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Ex rückt keinen Hausrat heraus, Zugewinn und noch nicht verkaufte ETW

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin anmelden66,

ist es wirklich kritisch den nachehelichen Unterhalt in einer Summe abzufassen? Ich dachte immer, dann wäre ich für die Zukunft ihre Sorgen los und sie wäre auf sich allein gestellt?! Das mit einem einem neuen Freund ist mir egal... und wenn, dann freue ich mich für sie, weil sie dann vielleicht endlich mal wieder :nagelaufkopf: wird und es ihr hoffentlich ein leichtes Lächeln in's Gesicht zaubert!  😉

ich habe auch einen solchen Unterhaltsvergleich gemacht - allerdings eher dargestellt als Kompensation für kinderbedingte Einnahmeausfälle aus der Vergangenheit und nicht als Unterhalt für die Zukunft. Denn eines muss Dir klar sein: Wenn Deine Ex irgendwann bei einem Amt aufschlägt und Kohle haben will, wird man sich gerne an Dich als zahlungskräftigen Ex-Ehemann erinnern; ein Unterhaltsvergleich mit einem Einmalbetrag ist Makulatur, wenn die Ex die Kohle verjubelt hat und den Staat anzapfen möchte. Du musst also schon sicher sein, dass sie ihren eigenen Unterhalt selbst sicherstellen kann; sonst zahlst Du am Ende zweimal.

Babbedeckels Einwand mit dem neuen Freund besagte lediglich, dass eine neue, verfestigte Partnerschaft ein Unterhaltshindernis per se ist. Wenn Deine Ex am Tag nach Vertragsschluss also einen Knaben aus dem Hut zaubert, mit dem sie schon zwei Jahre oder länger zusammen ist, wärest Du Deine Unterhaltspflicht auch auf diesem Wege losgeworden, und zwar "gratis". Stell Dir einfach vor, Du überweist heute 40K Einkommensteuer ans Finanzamt - und erfährst morgen, das die EK-Steuer abgeschafft wurde und Du Dein Geld besser behalten hättest - dann hast Du das originale "KfW-Lehman Brothers"-Feeling... 😉

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2008 16:18
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@martin ich hätte es nicht besser sagen können  :rofl2:  😉

@anmelden ... na dann unterstütze deine EX ... mit ihrem Freund  😉 ...mann freut sich doch immer wieder  :phantom:

Du fragtest ja nach der Strategie; für mich wäre jetzt das EU-Dingens erstmal zu klären 
Da sieht es -imho- gar nicht soooo schlecht aus. Wobei man das nie sagen kann. :puzz:
Zumindest hat EX eine Arbeit, die sie in Zukunft ja aufstocken kann/muß  😉
Sohni hat eine Tagesbetreuungsmöglichkeit ...UND EX ist in der Beweispflicht, wieso denn ihr Sohn nicht betreut werden könnte.
Dann ist die Ehe, nicht unbedingt eine Langzeitehe.

Aus diesen "Parametern" ergibt sich für mich, daß mindestens eine Befristung mit Herabsetzung des EU drin wäre.
Mit 2-4 Jahren EU mußt du aber rechnen. Zwischendurch, falls EX einen Freund hat, evtl. Abänderungsklage einreichen. Ist aber noch Zukunft.
Außerdem muß EX den EU extra einklagen. Da würde ich mal bis zur Scheidung abwarten.
Rechne dir mal aus was 4 Jahre EU im Maximalfall dich kosten würden ... (außerdem kannst du den EU steuerlich absetzen  😉 )

Mit der ETW würde ich (geduldig  :puzz:) mal abwarten  😉  ... sie möchte ja raus....du stimmst -beim Verkaufvorschlag- nicht zu.
Dann drohst du bißchen mit dem Zugewinnausgleich  :redhead:

Erstmal zurücklehnen, wie die Gegenseite zuckt ....  😉

So würde ich erstmal verfahren ....  😉 
Ach ja, der Gegenseite nur soviel sagen, wie du mußt.....immer nur häppchenweise....schön langsam ....

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2008 16:44
(@anmelden66)
Schon was gesagt Registriert

Moin Martin

Wenn Deine Ex irgendwann bei einem Amt aufschlägt und Kohle haben will, wird man sich gerne an Dich als zahlungskräftigen Ex-Ehemann erinnern; ein Unterhaltsvergleich mit einem Einmalbetrag ist Makulatur, wenn die Ex die Kohle verjubelt hat und den Staat anzapfen möchte.

Das steht aber im Gegensatz zu http://www.vatersein.de/News-file-print-sid-775.html ...

"Wenn die Parteien eines Unterhaltsvergleichs mit der Vereinbarung eines Abfindungsbetrages eine restlose und endgültige Regelung wollten, liegt darin regelmäßig auch ein Ausschluss weiterer Ansprüche für nicht vorhersehbare
Veränderungen [...] Es liegt im Wesen einer Abfindung, dass sie Elemente eines Vergleichs enthält. Wer statt laufender Unterhaltsbeträge einen festen Abfindungsbetrag wählt, nimmt das Risiko in Kauf, dass die für die Berechnung maßgebenden Faktoren auf Schätzungen und unsicheren Prognosen beruhen. [...] Entscheidet sich der Unterhaltsberechtigte gleichwohl für eine Abfindung, dann deshalb, weil ihm dies, aus welchen Gründen auch immer, bei Abwägung solcher Risiken vorteilhafter erscheint. Darin liegt auch sein Verzicht darauf, dass ihm günstige zukünftige Entwicklungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Der Unterhaltspflichtige will und darf sich, wenn er aufgrund einer wirksamen Vereinbarung eine Kapitalabfindung leisten muss, andererseitsdarauf verlassen, dass mit der Erfüllung der Unterhaltsanspruch ein für allemal erledigt ist. Auch für ihn bestehende Unsicherheiten der künftigen Entwicklungsind regelmäßig in die Berechnung der Abfindungssumme eingeflossen."

oder habe ich da einen Gedankenfehler???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2008 16:58
(@anmelden66)
Schon was gesagt Registriert

hmmm...

Außerdem muß EX den EU extra einklagen. Da würde ich mal bis zur Scheidung abwarten.

Damit wird sie die Scheidung aber wieder hinauszögern, oder nicht???

Rechne dir mal aus was 4 Jahre EU im Maximalfall dich kosten würden

Dann käme ich mit Ihrer Forderung in Höhe von 35k in's Gleichgewicht... läge also mit der Einmalzahlung so um die 30k gar nicht so schlecht, wenn ein solches Ding nicht (wie Martin beschrieben hat) nach hinten losgeht.

Hmmm... alles ziemlich verworren


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2008 17:17
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Damit wird sie die Scheidung aber wieder hinauszögern, oder nicht???

kann man abtrennen ... war bei mir auch so.

Dann käme ich mit Ihrer Forderung in Höhe von 35k in's Gleichgewicht... läge also mit der Einmalzahlung so um die 30k gar nicht so schlecht, wenn ein solches Ding nicht (wie Martin beschrieben hat) nach hinten losgeht.

ja, leider kann´s nach hinten losgehen...in dem Fall wo der Staat wieder dran wäre...

Hmmm... alles ziemlich verworren

Tja ... so isses.... du bist dran, um Struktur reinzubringen.  😉

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2008 17:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin anmelden66,

der Pferdefuss einer solchen Vereinbarung liegt woanders: Sie wird abgeschlossen unter der Prämisse, dass der Unterhaltsberechtigte in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Wenn Deine Ex - aus welchem Grund auch immer - aber irgendwann auf die öffentliche Hand zurückgreife müsste, wäre diese Vereinbarung ein so genannter "Vertrag zu Lasten Dritter". Und ganz ehrlich: Ich bin als Steuerzahler auch nicht wild darauf, dass meine Steuerkröten zur Alimentierung irgendwelcher Ex-Ehefrauen verwendet werden, weil deren Ex-Ehemänner sich per Scheidungsfolgenvereinbarung vermeintlich billig aus ihren Unterhaltspflichten herausgekauft haben.

Spinnen wir die Kiste weiter: Es kann sogar sein, dass Deine Ex neu heiratet, sich wieder scheiden lässt und bei Ehemann Nummer 2 nix zu holen ist - selbst dann bist Du im Zweifelsfall wieder im Boot. Das ist zwar nicht sehr wahrscheinlich - aber eben auch nicht völlig ausgeschlossen.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung (die juristisch nichts anderes ist als ein nachträglich abgeschlossener Ehevertrag) funktioniert nur, solange sich ihre "Geschäftsgrundlage" nicht massgeblich ändert.

Grüsles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2008 17:31
(@anmelden66)
Schon was gesagt Registriert

Hi Martin,

das ist natürlich der Hammer... also eines weiß ich: NIE WIEDER heiraten!!!  :thumbup: Dieser ganze Mist kostet zuviel Zeit und Energie.

Ich geh jetzt erst einmal einen  :feierabend: und mache mir einen Plan, wie ich am sinnvollsten Fakten schaffe. Schon unlängst machte ich die Erfahrung, dass ich ausser Fakten schaffen eh nur wenig bewegen kann. Da ich eh nicht weiß, was die Gegenseite genau will ist es wahrscheinlich müßig darüber zu reden, was man machen könnte und was daraus wird. Das sind immer relative Endlosschleifen.

Aklso, vielen Dank Euch beiden

:dankeschoen:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2008 18:01
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