Hallo,
Unsere Situation: Trennung seit 2006 - Scheidungsverfahren ruht (wg. versuchter Mediation).
Zinsbindung für den Hauskredit läuft in Kürze aus. KM lebt mit Kindern im Haus; ich in einer Mietswohnung.
Ich möchte eigentlich Verkauf - Sie die Übernahme. Wäre mir auch recht, wenn sie ein faires Angebot machen würde.
Sie kann sich das eigentlich überhaupt nicht leisten (nur mit Bürgschaft und Unterstützung durch Verwandte).
- Ich habe das Haus bislang nicht ins Scheidungsverfahren mit einbezogen, um den Verfahrenswert nicht ins Unermeßliche zu steigern.
- Ich bekomme für eine Zwischenfinanzierung (zb um bei einer Teilungsversteigerung mitbieten zu können) keinen Kredit (Finanzlage nach Unterhalt läßt das nicht zu; habs versucht.) Ohne mitbieten zu können befürchte ich Verluste bei einer Versteigerung.
- wenn ich nicht handle verlängert sich der Hauskredit automatisch um 5 Jahre. Ich will das auf keinen Fall.
- um einen Kredit mit kurzer Laufzeit für die Dauer des Hausverkaufs zu bekommen verlangt die Bank einen einvernehmlich mit KM gestellten Antrag.
- den parallel laufenden Versuch per Makler einen Käufer zu finden scheint sie zu sabotieren. (Unterlagen, Fotos nicht beibringen etc.). Ist ziemlich einfach mögliche Käufer zu vergraulen...
- KM spielt auf Zeit und ich weiß nicht, welchen Hebel ich ansetzen kann.
Würdet ihr - unter in Kaufnahme der hohen Kosten klagen? Wie berechnet man die Kosten, durch gesteigerten Verfahrenswert?
Wie würdet ihr euch gegenüber der Bank verhalten? Ich brauche eine kurzfristig wirksame Lösung. In zwei Monaten will die Bank Geld sehen oder weiter am Kredit verdienen.
Ist das Dilemma nur in meinem Kopf? Übersehe ich einen Ausweg aus diesem Teufelskreis? Ich lande immer am gleichen Punkt: Egal welche Lösung: ich brauche ihre Kooperation - und die verweigert sie (warum ist ja egal).
Wie kann ich Druck aufbauen, ohne in eine Versteigerung zu schliddern? (oder ist die vielleicht gar nicht so risikoreich wie ich fürchte?)
grüße flo
Hallo flojo,
wie habt ihr den Unterhalt geregelt. Wird der Wohnvorteil berücksichtigt?
Wer steht im Grundbuch. Nur du oder beide?
Hast du eine Möglichkeit dass Verwandte von dir bei einer Zwangsversteigerung mitbieten (Geschwister/ Eltern)?
Gruß
Bart
Hi Bart,
der Unterhalt ist im Moment ein Zwischenergebnis aus der Mediation - keine rechtlich durchgerechnete Größe. Wenn ich das überschlage dürfte ein Wohnwertvorteil vermutlich rauskommen. (Muss das aber neu berechnen, weil der Älteste jetzt auszieht).
wir stehen beide im Grundbuch.
Ich habe keine Möglichkeit der verwandschaftlichen Unterstützung.
grüße
flo
Wie kann ich Druck aufbauen, ohne in eine Versteigerung zu schliddern? (oder ist die vielleicht gar nicht so risikoreich wie ich fürchte?)
Wie hoch ist denn der auslaufende Zins und hast Du schon ein Forward-Angebot auf dem Tisch?
Ich hab' kürzlich eine 5-jaehrige (+10 Monate Forward) Verlaengerung unterschrieben bei einem Markniveau fuer 5 Jahre (ohne Forward) von 3,45%, also exakt wie auch zur Zeit: http://www.hypotheken-discount.de/
Kostet mich 3,83% nominal. Vielleicht ist das ja weniger als der aktuelle Zins?
Also: Besorg Dir jetzt ein Angebot (2 Monate im vorraus geht ohne Forward-Aufschlag) und dann mach Hasilein ein Angebot, was sie nicht ablehnen kann (also Unterschrift unter diesen Zinsvertrag + Unterhaltsvereinbarung im Paket).
Du musst Ihr klar machen, dass ohne diesen Deal das Haus untern Hammer kommt.
Hallo flo,
Ich möchte eigentlich Verkauf - Sie die Übernahme. Wäre mir auch recht, wenn sie ein faires Angebot machen würde.
Sie kann sich das eigentlich überhaupt nicht leisten (nur mit Bürgschaft und Unterstützung durch Verwandte).
Wie sieht denn ihr Angebot aus? Kann Dir doch egal sein, ob sie das Haus danach halten kann. Klar, für die Kinder ist es ein weiterer Schlag, nach der Trennung auch noch das gewohnte Umfeld verlassen zu müssen, wenn sie es nicht packt. Deine anderen Lösungen (Verkauf, Versteigerung) laufen jedoch auf das Gleiche hinaus, oder?
Für Dich geht es doch darum, ohne Schulden dazustehen und aus der Schuldhaft entlassen zu werden.
Ich habe damals an die LG meiner EX verkauft. Kaufpreis war:
- halber Grundstückswert (war damals Eigenkapital)
- halber Wert der zur Finanzierung abgetretenen LV (z.B. aber auch hälftiger Tilgungsbetrag) zu einem Zeitpunkt t
(z.B. Zeitpunkt, ab dem Du Dich nicht mehr an der Hausfinanzierung beteiligt hast)
Es entstehen in jedem Fall nicht unerhebliche Kosten für Notarvertrag, Grunderwerbssteuer (da bin ich mir nicht sicher, ob die anfällt, wenn der Käufer schon anteilig im Grundbuch steht), Schuldhaftentlassung und Grundbuchumschreibungen.
Speziell die Gebühren für die Schuldhaftentlassung sind nicht von Pappe und sind im Regelfall Sache des Verkäufers. Wichtig ist, sich da im Vorfeld drüber zu informieren, um die Kosten für die Vertragsdurchführung gerecht zu verteilen.
Ich weiß nicht, wie sich der Ertrag aus dem Hausverkauf auf div. Unterhalt auswirkt. Meins war allerdings ganz schnell weg, da ich ein neues Auto brauchte ... und endlich neue Möbel ..., damit da keine auf dumme Gedanken kommt. Vielleicht wäre das aber nicht nötig gewesen - sicher kennen sich andere im Forum besser mit diesem Aspekt des Themas aus.
Zinsbindung für den Hauskredit läuft in Kürze aus.
Wann ist in Kürze? Wenn Du nicht Versteigern lassen willst, wirst Du unter Umständen verlängern lassen müssen. So ´nen Grundstücksverkauf zieht sich etwas. Außerdem wird die Bank prüfen, od sie Deine Frau als Gesamtschuldner überhaup anerkennt und Dich aus der Schuldhaft entlässt. Wenn nicht, kommt eh nur externer Verkauf in Frage und den sollte Deine Frau wohl dann auch befürworten. Bei einer Zwangsversteigerung läuft man bekanntlich immer Gefahr, am Ende auf einem Schuldenberg sitzenzubleiben.
Nur Interessehalber: Zahlst Du eigentlich noch für das Haus?
Gruß Holger
Hallo flo,
ich denke, du hast die Lage schon ziemlich gut durchblickt.
Sie als Bewohnerin und Miteigentümerin hat tatsächlich die Möglichkeit, Verkauf oder Versteigerung solange zu verzögern, bis du ausgeblutet bist.
Ich vermute mal, sie hat dich als festen Bestandteil in ihrem Finazierungsplan einkalkuliert.
Um das zu verhindern, solltest du ihr dieses irgendwie versauern.
Der eine Weg dazu, wäre ihr eine angemessen Miete, respektive Wohnwert abzuknöpfen. Dies sollte, ein Jahr nach der Trennung durchaus möglich sein.
Dazu musst du nur Vergleichsmieten oder Mietenspiegel heran tragen, die den marktüblichen Wohnwert dokuemtieren.
Zum 2. solltest du versuchen, die Hypothekenverträge so zu verändern, dass sie auch für sie teuer sind.
Dass sich die Verträge automatisch um 5 Jahre verlängern solltest du sehr genau prüfen. Ich kenne es so, dass sie dann automatisch in variable Zinsbindung mit kurzer Laufzeit münden.
Dieses würde den Druck auf sie erhöhen, denn dann steigen die Zinsen und du kannst raus, sobald sich was ändert.
Richtig ist es, diese Frage aus dem Scheidungsverbund raus zu halten und das ganze los gelöst zu betrachten.
Good luck!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo flo,
um den ersten Teil von Beppo´s Antwort noch mal zu untermauern: Überschlage wieviel KU/EU du ihr im Normalfall schuldest. Hilfen hierzu findest du hier im Forum und in der DDT.
Angenommen es kommen 1500€ pro Monat raus. Und angenommen ein Haus der Größe kostet laut Mietspiegel 1200€ kalt pro Monat. Dann mach ihr klar das sie künftig nur noch mit 300€ Unterhalt pro Monat rechnen kann.
Die Rechnung ist nicht ganz Wasserdicht da sie auch im Grundbuch steht, aber zumindest bringt es sie mal ins Grübeln.
Und wie gesagt, die zeit spielt gegen dich
Gruß
Bart
zunächst mal danke für eure Beiträge;
war ein paar Tage weg - drum meine verzögerte Reaktion.
hm. mein Dilemma-Empfinden scheint nicht gar so unangemessen...
die Zinsbindung läuft Ende August aus. Die Bank hat eine Verlängerung angeboten zu einem fairen Zinssatz bei einer Bindung von 5Jahren. Ich will das aber nicht. Ich will raus aus der Nummer.
Wir haben mittlerweile einen Antrag auf Zwischenfinanzierung bis Ende des Jahres gestellt um den Hausverkauf abwickeln zu können (das ging nach Auskunft der Bank nur mit einvernehmlichem Antrag)- Antwort steht aus.
Das heißt aber keineswegs dass EX nun einverstanden wäre mit dem Verkauf.
Vielmehr versucht sie durch Sabotage der Verkaufsbemühungen den Wert des Hauses geringer einschätzen zu lassen als er ist.
Wie würdet ihr euch gegenüber der Bank verhalten?
Kann ich denen die Situation offen legen, ohne dass ich selbst ein Problem kriege? Was passiert denn, wenn ich sage, ich will nicht mehr und bis August ist immer noch keine Lösung in Sicht?
Kann ich bei denen auch eine Zwischenfinanzierung zur Erzwingung einer Teilungsversteigerung beantragen?
Hat EX ein Recht auf Kostenbeteiligung an der Haushaltsauflösung?
Sie weiß genau, dass ich keinen Anwalt einschalten will in dieser Frage - und operiert damit. Bin drauf und dran es dennoch zu tun, weil ich endlich die Scheidung will (aber nicht ohne die Frage des Hauses geklärt zu haben). Hab meine Anwältin gebeten mir die Mehrkosten auszurechnen, die durch Verfahrenswertsteigerung auf mich zukommen.
Wohnwertausgleich habe ich jetzt erstmalig in die Unterhaltsberechnung einbezogen (nach Unterhaltsrichtlinien als Differenz von Zinszahlung mit Vergleichsmiete).... Antwort war ein Schreiben ihrer Anwältin mit 400Euro höherem Ergebnis. Zahl ich erstmal nicht. Muss meine Anwältin mal wieder was tun für ihr Geld.
Tja - zahl ich jetzt noch für das Haus oder nicht? Ursprünglich habe ich NUR für das Haus gezahlt - denn danach blieb nix mehr zum verteilen. Jetzt zahl ich in gleicher Höhe Unterhalt und sie nimmt die Überweisungen an die Bank vor. Wer zahlt jetzt? Aber bei den lächerlichen Tilgungsraten (1%) ist das eh ziemlich Jacke.
Soll ich wieder einziehen in meine Hälfte des Hauses? DAS wäre ein Druckmittel....
Hat jemand eine bessere Idee?
Im Moment sind wir uns sogar über die Höhe des ersten Abschlags einig (5000 weniger als TILGUNG/2; warum 5000? weil sies grad nicht hat). Hauptknackpunkt ist aber die 2te Rate, die in 5 Jahren gezahlt werden soll. Hatte ihr eine Deckelung vorgeschlagen, damit sie einen Anreiz hat GUT zu verkaufen - und einen Mindestsatz von 5000 (warum? weil sie´s dann hat). Hat den Deckel nach oben gerne angenommen, nach unten natürlich nicht. Warum sollte ich auch die Hälfte bekommen, won einem Haus was mir zu Hälfte gehört?
Nichts zu machen. Es geht also um 5000 bis 10000. Kaum der Mühe wert. Soll ichs ihr deshalb überlassen? Und sie geht im halbwegs guten Verkaufsfall mit 40000 Gewinn nach Haus?
Es ist alles emotional durchsetzt. Alles was ich tue um eine Einigung möglich zu machen, reißt sie an sich - ohne irgendein Entgegenkommen an anderer Stelle. Ich muss die Realität anerkennen, dass sie eine einvernehmliche Regelung schon deshalb nicht will, weil sie dann einvernehmlich WÄRE.
Kommt dazu, dass ich im Streitfall wahrscheinlich schlecht fahre und das riecht sie und genießt es als Machtgefühl. Wie ich das alles satt habe brauch ich wohl nicht zu erörtern.
Spieltheorie sagt: Mit einem Nullsummenspieler (Gewinner+Verlierer = Null) musst du auf Gewinn spielen bis du ihn in die Knie zwingst - und es dann nicht tun. Nur so kannst du dein Interesse am Nichtnullsummenspiel (Beide gewinnen, oder beide verlieren) durchsetzen.
Brauch immer noch eine Idee...
Grüßli
Moin flojoflo,
ich an Deiner Stelle würde das Thema mal von einer anderen Seite angehen: Nicht ständig an diesem Haus zerren und Deine Begehrlichkeit daran zum Ausdruck bringen, sondern Deine Ex mal weit in Richtung Übernahme denken und agieren lassen. Banken sind derzeit nämlich alles andere als freigebig mit "faulen" Krediten - und wenn Deine Ex kein sattes Einkommen vorweisen kann, das mindestens doppelt so hoch ist wie die monatliche Rate, wird das nix mit einer Übernahme, auch nicht mit irgendwelchen Bürgen. Da müsste ihr die Verwandtschaft schon reichlich Bares in die Hand drücken.
Du dagegen hast schon in der Vergangenheit Deine Kreditwürdigkeit unter Beweis gestellt. Ich habe in vergleichbarer Situation mit meinem Banker geredet und ihm sinngemäss gesagt "Sie wissen, dass ich zahlen KANN - aber nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich nicht mehr zahlen WILL für ein Haus, in dem ich nicht wohne. Deshalb stelle ich meine Zahlungen zum nächsten Ersten ein. Schreiben Sie mir und meiner Noch-Ehefrau danach bitte einen geharnischten Brief, in dem Sie auf die unangenehmen Folgen und die Kosten einer Räumung und Zwangsversteigerung durch die Bank hinweisen." Damit kommt Bewegung in die Sache, denn für Spielchen bleibt dann keine Zeit mehr. Du diktierst die Bedingungen und den Kaufpreis. Ist sie damit nicht einverstanden - nun, dann kommt die Hütte eben als Scheidungsruine unter den Hammer - ist Dir doch egal. Das zumindest sollte Deine offizielle Sprechweise sein, denn Du musst das Unerwartete tun; nicht das Vorhersehbare. Schlimmstenfalls leierst Du eine Teilungsversteigerung an, bei der Du selbst mitbieten kannst. Deine Ex natürlich auch - aber Du bestimmst den Preis.
Und ja: Sowas ohne Anwalt durchzuziehen ist sicher am ganz falschen Ende gespart.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
frag mal deine Anwältin, ob es rechtlich möglich ist, dass du ihr das Haus überlässt und dafür keinen KU/EU zahlst. Der wird sozusagen fiktiv von deinem Hausanteil bezahlt, bis dieses Geld weg ist. Dann muss sie dich nicht auszahlen, es gibt einen regulären Schätzwert und sie hat ein Interesse das Haus gut zu verkaufen. Und du musst von deinem Einkommen die nächsten Jahre nichts abgeben.
Sophie
Hm
ich war in ähnlicher Situation.Ich zahlte das Haus,ex lebte darin und zahlte nix....
Bei mir war die Bank kooperativer... ich hab die Zahlungen eingestellt.Mit Zustimmung der Bank.Hat funktioniert weil mein Anwalt mit dem Banker gesprochen hat
und ihm erklärt hat worum es geht.Nun,3 Monate nix bezahlt,die Mahnungen kamen,Ex bekam kalte Füße und suchte sich eine Wohnung.
Das Haus stand leer,war aber dennoch unverkäuflich (weil ICH nun boykottierte) Nun,da ich nicht mehr für das Haus zahlte wollte der nette Banker die Kohle von Ex,drohte mit Pfändung usw.... Ex konnte natürlich nix zahlen,hatte ja jetzt noch ihre Miete an der Backe....
Nun schob mein Anwalt die Teilungsversteigerung an... Ich hätte die Kohle von der Bank bekommen um selbst mitbieten zu können.
Aber Ex ist vorher abgesprungen.Sie wollte nicht mit Schulden aus der Nummer raus,lieber verzichtete sie auf das Haus.....
Der größte Fehler,den ich damals machte war dass ich aus dem Haus ausgezogen bin obwohl Ex die Trennung wollte.Hätte ich darauf bestanden dass sie auszieht dann hätte sich nicht alles so lange hingezogen....
Wenn du also die Möglichkeit hast wieder einzuziehen dann mach das!!!
Und: was spricht dagegen wenn du das Haus behältst? Es gibt andere Banken die dir evntl. Geld leihen,du musst nicht bei deiner Bank bleiben wenn die unkooperativ sind.Oder hat deine Ex schon mit dem Banker gedealt???
Bye