Geld für Kind
 
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Geld für Kind

 
(@sukram)
Rege dabei Registriert

Hallo und guten Morgen ,
Da gewisse Lebensabschnitte bzw Umstände ( vorsogevollmacht, patientenverfügung ect) einen dazu anhalten Überlegungen anzustellen kramt man das Scheidungsurteil und die notarielle Trennungs und Scheidungsfolgevereinbarung aus und stellt fest das Anhänge zum Scheidungsurteil sauber abgetrennt worden sind!?
Bei weiterer Durchsicht der vorhandenen Schriftwechsel beider RA stellt man dann fest , das hier auch Anhänge verschwunden sind ?!
Ich habe nun eine spezielle Frage :
Während der trennungszeit wurde es einen untersagt Geld für das Kind zu verwenden. Zu deutsch Betrag xxxxx lag im Keller ! Dieses Geld hat man aber immer zum gemeinsamen Barvermögen gezählt! Es hat also nie ein Konto gegeben auf den Namen des Kindes !
Vor Einreichung der Scheidungsklage zahlt man( n) das Geld auf Gemeinschaftskonto Eheleute wieder ein.
Bei Einreichung des Scheidungsantrages Anfang 2008 war dieses " Geld" auf dem gemeinsamen Konto. Man wird im 09.2008 friedlich geschieden.
Es war zum Zeitpunkt der Scheidung noch 1)Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich offen, welches gerichtlich gemacht werden sollte 2) das Verfahren wo es nach meinem Wissen nur um Tu KU Vermögen bzw Zugewinn gehen sollte - zu diesen Schreiben des geg. Anwaltes fehlen mir einige Anhänge.
Meine Befürchtung zielt nun dahin, das in einem Antrag bei Gericht kurz vor dem Termin der Scheidung weitere Punkte zur vermögungsauseinandersetzung gemacht wurden! (In meiner Unwissenheit es fehlen Anhänge des Antrages ) Es gab ein Schreiben vom Gericht wozu man Stellung nehmen sollte mit Abschrift von geg. RA (lies nur erkennen, das es um Streitwertberechnung TU KU gehen sollte - Weitere Anhänge entfernt) Man antwortet nicht , und eigener Anwalt schließt sich der Erledigung an.
Ist es nun möglich das es um einen Antrag ging der sich auf das "Geld vom Kind " bezieht - wonach die "Parteien sich einig sind Für das Kind ein Konto einzurichten und ich mich verpflichte die Summe xxxx einzuzahlen?"
Das ganze ist nun 8 Jahre her und ich befürchte es wird so kommen, da man während der Trennung nicht mehr von dem " Geld" gesprochen hat
Es hat nie ein Konto gegeben wo dieses Geld einbezahlt worden ist.
Kann man dann angehalten werden dieses "Geld" bzw "Konto" nun für Kind herauzugeben?
Bzw wer kann dieses Verlangen? Kind wenn volljährig oder Mutter des Kindes wenn noch minderjährig.
Damit dieses nicht zu verwirrend wird noch einmal in Kurzform

Während der Trennung - > Geld für Kind an die Seite gelegt - Barbetrag  durch geg. RA untersagt worden Geld ohne      Zustimmung der KM  für das Kind zu verwenden
Zum Antrag der Scheidung - Geld wieder auf gemeinsames Konto eingezahlt - Einzahlungsbeleg über bareinzahlung vorhanden
Irgend etwas vor Gericht zu meiner Unkenntnis
Und nun fordert Kind wenn volljährig bzw Mutter das Geld !
Wer muss dann was belegen bzw den Beweis erbringen?
Danke für erste Antworten


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2015 10:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sukram,

wenn ich es richtig verstanden habe, dann gibt es z.Z. keine Forderung, Du befürchtest sie aber wenn das Kind 18 wird.

Sollte die Forderung gestellt werden, dann ist der Anspruch auch zu belegen, d.h. Du kannst einen freundlichen Brief schreiben in dem Du sagst, dass Dir nicht bekannt ist, dass es ein Konto auf den Namen des Kindes oder dgl. gibt. Sollten dann die Anhänge, die Du vermisst wieder auftauchen und eine Forderung bzw. eine Vorgehensweise enthalten, die dieses Geld betreffen, wirst Du die Situation neu überdenken müssen.

Alleine die Behauptung "Du schuldest mir Geld" erzwingt keine Zahlung, es muss dann schon belegt werden worauf sich der Anspruch stützt.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2015 11:40
(@sukram)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,
Und genau das ist mein Gedanke .
Genau 4 Tage vor Scheidungstermin wurde bei Gericht der Antrag zur Stellungnahme eingereicht . Bei meiner RA Eingang 2 Tage später und bei mir zu Hause wieder 2 -3Tage später.
Ich war nun offiziell geschieden und das Verfahren war noch offen - zur Stellungnahme . Mir war nur ersichtlich das es hier um Streitwertberechnung bzgl. TU und KU ging. Anhänge des Schriftstückes vom geg. Anwalt fehlt!
Deshalb habe ich nicht mehr reagiert.das Vertrauensverhältnis zu meinem RA war durch andere Aktivitäten bzw nicht aktiv werden leider nicht das beste.
Deshalb hat sich nach der Fristsetzung mein RA der erledigungserklärung angeschlossen .
...murmelte mir nach dem ganzen Prozedere ins Ohr irgend eine Summe für Sohn - ich hab es nicht genau verstanden .
Deshalb meine Frage
Kann ich angehalten worden sein in dem Verfahren das " Geld vom Kind " welches sich zu dem Zeitpunkt aber schon längst wieder auf dem gemeinsamen Konto befand nun für das Kind anzulegen? 
Da ich nicht geantwortet habe - in Unwissenheit weil ANHÄNGE des geg. RA fehlen bzw abgetrennt wurden und es deshalb für mich nicht ersichtlich war worum es ging.
Folge-> hat sich mein RA der Erledigung angeschlossen.
Bin ich in einem solchen Fall eine rechtliche Bindung eingegangen ?
Mein RA wird bestimmt alles zu seiner Entlastung vorlegen können und sogar behaupten ich hätte alles abgetrennt.
Wer muss dann die Beweislast erbringen, das es nicht so war?
Mein damaliger RA war natürlich bestens informiert über die Situation - aber den zu nehmen ?
Es ist schon sehr bedrückend .
Sollte dieses so sein mit Zins und Zinseszins ...wäre ich pleite !


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2015 12:39
(@sukram)
Rege dabei Registriert

Kleiner Zusatz : mein RA lachte noch etwas hämisch bei einem späteren zufälligen Treffen und hat auf Nachfragen meinerseits nicht geantwortet !
Ich glaube , das ich nun unter wessen Mithilfe auch immer vieles zu meinem jetzigen Nachteil gereicht wird!
Aufklärung wie gesagt könnte mein RA geben . Ich würde allerdings nicht mehr dorthin gehen wollen.
Das wäre ja jetzt auch ein neues Verfahren!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2015 12:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Sukram wir sind doch keine Hellseher. Was ich Dir raten würde ist einfach abzuwarten und keine schlafenden Hunde wecken. Wenn irgendwas ist, dann werden sich Ex oder wohl eher Kind früher oder später melden. Jetzt kannst Du nur versuchen es aus Deinem Kopf zu bekommen und ruhig zu schlafen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2015 23:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin
Dreh das Ding doch mal anders. Es ist Dir eindeutig nachzuweisen, dass es solche Festlegungen gab (mit Kontonummer, Kontoinhaber). Geht das hier überhaupt? Unabhängig davon solltest Du Dich auf ein mögliches Gespräch mit Deinem Sprössling auf die eine oder andere Weise vorbereiten. Auch ich bin kein Hellseher und kann Deine Interpretation der Situation nicht erahnen, daher nur dieser Hinweis auf eine mögliche Entwicklung.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2015 23:52
 Uli
(@Uli)

Jetzt kannst Du nur versuchen es aus Deinem Kopf zu bekommen und ruhig zu schlafen.

Ich habe heute lange mit Sukram telefoniert. Ich habe ihm geraten, über seine damalige Anwältin die fehlenden Dokumente nachzufordern und danach weiterzusehen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist alles reine Spekulation.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2015 00:07