Hallo ins Forum!
Ich hab im Zusammenhang mit einem Schreiben der Anwältin meiner ZEF (Zukünftige Ex-Frau 🙂 ) zwei drei Fragen, bei denen ihr mir sicher helfen könnt...
1) Welcher Termin ist der Stichtag für die Ermittlung des Zugewinns? Zeitpunkt der Trennung oder Zeitpunkt der Scheidung (Scheidungsantrag odfer rechtsgültige Scheidung???)?
2) Können Gegenstände, welche während der Ehe angeschafft wurden, während der Trennungszeit veräußert werden ohne Zustimmung des Ex-Partners? Falls nicht, welche Handhabe hat man, falls dies dennoch geschieht?
3) Falls bei Frage 1 als Zeitpunkt der Scheidungstermin steht, macht es Sinn, noch schnell in der Trennungszeit ein Auto auf Kredit zu kaufen 😉
Vati_73
Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!
Hi,
1) Stichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrags an die Gegenseite
2) Sofern dabei Vermögenswerte gemindert werden kann und wird Mutwilligkeit unterstellt und so gerechnet, als sei nichts verjubelt worden
3) Nein. Es sei denn das fand vor dem Stichtag statt und kann als trennungsbedingter Sonderaufwand hinargumentiert werden, was in der Regel nicht funktioniert.
cya,
elwu
huhu,
der Zugewinn wird am Tag berechnet, wenn der Güterstand endet, also im Scheidungsfall mit dem Scheidungsantrag.
Wenn Du jetzt "Geld verschwendest", wird das im Zuge des Zugewinnausgleichs Deinem Endvermögen hinzugerechnet.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin vati_73,
der Stichtag für die Vermögensauseinandersetzung ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Ob der Antrag hierfür beim Anwalt des Antragsgegners eingehen oder dem Antragsgegner selbst zugehen muss, weiss ich nicht; aber hier reden wir nur von 1 bis 2 Tagen.
Was in der Trennungszeit passiert, ist zugewinn-technisch unerheblich. Wenn der eine die Waschmaschine verkauft, wird der andere Probleme haben, hier irgendwas einzuklagen. Aber auch ein Autokauf VOR Zustellung des Scheidungsantrages würde noch als eheprägend gewertet; vor allem, wenn er sich entsprechend begründen lässt ("brauche das Auto für die Arbeit, Vorfahrzeug war nicht mehr wirtschaftlich zu unterhalten etc."). Wichtig beim Autokauf: Wenn das Auto nennenswert für die Familie (Einkauf, Schule, Sport, Familienausflüge) genutzt wird, zählt es zum Hausrat. Im Zweifelsfall kann sogar der Anspruch auf Zuweisung des Fahrzeugs erheben, der diese Fahrten bewerkstelligt. Hint: Man muss das bisherige Auto ja nicht verkaufen, sondern kann es der Ehefrau überlassen...
Frage beantwortet?
Grüssles
Martin
*edit nach Lesen der Postings von elwu und Lausebackesmama: Von "Geldverschwendung" wäre evtl. die Rede, wenn Du für den Autokauf das gemeinsame Sparkonto plünderst - aber Du wolltest ja einen Kredit aufnehmen...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo elwu, Lausebackesmama und brille007,
ich danke Euch für Eure Ausführungen. Ich hatte schon mit so etwas gerechnet...
Die Geschichte mit dem Auto war auch nur fiktiv, sollte sich bei der ersten Frage als Termin das Trennungsdatum als das Relevante herausgestellt haben.
Meine Sorge ist halt derzeit, daß ZEF jetzt über Anwältin auf Haushaltsaufteilung drängt, obwohl ich noch keine Lust hab, neben dem Kriegsschauplatz TU noch ein Schlachtfeld zu eröffnen. Und momentan stehen noch einige Dinge (auch vor der Ehe angeschaffte) noch im ehemals ehelich gemeinsamen Haushalt bzw. dem Hof meiner zukünftigen Ex-Schwiegerleute. Und da mach ich mir Sorgen um die Vermögenswerte, wenn es auch nur ideelle sind...
Eine Herausgabe durch ZEF hab ich schon angestrebt, macht sie aber nicht mit.
Danke noch mal!
Vati_73
Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!
Moin vati_73,
irgendwie verstehe ich es nicht ganz - Du schreibst einerseits:
Meine Sorge ist halt derzeit, daß ZEF jetzt über Anwältin auf Haushaltsaufteilung drängt, obwohl ich noch keine Lust hab, neben dem Kriegsschauplatz TU noch ein Schlachtfeld zu eröffnen.
und andererseits:
Eine Herausgabe durch ZEF hab ich schon angestrebt, macht sie aber nicht mit.
Was denn nu genau - will sie den Hausrat aufteilen oder nicht? Falls ja: Mach es, und zwar bald - sie ist nicht verpflichtet, Deinen Hausratsanteil unbegrenzt lange aufzubewahren. Notfalls stellt sie das Zeug als Sperrmüll an die Strasse oder vertickt es über ebay, und das war es dann.
Falls es nur Uneinigkeit über die Art der Aufteilung gibt: Mach eine Liste, schreib einen ungefähren Wert zu allen relevanten Gegenständen und mach daneben noch eine Spalte mit "ICH" und "SIE". Diese Liste arbeitet man so ab, dass am Ende für beide etwa das Gleiche herauskommt. Aus die Maus. Eine finanzielle Abgeltung für Hausrat ist nicht vorgesehen - in beide Richtungen nicht.
Noch ein Tipp: Hausratsaufteilungen über Anwälte und Gerichte kommen leicht teurer als dem Zeitwert des Hausrats entspricht...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007,
und sorry vati_73 fürs "offtopic"; bin aber zu neugierig:
Noch ein Tipp: Hausratsaufteilungen über Anwälte und Gerichte kommen leicht teurer als dem Zeitwert des Hausrats entspricht...
Zahlt hier jede Seite den eigenen Anwalt?
Und wird PKH (auch) gewährt, wenn die Sache ausschließlich über Anwälte, nicht jedoch übers Gericht geregelt wird?
Danke vorab und liebe Grüße
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
irgendwie verstehe ich es nicht ganz -
Was denn nu genau - will sie den Hausrat aufteilen oder nicht?
Macht nichts 🙂
Ich lege derzeit noch keinen gesteigerten Wert auf die Haushaltsaufteilung, da ich mich damit ja an einer neuen Stelle unter Druck setzen lasse (Übrigens auch auf Anraten meiner Rechtsberatung...).
ZEF und ihre Anwältin wollen das schon, aus welchen Gründen auch immer.
Es gibt einige Dinge im Hausrat, auf die ich persönlich Wert lege, möchte allerdings noch nicht alles trennen, um mir Ärger, der sicher kommen wird diesbezüglich, vorerst aus dem Weg zu gehen.
Und ich habe ZEF schon mehrfach aufgefordert, mir ebendiese Dinge, auf die ich Wert lege und die noch dazu vor der Ehe angeschafft wurden, an mich herauszugeben, was aber mit der Aussage abgeleht wurde, das würde sie erst mal behalten... Deshalb bin ich mir sicher, daß, wenn es zur Haushaltsaufteiluung kommt, es sicher nicht ohne Anwälte/Gerichte abgehen wird. Vernünftig reden ist nicht mehr mit ZEF (Mag durchaus auf Gegenseitigkeit beruhen...)
Und unter dem Gesichtspunkt ist durchaus fraglich, ob ZEF das Zeug dann in den Sperrmüll geben oder bei ebay verticken darf.
Vati_73
Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!
Moin vati_73
Und unter dem Gesichtspunkt ist durchaus fraglich, ob ZEF das Zeug dann in den Sperrmüll geben oder bei ebay verticken darf.
ich benutze für solche Fälle gerne einen Vergleich: Frag einen Polizisten, ob man nachts um halb vier bei leeren Strassen über eine rote Fussgängerampel gehen darf. Er wird das energisch verneinen. Frag ihn weiter: "Und was passiert, wenn man es trotzdem tut?" - Die lakonische Antwort wird sein "Nichts..."
Das gleiche gilt für Deine Situation: Deine Ex darf - rein juristisch betrachtet - natürlich nicht Dein Eigentum verticken oder wegschmeissen - aber es wird keine Sau interessieren, wenn sie es trotzdem tut. Du kannst danach natürlich ein Riesenfass aufmachen und Schadenersatzklagen einreichen. Du wirst dabei aber vor allem feststellen, dass es unglaublich schwierig sein wird, dann noch gerichtsverwertbar zu beweisen, dass es diese Gegenstände überhaupt jemals gab, dass sie sich zum Zeitpunkt X noch in den Händen Deiner ZEF befanden und was sie für einen Zeitwert hatten (hast Du noch Kaufbelege für alles, auf denen überdies Dein Name steht?). Denn für all das wärst Du - sofern ein Familien(!)gericht überhaupt grosse Lust hat, sich damit zu befassen - im Detail beweispflichtig; Deine ZEF muss sich daran nicht beteiligen, sondern kann alles lächelnd mit Nichtwissen bestreiten. Was glaubst Du wohl, was am Ende dabei herauskommt?
All das werden der Anwalt und die freiberuflichen "Berater" Deiner ZEF flüstern - und sie wird sich bei Bedarf mit Wonne Deines Eigentums (und damit vermeintlich ihres alten Lebens) entledigen. Wenn Du Dich in dieser Frage auf die Justiz verlassen willst, wird ausser zusätzlichen Kosten nichts für Dich herauskommen. Auch Deine "Rechtsberatung" wird dann nur noch mit den Schultern zucken können. Also: Nimm den momentanen Ärger in Kauf und hol die Dinge, an denen Dir liegt, da raus - je schneller, desto besser. Denn was weg ist, ist weg.
Merke: Speziell im Familienrecht ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis besonders gross...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also: Nimm den momentanen Ärger in Kauf und hol die Dinge, an denen Dir liegt, da raus - je schneller, desto besser. Denn was weg ist, ist weg.
Moin Martin!
Vielen Dank, ich werd Deinen Rat beherzigen. Der Weg zu meiner Rechtsberatung wird mir wohl dann nicht erspart bleiben, das wird mir sonst ein wenig zu heilek, das allein durchzustehen. Wer weiß, welche Fallstricke man sich sonst selber baut...
Danke noch mal...
Vati_73
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