Moin Papas und Mamas,
nach langer Zeit melde ich mich auch mal wieder zu Wort. Natürlich hat sich auch meine Geschichte enorm weiter entwickelt und ich werde dazu demnächst etwas ausführlicher im entstprechenden Bereich schreiben.
Zunächst einmal habe ich ein konkretes Anliegen:
Meine Exe und ich hatten während der Ehe gemeinsam ein Darlehen über ca. 10.000 Euro abgeschlossen, welches der Einrichtung der gemeinsamen Wohnung und der Anschaffung eines PKWs diente. Die angeschafften Möbel befinden sich nun alle bei der Exe, das Auto benötige ich berufsbedingt.
Die Raten wurden seitdem komplett durch mich geleistet. Nach einer Kontopfändung konnte ich die Raten nicht mehr leisten, weshalb die Bank das Darlehen gekündigt hatte und an ein Inkassounternehmen übergab. Wie sich herausstellte, war die Kündigung nicht rechtmäßig, da nur eine Rate in verzug geriet. Darauf hin vereinbarte ich mit der Bank und dem Inkasso den Deal, dass künftig die Raten an die Inkassofirma zu leisten sind. Sogar zu einem geringeren Zinssatz bei geringeren Raten.
Die Exe forderte mich über RA auf, sie aus der Schuld zu entlassen mit der Begründung, sie hätte mit dem Darlehen gar nichts zu tun und hätte nur auf mein drängen unterschrieben.
Das Schreiben des RA habe ich ignoriert, denn Darlehen ist nun mal Darlehen. Gemeinsam.
Meine Fragen sind:
Sind die bisher geleisteten Tilgungen meinerseits "futsch", oder lohnt es sich, im Rahmen der anstehenden Scheidung Ansprüche zu stellen?
Würdet ihr fleißig weiter tilgen, oder die Exe auffordern, ihren Beitrag zu leisten? Kann man das im Scheidungsverfahren per Antrag regeln, oder muss seperat geklagt werden?
Lieben Gruß
Euer Schattenpaps
Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)
HI Schatten,
tja, die Exen mal wieder ... wie es heisst es so schön im Juristendeutsch "durch zwei gleichlautende Willenserklärungen kommt ein Vertrag zu Stande". Das kann Deine Ex ja mal schön haken, sich jetzt rausreden zu wollen. Sie haftet mit und das ist richtig so.
Es lohnt sich sicherlich, hier eine Vereinbarung mit der Ex zu treffen. So könntest Du brav weiter tilgen und im Gegennzug kommt Dir deine Ex engegegn, z.B. beim Zugewinnausgleich oder vielleicht sogar beim Versorgungsausgleich (geht seit 2009). Muss aber wirklich von nem guten FamRecht-Anwalt gemacht werden und man muss schauen ob die Wertigkeiten passen. Möglichkeiten gibt es aber.
Die schlauste und günstigste Methode wäre, wenn Dein oder ihr Anwalt eine Scheidungsfolgevereinbarung aufsetzt, ihr die Schulden dort mit einem anderen Punkt verrechnet und so einen gütlichen usgleich findet. Ab zum Notar und die Sache ist amitlich und wird dann im Gerichtsverfahren so verwendet. Plus ihr seid einen Streitpunkt los. Also lass Dich beraten. Gruß Ingo
Gruß Ingo
Moin Schattenpaps,
Sind die bisher geleisteten Tilgungen meinerseits "futsch", oder lohnt es sich, im Rahmen der anstehenden Scheidung Ansprüche zu stellen?
Alles, was Du derzeit tilgst, tilgst Du für Euch beide (und kommt somit Euch beiden letzlich zu Gute).
Futsch is es nicht, hat nur jemand anders ...
Zins- und Tilgung sollten bei Dir aber in der Einkommensbereinigung in Unterhaltsfragen berücksichtigt werden.
Würdet ihr fleißig weiter tilgen, oder die Exe auffordern, ihren Beitrag zu leisten? Kann man das im Scheidungsverfahren per Antrag regeln, oder muss seperat geklagt werden?
Klar kannst Du sie auffordern. Im Zweifelsfall wird sich die Bank bei gesamtschuldnerischer Haftung aber weiter bei Dir bedienen.
Im Rahmen der Scheidung kannst Du das Vermögen via Zugewinn im Verbund abarbeiten lassen. Ob´s sinnig ist, hängt von den Vermögensverhältnissen insgesamt (bei Eheschliessung und zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags) ab.
Und ja:
Einvernehmliche notarielle Vereinbarungen sind eine Möglichkeit. Die funktioniert aber nur, wenn ein Mindestmaß an Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten vorhanden ist.
Da hier aber bereits kompromissbereitschaftssenkende Anwälte im Spiel sind, sind die Chancen m.E. eher gering (wenn ein RA seine Mandantin zur Unterschrift gezwungen sieht,
hat er sie vermutlich schon ganz gut im Griff und verspricht ihr das, was ihr zusteht).
Besten Gruß
United
Moin,
vielen Dank für die konkreten Antworten.
Es lohnt sich sicherlich, hier eine Vereinbarung mit der Ex zu treffen. (...) Scheidungsfolgevereinbarung (...)
Einvernehmliche notarielle Vereinbarungen sind eine Möglichkeit. Die funktioniert aber nur, wenn ein Mindestmaß an Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten vorhanden ist.
Eine einvernemliche Lösung, gar eine Scheidungsfolgevereinbarung ist absolut utopisch, da sich die Kommunikation seitens der Exe auf verachtende Beschimpfungen beschränkt. Daher bin ich bestrebt, den Scheidungstermin sehr gut vorzubereiten. Mir liegt viel daran, die finanzielle Geschichte einschließlich dieses Darlehens und des nachehel. Unterhaltes dort abschließend zu regeln. Unser Sohn wird im Frühjahr drei, Exe arbeitet Vollzeit mit höherem Verdienst als ich und ich sehe keinen Grund ihr weiterhin Unterhalt zu zahlen (KU ist kein Thema). Ferner möchte ich, dass sie ihren Anteil an der Tilgung leistet. Habt ihr Anregungen, wie man das bei so einem Streit umsetzt?
Im Rahmen der Scheidung kannst Du das Vermögen via Zugewinn im Verbund abarbeiten lassen. Ob´s sinnig ist, hängt von den Vermögensverhältnissen insgesamt (bei Eheschliessung und zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags) ab.
Ich beginne gerade damit, mich mit dem Zugewinn zu befassen. Gegenseite hat verzichtet. Aber dennoch, oder gerade deshalb werde ich das mal genau prüfen. Mir schwirrt der Gedanke, dass evt ICH den ZA beantragen sollte, um die Darlehenssache zu klären. Oder bringt das nichts, weil es ja Schulden sind? Die davon gekauften Dinge stehen abgesehen vom Pkw als Hausrat überwiegend in der Wohnung der Exe.
Wir waren weniger als drei Jahre verheiratet, weshalb der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt wird. DEN widerum hat Exe gestellt...
Lieben Gruß
Euer Schattenpaps
Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)
Moin Schattenpaps,
Oder bringt das nichts, weil es ja Schulden sind?
Wie bereits gesagt, hängt das von der Gesamt-Vermögenssituation ab.
Seid Ihr beide mit Null gestartet und habt jetzt 10.000 EUR Schulden, gibt es keinen Zugewinn, sondern einen Zuverlust und folglich keinen Zugewinnausgleich.
War Exilein bei Eheschliessung hochverschuldet, kann es anders aussehen.
Ist Scheidungsantrag denn schon gestellt (wie lange seid Ihr getrennt).
Die davon gekauften Dinge stehen abgesehen vom Pkw als Hausrat überwiegend in der Wohnung der Exe.
Hausrat fällt nicht unter den Zugewinn, sondern ist als getrenntes Thema zu betrachten.
Du kannst eine Aufstellung des Hausrats sowie des Vermögens (Eheschliessung und Scheidungsantrag) vornehmen.
Eine denkbare Lösung wäre, dass Exilein Dir für den Hausrat einen Ausgleichsbetrag zahlt, oder die Schulden (anteilig) übernimmt.
Ich möchte Dir nicht alle Illusionen nehmen, aber Deine Erfolgsaussichten sind vermutlich eher gering.
Du solltest Dich mit dem Gedanken vertraut machen, dass einige Möbel zwischenzeitlich aufgrund ihres Zustands auf dem Sperrmüll gelandet sind, das teure Besteck verrostet entsorgt und das gute Geschirr leider in Scherben zersprungen ist ... (und dass es nicht so ist, brauchst Du mir nicht erzählen).
Besten Gruß
United