Gemalte Bilder - wa...
 
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Gemalte Bilder - was ist damit???

 
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

folgendes Problem:
Meine jetzige Freundin ist Hobbymalerin und hat während ihrer Ehezeit eine ganze Anzahl von recht ansehnlichen Bildern geschaffen.

Jetzt fordert ihr Ex im Rahmen der Trennung die Aushändigung der Hälfte der Bilder. Wie ist es denn damit??
Fallen die Bilder unter Hausrat bzw. Zugewinn, weil während der Ehezeit angeschafft??
Gehören die Bilder meiner Freundin, weil ihr geistiges Eigentum und persönlich erschaffen??

Falls Zugewinn oder Hausrat: Hat ihr Ex ein Recht auf Herausgabe der Bilder oder müssten sie dann wertmäßig beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden???

Blödes Thema - bin gespannt auf eure Ansichten.....
Grüße

galaxy 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2009 17:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin galaxy,

mit grosser Sicherheit sind die Bilder das Eigentum Deiner Freundin. Allein die unmissverständlichen Regelungen des Urheberrechts sprechen dafür. Neben dem (derzeit noch) immateriellen künstlerischen Wert könnte man lediglich über den materiellen Wert in Form von Leinwänden und Farben streiten.

Etwas anderes wäre es, wenn sie die Bilder kapitalisiert, also verkauft hätte: Sofern der Verkaufserlös ganz oder teilweise noch da wäre, würde er zum ehelichen Zugewinn zählen. Aber das ist ja nicht der Fall.

Ich an Stelle Deiner Freundin würde kompromisslos die komplette Herausgabe verlangen bzw. auf kompletter Mitnahme bestehen; diese Bilder sind ihr höchstpersönliches Eigentum. Es käme ja auch niemand auf die Idee, bei einer Trennung die Hälfte der Unterwäsche des anderen einzubehalten, nur weil sie zu Ehezeiten angeschafft wurde...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2009 17:12
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Martin,

vielen Dank für die Info.

Werde das so weitergeben. Hatte heimlich auf dich gehofft, da du mein Topfavorit bezüglich Urheberrecht warst.

Noch mal Danke
Ciao
galaxy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2009 00:25
 Vic
(@vic)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Galaxy,

also meiner Meinung nach sind es "Ihre"Bilder, wenn Sie diese quasi als Hobby für sich selber geschaffen hat.

Wenn Sie dagegen berufsmässig als Künstlerin tätig ist, und dieses quasi als Erwerbstätigkeit eheprägend gewesen ist, könnte es natürlich im Sinne einer "Wertschöpfung" vom Ex dementsprechend ausgelegt werden.

Insbesondere dann, wenn die Bilder dann mit der Absicht des Verkaufs mit Preisschildern in einer Galerie hängen würden.

Gruß Vic

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2009 15:16