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Frage: Darf Ex-Schwiegervater Vorauszahlung auf Erbe zurückfordern?

 
(@Wolli66)

Guten morgen an alle 🙂

meine scheidung aus juni 2007 holt mich wieder ein in gestalt einer rückforderung meines ex-schwiegervaters bzw. meiner ex:
er bzw. sie fordert ca. 24.000 € zurück, die er 1999 als Vorauszahlung des Erbanteils seiner Tochter ausgezahlt hat. der betrag war seinerzeit als eigenkapital in das 1999 gemeinsam gebaute haus eingeflossen. ich habe hierzu nie etwas unterschrieben; auf den kontoauszügen tauchte der zahlungseingang als 'Vorauszahlung auf das Erbe von x (Name der ex)' auf. es existiert ein schriftstück von ihr und dem ex - schwiegervater unterschrieben, in dem die vorauszahlung iH von 24.000 € dokumentiert ist.

das haus wurde 2007 im zuge der scheidung verkauft und der komplette verkaufserlös hälftig geteilt.

meine ex verlangt jetzt die hälfte der damaligen voaruszahlung iH12.000€ von mir, weil sie angeblich die vorauszahlung des erbes jetzt (nach verkau des hauses) komplett an ihren vater zurückzahlen müsse??
ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass ein einmal vorausgzahlter erbteil wieder zurückgezahlt werden muß.

wie seht ihr das?

danke & gruß
wolli

Zitat
Geschrieben : 04.02.2008 11:22
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus wolli!
Egal wie die empfangene Kohle benannt wird, ob Schenkung, Vorauszahlung oder sonst wie, das ist m.E. nicht Deine Sache, zumal die Hütte verkauft und Erlös hälftig aufgeteilt wurde.
Was Vaddern mit Ex anstellt oder von ihr verlangt, soll Dich genau so wenig berühren ... also gaaaanz entspannt zurücklehnen!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 11:42
(@Wolli66)

helau marco,
danke für deine erste einschätzung....
die rückforderung wird mich solange berühren, solange ich nicht weiß, ob es tatsächlich eine rechtliche grundlage zur rückforderung der summe gibt bzw. eine pflicht zur nachzahlung aus dem  verkaufserlös.
ich würde ihr und ihm gerne den zahn ziehen...

.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 12:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus wolli!
Du hast nix unterschrieben und damit bist Du m.E. außer obligo!
P.S.

es existiert ein schriftstück von ihr und dem ex - schwiegervater unterschrieben, in dem die vorauszahlung iH von 24.000 € dokumentiert ist.

Was genau steht da drin, könnte evtl.  doch interessant sein!? Z.B. Empfänger, war das Geld zweckgebunden übergeben worden?

Mal abgesehen davon ... so einen Vereinbarung kann auch im Nachhinein erstellt werden, wird also nicht große wenn überhaupt Rechtskraft haben!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 12:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wolli,

eine andere Überlegung: Üblicherweise werden Schenkungen (das so genannte "Vererben mit warmer Hand" zählt ebenfalls hierzu) beim Anfangsvermögen des jeweiligen Ehepartners im Rahmen der Ermittlung des Zugewinns berücksichtigt. Da Deine Scheidung durch ist, nehme ich an, dass der Zugewinn damals im Verbund ebenfalls erledigt wurde. Es dürfte juristisch recht schwierig sein, dieses Fass noch einmal aufzumachen, nur weil sich jemand das zwischenzeitlich anders überlegt hat: Die Schenkung war zum Zeitpunkt der Scheidung schliesslich bekannt. Rein juristisch ist die Forderung damit erledigt.

Liege ich damit richtig oder ist die Zugewinn-Frage noch offen? Falls nicht, verweise Deine Ex und Deinen Ex-Schwiegerpapa einfach freundlich auf das "Rheinische Grundgesetz", in dem es klugerweise heisst "Watt fott is, is fott". Und dann lehn Dich zurück und mach ein Bier auf.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 12:18
(@Wolli66)

danke für eure antworten

@marco:
es existiert ein schriftstück, dass von ex und ex-schwiegervater unterschrieben wurde. in dem dokument wird bestätigt, dass meine ex 24000€ als vorauszahlung ihres erbe empfängt, um damit das haus finanzieren zu können. die vorauszahlung war also zweckgebunden. eine etwaige rückzahlung etc. wird in dem dokument nicht erwähnt.

@brille:
korrekt, die  schenkung war zum zeitpunkt der scheidung bekannt. die zugewinn-frage ist meines erachtens abgeschlossen; in dem urteil ist jedenfalls explizit nur noch der versorgungsausgleich offen. habe das urteil gerade nicht vorliegen (bin im office), meine mich aber erinnern zu können, dass eine formulierung drin steht, dass alle vermögensdinge geklärt sind.

....in meinen augen gilt 'geschenkt ist geschenkt'...und was geschenkt ist, kann jetzt nicht zurück georfordert werden. klar, niemand hat vor 9 jahren damit gerechnet oder gewollt, dass es jetzt zur trennung gekommen ist...aber so ist das leben. daraus jetzt ansprüche abzuleiten, entzieht sich meinem rechtsempfinden..

danke & gruß aus düsseldorf
wolli

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 17:12
(@PhoeniX)

Moin

eine andere Überlegung: Üblicherweise werden Schenkungen (das so genannte "Vererben mit warmer Hand" zählt ebenfalls hierzu) beim Anfangsvermögen des jeweiligen Ehepartners im Rahmen der Ermittlung des Zugewinns berücksichtigt. Da Deine Scheidung durch ist, nehme ich an, dass der Zugewinn damals im Verbund ebenfalls erledigt wurde. Es dürfte juristisch recht schwierig sein, dieses Fass noch einmal aufzumachen, nur weil sich jemand das zwischenzeitlich anders überlegt hat: Die Schenkung war zum Zeitpunkt der Scheidung schliesslich bekannt. Rein juristisch ist die Forderung damit erledigt.

+

es existiert ein schriftstück, dass von ex und ex-schwiegervater unterschrieben wurde. in dem dokument wird bestätigt, dass meine ex 24000€ als vorauszahlung ihres erbe empfängt, um damit das haus finanzieren zu können. die vorauszahlung war also zweckgebunden. eine etwaige rückzahlung etc. wird in dem dokument nicht erwähnt.

=

Das Anfangsvermögen der Ex dürfte somit sogar um die 24.000 Euro geschmälert werden, für den unwarscheinlichen Fall, das der Zugewinn noch mal auf den Tisch kommt. Somit hat sie dann zuviel kassiert und dürfte dann noch mal an duch zurückzahlen.

Oder?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 19:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Anfangsvermögen der Ex dürfte somit sogar um die 24.000 Euro geschmälert werden, für den unwarscheinlichen Fall, das der Zugewinn noch mal auf den Tisch kommt. Somit hat sie dann zuviel kassiert und dürfte dann noch mal an duch zurückzahlen.

Oder?

Oder. Das Anfangsvermögen der Ex würde durch Berücksichtigung der Schenkung nicht kleiner, sondern grösser; in Folge würde der Zugewinn von Madame schrumpfen (bzw. im Umkehrschluss der Zugewinn von Wolli steigen und er einen höheren Ausgleich zahlen müssen).

Aber das sind Diskussionen um des Kaisers Bart; ich würde da gar nicht drauf einsteigen. Wenn Ex-Schwiegi im Innenverhältnis von seiner Tochter Geld zurückhaben will, soll er das tun, wenn es ihn glücklich macht. Einen Ausgleichsanspruch der Ex gegen Wolli sehe ich nicht, wenn der Zugewinn im Rahmen der Scheidung geklärt und erledigt wurde. "Ich hab's mir anders überlegt" reicht nicht als Grund für ein neuerliches Verfahren; immerhin ist die Scheidung (und damit alle im Verbund verhandelten Folgesachen) rechtskräftig und Art, Umfang und Zweckbestimmung waren beim Abfassen des Zugewinnausgleichs bekannt.

Wenn Schwiegerpapa solche Vorbehalte geltend machen möchte, hätte er das im Rahmen der Schenkung tun müssen ("...im Fall einer Scheidung ist die Zuwendung von Schwiegersohn anteilig zurückzugewähren...") Dass "damals" eine Scheidung nicht zu ahnen war, ist sein persönliches Pech. Nicht schlimmer als bei unzähligen Trennungsvätern, die sich heute in den Hintern beissen könnten, "damals" mit blauen Augen keinen Ehevertrag gemacht zu haben. Such is life.

@ Wolli: Bei weiteren entsprechenden Anfragen einfach freundlich mit dem Kopf schütteln und nicht diskutieren. Bestenfalls - wie schon heute früh empfohlen - das "Rheinische Grundgesetz" zitieren: "Watt fott is, is fott".

Grüssles
Martin
(der es durchaus vorteilhaft findet, dass Gerichtsverfahren irgendwann auch mal abgeschlossen sind)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2008 20:18
(@Wolli66)

@brille und phoeniX
danke für eure antworten!

habe gestern abend nochmal in das urteil geschaut: "Die Parteien erklären übereinstimmend, dass die Folgesachen sämtlich einverständlich geregelt sind".
Ich gehe daher davon aus, dass eine juristische Einforderbarkeit der Erbschaftsvorauszahlung sehr schwer werden dürfte...

habe zum Thema 'Zufewinn Erbschaft' noch folgendes gefunden:
http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Scheidung/scheidung_8_10.htm
Der Zugewinn wird - wie bereits erläutert - durch einen Vergleich von Anfangsvermögen und Endvermögen der beiden Ehegatten berechnet. Nimmt man dies wörtlich, würde dies bedeuten, dass auch eine Erbschaft während der Ehe in das Endvermögen, nicht aber in das Anfangsvermögen fallen würde. Dies hätte zur Folge, dass der andere Ehegatte wertmäßig bei der Scheidung die Hälfte der Erbschaft bekäme. Hierin hat der Gesetzgeber eine Ungerechtigkeit gesehen. Das Gesetz regelt deshalb, dass Erbschaften, die während der Ehe anfallen, auch zum Anfangsvermögen hinzu addiert werden. Die Erbschaft fließt also in das Anfangs- und Endvermögen ein, so dass sie sich aus Sicht des Zugewinns neutralisiert. Damit ergibt sich wegen ihr kein Zugewinn, der andere Ehegatte bekommt (von Wertsteigerungen in der Ehezeit - z.B. Zinserträge - abgesehen) nichts aus der Erbschaft.

...ich verstehe dass so, dass so getan wird, als wenn es die erbschaft nicht gegeben hätte?

ich finde allerdings (noch) nichts zu der generellen frage, ob erbschaftsvorauszahlungen grundsätzlich, d.h. unabhängig von einer scheidung oder einer ehe, zurückgefordert werden könnte. Was wäre denn theoretisch , wenn mein Vater mir heute 20.000 für einen bestimmten Zweck zukommen lässt als Vorauszahlung aufs Erbe...und in 3 Jahren habe ich mich mit ihm verkracht und er enterbt mich bzw. fordert die summe zurück. ginge DAS überhaupt???

meine EX bw. meine ex-schwiegervater ahnt wohl jedenfalls auch, dass eine beitreibung der summe juristisch schwierig werden würde....sie versucht es daher über die 'moraliasche' schiene, sprich sie drückt auf die tränendrüse, dass sie die komplette summe jetzt allein zurückzahlen müsse an ihren vater und dass ich mich daran auch beteiligen müsste, da ich ja auch von der seinerzeitgen zahlung profitiert hätte...

verkaterter karnevalsgruß von der längsten theke der welt
wolli

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2008 09:30
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... sprich sie drückt auf die tränendrüse, dass sie die komplette summe jetzt allein zurückzahlen müsse an ihren vater ...

Ich kann, bezogen auf das Innenverhältnis zwischen ihm und seiner Tochter, die Denkweise von Deinem Ex-Schwiegervater verstehen: er hatte das Geld zweckgebunden bezahlt und will und wollte nicht, dass es verbummelt wird. Nicht aus böser Absicht, er kann einfach nicht zusehen, wie mühsam erworbenes Vermögen konsumiert wird, deswegen will er es in Sicherheit bringen. Damit will er seiner Tochter etwas Gutes tun und ihr nicht schaden...

Dich geht das aber nichts an, ihr habt den Zugewinnausgleich geregelt, und genau dafür sind solche Regelungen ja da, um auch Rechtssicherheit herzustellen. Vielleicht hättest Du ja nicht zugestimmt, wenn diese Schenkung Thema bei den Verhandlungen gewesen wäre und Deinerseits Dich an andere Sachverhalte erinnert.

Wenn Du jetzt Geld nachschiessen würdest, würdest Du Deinem Ex-Schwiegervater sogar in den Rücken fallen bei dem Versuch, seiner Tochter seine Wertvorstellungen nahezubringen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2008 10:29




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wolli,

auch wenn Ex-Schwiegervater das Ganze als "Vorauszahlung auf's Erbe" deklariert hat, ist es juristisch eine Schenkung. Steuerlich gar nicht dumm, weil man damit als Beschenkter bestimmte steuerliche Freibeträge zweifach in Anspruch nehmen kann (meines Wissens dann, wenn zwischen Schenkung und Erbfall mindestens 10 Jahre liegen; ansonsten wird die Schenkung steuerlich dem Erbe zugeschlagen).

Ganz endgültig ist eine Schenkung übrigens nie - siehe beispielsweise >>>HIER<<<. Im Fall von Verarmung oder bei "grobem Undank" kann eine Schenkung auch rückgängig gemacht werden.

In Deinem Fall kommt aber noch ein weiterer Aspekt hinzu: Abgesehen davon dass Euer Zugewinn bereits gerichtlich und rechtskräftig geregelt wurde, bist Du nach Deinen Schilderungen nie der Beschenkte gewesen; der "Schenkungsvertrag" wurde nur zwischen Deiner Ex und ihrem Vater geschlossen. Dass Deine Ex diese Kohle anschliessend in Euer Haus gesteckt hat, war ihre eigene Entscheidung (dafür hast Du vermutlich einen Haufen Freizeit in die Hütte investiert, die Dir im Nachhinein auch niemand gesondert vergütet hat).

Nachdem Du mit der Schenkung juristisch also gar nichts zu tun hast, müssen Vater und Tochter eventuelle Rückzahlungsansprüche ganz allein untereinander verkaspern. Von der "Tränendrüse" solltest Du Dich dabei nicht beeindrucken lassen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2008 17:01
(@sehrtraurig)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Ich denke, es geht nicht tatsächlich darum, dass der Exschwiegervater das Geld von seiner Tochter zurückhaben möchte. Es wird ihm vielmehr darum gehen, dass er das Geld seiner Tochter vererbt hat und Du nun aufgrund der hälftigen Teilung des Verkaufserlöses Eures Hauses einen Teil Ihres Erbes kassierst.

Würde ich als Vater auch nicht toll finden...

Mein Bruder hat vor ein paar Jahren mit seiner heutigen EX-Frau ebenfalls ein Haus gebaut. Meine Eltern haben die Baumaßnahme mit einer relativ großen Vorabausschüttung des Erbes meines Bruders teilsubventioniert, haben sich aber von seiner EX per notariellem Vertrag unterschreiben lassen, dass die gezahlte Summe im Falle einer Trennung als geschütztes bzw. unantastbares Vermögen meines Bruders gewertet wird.

Da haben Deine EX-Schwiegereltern wohl gepennt...

LG, downie

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2008 20:17
(@sukram)
Rege dabei Registriert

Hallo in die Runde,
soweit ich meinen Anwalt verstanden habe - mich betrifft den Fall der Schenkung auch ... nur bei mir ist es so, das meine Eltern mir größere Summen geschenkt haben - Mir wurde es so erklärt : Schenkungen während der Ehe werden in das Anfangsvermögen gerechnet , selbst wenn keine Vermerke auf Überweisungsträgern  vorhanden sind- gegebenenfalls werden Die "Schenkenden" befragt, wem das Geld zugedacht war. Und ich glaube, da Hättest du bestimmt die schlechteren Karten... eine bessere und ausführlichere Erklärung findest du hier -> http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/zugewinnausgleich.htm ...und hier ist der Fall insoweit noch so,das der Zugewinn schon gerichtlich geregelt worden ist...allerdings so lese ich aus dem oben erwähnten Link, das man noch Forderungen geltend machen kann.. bis zu 3 Jahren nach der Scheidung ? hoffe das richtig interpretiert zu haben ??? ... aber du solltest besser deinen Anwalt fragen.. er wird dich schon aufklären können. Ich möchte dich nicht aufschrecken,glaube aber sie könnte mit den Forderungen auf dich zukommen... für dich natürlich schlecht .. aber für sie natürlich von Vorteil...sorry.... wie gesagt bei mir ist es umgekehrt... und meine EX fordert und fordert :mad:.... also mach dich schlau beim "Fachmann"... setzt Euch zusammen und regelt das wenn möglich ohne Gericht ...um noch mehr Kosten zu "erwirtschaften"

Gruß von jemandem ,der momentan in einer sehr undankbaren Position ist.. alles beweisen zu müßen ... aber irgendwann wird das hoffentlich vorbei sein !!!

***edit: Link korrigiert

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2008 14:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

...und hier ist der Fall insoweit noch so,das der Zugewinn schon gerichtlich geregelt worden ist...allerdings so lese ich aus dem oben erwähnten Link, das man noch Forderungen geltend machen kann.. bis zu 3 Jahren nach der Scheidung ? hoffe das richtig interpretiert zu haben ??? ...

wenn der Zugewinn (wie im vorliegenden Fall) im Verbund mit der Scheidung geregelt wurde, ist diese Entscheidung ebenfalls rechtskräftig; insofern passt diese Interpretation nicht. Hinzu kommt: Es handelt sich ja nicht um neue Fakten oder Geldflüsse, sondern nur um Sachverhalte, die zum Zeitpunkt der Scheidung vollumfänglich bekannt waren. Ich sehe keinen Ansatz, jetzt noch dagegen vorzugehen, nur weil der Ex-Schwiegervater sich jetzt irgendwas anders überlegt hat.

Wer eine Schenkung an ein bestimmtes (Wohl-)Verhalten geknüpft sehen möchte, soll das im Schenkungsvertrag festhalten. Allerdings wurde hier gar nicht der Opener beschenkt, sondern ausschliesslich seine Ex-Frau. Insofern muss der Ex-Schwiegervater sich sowieso an seine Tochter halten - oder versuchen, deren Anwalt haftbar zu machen, falls dieser beim Zugewinnausgleich falsch gerechnet hat. Aber User wolli muss das alles nicht jucken; für den ist das Thema erledigt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2008 14:49