Erbe (Haus) antrete...
 
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Erbe (Haus) antreten / Stehe vor Trennung

 
(@absolut)
Schon was gesagt Registriert

Hey,

zur Situation

Ich habe mit meiner Lebensgefährtin ein gemeinsames Kind inklusive gemeinsamen Sorgerecht. Wir wohnen zusammen und sind nicht verheiratet. Mein Vater ist vor kurzem gestorben und hat mir seinen Anteil des Hauses vermacht.

In Hinblick auf eine mögliche Trennung mache ich mir jetzt folgende Gedanken...

Ich verdiene im Moment aufgrund eines Teilzeitjob/studiums 1100netto. Wenn wir uns nun trennen und ich Ihr/dem Kind Unterhaltspflichtig wäre, langt die Asche nicht. Dann wuerde das Amt einspringen und die wuerden wiederum sich das Geld ueber das Haus holen oder ?

Soll ich dementsprechend besser das Erbe ausschlagen (was ansich auch kein Problem waere da der Anteil an meine Mutter ginge und ich es eben später erben wuerde)?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2008 10:34
(@papi74)
Registriert

Halo,

wenn du das Erbe antreten würdest, so würden meines Wissens nach fiktive Mieteinnahmen Deinem Einkommen hinzugerechnet.

Also, lass Mutti erben und die soll Dir dann das Haus später überschreiben... Meine Antwort bezieht sich allerdings nur, auf den BU der Frau nicht auf den KU...

Mfg

Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 10:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Erbschaften und Schenkungen während der Ehe zählen zum Anfangsvermögen. Da Zufluss der Immobilie und Zeitpunkt zur Feststellung des Zugewinns wohl dicht beieinander liegen, dürfte der Zugewinn hieraus 0,00 € sein.

Einen Mietwert zwecks Erhöhung deiner Einkünfte fiktiv anzusetzen halte ich für möglich, wenn auch für unwahrscheinlich. Es wäre ohnehin nur der Mietwert von deinem Eigentumsanteil abzgl. Festkosten einzubringen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 11:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie alt ist denn dein Kind. und wie gross wäre denn die Mietersparnis?

Wohnst du überhaupt selbst drin?

Vieleicht lohnen sich die Mätzchen ja garnicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 11:07
(@absolut)
Schon was gesagt Registriert

das Kind ist 7 Wo und ich wohne nicht in dem Haus. Es hat einen Wert von evt 140k und ist schuldenfrei. Mir wuerden dann 50% davon gehoeren.  Die Frage ist ja, wenn ich unterhalt zahlen soll, mein Gehalt aber nicht ausreicht um den zu decken, muss ich dann mti dem Haus haften

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2008 12:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zunächst mal errechnet sich der Unterhaltsanspruch nur aus deinem Einkommen und nicht aus deinem Besitz.

Allerdings wird i.d.R von dir erwartet, dass du auch mit deinem Besitz Einkommen erzielst, z.B. Zinsen oder Miete. Dieser Ertrag zählt dann wieder zu deinem Einkommen. Dennoch wird der Besitz selbst nicht angetastet.
Zu deinen Mieteinnahmen können dann auch die von Deep erwähnten fiktiven Mieteinnahmen, durch Eigennutzung zählen.

Erst wenn dein Unterhaltsbetrag in einem Titel festgelegt wurde, und du dieser Pflicht nicht nachkommst, kann es passieren, das dein Haus gepfändet oder sogar Zwangsversteigert wird.

Dein Haus würde also quasi in Geiselhaft genommen werden.
Solange du also deiner Unterhaltspflicht nachkommst, ist dein Haus nicht in Gefahr.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 12:29
(@absolut)
Schon was gesagt Registriert

Und wie sehe der Fall aus, dass ich dem Titel nachkommen möchte, die Höhe des Betrags aber aufgrund eines zu niedrigen Gehalts nicht zahlen kann ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2008 12:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Absolut,

zunächst mal, mache bitte deinen anderen Thread wieder auf, das Thema ist keineswegs zuende diskutiert und deine Schlussfolgerung ist auch nicht der Wahrheit letzter Scluss.
Sicherlich auch, weil die Wahrheit schon noch etwas komplexer ist, als ich es in wenigen Worten dargestellt habe.

Zu der Frage hier:

Es spielt bei Nichtbedienung des Titels keine Rolle, ob du nicht zahlen kannst oder nicht zahlen willst. Du hast alles erdenkliche zu tun um dieser Pflicht nachzukommen.

Wenn du nicht mehr in der Lage bist den Titel zu bedienen, so musst du Änderungsklage einreichen und erst wenn die Erfolgreich war, darfst du die Zahlung entsprechend senken.

Du hängst im Unterhaltsrecht also tatsächlich an einer sehr kurzen Leine.

Wenn du mit dem Gedanken an Unterhaltsverweigerung spielst, solltest du auf dein Erbe vielleicht wirklich verzichten, nur muss das dann für immer sein.
Unterhaltsschulden aus einem Titel werden nämlich kummuliert und dann eben später aus deinem Haus bedient.
Überlege dir also gut, ob du dich wirklich so in die Schuldenfalle begeben möchtest nur um deinem Kind die Existenzgrundlage entziehen zu können.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 12:46
(@absolut)
Schon was gesagt Registriert

Also nur um das hier richtig zu stellen.

Ich will auf keinen Fall meinem Kind die Existenzgrundlage entziehen. Ich möchte aber auch nicht meiner Mutter die Exisatenzgrundlage entziehen.

Meine Eltern haben vor einigen Jahren dieses Haus gekauft. Nun ist mein Vater leider verstorben und das Haus konnte mit seiner Lebensversicherung abbezahlt werden. Wenn die KM jetzt auszieht und Unterhalt verlangt müsste ich direkt das Haus wieder verschulden. Es steht zu keiner Zeit in Frage Unterhalt nicht zu zahlen und meine Gehaltssituation wird sich 2009 soweit bessern dass ich dann auch die Gelder habe, Insoweit geht es mir um ein Jahr max wo der Staat einspringen muesste im schlimmsten Fall. hierfuer will ich aber nicht das Haus meiner Mutter mit in die Sache reinziehen,.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2008 13:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochmal!

Für die Höhe des Unterhalts ist nur dein Einkommen relevant.

Wenn du nur wenig Einkommen hast, musst du auch nur wenig bezahlen.

Wenn das Haus für dich keinen Ertrag abwirft, weil du weder drin wohnst, noch Mieteinnahmen hast so wird es auch nicht herran gezogen.
Ein möglicher fiktiver Ertrag aus deinem 70K Anteil spielt dabei, wie Deep schon sagte, vermutlich keine Rolle, schon garnicht, wenn deine Mutter drin wohnt.

Bei 1.100,- Netto wirst du 200,- KU für dein Kind bezahlen müssen, denn dann greift dein Selbstbehalt von 900,-.

Wenn du 202.- bezahlst hast du deinem Kind auch noch den Mindestunterhalt bezahlt und entkommst dem erweiterten Folterkeller des Unterhaltsrechts für Mangelfälle.

Ich glaube wegen dieses Betrages musst weder du, noch deine Mutter Existenzängste bekommen.

Die Mutter deine Kindes schon eher. Für sie ist nämlich kein Unterhalt mehr übrig.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 13:23




(@absolut)
Schon was gesagt Registriert

Nun, da trifft es sich ja gut, dass die KM bereits einen Job hat bei dem sie bei 3 Tagen die Woche 1,5mal soviel verdient wie ich.

Insoweit ist es ja ebenso in Ihrem Interesse, dass wir uns die Betreuung teilen und das führt mich doch zu dem Gedanken ihre Aussage "Ich überlege die Arbeit nicht anzutreten weil ich nicht glaube, dass Du das Kind in meinem Sinne erziehst" zu relativieren.

Danke Euch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2008 14:24