Hallo Forumianer,
Tatsache: Geld geerbt und damit den Grundstock zur Finanzierung des Hauses gelegt. Da waren wir bereits verheiratet.
Heute: Trennung steht an und es geht ums liebe Geld
Aussicht: sehe ich das geerbte Geld wieder?
Ich kenne mich überhaupt nicht aus und fühle mich überrollt.
Vielen Dank für alle Tips und Querverweise.
Mit freundlichen Grüßen
Matis, der Junge aus Norwegen
Moin,
während der Ehe geerbtes oder geschenktes Vermögen zählt zum Anfangsvermögen. Es wird also so getan, als wäre dieser Vermögensanteil schon vorher vorhanden gewesen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo matis,
beim Zugewinnausgleich geht es um den Zugewinn während der Ehe.
Zugewinn = Endvermögen minus Anfangsvermögen.
Schenkungen, geebrbtes Geld etc. (auch während der Ehe!) zählen zum Anfangsvermögen.
Vielleicht schreibst du noch etwas mehr zu deiner Situation, wem das Haus gehört, wie hoch die Schulden noch sind etc., dann können dir auch noch konkretere Tipps gegeben werden.
Ansonsten kann ich dir nur raten, dich hier umzusehen, die Beiträge zu lesen und die Suchfunktion im Forum zu benutzen.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
das Haus ist bis auf 5000 Euro abbezahlt.
Das Haus gehört uns beiden.
Die Bank steht da mit drin wegen der Hypothek.
Wenn man zuerst die Restschuld begleicht, dann kann einem die Bank schon mal nicht dazwischenkommen.
Somit müßte man über das Haus "nur" mit seinem noch Ehepartner verhandeln.
Was verhandeln?
Zuerst finanziere ich vor, dann zahle ich vom Verdienst die Tilgung mit Zinsen und Sondertilgung.
Alles weg? Das gibts doch garnicht, oder?
Ich hoffe jetzt die Situation genauer beschrieben zu haben als zuvor. (Siehe erster Betreff)
Wie geht das mit dem Haus und dem eingebrachten Geld?
Kann ich den noch Ehepartner "ausbezahlen?
Was meint man damit?
Ist das per Gesetz zu regeln?
Oder muss man sich "gütlich" einig sein?
In der Hoffnung auf Tips und Aufklärung tut Not beim newbie.
Mit freundlichen Grüßen
Matis, der Junge aus Norwegen
Hallo mattis,
also nun mal folgendes angenommen:
- Das Haus hat sagen wir mal einen Wert von 200000 € und ist abbezahlt
- Du hast per Schenkung / Erbe 50000 € erhalten
- Anfangsvermögen (ohne Erbe!) beiderseits 0 € (=nix)
- Dein Anfangsvermögen (mit Erbe): 50000 €
- Dein Endvermögen: 100000€ (=das halbe Haus)
- Endvermölgen deiner (Noch-)Frau: 100000€
- Dein Zugewinn: 100000€ - 50000€ = 50000€ (=das halbe Haus)
- Ihr Zugewinn: 100000€ - 0 € = 100000€
- Behält sie das Haus als alleinige Eigentümerin, muss sie dir 25000€ bezahlen (=Differenz der Zugewinne)
- Behälst du das Haus, musst du ihr 25000€ bezahlen (=Differenz der Zugewinne)
- Verkauft ihr das Haus für 200000€, so erhält sie 75000€ und du 125000€
Wenn ihr euch nicht gütlich einigen könnt, kann es komplizierter werden.
Jetzt klarer 😉
Gruß
Martin
Moin,
- Behält sie das Haus als alleinige Eigentümerin, muss sie dir
25000€125000€ bezahlen (=Halbes Haus + Differenz der Zugewinne)- Behältst du das Haus, musst du ihr
25000€75000€ bezahlen (=Halbes Haus - Differenz der Zugewinne)
Oder?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
du hast recht. War halt schon spät gestern Abend... :redhead:
Gruß
Martin
Hallo Leute,
da Zugewinn bei mir wegen "ist nicht" ausgefallen ist, habe ich mich damit nicht beschäftigt. Ich hatte es eigentlich immer so verstanden, dass, der Erbsachen aus dem Zugewinn rausgehalten werden, wenn sie vor der Ehe erhalten würden.
Jetzt bin ich doch etwas stutzig.
Dadurch, dass er das Geld vor der Ehe hatte, müsste er der Frau 75k€ zahlen. Dann hat er das Haus und die Kohle ist weg.
Hätte er das Erbe aber erst jetzt angetreten, könnte er die Frau mit dem halben Hauspreis auszahlen, also 100k€. Investiert er dann die Kohle zahlt er effektiv 50k€; wieder hat er das Haus und die Kohle ist weg, dies mal nur halt 25k€ "billiger".
Halbiert sich also doch das Anfangsvermögen durch Heirat?
Helft einem Unwissenden,
Gruß,
Michael
Moin weisnich,
Halbiert sich also doch das Anfangsvermögen durch Heirat?
da ist ein Denkfehler drin: Ohne das Erbe wäre ja sein Anfangsvermögen geringer und somit der Zugewinn entsprechend höher.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Beppo,
wenn ich es richtig verstanden habe, bin ich der Depp, oder?
Zuerst nehme ich das Erbe zur Finanzierung des Hauses, dann trage ich die Hypothek ab mit meinem Verdienst und jetzt sollte ich sie mit 75000 Euro ausbezahlen?
Summa Summarum 50k + 75k + 150k (Hypothek) = 275k Euro ausgegeben - man bin ich ... gepfändet!
Wie kann man die Bank davon überzeugen, dass sie einem 75k gibt, obwohl man nichts entgegenhalten kann (Sicherheiten)?
Darf die Bank sich mit der neuen Hypothek dann in Rangstufe 1 einschreiben lassen, obwohl der Wert des Hauses höher ist?
Dann würde ich das Haus zum zweitenmal abbezahlen, weil ich nichts auf der hohen Kante habe.
Vielen Dank für eure Aufklärung. Ich hoffe, ein klein wenig schlauer geworden zu sein.
Dennoch würdeich mich freuen, wenn ihr mir zu obigen Fragen Antworten geben könnt.
Mit freundlichen Grüßen
Matis, der Junge aus Norwegen
Hallo matis,
deine Selbsteinschätzung ist zwar nicht unüblich wenn man als Verdiener zum ersten mal realisiert, wie das deutsche Fam.u*recht funktioniert, inwieweit das auf dich zutrifft, habe ich, ehrlich gesagt noch nicht ganz durchschaut. Dafür sind deine Angaben noch etwas zu stenographisch und ich gehöre schließlich auch zur Kategorie der Unterhaltsdeppen.
Ich brauche es also etwas langsamer und in grösseren Buchstaben.
Aber ein paar Grundregeln können dir vielleicht helfen, deine Selbsteinschätzung zu überprüfen.
1. Alles was du während der Ehe verdient hast, gehört euch beiden. Auch das was davon ins Haus gesteckt wurde.
2. Alles was du vorher hattest, bzw. geerbt hast, kannst du, unter gewissen Bedingungen, behalten oder wieder bekommen.
Je mehr "eheliches" Geld im Haus steckt, desto mehr musst du ihr erstatten, wenn du das Haus alleine übernehmen willst. Wo du das her bekommst ist dein Problem.
Die Bank wird dabei immer versuchen einen möglichst hohen Rang zu bekommen.
Das sie dabei eine andere Bank vom 1. Rang verdrängt ist jedenfalls nicht möglich.
Ich verstehe allerdings den Sinn der Frage nicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Brille,
Vielleicht hast Du ja Recht,
da ist ein Denkfehler drin: Ohne das Erbe wäre ja sein Anfangsvermögen geringer und somit der Zugewinn entsprechend höher.
und ich bin zu dumm für diese Welt.
Also nochmal für mich, so zum Mitverstehen. Diesmal gehen wir beide davon aus, dass 50k vor der Ehe geerbt wurde und ein Haus für 200k gekauft wurde.
Fall 1:
Das Geld wird investiert. 150k werden abbezahlt. Somit muss man 75k an die Frau bezahlen.
Fall 2:
Das Geld wird auf die hohe Kante gelegt. 150k werden abbezahlt, 50k Schulden verbleiben. Stimmt, dann muss man das Haus auch für 75k freikaufen, ist also eens.
Ihr habt mich überzeugt. Häuser kaufen ist also doch OK, nur sollte man nicht heiraten. Dann bin ich ja beruhigt.
Gruß,
Michael
Das Anfangsvermögen darf netterweise um die Geldentwertung nach den Sätzen des statistischen Bundesamts hochgerechnet werden.
Beim Beispiel von 50.000 Eur und angenommen 1997 geheiratet, würde der Betrag heute mit 57.777 Eur angerechnet werden.
Hi Flyer
a) Wer sagt das, dass dies auch so gehandhabt wird?
b) Gebe bitte dafür Quellen an, sowohl statistisch gesehen als auch unterhaltstechnisch, versorgungsmäßig etc. .
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wer das sagt ? Ich natürlich 😉
Ansonsten google mal nach Zugewinn und Inflationsausgleich, Gesetze habe ich da gerade nicht gefunden, aber in meinem Fall hätte die Gegenseite das garantiert moniert, die haben mir nix durchgehen lassen wollen.
Beispielsweise musste mein alter Vater - glücklicherweise lebt er noch - beim Notar ein vorweggenommenes Erbe beurkunden, da die Gegenseite es als im von ihr bescheinigten Anfangsvermögen enthalten ansehen und nicht als zusätzliche Schenkung anerkennen wollte. Dabei wusste sie das ganz genau, war aber wohl noch ihr Stohhalm mich über den Tisch zu ziehen, hat aber nicht funktioniert. 🙂
Auf den Unterhalt hat der Inflationsausgleich nur eine geringe bis gar keine Auswirkung, denn es werden auf den angenommenen höheren rechnerischen Wert keine fiktiven Zinserträge ermittelt, sondern 'nur' die echten Zinserträge aufgeteilt. Was auch eine Sauerei ist, da die Zinsen ja zum Teil die Geldentwertung kompensieren. 'Gerecht' wäre, die Zinserträge nach Abzug der Inflationsrate aufzuteilen, denn die 50.000 haben in vielen Jahren nur noch einen Bruchteil der Kaufkraft. Diese Argumentation von mir fanden sogar der gegnerische Rechtsanwalt und der Richter bemerkenswert und wohl moralisch richtig, meiner Alten war das natürlich zu hoch. Gesetz ist aber was anderes.
Wie sagte sie so schön zu mir: den Lebensstandard während der Ehe und den Unterhalt / Zugewinn der mir zusteht, hätte ich nie selbst erarbeiten können, ich habe bei dir gelernt mich in der Welt zurechtzufinden, ich finde dich aber jetzt widerlich. Die Kohle, die du mit dieser Art verdienst, nehme ich aber gerne.
Alles was ich so höre, habe ich den optimalen Scheidungszeitpunkt: Unterhalt nach neuem Recht mit einer Einmalzahlung abgegolten, Zugewinn nach altem Recht. Da hatte ich noch einiges 'sinnlos' verprasst (Auto, Reisen, PC, Kleidung) bevor das Scheidungsbegehren zugestellt wurde. ... und jetzt neuer Job mit deutlich höherem Gehalt :rofl2:
