Liebes Forum,
Im Trennungs thread habe ich mich schon etwas ausgetobt. Nun benötige ich Eure Hilfe was die Finanzen anbetrifft.
Ich möchte gerne was das finanzielle angeht klar Schiff machen (haben im Moment nur ein gemeinschaftliches Konto, Kredite + sonstige Schulden gibt es nicht) d.h. neues Konto habe ich bereits eröffnet um Gehalt umzuleiten und Guthabenkonto zu 'räumen'. Ich darf da nur 50% runternehmen oder? Haben aber kürzlich ein Auto für 20k gekauft das auf Ihren Namen angemeldet ist daher frage ich mich wie ich da an die 50% rankomme? Verkaufen?? Was denkt Ihr... überstürze ich hier etwas? Hab ich etwas nicht bedacht? Schaden will ich Ihr direkt nicht aber Fakten schaffen und Ihr voraus sein. Das schlimmste ist wenn man seinem Geld hinterherrennen muß.
Trennung denke ich wird wohl erstmal im gemeinsamen Haus stattfinden. Die Miete zahle ich komplett und alles sonstige auch, da Sie momentan maximal 100euro verdient. Was würde sie denn an TU bekommen bei dieser Konstellation bis zur Scheidung?
Hoffe Ihr könnte mir mit Rat und Tat zu Seite stehen. Vielen Dank schonmal.
Moin.
Ich möchte gerne was das finanzielle angeht klar Schiff machen (haben im Moment nur ein gemeinschaftliches Konto, Kredite + sonstige Schulden gibt es nicht) d.h. neues Konto habe ich bereits eröffnet um Gehalt umzuleiten und Guthabenkonto zu 'räumen'. Ich darf da nur 50% runternehmen oder? Haben aber kürzlich ein Auto für 20k gekauft das auf Ihren Namen angemeldet ist daher frage ich mich wie ich da an die 50% rankomme? Verkaufen?? Was denkt Ihr... überstürze ich hier etwas?
" Gemeinschaftskonto" vermute ich mal ist ein "oder"-Konto, d.h. jeder von Euch beiden kann einzeln verfügen. Zuallererst würde ich sicherstellen, dass das Konto ausschl. auf Guthabenbasis geführt wird, d.h. den Dispo kündigen, damit nicht auch noch Geld abgehoben wird, das gar nicht da ist.
Zum Zweiten würde midn. soviel abheben, wie Du glaubst, dass es Dir zusteht. Das dient zu Sicherung der Liquidität. Schützt Dich aber nicht davor, dass der Rest dann aber verschwindet und keiner wills gewesen sein :exclam: Also ich würde erstmal alles abräumen, was nicht dem tgl Bedarf dient. Klar sollte Dir sein, dass Du mit solchen Vorgängen Fakten schaffst, was die anstehende Trennung betrifft. Und zunächst einmal durchaus auch Misstrauen bei der KM weckst, ähnlich wie Du es offensichtlich ggü. KM hast. Die Stimmun verbessern wird es nicht. Die Abwägung, was wichtiger ist (konstruktive VErmögensauseinandersetzung oder Vermögenssicherung) musst Du treffen und dann aushalten.
Das Auto ist m.E. Hausrat - sollte also bei der Auseinandersetzung berücksichtigt werden. Vorteil: da es offensichtlich noch recht frisch erworben ist, sollte es annähernd den Wert haben (solange damit nicht fahrlässig umgegangen wird).
Gruß toto, der angesichts de Fakten die Du schaffst, einen Urlaub auch nicht für angemessen hält. Ich finde, wenn ihr Euch so entscheidet, dann gibt es jetzt wichtigere Dinge als Urlaub. Vielleicht wäre es eine gute Lösung, wenn ihr die Kinder in den urlaub bringt/ fliegen lasst und die Zeit für Eure Trennung nutzt...
Danke TotoHH,
Alles abräumen wollte ich natürlich nicht. Bin kein Unmensch und Sie hat die gleichen Rechte wie ich auch d.h. Vermögen ist 50:50 zu teilen. Das sind erstmal Fakten an denen nicht zu rütteln ist. Was mir wirklich zusteht steht wieder auf einem anderen Blatt :-).
...und ja, es ist ein gleichberechtigtes oder Konto wo jeder über alles frei verfügen und auch selbständig Dispos ändern kann. Das mit dem Konto abräumen und Verdachtsmoment hatte ich gar nicht bedacht. Danke Dir hierfür!
Alles abräumen wollte ich natürlich nicht. Bin kein Unmensch und Sie hat die gleichen Rechte wie ich auch d.h. Vermögen ist 50:50 zu teilen.
Das ist ja auch nicht Sinn und Zweck des vollständigen Abräumens. Es soll ja nur der Sicherung dienen! Wie Du dies aber vermittelts an eine DEF, die sicherlich vielen aber nicht mehr Dir traut, ist Deine Sache.
Und nicht Vermögen muss geteilt werden, sondern der Zugewinn.
Konto wo jeder über alles frei verfügen und auch selbständig Dispos ändern kann.
Ich glaube nicht, dass jeder selbständig Dispos erhöhen/ einrichten kann. Wohl aber hinterlegen, dass Konto nicht überzogen werden darf. Und sicherlich auch Dispo gekündigt werden kann.
toto
Ist ja gut Toto :rofl2: hast ja Recht mit dem Aufteilen des Zugewinns. Aber Dispo habe ich wirklich eigenmächtig ein paar mal angepaßt zumal Sie auch nie Ihre eigenen Benutzerdaten fürden Zugriff auf das Konto nutzt aber sehr wohl Ihre eigene EC-Karte.
Wenn Du sagst Konto abräumen zur Sicherung was genau meinst du damit. Wogegen noch absichern außer zuschauen, dass der Zugewinn 😉 50:50 zu aufzuteilen ist. Wie bereits geschrieben verdiene ich das Geld für die Familie und trage auch alle Kosten.
Was würde Sie denn bei sofortige Trennung im Haus an TU bekommen wenn ich weiterhin bis zur Scheidung ale weiteren Kosten trage??
Aber Dispo habe ich wirklich eigenmächtig ein paar mal angepaßt zumal Sie auch nie Ihre eigenen Benutzerdaten fürden Zugriff auf das Konto nutzt aber sehr wohl Ihre eigene EC-Karte.
Dann nimm umgehend Kontakt mit Bank auf und stelle sicher, dass Dispo auf Null ist und auch nicht alleine durch DEF wieder hochgefahren werden kann. Sonst ist das Konto demnächst im Minus und Geld ist erst mal wech...
Wenn Du sagst Konto abräumen zur Sicherung was genau meinst du damit. Wogegen noch absichern außer zuschauen, dass der Zugewinn 😉 50:50 zu aufzuteilen ist.
Wenn das Geld weg ist, dann ist erst mal weg. Ja, natürlich kannst Du versuchen es wieder zu bekommen, weil es Dir ja zusteht. Aber wenn es in Klamotten angelegt ist oder gar bei den Schwiegeltern in Nordafrika unterm dem Kopfkissen, was dann?
Ich will ja auch gar, das Du es versteckst und es ihr in der Zugewinnberechnung vorenthälst. Ich würde nur vermeiden, dass sie es verschwinden lassen kann. Und das kann sie definitiv nicht, wenn es auf einem Konto liegt, auf das nur Du Zugriff hast! Nochmal: Damit gehört das Geld noch nicht Dir. Bzw. das Geldvrmögen wird Teil der Auseinandersetzung im Rahmen der Zugewinnberechnung. Aber es kann eben nicht verschwendet werden.
Wie bereits geschrieben verdiene ich das Geld für die Familie und trage auch alle Kosten.
Das wird auch Dein Problem werden. Denn das wird auch weiterhin so bleiben. Dh Du wirst KU und TU bezahlen müssen, da KM ja zunächst einmal Job- und mittellos ist.
Was würde Sie denn bei sofortige Trennung im Haus an TU bekommen wenn ich weiterhin bis zur Scheidung ale weiteren Kosten trage??
Theoretisch müsste sie anteilige Miete von dem TU bestreiten. Was sind "alle weiteren Kosten"?
Wie hoch der TU ist, können die Cracks hier berechnen. Ich hab da was von 3/7 Deines bereinigten Netto nach KU im Kopf - aber ohne Gewähr...
ich empfehle, dass ihr zunächst versucht, gemeinsam einen Plan zu machen, wie ihr die Trennung zeitlich und finanziell angehen wollt.
Ganz praktisch: Solange ihr noch gemeinsam wirtschaftet (und in einem Haushalt wohnt) nutzt doch das Gemeinschafts-Konto für die lfden Ausgaben. D.h. Du zahlst von Deinem Einkommen einen Betrag, der in etwa der Höhe Eurer bisherigen mtl. Ausgaben entspricht dort ein, zur Verwendung für Miete, Essen und was sonst eben so "normal" anfällt. Parallel sucht ihr nach neuen Whgen, erarbeitet die Vermögensauseinanderetzung, wenn ihr es schafft unter Berücksichtigung des Hausratsaufteilung inkl. Kfz. Solange ihr das gemeinsam hinkriegt, sodass jeder einigermaßen zufrieden ist, umso besser. Wenn einer will was ihm/ ihr zusteht, wirds schwierig.
Grs. gilt: in Sachen hausratsaufteilung nicht verbeißen. Man kann zB die Sachen intern "versteigern" - wer sich höher bewertet bekommt sie, ein etwaiger Saldo wird anschl. ausgeglichen. Zugewinn: mit sauberen Aufstellungen insb. von Konto- und Depotständen zu Beginn der Ehe und jetzt, lässt sich das einfach und fast unbestechlich berechnen
Gruß, toto
Dann nimm umgehend Kontakt mit Bank auf und stelle sicher, dass Dispo auf Null ist und auch nicht alleine durch DEF wieder hochgefahren werden kann.
Diese Anweisung hatte ich der Bank "damals" auch erteilt.
Fakt war, dass ich mehr als einmal anrufen und Buchungen stornieren musste, da diese trotz Dispo = 0 vorgenommen worden waren.
Gruss,
gardo
Dh Du wirst KU und TU bezahlen müssen, da KM ja zunächst einmal Job- und mittellos ist.
Ich muß KU zahlen auch wenn die Kinder im gemeinsamen Haushalt wohnen mit mir und KM und obwohl ich alles bezahle? Wenn Sie mitsamt Kindern ausziehen würde dann könnte ich das nachvollziehen aber wenn alle gemeinsam im Haus sind??
Ich muß KU zahlen auch wenn die Kinder im gemeinsamen Haushalt wohnen mit mir und KM und obwohl ich alles bezahle? Wenn Sie mitsamt Kindern ausziehen würde dann könnte ich das nachvollziehen aber wenn alle gemeinsam im Haus sind??
Das war natürlich für die Zeit nach der auch räumlichen Trennung gemeint.
Wenn ihr vorher noch gemeinsam wirtschaftet (Achtung: dann eigentl keine Trennung!), dann werden diese Ausgaben natürlich aus dem gemeinsamen Haushaltsetat bezahlt, in den Du einzahlst. Das meinte ich hiermit:
Ganz praktisch: Solange ihr noch gemeinsam wirtschaftet (und in einem Haushalt wohnt) nutzt doch das Gemeinschafts-Konto für die lfden Ausgaben. D.h. Du zahlst von Deinem Einkommen einen Betrag, der in etwa der Höhe Eurer bisherigen mtl. Ausgaben entspricht dort ein, zur Verwendung für Miete, Essen und was sonst eben so "normal" anfällt.
Auch hier kann es theoretisch passieren, dass am zweiten des Monats das Geld plötzlich aufgebraucht ist - huch :puzz: - aber das passiert dann eben nur einmal...
Diese Anweisung hatte ich der Bank "damals" auch erteilt.
Fakt war, dass ich mehr als einmal anrufen und Buchungen stornieren musste, da diese trotz Dispo = 0 vorgenommen worden waren.
Exakt - aber es ging wohl auf Kosten, mindestens aber aufs Risiko der Bank! Da Du als Mitinhaber des Kontos ausdrücklich nur Guthabenbasis gewünscht hast.
toto
Exakt - aber es ging wohl auf Kosten, mindestens aber aufs Risiko der Bank!
Das habe ich zum Glück nicht rausfinden müssen...
Ich war damals in der bizarren Situation, dass ich wirklich KU zahlen mußte, obwohl ich mit Kind und KM im gleichen Haushalt wohnte.
Habe dann also für das Kind keine direkten Ausgaben (Essen, Kleidung, etc.) mehr getätigt.
Die sonstigen laufenden Kosten waren in die Unterhaltsberechnung mit eingeflossen.
Gruss,
gardo
Servus Brave!
Ich würde das ehemalige gemeinsame Konto derart ändern, dass DEF alleinige Kontoinhaberin ist und Du sozusagen TU auf dieses überweist.
Damit wäre sie für das Konto haftbar, wenn Überziehungen, Lastrückschriften, etc. passieren...
Um das Ganze einigermassen auf Augenhöhe zu gestalten, würde ich DEF auch mitteilen, welche Änderungen hinsichtlich "nicht mehr gemeinsam" auf sie zukommen werden...also nicht zwingend vor vollendeten Tatsachen stellen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
für das Trennungsjahr bzw. für die Trennung muss man nicht ausziehen. Es muss aber eine Trennung vollzogen werden von Tisch und Bett. Ansonsten kann Deine DEF die Trennung anfechten und es kommt zu keiner Scheidung. Trennung von Tisch und Bett bedeutet, dass jeder für sich wirtschaftet. Also Du machst Dein Frühstück, sie das sich und die Kinder, Du kaufst für Dich ein, Du wäschst Deine Wäsche, sie sorgt für sich und die Kinder, sie kauft Schulmaterialen, bezahlt Kosten für der Kinder.
Deshalb sollte ausgerechnet werden wieviel KU + TU den Kindern und ihr zusteht und auf ihr Konto überwiesen werden.
Diese Trennung muss man nicht übertreiben, aber sie muss erfolgen. Damit ist zunächst das Leben getrennt und die laufenden Finanzen. Eine Trennung ist nicht so einfach und man muss es schon etappenweise angehen. Die Rechnung, was Du zahlen musst, wird sowieso auf den Tisch kommen und da ist es einfacher sie sofort zu regeln.
VG Susi
wieso musstest du KU zahlen wenn noch alle im Haus gelebt haben?? Erschließt sich mir gerade nicht bin aber auch kein Fachmann 🙂
wenn KM und KV getrennt wirtschaften, muss ja irgendjmd für die Kinder aufkommen, wenn nicht eine gemeinsame Kasse/ Haushaltskonto vereinbart wird (in die Du einzahlst).
Dann wird eben KU (und TU) fällig (in diesem Fall von Dir zu zahlen). Dann solltest Du aber (wie gardo) keine weiteren Ausgaben für die Kinder mehr tätigen; das verwöhnt KM nur.
Jetzt klar?
Ist klar :). Danke Euch!
Aber, wieso nimmt man an das KM sich um das täglich Wohl der Kinder kümmern muß und somit auch den KU überwiesen bekommen muß. Ich würde denken, dass ich Ihr den TU überweise und um den rest kümmere ich mich. Notfalls kann man auch kurzfristig andere Vereinbarunge treffen. Ist meine Denke so abwegig bzw. falsch?
Hier im Forum wird viel diskutiert wie die KV's sich mehr für Ihre Kids einsetzen können und wie Sie sich besser positionieren können.
Aber, wieso nimmt man an das KM sich um das täglich Wohl der Kinder kümmern muß und somit auch den KU überwiesen bekommen muß.
Naja - weil z Zt ja einer (Du!) arbeitet und die Kohle heranschafft und die andere (also die KM) weitgehend Hausfrau und Mutter ist. Du zahlst (KU) und sie betreut. Schon jetzt faktisch!
Das bedeutet, wenn KM für sich entdeckt, dass TU + KU ihre und die Kosten der Kinder abdeckt und Du ihr die Kinder noch jedes zweite Wochenende abnimmst - falls sie das "erlaubt" 😡 - und in dieser Zeit selbst für die lfden Kosten aufkommst, dann könnte sie dies umsetzen wollen. Und wenn dies strittig wird (weil Du offensichtlich Hoffnung hegst die Kinder selbst zu betreuen) und dann ggf. vor Gericht entschieden werden muss, dann könnte der Richter sagen, dass das die Fortsetzung der bisher gelebten Rollenverteilung ist und deshalb vernünftig. Und raus bist Du aus jedem Ansinnen, mehr als der Zahl- und Umgangspapa zu sein. Deshalb hatte ich Dir in dem anderen Thread geraten, wenn Du Zeit hast, zunächst die KM in einen Job zu bringen und gleichzeitig mehr Kinderbetreuung zu übernehmen, bevor es zur Trennung kommt. Dann hat KM nämlich eigenes Einkommen, Du bist jetzt schon intensiv in die Betreuung eingebunden und die ganze Ausgangslage ist eine andere. Mama verdient eigenes Geld, braucht Zeit dafür (und eigene Aktivitäten) und ihr könntet auf Augenhöhe die Betreuungsrollen festlegen. Aber offensichtlich besteht die Zeit ja nicht - okay, dass sind Rahmenbedingungen in denen es zu agieren gilt.
Notfalls kann man auch kurzfristig andere Vereinbarunge treffen.
ja, kann man. Aber eine Vereinbarung muss eben von beiden gewollt sein (aka Kompromiss).
Ich zieh mich mal ein wenig zurück. Vielleicht schaffen es ja die "Kollegen" 😉 hier, ein wenig mehr Licht in Dein Dunkeln zu bringen.
toto
@Toto, das mit der normalen Rollenverteilung ist mir schon klar. Ich hinterfrage das Ganze lediglich weil wir ja noch in einem Haus wohnen würden.
Aber jetzt erstmal ein Schritt nach dem anderen und dann schauen wir weiter.
Um Toto und die anderen ein wenig zu entlasten:
Lies dir mal www.trennungsfaq.com durch.
Da kannst du ein wenig über den Unterscheid zwischen menschlicher Vernunft und familienrechtlicher Denkweise lernen.
Nicht alles was da steht, muss so kommen aber kann.
Und je mehr du mit deiner Ex vernüftig regeln kannst, desto weniger tritt dir die Justiz in die Gonaden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
... desto weniger tritt dir die Justiz in die Gonaden.
Man lernt doch nie aus! 😉
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Wohl wahr :rofl2:
