Hallo,
es geht bei mir um die Berechnung des Endvermögens. Ich habe eine Berufsunfähigkeits und Rentenversicherung. Mir hat nun die Gegenseite den Garantiewert und nicht den Rückkaufswert eingesetzt. Ist das so Korrekt? Bei meiner Noch-Frau haben sie den Zeitwert eingesetzt.
Kann mir dazu jemand was sagen?
Vielen dank im Vorraus.
Moin,
wer hat das angesetzt? Der gegnerische Anwalt oder Vorschlag des Gerichtes?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kaspar,
der Anwalt meiner Noch-Frau. Bei ihrer RV haben sie den Zeitwert eingesetzt.
Gruß Marko
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nichts anzusetzen, bei der RV der zum Stichtag genannte Zeitwert, von der Versicherung ausgerechnet. Für beide Seiten natürlich, warum soll für deine Frau eine andere Berechnungsformel gelten als für Dich?
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Moin
Stichtag für den Zeitwert Deiner RV ist der Tag, den Deine Frau für die ihre Berechnung ihrer gewählt hat. Ist der RA Deiner Frau nicht damit einverstanden, so höre Dir seine Einwände an.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
