Hallo,
ich befinde mich seit dem 16.01.2010 offiziell im Trennungsjahr. Tatsächlich getrennt haben wir uns 12/2008.
Da man(n) nicht wußte wohin die Reise wirklich geht, hat es etwas mit der Entscheidung gedauert. Im Januar 2011 wollen wir uns scheiden lassen.
Wir haben einen Sohn (7) zusammen und teilen uns das Sorgerecht.
Wir sind seit dem 12.12.2000 verheiratet, ohne Ehevertrag.
Sie arbeitet seit 5 Jahren so 20-30 Std die Woche. Ab dem 01.08.2010 fängt sie einen "neuen" Job an, der besser bezahlt wird.
Die Unterhaltsberechnung ist beim Anwalt anhängig und wird wohl noch dauern. Bis dahin haben wir uns "so" geeinigt.
Nun die Frage:
Kann ich mir bedenkenlos eine ETW kaufen, wenn das Kapital für diese ETW nicht aus der Ehe stammt?
Was muss ich berücksichtigen? Muss ich mir am besten von ihr was unterschreiben lassen?
Beste Grüße und Danke für die Antworten...
Servus Optimus Prime!
Erst mal willkommen im Forum, hier wirst Du geholfen.
Bis zu dem Tag, an dem die Scheidung eingereicht/beantragt wird, sind alle Anschaffungen "ehebedingt" und stellen mit posiiven Wert (Kaufpreis abzüglich Schulden) Zugewinn, der dann hälftig geteilt wird, dar.
Warte also bis zur Einreichung des Scheidungsantrages mit dem Immo-kauf!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das Problem ist, es ist eine sehr junge ETW die zur Zwangversteigerung steht.
Sollte ich die Scheidung nun schon vorher einreichen und geht das überhaupt?
Wenn die ETW zu 100% finanziert ist, dann wäre es also kein Zugewinn?
Spielt die ETW dann bei der Scheidung wieder als Streitwert eine Rolle und nur das was ich getilgt habe?
Oh man...soviele Baustellen...
Moin Obertransformer.
Theoretisch stellt der Wohnungskauf ja keine Änderung deines Vermögens dar.
Du gibst jemand 100.000,-€ von deinem Bargeld und erhältst eine Wohnung im Wert von 100.000,-€
Differenz =0,-€
Praktisch macht es die Sache aber deutlich komplizierter. Vor Allem wenn Anwälte ins Spiel kommen, und sich an dem zusätzlichen Streitwert bereichern wollen.
Dann interpretieren sie in diesen Kauf irgendetwas Unsinniges hinein, und schon zahlt ihr jeder entsprechend mehr an die Anwälte.
Ich würde das also nur machen, wenn sich das ganz besonders lohnt oder ihr euch beide im wesentlichen einig seid, und keinen Krieg anzettelt.
Im ersteren Fall entsteht allerdings auch gleich das, was es zu vermeiden gilt:
Eine ausgleichspflichtige Steigerung deines Endvermögens.
Denn wenn du das 100.000,-€ Objekt für 50.000,- geschossen hast, bist du ja tatsächlich um 50.000,- € reicher geworden.
Davon kann sie dann die eine Hälfte fordern.
Und die Anwälte die andere Hälfte! 🙂
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.