Endvermögen detaill...
 
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Endvermögen detaillierte Auflistung Aktiva/Passiva

 
(@jeder2te)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

und weiter geht's. :). Muss mich wieder mal mit einer Frage melden.
Wenn ich den Kampf durch habe werde ich bestimmt auch auf Beiträge antworten können.

Habe vom RA meiner Ex eine Aufforderung hinsichtlich des Standes meines Endvermögens zum Zeitpunkt X erhalten.
"Es wird einer detaillierten Auflistung aller Aktiva und Passiva entgegengesehen"...

Folgende Situation herrschte zum Zeitpunkt X :
  - Meine Ex hatte sich von mir getrennt und Lebt seit dem mit unserem Sohn (jetzt 10) in einer Wohnung.
    Unserer Hausrat hatten wir, so lala, gerecht getrennt.
    Ich lebte in unserem gemeinsamen (schuldenbelasteten) Haus, trug alle Kosten und es sollte Verkauft werden.
  - Ich zahlte KT nach DT plus gemeinsam vereinbarten Trennungsunterhalt. Sowie div. Beiträge und Versicherungen meiner Ex.
  - Ex ging zur ARGE, die forderte über den RA meiner Ex Einkommensnachweise. RA berechnete Trennungsunterhalt "B"
  - Mit Betrag "B" konnte die ARGE nach ihren eigenen Berechnungen nicht konform gehen und berechnete Betrag "C"
  - RA meiner Ex entdeckte eigene und ARGE Berechnungsfehler und kam auf Betrag "D"
  - ARGE schloss sich Betrag "D" an forderte Nachzahlung da Betrag "A" ca. 60€ weniger war. Ich bezahlte und "fast" alle waren zufrieden.

6 Monate später wurden wir geschieden, konnte ich das Haus verkaufen und der magere Gewinn wurde eher zu Gunsten meiner Ex "geteilt".
Die Arbeitsbemühungen meiner getrennten waren bis heute eher mager und Sie hat nur einen "paar Wochenstundenjob".

Seit dem Bezahle ich Betrag "D" habe aber Anfang 2010 die Zahlungen der "div. Beiträge und Versicherungen" gestoppt.
Da wir nun gut 3 Jahre getrennt sind sollte Sie sich langsam un sich selber kümmern.

Das hat Sie jetzt wohl was weiß ich, geärgert oder...wie auch immer...  :phantom:
Und jetzt... Ihr RA kommt erst mit der Aufforderung zur Offenlegung meiner Einkommensverhältnisse.
Die hat Ihm meine RA'tin mit der Aufforderung zur Offenlegung Ihrer Bewerbungsbemühungen geschickt.
Dann, eine Woche später, mit der oben genannten Aufforderung.

Was darunter zu verstehen ist, weiß ich jetzt ungefähr...bräuchte aber noch ein paar Tipps und Bewertungen zur Situation.
Könnt Ihr mir Helfen ??

Danke und Gruß an alle gleichgesinnten...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2010 20:12
 wedi
(@wedi)

Hallo Jeder2te

Was darunter zu verstehen ist, weiß ich jetzt ungefähr...bräuchte aber noch ein paar Tipps und Bewertungen zur Situation.
Könnt Ihr mir Helfen ??

Sicher können die Spezialisten hier das, aber ersetze bitte

"B"
"B" "C"
"D"
"D"  "A"
"D"

in reale Zahlen, dann fällt's leichter.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2010 20:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi jeder2te,

weshalb willer diese Aufstellung? Ihr seid geschieden. Wurde denn da der Zugewinnausgleich ausgeklammert oder aus wlechem Grund meint der RA jetzt ein Anrwecht auf diese Infos zu haben?

Wann war die Scheidung? Wären die 2 Jahre für eine Neuberechnugn des Unterhalts schon rum?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2010 20:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

fordert er wirklich Vermögensauskunft?

Wenn die Scheidung tatsächlich gut 3 Jahre her ist, dürfte er dich damit mal geflissentlich am Ärmel lecken.

Wenn RAtte jetzt mehr Unterhalt fordert, würde ich mal so langsam anfangen Abänderungsklage nach unten einzureichen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2010 20:38
(@jeder2te)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

die Ehe wurde 03.2007 geschieden, es sind also knapp 3 Jahre vergangen. Auf den Zugewinnausgleich wurde im Scheidungsurteil nicht eingegangen.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2010 20:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ja blöd.
Oben steht noch gut 3 Jahre.

Das könnte der Grund für diese Post sein, denn die Frist liegt, glaube ich bei 3 Jahren.
Wobei ich aber auch nicht weiß, ob ab Scheidung oder ab Scheidungsantrag.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2010 21:07
(@jeder2te)
Schon was gesagt Registriert

Uups, ja, nicht "gut" sondern "fast".

OK, muss ich nun alle Schulden auflisten die ich (wir) zu diesem Zeitpunkt hatten ?
Auch den mir verbliebene Hausrat ?
Und was noch ? jetzt bin ich unsicher .... :puzz:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2010 21:15
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, zusammen,

es scheint wohl so, dass tatsächlich hier in letzter minute der zugewinn verhandelt werden soll. die frist dafür ist '3 jahre nach rechtskraft der scheidung' (siehe auch § 1378 (3), S. 1, BGB).
deshalb würde ich als erstes und sofort mit dem eigenen RA ein ebensolches schreiben an die gegenseite besprechen.

der stichtag 'X' des gegn. RA müsste der tag des einganges des scheidungsantrages bei dir sein, wenn nicht, solltest du das datum (mit/bei deinem RA) hinterfragen.
allerdings fällt mir auf: wurde nicht auch gleichzeitig nach deinem anfangsvermögen (am hochzeitstag) gefragt? das gehört 'eigentlich' mit zur zugewinn-berechnung. falls 'nein', dann wäre auch hier eine klärung vor beantwortung notwendig.

zur detaillierten vorgehensweise/berechnung der anfangs- und endvermögen gips im forum etliche beiträge und threads. wichtig ist halt nur, dass du wirklich alles, was du hattest, in dein anfangsvermögen einbringst.

gruß
ulli

P.S.: oder sollte es sich hier doch um eine anfrage im zusammenhang mit unterhalt handeln? damit kenne ich mich aber nicht aus ....

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2010 13:22
(@jeder2te)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

mittlerweile habe ich diese aktiva/passiva Aufstellung fertig.
Aber bei einer Sache bin ich noch unsicher.
Zum abgefragten Zeitpunkt der Aufstellung hatten wir ein gem. Haus welches
8 Monate danach verkauft wurde und auf dem noch Schulden lasteten. Mit welcher Summe muß ich das Haus in dem aktiva Posten angeben ? Den Verkaufspreis ? Den Kaufpreis oder was ?
:question:
Danke im Voraus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2010 10:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du gibst den Wert des Hauses zu dem niedrigst, argumentierbaren Wert an.

Wenn die Gegenseite einen anderen Wert ansetzen möchte, können sie ja dagegen argumentieren.
Da es aber einen erzielten Preis gibt, wird dieser vermutlich eine gewisse Signalwirkung haben.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2010 10:20




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Zum abgefragten Zeitpunkt der Aufstellung hatten wir ein gem. Haus welches
8 Monate danach verkauft wurde und auf dem noch Schulden lasteten. Mit welcher Summe muß ich das Haus in dem aktiva Posten angeben ? Den Verkaufspreis ? Den Kaufpreis oder was ?

ich persönlich würde hier den tatsächlichen Verkaufserlös minus damals bestehende Schulden minus eventuell durch den Verkauf entstandene Kosten (Vorfälligkeitsentschädigung, Makler etc.) ansetzen. Und wenn dann rechnerisch nur noch wenig oder auch gar nichts mehr übrigbleibt - who cares? Es gibt keinen Grundsatz, nach dem man beim Verkauf einer Immobilie immer Plus macht; viele private Immobilienverkäufer sind heute froh, wenn sie am Ende mit einem blauen Auge davonkommen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2010 12:51