigte Trennungsvereinbarung mit Gütertrennung und Hausüberschreibung knapp 1000 Euro bezahlt.
Danach kamen dann noch mal ca. 200 Euro für die Grundbucheintragungen dazu.
Grüße Tom
Hallo,
nö. Wenn Ihr clever seid, lasst Ihr die Anwälte aus der Hausfrage komplett draussen; das erhöht nur den Streitwert - aber nicht den Wert der Immobilie. Deshalb raten wir hier ja zu einer einvernehmlichen (!) Einigung; das senkt die Anwaltskosten.
Du hast Recht. Bei uns war es auch nur deshalb so preiswert, weil wir es ohne Anwalt, direkt mit dem Notar gemacht haben.
Grüße Tom
Also zum Notar müsst ihr ja sowieso und da würde ich angeben, dass das halbe Haus, entsprechend dem Verkehrswert, zum Preis von x,-€ übertragen wird.
Dagegen spricht ja nix und kostet auch nicht viel. Und dann jeder der hinterher mit einer Vermögensänderung um die Ecke kommen will, schon mal ein Argumentationsproblem.
Und Grunderwerbssteuer und Makler fallen ja unter Eheleuten sowieso nicht an.
Anwälte sind dann noch überflüssiger als sonst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
vom user gelöscht
Moin,
Du hast Recht. Bei uns war es auch nur deshalb so preiswert, weil wir es ohne Anwalt, direkt mit dem Notar gemacht haben.
nun ja, der damalige Hauskauf/Hausbau war ja auch ohne Anwälte möglich. Erwachsene, vernünftige Menschen erledigen auch einen trennungsbedingten Immobiliendeal ohne anwaltlichen Beistand. Nur weil man sich trennt muss man sich ja nicht in jeder Frage grundsätzlich misstrauen.
Grüssles
Martin
PS: Nach meiner Kenntnis entfällt bei dieser Form des Immobilienerwerbs (künftiger Alleineigentümer war zuvor schon Miteigentümer) auch die Grunderwerbssteuer.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ähem, kann ich denn dann nicht sogar die Kreditrate bei der Berechnung des Unterhalts rausrechnen?
Ähem, kann ich denn dann nicht sogar die Kreditrate bei der Berechnung des Unterhalts rausrechnen?
Das kannst du nur mit dem Ertrag des Hauses, also Miete oder Wohnvorteil verrechnen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.