Gutachten liegt vor...
 
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Gutachten liegt vor - Was können wir jetzt noch machen?

 
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr Lieben,

bei meinem Mann ist die Scheidung ja schon seit Oktober 2006 durch. Den Zugewinnausgleich hatten beide Parteien nicht mit in die Scheidung genommen, da die Diskrepanz der geforderten bzw. angebotenen Summen zu unterschiedlich waren.

Nun erst einmal zur Information:
Mein Mann und seine Ex haben 1996 geheiratet und 2000 haben die beiden ein Haus auf dem Grundstück gebaut, welches Ex von ihren Eltern 1999 geschenkt bekommen hat. Januar 2004 wird als Stichtag für die Bewertung des Endvermögens genommen.

Es geht hier um ein Haus, welches ungefähr 300.000 € gekostet hat und ein Grundstück mit 1.300 qm.

Wir hatten mit unserer Anwältin einen Zugewinn von ca. 130.000 € gerechnet und gefordert, Exe hatte einen Zugewinn von 6.000 € gerechnet  :rofl2:

Nachdem eine Einigung ("Man trifft sich in der Mitte") nicht zu erziehlen war, wurde vom Gericht ein Gutachter bestellt. Also weder von uns noch von der Gegenseite. Hier meint man ja, dass dieser dann auch ziemlich neutral ist.

Wir haben dann letzte Woche das Gutachten bekommen:

Während das Grundstück zum Zeitpunkt der Schenkung ca. 560.000 € wert war ist es zum Zeitpunkt 2004 inklusive Haus nur noch 543.000 € wert ....  :knockout:

Begründung des Gutachters:

  • Das Haus wäre mittig auf das Grundstück gebaut worden -  es können keine weiteren Bebauungen vorgenommen werden
  • Das Haus ist zu klein für das Grundstück
  • Zitat des Gutachters:
    Während das unbebaute Grundstück viele Möglichkeiten zuließ, das mögliche Maß der baulichen Nutzung von 0,4 weitgehend auszuschöpfen - z.B. durch enstsprechende Baukörpergestaltung und Gebäudesituierung - ist das 1324 qm große bebaute Grundstück durch die Situierung des Baukörpers in der Mitte des Grundstücks im Wert beeinträchtigt worden. Die anhand der Pläne errechnete GFZ liegt bei 0,16.

Das Haus wurde aber nicht mittig, sondern oben rechts auf das Grundstück gebaut. Der Gutachter schätzt daraufhin das "nicht mehr bebaubare" Grundstück als Gartenland ein und "drückt" so den Bodenwert von 460,- € / qm auf 15,- € / qm  :erstaunt057:

Unsere Anwältin legt dagegen natürlich Einspruch ein, doch mein Mann meint, er hätte eigentlich schon verloren  ;(

Wie schätzt Ihr als Experten das ein?

LG

Jaydee

Mission impossible?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2008 21:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jaydee,

das ist ja so absurd, dass der Richter das vielleicht selbst ablehnt.

Nur besser geworden sind eure Aussichten damit sicher nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 22:00
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Nur besser geworden sind eure Aussichten damit sicher nicht.

Hallo Beppo,

Das befürchten wir auch. Allerdings hatte die Richterin meinem Mann PKH für bis zu 46.000 € zugesagt. Laut unserer Anwältin ist das die höchste Summe, für die PKH gewährt werden kann. Unsere Anwältin meinte, dass selbst die Richterin den "Quatsch" mit den 6.000 € Zugewinnausgleich nicht glaubt, wenn Madame in einem relativ neuem Haus mit riesen Grundstück sitzt ...

LG

Jaydee

Mission impossible?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2008 22:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jaydee,

da läuft wohl einiges schief. Fakt ist: Für die Grundstücksbewertung ist nicht entscheidend, ob man es bebauen KANN, sondern ob man es DARF. Der Grundstückswert ist durch die Bebauung garantiert nicht von über 400 auf weniger als 15 EUR gesunken! Da werdet Ihr wohl kräftig verschaukelt. Wir haben vor einiger Zeit einen angrenzenden Grundstücksstreifen von 4 Meter Breite gekauft. Man könnte wegen der Abstandsforderungen zum Nachbargrundstück nicht mal eine Garage draufstellen - aber der Kaufpreis war trotzdem der ganz normale Quadratmeterpreis für Bauland.

Die Problematik bei Euch ist aber eine andere (ich habe das vor kurzem schon einmal in einem anderen Thread beschrieben): Üblicherweise gehört ein Haus demjenigen, dem das Grundstück gehört; es sei denn, man hat im Grundbuch etwas anderes vereinbart (Nießbrauch, Auszahlung bei Scheidung, Erbbaurecht etc.) Wie ist das im Fall Deines LG?

Was mich noch wundert: Das Haus wurde 2000 gebaut; jetzt - 2008 - macht Dein LG dafür einen Zugewinn von 130.000 EUR geltend. Das würde ja bedeuten, dass bereits weit über 200.000 EUR abbezahlt worden sind - ist das zutreffend? Und wer von beiden hat die Hypothek bedient? Wieviel Eigenkapital wurde von Deinem LG und seiner Ex investiert?

Es scheint da einiges Unwissen, aber auch zahlreiche ungeklärte Fragen zu geben. Stell mal bitte ein paar Zahlen ein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 22:33
 elwu
(@elwu)

Allerdings hatte die Richterin meinem Mann PKH für bis zu 46.000 € zugesagt. Laut unserer Anwältin ist das die höchste Summe, für die PKH gewährt werden kann.

Hallo,

das zeigt nur, dass die Richterin der Klage nur bis zu dieser Höhe Chancen einräumt. Davon ab erzählt eure Anwältin Unsinn. Meine Ex z.B. bekam vom senilen Richter ohne Diskussion die PKH für eine Zugewinnklage über 50.000€, obschon ich vorher mit Bankbelegen und notariell bekundeter Versicherung nachgewiesen hatte, dass es keinen Zugewinn sondern einen Verlust gab. Am Ende gab es dann natürlich auch keinen Zugewinn, meine Anwaltskosten und die Gerichtskosten musste ich, der absurden Sonderregelung zu der Kostenzuordnung im Familienrecht sei Dank, dennoch tragen.  Zur Sache an sich kann ich in eurem Fall leider wenig beitragen, ich bin kein Immobilienspezialist.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 22:56
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.

Es sieht wohl ziemlich düster aus, oder?!

@Martin:
Nun, von den 130.000 € Zugewinn haben wir in unserem Antrag schon mal einen Grundstückspreizugewinn von 40,- € / qm eingerechnet. Der hat sich aber laut Gutachter nicht bestätigt, der ist wohl in den Jahren lediglich um 2,- € / qm gestiegen.
Die genauen Zahlen habe ich jetzt zu Hause, müsste ich heute Abend noch mal nachschauen.

Das Grundstück gehört Exe. Will mein Mann ja auch gar nix von haben. Also gehört das Haus wohl auch Exe. Ich muss sagen, dass mein Mann an einige Dinge ziemlich blauäugig dran gegangen ist, weil er mitlerweile auch nicht mehr im Grundbuch steht, aber weiterhin im Darlehnsvertrag  :knockout:
Den hat Exe allerdings seit Anfang 2003 (nach dem Auszug von meinem Mann) selbst bedient.

Mein Mann hat damals ca. 100.000 Eigenkapital in das Haus gesteckt (sein vorzeitiges Erbe) und das möchte er natürlich wenigsten annähernd wieder raus bekommen. Ob es grundsätzlich möglich sein wird, ist er sich mitlerweile nicht mehr sicher.
Von Exe kam - soviel ich weiß - ca. 20.000 € (genaue Zahlen habe ich zu Hause) + das Grundstück.

Die Hypothek wurde die ersten Jahre komplett von meinem Mann bezahlt. Aber dafür kann er sich wahrscheinlich jetzt auch nix mehr kaufen, oder?!

Danke,

Julia

Mission impossible?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2008 15:14
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

erstmal das GA kann man m.E. in die Tonne treten.  😡

Die Hypothek wurde die ersten Jahre komplett von meinem Mann bezahlt. Aber dafür kann er sich wahrscheinlich jetzt auch nix mehr kaufen, oder?!

Nö ... geht ja in die Zugewinngemeinschaft.

Wie man´s auch dreht und wendet die 100 K kann er imho vergessen...auch nur annähernd.
Wie habt ihr denn gerechnet ?

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2008 16:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jaydee,

mein Eindruck: Ihr werdet hier ganz kräftig verladen. Ein Grundstück MIT Haus ist 8 Jahre nach dessen Bau nicht weniger wert als ohne Haus, denn gerade die Bebaubarkeit macht ja den Wert eines Grundstücks aus. Auf jeder Gemeinde- oder Stadtverwaltung gibt es so genannte "Bodenrichtwertkarten", auf denen man für jedes Strassenviertel die aktuellen Grundstückspreise, aber auch die von vor 5, 10 oder 20 Jahren ablesen kann. Diese sind unter anderem Grundlage für die Grundsteuerbescheide. Dort solltet Ihr Euch mal über den Quadratmeterpreis zum zeitpunkt der Eheschliessung bzw. Schenklung kundig machen - und über den heutigen.

Bewertet wird immer das gesamte Grundstück, auch wenn man in Wohnvierteln kein Grundstück komplett bebauen darf. Danach sollte bei "Grundstück plus Haus" ein erheblich höherer Wert herauskommen als für "unbebautes Baugrundstück".

Machen wir eine schlichte Rechnung (die in Wirklichkeit wegen Wertverlust, Abschreibung etc. etwas komplizierter ist): Wenn Madame 500.000 Ücken in die Ehe mitgebracht hat und Dein LG 100.000, die er nachweislich in dieses Haus gesteckt hat, das allein 300.000 wert ist, hätte Madame einen Zugewinn von 300.000 und Dein LG einen rechnerischen Zugewinn von Null, sofern das Haus im Eigentum von Madame verbleibt und die Hypothek bezahlt ist (noch bestehende Schulden würden den Zugewinn entsprechend vermindern). Wenn Madames Zugewinn 300.000 beträgt, müsste sie Deinem LG im Rahmen des Zugewinnausgleichs die Hälfte davon abgeben. Ihr solltet also nicht so sehr auf Euro-Beträgen und Wertgutachten herumreiten, sondern vielmehr auf der Berechnungsmethode.

Ist die Investition des vorgezogenen Erbes Deines LG in dieses Haus irgendwo einwandfrei dokumentiert? Habt Ihr einen guten Anwalt?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2008 16:17
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo,

oh mann, ich habe das Gefühl, mein Schatz geht mit Pauken und Trompeten baden ...  ;(

Ich bin mir nicht mehr sicher, ob die Anwältin gut ist - bisher hat mein Mann sie nur in der KU-Verhandlung erlebt und da ist ein Vergleich heraus gekommen, den ich durchaus für gerecht halte.
Eine Anwältin engagiert sich halt nicht so viel für PKH. Allerdings gehe ich mitlerweile zu den Gesprächen mit und da macht sie durchaus einen kämpferischen Eindruck.

Vertraglich / schriftlich ist nix geregelt, dass das Erbe in das Haus gegangen ist. Madames RAtte hatte sogar mal die Frechheit zu behaupten, dass ihre Mandantin nicht bestreitet, dass er Geld von seinen Eltern bekommen hat, dies aber in Autos und Reisen geflossen sind ...  :knockout: Mein Mann sucht immer noch seinen Ferrari in München ...
Das Dumme an der Sache ist noch zusätzlich, dass mein Mann viele Baumarkt-Rechnungen BAR bezahlt hat. Also kann man nur den Eingang des Geldes auf seinem Konto feststellen und dann nur noch Bar-Abhebungen. Natürlich gibt's auch Rechnungen, die von seinem Konto direkt bezahlt wurden.

@ Martin
Wie die Rechnung aussieht ist mir - theoretisch zumindest - ziemlich klar. Wie gesagt, ich habe mal unabhängig von unserer RÄ eine Rechnung gemacht. Bin da 'nur' auf 80.000 € Zugewinn gekommen. Aber selbst das wäre besser als das was wir jetzt haben.

Beim Landratsamt haben wir uns schon - zumindest was die Preislage für den Zeitpunkt der Schenkung angeht - erkundigt. Das waren damals 460,- / qm, heute sind es laut Gutachter und nur für den bebauten Teil von 5xx qm 462,- €. Eine Kollegin von mir hat vor zwei Jahren ein Grundstück dort in der Nähe gekauft für 500,- € / qm. Weshalb wir dann von den 500,- € bei der Berechnung des Zugewinns ausgegangen sind.

Ich schaue heute Abend noch mal nach unserer Rechnung und stelle sie hier mal rein. Dann kann ich auch mal Exes Rechnung mit dabei stellen.

Hoffentlich sieht die Richterin den Quatsch auch als solchen an.

Kann man ein weiteres Gutachten erstellen? Würde das was bringen? Oder in dieser Situation vielleicht doch noch den Anwalt wechseln? (Ihr merkt wahrscheinlich, dass wir ziemlich verzweifelt sind ...)

Danke,

Julia

Mission impossible?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2008 17:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jaydee,

scheint wirklich etwas kompliziert. Dröseln wir es von der anderen Seite auf: Ein Anwalt, der gut in Sorgerechtsfragen ist, muss noch lange keine Ahnung von Immobilien haben. Hier kann ein Wechsel zu einem Fachmann also Sinn machen. Der würde Euch beispielsweise bestätigen, dass der Wert eines Grundstücks nicht sinkt, wenn man es bebaut. Und dass der hohe Baulandpreis nicht nur für die paar Quadratmeter gilt, auf denen die Hütte steht, sondern für alle, auf denen gebaut werden dürfte.

Die Argumentation mit PKH ist nicht wirklich hilfreich; wenn man (mindestens) 5-stelligen Profit machen will, muss man auch was investieren, für einen guten Anwalt und evtl. auch für einen eigenen Immobilienfachmann. Notfalls per finanzieller Hilfe aus der Familie o.ä. Eigene Dummheiten nachträglich geradezurücken kann eine Menge Arbeit sein. Dein LG muss seinen Verstand sonstwo (jedenfalls nicht unter der Hirnschale) gehabt haben, wenn er Kohle einfach ohne Beleg in ein "fremdes" Haus steckt, in dessen Grundbucheintarg nicht einmal sein Name auftaucht. Auch ein fehlener Privatvertrag zwischen den Eheleuten über Höhe und Verwendung seines Eigenkapitals spricht nicht gerade für seine Version. Aber Madame ist natürlich clever beraten, das "Verschwinden" des Geldes mit privatem Verbrauch zu erklären - dann ist weg einfach weg...

Es widerspricht allerdings der Lebenserfahrung, dass ein Ehepaar, das sich gerade für ein Haus satt verschuldet, gleichzeitig die Tausender nur so für Reisen und Autos verjuxt. Hier solltet Ihr Madame Gelegenheit geben, Passendes vorzutragen, wenn es soweit ist. Man muss dafür lernen, erst einmal die Klappe zu halten - von Reisen gibt es üblicherweise Fotos, und Autos werden dokumentierbar zugelassen, versichert, abgemeldet und verkauft - lauter Dinge also, die auch heute noch beweisbar wären, wenn es sie jemals gegeben hat. Ein guter (!) Anwalt arbeitet das heraus. Madame scheint jedenfalls einen guten zu haben, der ihr zeigt, wie es geht und wie man Deinen LG verladen kann.

Zusammenfassend: Ihr müsst weder das Forum hier noch Eure Freunde von der Schlechtigkeit der Ex überzeugen, sondern im Zweifelsfall ein Gericht. Also macht es Sinn, die Kräfte auf dieses Ziel zu bündeln - nicht klagen, sondern handeln.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2008 03:49




(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich muss meinen alten Thread mal wieder auskramen. Wir hatten am Dienstag Verhandlung und seitdem etwas fertig (untertrieben ausgedrückt).

Die Richterin ist von Anfang an der Argumentation des Gutachters bzw. der Gegenpartei gefolgt. Ich hatte nicht das Gefühl, dass in der Verhandlung irgendetwas geklärt werden sollte, sondern die Entscheidung stand von Anfang an fest  😡

Der Gutachter war auch geladen um einige Sachverhalte klar zu stellen. Grundtenor des Gutachters war ja Folgender:

Begründung des Gutachters:

  • Das Haus wäre mittig auf das Grundstück gebaut worden -  es können keine weiteren Bebauungen vorgenommen werden
  • Das Haus ist zu klein für das Grundstück
  • Zitat des Gutachters:
    Während das unbebaute Grundstück viele Möglichkeiten zuließ, das mögliche Maß der baulichen Nutzung von 0,4 weitgehend auszuschöpfen - z.B. durch enstsprechende Baukörpergestaltung und Gebäudesituierung - ist das 1324 qm große bebaute Grundstück durch die Situierung des Baukörpers in der Mitte des Grundstücks im Wert beeinträchtigt worden. Die anhand der Pläne errechnete GFZ liegt bei 0,16.

Der Gutachter war der Meinung, dass das Grundstück hätte geteilt werden können, so dass zwei Baukörper gebaut werden könnten. Dies war allerdings nie möglich, da ein Teil des Grundstücks zu einem Landschaftsschutzgebiet gehört und hier nicht gebaut werden durfte. Mein Mann und seine Ex hatten sich damals sogar beim Landschaftsamt nach einer anderen Bebauung erkundigt - mit dem Ergebnis, dass es nicht geht (keine Teilung des Grundstücks, kein Doppehaus, kein Haus mit Einliegerwohnung, noch nicht einmal eine Doppelgarage ...).

Auf die Frage unseres Anwalts, warum er denn meint, dass es doch gegangen wäre, erhielten wir die Antwort des Gutachters, dass durch "Kungelei" die Bebauung TROTZ Landschaftsschutzgebiet möglich gewesen wäre. Was er denn mit Kungelei meine? Tja, wenn man der Stadt so ca. 10.000 DM für den Kindergarten geschenkt hätte, wäre es bestimmt möglich gewesen  :zuberge:
Und die Richterin gibt dem Gutachter auch noch Recht ....!!!!!!  :knockout:

Unseres Erachtens wäre dies Bestechung und die ist in D immer noch strafbar, oder?!

Wie dem auch sei - an dem Gutachten scheint wohl lt. Richterin nix falsch zu sein, somit gibt's kein neues Gutachten. Die Gegenseite hat uns aber großzügigerweise 30.000 € angeboten, allerdings mit einer Kostenteilung von 1/4 zu 3/4 (wir sollen 3/4, also ca. 5.000 € bezahlen).

Wir  sind jetzt am überlegen, ob wir zum OLG gehen, weil die Begründung mit der "Kungelei" uns einfach nicht in den Kopf will. Allerdings könnte dies auch bedeuten, dass das OLG der Begründung der Richterin folgt und wir mit noch mehr Kosten dastehen. Dann hätte mein Mann noch nicht mal die 30.000 €, aber noch mehr Kosten (können wir gar nicht bezahlen).

Habt Ihr Ideen?

LG
Jaydee

Mission impossible?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2008 15:43
 elwu
(@elwu)

Habt Ihr Ideen?

Hallo,

dem absurden Vergleichsangebot habt ihr ja wohl hoffentlich nicht zugestimmt. Jetzt wartet erst mal das schriftliche Urteil ab.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2008 16:21
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo Elwu,

nein, dem Vergleichsangebot hat mein Mann noch nicht zugestimmt. Wir haben bis zum 09.10. Zeit uns zu entscheiden. Die Frage ist einfach, ob wir es nicht doch besser annehmen sollten, weil wir einfach nicht wissen, ob vom OLG ein Einspruch überhaupt angenommen wird. Lt. unseres Anwalts liegt die Chance bei 30 - 40%.

Kommt es jetzt zu einem Urteil, bekommen wir gar nix. Das Vergleichsangebot kam nach Aufforderung von der Gegenseite. Auf der anderen Seite vermutet mein Mann, dass da noch mehr möglich ist, weil Exe ihm normalerweise nicht das Schwarze unter den Fingernägeln gönnt. Wieso sollte sie FREIWILLIG 30.000 € zahlen, wenn sie laut Gutachten nix zahlen müsste ...  :question:

Mein Mann hat einfach Angst, dass er sich in etwas verrennt und nachher mit weniger dasteht, als durch den Vergleich angeboten wird.

LG

Jaydee

Mission impossible?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2008 17:54