Hallo und schönen guten Abend an alle Foris.Versuche es so kurz wie möglich zu halten.Ich bekamm letzte woche vom Gericht den Scheidungsantrag zugesandt ,verbunden mit den Anlagen zum Versorgungsausgleich.Soweit o.k..Ich gehe davon aus das ich im nächsten Jahr nach neuem Unterhaltsrecht geschieden werde.Wie sieht es denn mit dem Zugewinn aus,da ja diese Güterrechtsreform in der Mache ist.Altes Recht oder Neues.Mfg realist.
Wer den Kopf in den Sand steckt darf sich nicht wundern wenn man ihm in den Arsch tritt.
Moin,
der Gesetzentwurf ist >hier< zu finden. Die Übergangsregelungen sehen auf den ersten und flüchtigen Blick ein Wahlrecht des Klägers vor, ob dieser - auch in lfd. Verfahren - nach neuem oder altem Recht bewerten lassen will.
Der Gesetzentwurf ist am 05.11.2007 auf den Weg gebracht (>hier<). Mehr ist über den Stand des Gesetzungsverfahren derzeit nicht zu erfahren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep.Vielen Dank für deine Info.Mfg realist
Wer den Kopf in den Sand steckt darf sich nicht wundern wenn man ihm in den Arsch tritt.