Hallo,
bin gerade auf dem Weg zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Meine Ex hat mir in Aussicht gestellt, das Haus zu übernehmen (wir stehen beide zu gleichen Teilen im Grundbuch) - ich wäre damit einverstanden, da ich mir die Kredite nicht leisten kann. Aber sie schafft das auch nur mit Unterstützung ihrer Verwandschaft - da ist besitmmt auch eine Bürgschaft notwendig. Mehr als vage, ob sie das wirklich hinkriegt.
Ich brauche also einen Plan B und das schnell. Die Kredite, die ich im Moment alle alleine zahle, haben mich schon völlig ausgeblutet.
Gut ich zahle darüberhinaus auch nichts mehr weiter - aber ich stehe trotzdem wesentlich schlechter als ohne die Hütte aber mit normalem Unterhalt.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Kann ich eine Miete erheben, für den Teil der mir gehört?
Wie kann ich sie dazu bringen möglichst schnell einem Verkauf zuzustimmen und auszuziehen?
Hallo,
lasse Deiner holden Ex einen Brief zukommen, in dem du eine Frist setzt. Sollte die Frist verstreichen, so würde ich auch dem Gesamtverkauf nachdenken.
Rede vorher mit der Bank und versuche gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu erarbeiten. Du kannst ja hingehen und sagen, dass du ab dem XX.XX.XXXX nicht mehr die Kredite bedienen wirst und das Deine holde Ex dann erstmal für die Raten aufkommen soll.
Ob das funktioniert kann Dir natürlich keiner im Vorraus sagen...aber so merkt die holde Ex, dass du es ernst meinst.
Derzeit zahlst du ja weiterhin brav und "Ihre" Schuldenlast wird von Monat zu Monat kleiner.
Ebenso musst du damit rechnen...das du evt. TU pflichtig wirst.
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin flojoflo,
bei Eurer derzeitigen Konstellation hat Deine Ex keine Eile, eine Entscheidung herbeizuführen: Es kann ihr nichts Besseres passieren als einen Sponsor zu haben, der ihre Hypothek bedient.
Du solltest Ihr eine sehr knappe Frist für eine definitive Entscheidung setzen und ansonsten mal mit Deinem Banker das Thema "Teilungsversteigerung" ansprechen; gleichzeitig hörst Du auf, die Raten weiterzubedienen. Dann MUSS die Gegenseite in die Schuhe kommen, denn ansonsten ist die Hütte weg (was Dich nicht hindern würde, bei der Versteigerung selbst mitzubieten).
Nur wie gesagt: Du selbst musst die Sache in die Hand nehmen; Deine Ex hat keine Eile. In der beschriebenen Konstellation kann sie Dich noch monatelang hinhalten; die Kohle, die Du bis dahin bezahlst, ist dann einfach weg.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
was ist eine Teilungsversteigerung? Eine ganz normale Zwangsversteigerung?
Wie liefe so etwas ab im Ernstfall?
Nehmen wir mal an niemand bietet - dann würde ich das für einen symbolischen Euro erwerben - sie würde von dieser EInnahme dann wohl 50cent abbekommen oder?
was wäre dann mit den Restschulden bei der Bank?
flo
Moin flojoflo,
ja, eine Teilungsversteigerung ist faktisch eine Zwangsversteigerung, mit der eine Eigentümergemeinschaft auch gegen deren Willen aufgelöst werden kann - siehe beispielsweise >>>HIER<<<. Dieses Verfahren wird oft bei Erbengemeinschaften eingesetzt, wenn mehrere Erben sich nicht darauf einigen können, was mit einer ererbten Immobilie geschehen soll: Dann kann einer der Erben eine TV beantragen, die dann auch durchgezogen wird, selbst wenn 10 andere Mit-Erben das gar nicht wollen.
Für einen Euro wirst Du die Hütte kaum kriegen, aber Du kannst Dir - nach Rücksprache mit Deinem Banker, wie weit er bei der Erweiterung der Hypothek "mitgeht" - ein persönliches Limit setzen, bis zu dem Du mitbietest. Deine Ex kann - sofern sie kreditwürdig genug ist - natürlich ebenfalls mitbieten - selbst oder durch einen Dritten. Am Ende hast Du dann entweder ein Haus (für Dich allein und relativ kleines Geld) oder einen guten Kaufpreis.
Eure Verpflichtungen bei der Bank werden dadurch nicht berührt; wenn Ihr beide die Kreditverträge unterschrieben habt, haftet Ihr auch beide für die noch ausstehende Kreditsumme. Der Nicht-Erwerber kann dann von seinem Erlös-Anteil seine Schulden bei der Bank begleichen. Gab es einen guten Preis, behält er danach noch etwas über; falls nicht, hat er immer noch Schulden. Falls ein Aussenstehender das Höchstgebot abgibt, gilt das Gleiche. Also solltest Du zumindest soweit mitbieten, dass Du keine Miesen machst. Wenn Du definitive Zahlen hast: Stell sie hier ein, dann kann man vernünftig rechnen.
Noch was Grundsätzliches, auch zu den Fragen in Deinem anderen Thread, auf die ich heute früh schon geantwortet habe: Man kann unendlich hin- und herrechnen, was nun günstiger ist, wie sich was unterhaltstechnisch, steuerlich oder sonstwie auswirkt. Aber: man kann das sowieso immer nur auf der Basis des heutigen Ist-Zustandes tun; Eventualitäten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit lassen sich nicht kalkulieren. Und es kann viel passieren. Deshalb ist es immer sinnvoll, mit einer Scheidung alle Vermögens-Verflechtungen final zu beenden, auch wenn es am Anfang vielleicht etwas teurer erscheint. Aber der Vorteil, am Tag der Scheidung ein freier Mensch zu sein, der nur noch nach vorn schaut und wieder wirklich planen kann, ist unbezahlbar.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
was ist eine Teilungsversteigerung? Eine ganz normale Zwangsversteigerung?
Wie liefe so etwas ab im Ernstfall?
Nehmen wir mal an niemand bietet - dann würde ich das für einen symbolischen Euro erwerben - sie würde von dieser EInnahme dann wohl 50cent abbekommen oder?
was wäre dann mit den Restschulden bei der Bank?
da ich auch mit dem Gedanken Teilungsversteigerung spiele, habe ich folgende -wie ich meine interessante- Ausführungen gefunden:
Teil1:
http://www.dr-kogel.de/pdf/famrb03_403ff.pdf
Teil2:
http://www.dr-kogel.de/pdf/famrb04_26ff.pdf
Teil3:
http://www.dr-kogel.de/pdf/famrb04_55ff.pdf
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
also mal ein paar Daten (damits euch genauso schlecht wird, wie mir)
Die Hütte is 2000 gebaut für alles zusammen 270.000. Davon sind 54.000 getilgt. Eigenkapital hatten wir keins (ja ich weiß, harakiri). WIr haben einen Privatkredit bei meinem Schwager laufen, der über die Eigenheimzulage abgestottert wurde (deshalb die relativ hohe Tilgung)
Das Haus ist Teil einer Ökoreihenhausanlage. Ich fürchte, dass eine Verkehrswertschätzung relativ gering ausfallen würde, weil da die Kosten für die Ökotechnik nicht einfließen. Da diese Technik ja teilweise auch schon wieder überholt ist, ist auch unter Ökos keine sehr hoheKaufwilligkeit zu erwarten. Man müßte schon jemand finden, der genau in dieses Projekt einsteigen will...
Teilungsversteigerung ist dann schon mal wg der hohen Belastung im Vgl zum Verkehrswert wenig empfehlenswert und dauert ja auch irre lang.
Also müssen wir verkaufen.
Im Moment zahle ich hausbezogene Kredite von knapp 1000 Euro sowie weitere ehebezogene Kredite von 300 Euro im Monat. Damit bleiben mir 1000 Euro im Monat von denen ich 600 Fixkosten zahle - das meiste für eine Wohnung, die, obwohl sie kaum billiger zu haben wäre doch ein Kinderzimmer hat, weil mich meine Söhne nicht nur besuchen sondern einen Alltag mit übernachten und allem mit mir leben. Das heißt aber auch, dass ich echt nicht weiß wovon ich die Mahlzeiten bezahlen soll. Unterhaltsrechtlich scheint das ja niemanden zu interssieren.
Meine Ex hat durch Halbtagsstelle und Kindergeld 1600, ihr verbleiben nach Abzug ihrer Fixkosten ca 1100 Euro.
Das ist nicht gerade irre viel mit drei Kindern - aber ich habe schon den Eindruck, dass sie ihren Lebensstil mehr oder weniger halten konnte, während ich deutlich Richtung Existenzminimum und drunter abgerutscht bin.
Wenn ich das unterhaltsmäßig durchrechne bekomme ich sogar zuviel Geld, weil ich steigere ja mein ungeheures Vermögen.
Hi,
viel kann ich nicht helfen, aber wenn es noch einen Kredit bei ner Bank geben sollte (geht aus dem Post geht für mich nicht eindeutig hervor, ob nur der Schwager Geld geliehen hat), ist grundsätzlich Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Bei hohen Beträgen und langen Restlaufzeiten nicht von schlechten Eltern...
Also hierzu ggfs. weitere Kosten einplanen bzw. mit der Bank in Verhandlungen eintreten (sollte verhandelbar sein). Ansonsten noch - wenn möglich - halten bis die 10 J. um sind. Oder erstmal vermieten.
Neuezeit
So ist das Leben
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach dem Verhältnis des vereinbarten Zinssatzes zum aktuellen Zinssatz.
Sollten die Verträge relativ niedrig verzinst sein, so entsteht den Banken kein Schaden, wenn sie das Geld zu heutigen, höheren Zinsen neu verleihen können.
Andererseits kassieren sie kräftig, wenn deine Verträge höher verzinst sind als mit dem aktuellen Satz.
Wenn deine Verträge von 2000 sind, müssten sie ggf niedriger verzinst als heute. Dann wäre das Ganze nicht ganz so teuer.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
Beppo hat recht, wenn der abgeschlossene Zinssatz niedriger war. Allerdings zeigt die 10-J. Übersicht, dass gerade ab Ende 1999 die Zinsen - im Vergleich zu jetzt - bis ca. 2003 merkbar höher waren. Ich/wir knabbern da auch dran und hoffen auf endlich steigende Zinsen, obwohl durch die Vermietung das Problem nur eingeschränkt existiert.
Bei interhyp. de habe ich mal nen Rechner gefunden, um diese VFE mal zu berechnen.
neuezeit
So ist das Leben
Moin flojoflo,
Teilungsversteigerung ist dann schon mal wg der hohen Belastung im Vgl zum Verkehrswert wenig empfehlenswert und dauert ja auch irre lang.
Also müssen wir verkaufen.
Ein Immobilienverkauf im Rahmen einer Scheidung ist finanziell etwa das Blödeste, was man tun kann - das geht meist nur deutlich unter Wert; vor allem, wenn die Immobilie noch relativ neu ist. Am Ende hat man dann immer noch Schulden, und wenn bei Exchen dafür nix zu holen ist (wovon bei 1.100 netto für einen 3-Personen-Haushalt auszugehen ist), halten sich die Gläubiger eben an Dich; Du konntest ja auch bisher die Raten bedienen. Dann hast Du: Kein Haus mehr, immer noch Schulden und zusätzlich eine Miete zu bezahlen.
Der zu erwartende geringe Verkehrswert dagegen macht eine Teilungsversteigerung ja so charmant: Wenn nicht irgendwer, sondern Du selbst die Hütte zu einem günstigen Preis ersteigerst und Deine Ex auf der Basis des Versteigerungswertes ausbezahlst (sofern es überhaupt etwas auszubezahlen gibt). Vermutlich kannst Du den Immobilienkredit oder zumindest wesentliche Teile davon hinterher sogar noch EU-mindernd einbringen; schliesslich war der Kredit ja eheprägend. Vor allem aber wohnst Du im eigenen Haus und sparst die Miete.
Wie lange das dauert, hängt vom Einzelfall ab; man kann aber fast alles beschleunigen. Ich würde mich daher vertrauensvoll an einen Anwalt wenden und den machen lassen. Oder - wenn Du ihn gut (!) kennst - mit dem Banker reden; auch der weiss, wie das geht. Es wäre allerdings vorteilhaft, wenn er sein Wissen nur mit DIR teilt...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
na ganz so ist es auch nicht, wie es aus eigener Erfahrung sagen kann.
Klar ist das ein Haus immer unter Wert verkauft wird ist klar, aber im normal fall reicht der Verkaufserlös aus um die Schulden bei der BAnk zu tilgen.
Erst recht wenn man schon Ordentlich getilgt hat.
Außerdem berechnet sich der Vorfälligkeits zins (Magerschaden der Bank) auch nicht ganz so einfach.
Da sehr viele Banken so ziemlich freien lauf haben mit dieser Art der Berechnung.
Aber wenn der Zinssatz niedriger war...ist ja auch so wenn es um das Jahr 2000 rum war, dann ist er heute höher,
und im Regelfall darf die Bank dann nur eine Bearbeitungspauschale berechnen. ca 500-1000€.
Weil Sie können ja das Geld wo Sie inne haben wieder zu einem höheren Zinssatz anlegen.
VG Theend