Eilt!.....Zugewinn....
 
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Eilt!.....Zugewinn.... Auszahlungen während der Trennung

 
(@mkirsch_biene)
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An alle im Forum,

habe ein brisantes Thema. Der Zugewinnausgleich steht bei mir an.
Kurze Vorgeschichte, bevor ich zu meinen Fragen komme.

Meine Frau und ich hatten ein Auto während der Ehezeit. Um das Auto weiterhin nutzen zu können,
musste ich ihr kurz nach der Trennung die Anzahlung zurückerstatten. Damit ging das Auto in meinen Besitz
über. Des weiteren wurde ich in der Trennungszeit zu einer hohen Rückzahlung an meiner Noch-Ehefrau durch
ein Gericht angewiesen. Musste dafür den Bausparvertrag und die Lebensversicherung kündigen.
Dies wusste auch meiner Noch-Ehefrau. Nun bestreitet sie alles und will von allem die Hälfte als Zugewinn
zurück haben. Wenn das durchgeht, kann ich mir ein Strick nehmen.

Bitte um Unterstützung von Euch.

Hier meine Fragen:

Ist das Auto trotz Rückzahlung noch im Zugewinn enthalten ?
Müssen nicht die Rückzahlungen, die das Gericht angewiesen hat, mit berücksichtigt werden ?
Habe ich nun die Chance, das beide Versicherungen nicht mehr berücksichtigt werden ?
(Schließlich hätte ich mir die Rückzahlung sonst nicht leisten können und es wäre zu einer Pfändung gekommen)

Wie schaut es eigentlich mit Rückzahlungen der Krankenkasse und Auszahlungen des Rententrägers aus,
die es auch während der Trennungszeit gab ?

Ich hoffe, dass mir jemand auf diese Fragen antworten kann, da auch bereits ein Gerichtstermin in naher Zukunft
feststeht und meine RA im Urlaub ist.

Viele Grüsse

M.Kirsch

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2007 12:54
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin und ein paar anfängliche Antworten:

Ist das Auto trotz Rückzahlung noch im Zugewinn enthalten ?

Gegenfrage: Ist die Rückzahlung als zwecksgebundene Ausgleichszahlung nachweisbar? Dann wäre diese Sache ausgeglichen! Ist die Anzahlung auch angemessen im Verhältnis zum Fahrzeugwert bzw. Kaufpreis?

Müssen nicht die Rückzahlungen, die das Gericht angewiesen hat, mit berücksichtigt werden ?

Natürlich! Hier heißt es kleinlichst Belege sammeln!

Habe ich nun die Chance, das beide Versicherungen nicht mehr berücksichtigt werden ?

Ich glaube kaum. Wenn du nachweisen könntest, dass du die Verträge schon vor der gemeinsamen Zeit hattest und immer selbst bedient hast, dann könnte es was werden. Aber die Chancen stehen schlecht. Eine Lebensversicherung und ein Bausparer sind immerhin auf Vermögensbildung ausgelegt, welches im Ehefall immer allen zu Gute kommt. Jetzt kannst du höchstens eines vorbringen: Du hast gekündigt und das Vermögen an deine Ex bereits abgegeben - es gibt also nichts mehr an Vermögen zu berücksichtigen. Du hast im guten Willen andere Belange deiner Ex bedient und hast selbst nichts mehr davon. Soll heißen: Eine Verteilung der Versicherungswerte ist nicht mehr drin, du hast nichts mehr davon!

Wie schaut es eigentlich mit Rückzahlungen der Krankenkasse und Auszahlungen des Rententrägers aus,
die es auch während der Trennungszeit gab ?

Besonders beim Rententräger ist der Versorgungsausgleich zuständig... Auszahlungen der Krankenkasse wären dem Zweck nach zu bewerten - Lohnausgleich etc. wäre kein Vermögen, sondern Einkommen (im Ausgleich eben) und würde m.E. nicht unter den Zugewinn fallen. Diese wären eher bei Unterhaltsansprüchen wichtig als Einkommensgrundlage. Aber wie gesagt: Was ist der Zweck?

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen und liege nicht völlig daneben...

Gruß
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2007 18:07
(@mkirsch_biene)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Nico,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Nun zu den Fragen noch die Antworten:

Auto war tatsächlich eine Ausgleichzahlung!
Meine Noch-Ehefrau hat keinen Führerschein, Sie wollte mir aber das Auto kurz nach der Trennung zurücknehmen.
Der Anwalt meiner Noch-Ehefrau forderte von mir die Anzahlung zurück. Im Gegenzug wurd mir der Wagen überlassen und die
Schulden dazu. Da der Wagen finanziert ist. Das hatte ich vorhin vergessen zu erwähnen. Musste aber den Kredit umwandeln in
einen längerfristigen, da ich diesen nicht bezahlen hätte können.
Die damalige Anzahlung trifft den Wert des Wagens zum Zeitpunkt der Berechnung des Zugewinnausgleiches.
Also könnte ich davon ausgehen, das die Sache erledigt ist ?

Mit den Rückzahlungen bin ich erleichtert, dass heist auf alle Fälle das es weniger wird als meine Noch-Ehefrau fordert (hoffentlich!)

Du wolltest noch den Zweck der Auszahlungen von Rente und Krankenversicherung wissen.

Meine Noch-Ehefrau hat kurz nach der Trennung Rente eingereicht, obwohl Sie gesund ist und arbeiten gehen könnte.
Doch irgendwie hat sie es diese auch durchzubekommen. Dadurch hat sie rückwirkende Ausgleichzahlungen des
Rententrägers und der Krankenkasse bekommen, die bisher aber nie angerechnet wurden.
Hatten sogar schon einen Detektiven angeheuert, der die Gesundheit der Dame im vollem Umfang bestätigen konnte.
Hier bin ich wirklich ratlos, was ich noch machen kann und hoffe auf die neue Unterhaltsreform, ansonsten darf ich mein
Lebenlang unterhalt zahlen. Und wir haben noch nicht einmal Kinder.

Sie ist einfach nur verletzt und gekränkt und lässt mich das bereits über drei Jahre spüren.
Sie hat vor vielen Leuten gesagt, dass sie mich fertig machen will, bis ich nicht mehr aufstehen kann.

Mittlerweile glaube ich fest daran, denn die Richterin die wir haben ist äußerst parteiisch.

Ich könnte hier eine Geschichte erzählen, die würde mir sowieso keine glauben, so schrecklich waren die drei Jahre der Trennung bisher.

Alles war dabei, sogar der Tod meiner einzigen Tochter mit meiner jetzigen Lebensgefährtin.

Ich bin jedenfalls froh, dass Du mir helfen konntest.

Gruss

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2007 22:44
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael!

Die damalige Anzahlung trifft den Wert des Wagens zum Zeitpunkt der Berechnung des Zugewinnausgleiches.
Also könnte ich davon ausgehen, das die Sache erledigt ist ?

Wenn man es so darstellen kann, dann bringst du eine schlüssige Argumentation in Zahlen und die Sache sollte vom Tisch sein  😉 (Vorbereitung ist alles!) Wichtig wäre eben noch der Nachweis der Umschuldung! Vielleicht kannst du dir das von der Bank bestätigen lassen (Ablöse des alten Darlehens gegen das neue...)

Hatten sogar schon einen Detektiven angeheuert, der die Gesundheit der Dame im vollem Umfang bestätigen konnte.

Ob du das vor Gericht bringen kannst......  :thumbdown: wohl kaum. Der Schuss kann böse nach hinten losgehen von wegen Spionage, unerlaubte Handlungen, usw. (Die Würde des Menschen ist ja bekanntermaßen unantastbar) Daher gäbe es nur einen legalen Weg: In Begründung von Unterhaltsansprüchen verlangt dein RA Auskunft über Entscheidungsgrundlagen der Rente bzw. Kassenleistung.

Alles war dabei, sogar der Tod meiner einzigen Tochter mit meiner jetzigen Lebensgefährtin.

Das ist bitter! Mein Chef hat das auch durch, er hat mir das erzählt.... Kann was schlimmeres passieren?

Ich bin jedenfalls froh, dass Du mir helfen konntest.

Ich hoffe, ich liege nicht falsch und bitte dich (und natürlich die anderen) um kritische Prüfung - ist alles theoretischer Natur, praktische Erfahrungen kann ich nicht vorweisen  :redhead:

Gruß
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2007 23:33
(@schwarz6)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

also irgendwie verstehe ich nur Bahnhof. Rein rechtlich gilt, solange nicht anderes vereinbart wurde, dass der Zugewinn zum Zeitpunkt des Erhalts der Scheidungsklage berechnet wird, Was wann wie wo und wofür davor ausgegeben wurde, ist grundsätzlich ohne Belang - es sei denn, das Gericht sieht das anders.

Gruß,

Schwarz

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2007 11:38