Hallo zusammen,
wegen der Hausratsaufteilung wieß ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll und hoffe auf ein paar Tips/Ratschläge von Euch.
Zur Sache:
Im Herbst 2006 bin ich auf Wunsch meiner Ex aus unserer gemeinsamen ETW ausgezogen, die sie weiterhin mit unserem gemeinsamen Kind bewohnt. Scheidung läuft noch/steht hoffentlich kurz bevor. Ich habe beim Auszug meine persönlichen Gegenstände mitgenommen und mir den notwendigsten Hausrat selbst zugelegt (Bett, Schrank, Tisch, Stühle, Kleinkram). Ansonsten ist alles in der ehemals gemeinsamen Ehewohnung verblieben. Ich habe mehrfach um Aushändigung verschiedener Dingen gebeten (meist Kleinkram aus der Küche etc. welche doppelt und dreifach vorhanden sind) aber nichts ausgehändigt bekommen. Unsere gemeinsame Wohnung steht zum Verkauf. Besonder Wertgegenstände befinden sich nicht in unserem Besitz.
Ich habe den Vorschlag unterbreitet, dass ich eine Einmalzahlung von ihr erhalte und damit alles gegessen ist. Dies lehnt sie ab mit der Begründung, dass sie die Möbel eh in ihrer neuen und kleineren Wohnung nicht gebrauchen könne. Im Übrigen würde sie mich an den Kosten für die notwendigen neuen Möbel beteiligen. Die nicht benötigten Möbel könnten wir nach ihrem Auszug aus der ETW aufterilen bzw. verkaufen.
Meine RA meint, das es sich nicht lohnen würde, um den Hausrat zu streiten.
Meine Fragen dazu:
1. Lohnt es sich wirklich nicht, um Hausrat zustreiten?
2. Kann meine Ex von mir tatsächlich die Mitfinanzierung der Neueinrichtung ihrer neuen Mietwohnung verlangen?
3. Was kan ich tun, um an meinen Miteigentumsanteil des Hausrates zu kommen?
Viele Grüße und vielen Dank für Eure Beiträge
Hallo zusammen,
meine Scheidung steht bevor und zum Zugewinnausgleich stellt sich mir folgendes Problem:
Unsere gemeinsame ETW steht derzeit zum Verkauf. Der Verkaufserlös soll geteilt werden. In der sonstigen Zugewinnmasse steht mir ein Zugewinnausgleich in Höhe von rund 10.000 EUR ggü. meiner unterhaltsberechtigten Ehefrau zu. Ich habe bereits mehrfach um schriftliche Regelung gebeten, doch meine Ex weigert sich beharrlich mit der Begründung, dass die Wohnung noch nicht verkauft sei und deshalb ein Zugewinnausgleich noch nicht stattfinden können.
Meine Fragen dazu:
1. Kann der Zugewinnausgleich erst nach Verkauf der gemeinsamen ETW erfolgen?
2. Was passiert, wenn die Wohnung nicht bis zur Scheidung verkauft wurde?
3. Gibt es Möglichkeiten, vorher an mein geld zu kommen?
Viele Grüße und vielen Dank für Eure Antworten!
Hallo,
zu 1.) und 3.): du sagst die Scheidung läuft bereits. Hat sie schon einen Antrag auf Zugewinnausgleich gestellt? Wenn ja würde ich den ganzen Hausrat bilanzieren. Überleg dir was die Gegenstände gekostet haben und bilde eine Summe. Die Summe steht dann auf ihrer Haben Seite zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags. Dadurch verringert sich ihr Anspruch an eventuellem Barvermögen.
Vielleicht bringt sie allein die Ankündigung das zu tun zum Einlenken. Wenn sie vernünftig ist kommt es sie billiger dir die Hälfte der Sachen auszuhändigen. Auf die Herausgabe einzelner Gegenstände würde ich auch nicht klagen.
zu2.) von einer Mitfinanzierung der Neueinrichtung habe ich noch nie was gehört. Das wäre ja noch schöner. :knockout:
Gruß
Bart
Moin anmelden66,
Streit um Hausrat lohnt sich in der Regel tatsächlich nicht. Zumal ein halbwegs gewitzter Anwalt einwenden könnte, dass es jetzt, 2 Jahre nach Deinem Auszug, nicht mehr um wirklich substanzielle Dinge gehen könne, wenn Dich das Thema bislang nicht interessiert hat.
Falls Du es trotzdem probieren möchtest: Mache mal eine Liste mit den fraglichen Hausratsgegenständen; versuche, diese einzeln zu bewerten und überlege, wie Du den Beweis führen würdest, dass sie überhaupt jemals in Eurem Haushalt waren. Beispiel: Du führst einen Sony-Flachbildfernseher auf; Deine Ex sagt "sowas hatten wir nie!" - wie geht es dann weiter? Das wird ganz schnell ein Fass ohne Boden.
Gerichte "lieben" Hausratsverfahren. Anwälte auch; die Kosten sind entsprechend.
Was die Einrichtung der neuen Wohnung angeht: Damit hast Du nichts zu tun; das ist das Privatvergnügen Deiner Ex. Wenn sie von Dir Unterhalt bekommt, bezahlst Du die Einrichtung auf Umwegen zwar doch, aber eben nicht als Sonderzahlung. Wenn sie selbst arbeitet, darf sie ihr Einkommen tatsächlich auch für eigene Möbel verwenden. Hinzu kommt: Diese Frage stellt sich ja erst nach Verkauf Eurer ETW; da sollte doch auch bei Exchen genügend Kapital für ein paar neue Möbel sein, oder? Das Ganze ist jedenfalls nicht Deine Baustelle.
Du kannst Dir natürlich überlegen, ihr diese Information erst zukommen zu lassen, wenn dieser Fall
Die nicht benötigten Möbel könnten wir nach ihrem Auszug aus der ETW aufterilen bzw. verkaufen.
eingetreten und geklärt ist...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Bart,
Hat sie schon einen Antrag auf Zugewinnausgleich gestellt? Wenn ja würde ich den ganzen Hausrat bilanzieren.
Nein, hat sie noch nicht - wird sie auch nicht, weil ich eine Forderung ggü. ihr habe. Sie vertritt die Auffassung, dass Hausratsaufteilung und Zugewinn nicht miteinander zu tun haben und getrennt geregelt werden müssten.
Muss ich denn den Antrag auf Zugewinnausgleich noch vor der Scheidung stellen?
Gruß
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Hi,
Muss ich denn den Antrag auf Zugewinnausgleich noch vor der Scheidung stellen?
den kannst du bis zu 3 Jahre nach der Scheidung stellen !
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi,
die gemeinsame Wohnung hat nur bedingt was mit dem Zugewinnausgleich zu tun.
...und natürlich kann der Zugewinnausgleich geltend gemacht werden(nach Scheidung), auch wenn die ETW noch nicht verkauft ist.
zu 2.: dann wird die Wohnung, z.Bsp. per GA, geschätzt, und fließt in die Zugewinnberechnung mit ein.
zu 3.: Nein, vor der Scheidung nicht, bzw. nur bedingt....weiß ich aber nicht soooo genau.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin,
Muss ich denn den Antrag auf Zugewinnausgleich noch vor der Scheidung stellen?
in Ergänzung zu babbedeckels (zutreffender) Aussage: Wenn man das nach der Scheidung macht, wird es zum einen teurer; zum anderen umständlicher. Deshalb empfiehlt sich die Klärung im "Scheidungsfolgenverbund". Sollte Eure ETW bis zum Scheidungstermin noch nicht verkauft sein, kann der Zugewinn trotzdem bereits geregelt werden; etwa mit einer Formulierung wie "Hinsichtlich des geplanten Verkaufs der im gemeinsamen Eigentum der Parteien stehenden ETW verpflichten diese sich, einen Verkaufserlös folgendermassen aufzuteilen..."
Falls Deine Ex dabei bockt, kannst Du auch eine so genannte Teilungsversteigerung beantragen, die Bude zu Deinem Alleineigentum ersteigern, Deiner Ex die Hälfte des Erlöses minus der Schulden auszahlen und mit der Wohnung danach tun was Du möchtest (vermieten, verkaufen - whatever).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
bist du überhaupt anwaltlich vertreten? Falls ja wundert es mich. Die Initative für einen Antrag auf Zugewinn müsste von deinem Anwalt ausgehen.
Gruß
Bart
Hi Martin,
vielen Dank für den Hinweis mit der Teilungsversteigerung.
Falls Deine Ex dabei bockt, [...]
Ich bin schon einmal an sie herangetreten. Sie vertritt die Auffassung, dass erst eine Regelung gefunden werden kann, wenn die Wohnung verkauft ist.
Wenn ich jetzt im Scheidungsfolgeverbund die Regelung des Zugewinnausgleiches mit aufnehme, würde ich dann nicht folglich die Scheidung damit hinauszögern? Oder kommt man mit der von Dir vorgeschlagenen Regelung, dass die ETW erst zum Verkauf geklärt wird (halbe/halbe), auf alle Fälle durch? Denn eine Teilungsversteigerung kann ich erst initiieren, wenn die Scheidung durch ist.
Die Teilungsversteigerung ist übrigens ein interessanter Hinweis. Ich habe ihr schon mehrfach angeboten, ihr ihren hälftigen Anteil abzukaufen. Dies würde u.a. die Vorfälligkeitsenschädigung beim ETW-Kredit ersparen. Aber sie weigert sich beharrlich. Wird so eine TV nicht auch ziemlich teuer?
Gruß
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Hi Bart,
bist du überhaupt anwaltlich vertreten?
ja, aber bisher aber nur für die Scheidung und den TU. Wegen des Hausrates und der anderen Dinge wollte meine RA erst einmal einen Zusatzvertrag in Höhe von EUR 5.000 zur Klärung der sonstigen Vermögensgegenstände mit mir abschliessen. Unbevor ich jetzt Dinge initiiere, die nicht sinnvoll sind, mache ich mich ein wenig schlau.
Gruß
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Hi,
Wird so eine TV nicht auch ziemlich teuer?
hmmm, nicht unbedingt bei dem Immo-Markt 😉 ... da könnte sogar noch deine EX ganz schön in´s straucheln geraden, wenn
ihr Gesamtschuldner seid !
Ich glaube bei einer TV müßtest du mit 5000, in Vorleistung treten, als Antragsteller.
Dauer ca. 1 Jahr....jedenfalls bei uns. Grunderwerbssteuer fielen allerdings auch an.
Allerdings könntest du EX auch "zwingen" die die ETW zu überlassen, dann strengst du halt kein Zugewinnausgleichs-verfahren an.
Hinweis: Das kapieren allerdings nicht alle (H)EXen 😉
Nach meinem Gefühl solltest du mal strategisch vorgehen 😉
Huch du hast schon wieder geantwortet....sag´mal bekommst du evtl. PKH...bei den Auslagen ... Schulden...TU .... KU ?
Prüf das mal 😉
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi
hmmm, nicht unbedingt bei dem Immo-Markt 😉 ... da könnte sogar noch deine EX ganz schön in´s straucheln geraden, wenn ihr Gesamtschuldner seid !
Inwiefern könnte sie in's Straucheln geraten???
Der Einstandpreis in 2005 war so um die 200 TEUR (inkl. Steuern). Verkaufspreis aktuell ist 190 TEUR. Restschuld ca. 138 TEUR.
Allerdings könntest du EX auch "zwingen" die die ETW zu überlassen, dann strengst du halt kein Zugewinnausgleichs-verfahren an.
Wie denn? Das verstehe ich nicht!
sag´mal bekommst du evtl. PKH...bei den Auslagen ... Schulden...TU .... KU ?
Leider nein, weil ich noch eine Kapital-LV mein eigen nenne, die ich verkaufen könnte und ich ausreichend verdiene... :knockout:
3.400 EUR Nettoverdienst inkl. KN Anteil AG
./. 420 EUR Firmenleasingfahrzeug
./. 700 EUR Kredit
./. 300 EUR Hausgeld
./. 90 EUR Grundsteuer
./. 700 EUR Krankenversicherung
./. 300 EUR TU
./. 100 EUR KapLV
./. 330 EUR KU
= verbleiben regelmässig rund 500 EUR mtl.
Hinzu kommen variable Tantiemen Ende November in ungeahnter Höhe zwischen 3 und 12 TEUR Brutto sowie in der Vergangenheit jhrl. anfallende 600 Überstunden inkl. Ausbezahlung von Urlaub :gunman: :knockout:
Hallo zusammen,
zum derzeitigen IST-Zustand:
- getrenntlebend seit Ende 2006
- Kind (fast 10 Jhr) lebt bei KM
- Kind und KM leben in gemeinsamer ETW, KM sucht jedoch schon nach neuer Mietwohnung und möchte raus aus der Wohnung
- TU geregelt, KU geregelt
- Scheidungstermin steht bevor
- gemeinsame ETW inkl. gemeinsamen Kreditvertrag für ETW (AHK 190 TEUR/Restschuld 139 TEUR)
- ETW steht seit über einem Jahr zum Verkauf, Verkaufspreis jetzt gesenkt auf Einstandspreis
- hab der Ex 25 TEUR geboten - sie schweigt sich aus
Mein Ziel ist es, die Wohnung mittelfristig zu übernehmen und dann zusammen mit meiner neuen LG dort einzuziehen. Dies wäre zumindest wünschenswert.
Wie gehe ich jetzt sinnvollerweise vor? Was wäre zubeachten?
VG und Danke
Anmelden66
Hi,
hmmm....soweit ich weiß steht dir doch noch ein Zugewinnausgleich zu ?
Die EX will imho aus der Wohnungt, da sie dann mehr TU/EU zu erwarten hat !
Mit diesem Zugewinnausgleichs-Anspruch würde ich wedeln, um einen Lösung zu erarbeiten 😉
Wenn EX sich quer stellt, dann Wohnung nicht verkaufen, und erstmal nicht einziehen.
Geht natürlich alles nur, wenn du den Gürtel enger schnallen kannst, bzw. noch Luft hast.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber mann sollte bedenken, wenn nun EX auf deinen Vorschlag eingeht, mit den 25K, nicht das du noch einen
Wohnvorteil draufgebrummt bekommst, bei einer TU/EU Berechnung :exclam:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
@ anmelden66,
Vorschlag zur "Geschäftsordnung": Das ist jetzt der 5. oder 6. (oder schon 7.?) Thread, den Du innerhalb von zwei Tagen eröffnest. Deine Fragen hängen jedoch miteinander zusammen und sind fast ausschliesslich finanzieller Natur - wäre es nicht sinnvoller, Du beschränkst Dich auf deutlich weniger Threads, am besten nur einen oder zwei? Ansonsten wird das sehr unübersichtlich. Die Zahl und die Qualität der Antworten steigt jedenfalls nicht mit der Zahl der Diskussionsfäden; im Gegenteil...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
vielen Dank für Deinen Vorschlag. Wegen der hohen Gesamtkomplexibiltät hatte ich gedacht, dass es übersichtlicher sei, wenn man die Dinge auseinanderzieht und sie abschliessend wieder geordnet zusammenzufügen.
Hi babbedeckel,
hmmmm... meine gerade eben an Martin angedachten Zeilen zur Ordnung verflüchtigen sich bereits... :crash: Ja besser wäre ein Gesamtlösungspaket. Beim nachehelichen Unterhalt fordert sie als Einmalbetrag 35k, ich biete 25. Bei einer Paketbetrachtung (Unterhalt, Zugwinn), könnte ich mit einem Aufwand in Höhe 40-50k raus sein und hätte dann vielleicht Ruhe in der Zukunft.
Sollte man sich wegen des zukünftig immer wieder zu erwartende Stresses, sich das Ende etwas kostenlassen?
VG Anmelden
Anmelden66
Hi,
ja @martin...zusammenführen wäre evtl. besser ... kannste es mal machen ? 😉
Den EU/TU mit zu verbandeln ist so eine Sache :puzz: ...plötzlich ist EX Hartz IV, dann zahlst du trotzdem,
oder du hast sie ausgezahlt...plötzlich taucht der Freund(?) aus der Versenkung auf....
Es wäre auch mal zu prüfen, für wie lange EX evtl. EU-berechtigt wäre ?
Hat EX denn während der Ehe gearbeitet ? ...oder habt ihr eine Hausfrauenehe geführt ?
Dann noch ... ein 10-jähriger erfordert ja keine Ganztagesbetreuung ... also kann EXe arbeiten gehen....mind. Halbtags....
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin anmelden66,
ich habe aus den diversen Strängen jetzt mal zwei gemacht. Wenn's thematisch passt: Bitte möglichst innerhalb dieser Diskussionsfäden bleiben; man verliert sonst wirklich den Überblick.
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi zusammen,
hat jetzt zwar etwas gedauert, bis ich die Zusammenfassung wiedergefunden habe... :knockout: aber ich hab's :-)))
@Babbedeckel:
ist es wirklich kritisch den nachehelichen Unterhalt in einer Summe abzufassen? Ich dachte immer, dann wäre ich für die Zukunft ihre Sorgen los und sie wäre auf sich allein gestellt?! Das mit einem einem neuen Freund ist mir egal... und wenn, dann freue ich mich für sie, weil sie dann vielleicht endlich mal wieder :nagelaufkopf: wird und es ihr hoffentlich ein leichtes Lächeln in's Gesicht zaubert! 😉
Zu deinen Fragen:
- Heirat in 1998
- getrenntlebend seit Herbst 2006
- Scheidungsantrag 12 /2007
- ja, sie hat die letzten Jahre 18,25 Wochenstunden gearbeitet
- Sohn geht in die 4. Klasse, Schule bietet Ganztagsbetreuung an
Gruß Anmelden
