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Haftung für mit in die Ehe eingebrachte Schulden

 
(@viper)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr alle,
ich lebe von meiner Frau und meinem 10 Monate alten Sohn getrennt. Meine Frau kommt jetzt mit einer neuen Variante zum Zugewinn: Sie brachte bei Eheschließung eine Gesamtschuld von rund 46.000 DM mit in die Ehe, die sie auch solange sie berufstätig war in Form von Darlehenstilgungen abzahlte. Seit der Geburt unseres Sohnes kann sie natürlich für die Schuld nicht mehr aufkommen, da sie kein Einkommen mehr hatte. Ergo habe ich den noch offenen Betrag ( rund 21.000 EUR) mit einem neuen Darlehensvertrag umschulden lassen und mit 25.000 EUR aus meinem eingebrachtem Vermögen bei der Bank gebürgt. Natürlich wurden von der Bank als Darlehensnehmer wir beide als Eheleute eingetragen. Die laufenden Tilgungen habe ich für die Dauer der Elternzeit übernommen. Dann kam die Trennung... :mad2:
Jetzt ist meine Ex der Auffassung, dass ich mindestens die Hälfte des Darlehens auch nach der Scheidung zu übernehmen habe. Bislang konnte ich zu dieser Problematik noch nichts aussagekräftiges im Internet oder in Büchern finden. Lediglich, dass Forderungen, die bei Ehebeginn vorhanden waren, auch Sache desjenigen bleiben, der sie mit in die Ehe einbrachte. Wie aber in meiner Situation, nachdem ein neuer Darlehensvertrag mit der Bank abgeschlossen werden musste?
Kommt sie damit durch???

Wundert sich (wahrscheinlich noch öfter...)

der Viper


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2005 10:59
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Viper!

Die mitgebrachten Schulden lassen sich sicherlich mit ihrer Herkunft nachweisen. Damit könntest du diese Sache aus dem ehelichen Vermögen herauslösen - möglich wäre es schon! Der eigentliche Fehler liegt in dem neuen Darlehen, was nun ersteinmal zu eure ehelichen Geminschaft zählt. Es gäbe nur die Möglichkeit, dass du über dieses Darlehen beweisen könntest, dass es eine Umschuldung des alten Darlehens ist. Der Regelfall scheint aber wohl zu sein, dass es kein Papier gibt, in dem genau dieses eindeutig erkennbar ist!

Es bleibt dir also nur dieser Strohhalm, ansonsten wird sie Erfolg haben... 🙁

Tschau
Nico

[Editiert am 17/2/2005 von Papa Nico]


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 11:15
(@PhoeniX)

Hallo Viper

es könnte eine Fehlinformation meinerseits sein aber ich denke da du gebürgt hast wirst du schlechte Karten haben. Es kann sogar sein das du für den Kredit bei kündigung durch die Bank mit deiner Bürgschaft haften mußt. Eine Bürgschaft hebt sich wegen Streitigkeiten nicht auf.

MFG

PhoeniX ;(

PS ich entschuldige mich für meinen heutigen Sarkasmus.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 13:35
(@daddy1969)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Viper.

Wenn sich die Sache so darstellen lässt, dass eine Umschuldung tatsächlich nachweisbar ist,
sollte es möglich sein die von dir geleisteten Zahlungen aus Zins und Tilgung
für den Unterhalt als VOLL (!) Abzugs fähig angerechnet zu bekommen.

Für den Trennungsunterhalt gilt das allerdings nur HÄLFTIG (!), da es offiziell noch eure gemeinsamen Schulden sind (Im Trennungsjahr darf sich in solchen Dingen
leider nichts ändern !)
Was den nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung angeht hast Du aber gute Chancen.
Es sei denn Ihr rutscht in die Kategorie der Mangelfälle. Dann könntest Du
evtl. dazu verbannt werden vorerst nur Zinsen zu entrichten, da eine Tilgung am Existenzminimum knabbern würde. Ich denke die Zinsen würden in diesem Fall aber
ebenfalls Abzugs fähig sein. Ich empfehle dir zum Anwalt, einem Fachanwalt für Familienrecht,
zu gehen.

Dass die Bank dich aus der (Mit-)Haftung entlässt ist unwahrscheinlich. Du bist derjenige bei
dem die lieben Banker sich holen können was sie am liebsten haben.

Ich habe den gleichen Käse am Hals und hoffe auf Besserung nach der Scheidung.

Viel Glück !!!


AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 16:18
(@taccina)
Registriert

Hallo Viper,

weiß jetzt nicht, ob ich Dir damit helfen kann. Aber mal meine Geschichte der Schulden von vor der Ehe.

Mein Noch Mann hatte ca 80.000DM (sicherlich durch Bankunterlagen nachweisbar) schulden vor der Ehe, von denen ich nichts wußte. Kurz nach der Heirat erfuhr ich dann davon und ich dussel, hab mit meinem erspartem (nicht ganz 40.000 sicher auch durch Bankunterlagen nachweisbar) ein Teil der Schulden getilgt.
Der rest wurde dann monatlich abbezahlt.
Zur Zeit als ich dann gegangen bin, waren diese Schulden abbezahlt.
Ich habe dann den Anwalt gefragt, ob ich etwas von meinem Geld wieder bekommen könnte, weil das ja schulden waren, die er vor der Ehe hatte.
Mein Anwalt hat mir aber nicht sehr viel Hoffnung gemacht, da wir ja auch ohne Gütertrennung geheiratet haben. Er meinte von dem Geld werde ich nichts wiedersehen....
Tja ich bin dumm gewesen, aber ich denke, das war genügend "Lehrgeld" für mich...nochmal passiert mir das nicht.

Das mit der Bürgschaft....hiuuiui...als wenn Du fürsie gebürgt hast, kannst Du, wie Phoenix schon sagte, für die Tilgung herangezogen werden.... BÜRGE NIEMALS!!!!

Ich hab in meiner Kindheit mal erlebt, ads der Großvater einer Mitschülerin durch eine Bürschaft Haus und Hof verloren hat...

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2005 16:53
(@viper)
Schon was gesagt Registriert

:knockout: Tja, da war ich wohl etwas blauäugig, was die Bürgschaft anging.... Ich hatte das aber auch schon befürchtet...

Warten wir mal ab, was meine Anwältin dazu sagt., aber große Hoffnung habe ich nicht. Ich denke, dass mir das bestimmt nicht mehr passieren wird. War halt etwas viel Lehrgeld für den Anfang.

Danke Euch allen für die Infos!

Viper


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2005 19:06