Hallo,
ich mache mir Gedanken, was mit meiner ETWohnung passiert, der Anwalt meinte, wir sollen erstmal abwarten,
was die Gegenseite sagt. ich will aber wissen, as mir schlimmsten Fall passieren kann.
Hier die Daten
Scheidungsantrag ist jetzt gestellt, rechtshängig ist auch die Wohnung.
Gekauft 4/1996 Heirat 7/1998 kein Ehevertrag
Baudarlehen über ca. € 70.000
Rest über Schenkung von meiner Mutter über ca. € 45.000 (damals DM 90.000)
Sie steht seit 7/1998 mit Grundschuld ca. € 30.000 im Grundbuch (damals DM 60.000)
mtl. Darlehen von meinem Arbeitsgeber von ca. € 12.500 (damals DM 25.000) Tilgung ab 10/1996 abgezahlt 11/ 2006
aktuelle Restschuld ca. € 30.550 Vertrag läuft bis 2015
mtl. Zinsen etwa € 120
Meine BaldExe wohnt mit Kind (11) in der Wohnung, die offiziell (da der halbe Balkon zugezählt wurde) 90 qm hat.
Mein Appartement ist so groß wie das Wohnzimmer!
Unterhalt ist bisher so geregelt, dass sie mir Miete+NK zahlt und ich den Darlehensvertrag mit der Miete weiter tilge.
Ich zahle für die Wohnung Hausgeld+Rücklage. Die Grundst. konnte ich leider nicht auf sie abwälzen, weil das nicht in unserem alten Vertrag stand.
Es war unsere Vereinbarung, sie zahlt Miete, damit ich tilgen kann.
Es gibt seitdem das offizielle Trennugnsjahr 12/2009 rum ist, keinen gültigen Mietvertrag mehr,
da sie sich geweigert hat, weil ich die Miete um € 150 erhöhen wollte. Sie zahlt aber weiterhin Miete+Nk.
Ab 20111 ändert sich dann ja nicht nur mein Einkommen wg. Stkl. I und damit der Unterhalt,
sondern ich muss dann ja wohl auch die Mieteinnahmen versteuern.
Mein Anwalt war sich nicht sicher, wie es in unsrem Fall laufen könnte,
da wenn ich das Darlehen, Zinsen, Pauschalen, Hausgeld, Grundsteuer etc usw. von meinem Einkommen abziehe
bleibt kaum was übrig, um Unterhalt zu zahlen bzw. sie könnte dann ja keine € knapp 770 mehr im Monat für die Miete/NK aufbringen.
Da ich mein Nebengewerbe (bin angestellt und habe seit 2002 ein Gewerbe) nicht mehr ausüben will,
reduziert sich mein Einkommen nochmals. Lt. meinem Anwalt besteht unter Umständen das Problem,
das wenn meine BaldExe zur Arge geht, die auf mich zurückgreifen können.
Lange Rede, wie sieht es aus. Habe ich eine Chance die Wohnung zu behalten?
Kann BaldExe dort wohnen bleiben?
Soll ich mir besser einen Mieter holen, der mehr Miete zahlt?
Ich denke, € 150 bis 200 mehr müssten drin sein.
Muss ich sie zugewinntechnisch auszahlen? Sie hat nach der Geburt nie gearbeitet, nur am Anfang mal auf Minijob.
Muss ich evtl. verkaufen, Anwalt sprach von Teilungsverkauf?
Das ist so kompliziert, ich glaub’ nicht mal der Anwalt blickt da durch, wie wir das jetzt auf die Reihe bekommen.
Ich möchte nämlich irgendwann mal in meine Wohnung zurück und nicht ewig ind er Hudnehütte leben udn auch wegen meiner neuen Freundin.
Habt ihr Tipps auf Lager, wie so was zu regeln ist?
Gruss Karlo
Also ich habe deine Zahlen jetzt nicht alle nachvollzogen aber mal so ein paar grundsätzliche Fakten, mit denen du dich vielleicht selbst ein wenig sortieren kannst.
1. Eine Wohnung gehört dem, der im Grundbuch steht. Daran ändert auch ne Scheidung nichts.
2. Für diese Wohnung kannst du Miete nehmen. Egal wer drinnen wohnt.
Die Miete kannst du im Rahmen der örtlichen Gepflogenheiten an die ortsübliche Vergleichsmiete oder den Mietenspiegel anpassen. Zumindest wenn das erste Trennungsjahr rum ist. Ob das in diesem Fall geht, kann ich aus deinen Angaben nicht beurteilen.
Wenn sie sich die Wohnung nicht leisten kann, muss sie sich eben eine andere suchen.
3. Die Miete wird zu deinen Einnahmen gezählt
4. Zinsen und Tilgung zahlt der Kreditnehmer.
Die Zinsen kannst du von den Mieteinnahmen abziehen. Die Tilgung ggf. als Altersvorsorge oder als Erhaltungsrücklage.
5. Als Unterhaltspflichtiger hast du nicht das Recht, dein Einkommen zu reduzieren.
Es kann also passieren, dass dir die Einnahmen aus deinem Gewerbe fiktiv weiter angelastet werden.
6. Vor der Arge hätte ich bei einem 11 Jährigen Kind keine große Angst.
7. Zugewinnausgleich könnte fällig werden, wenn der saldierte Wert der Wohnung während der Ehe gestiegen ist.
Also z.B. durch Steigerung des Marktwertes (unwahrscheinlich) oder durch Tilgung (wahrscheinlich)
Im übrigen sehe ich jetzt erst:
Wieso Teilungsversteigerung?
Ich denke, es ist deine Wohnung!
Im übrigen, wenn dein Anwalt auch sonst so wenig Ahnung hat, solltest du ihn feuern.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Karlo,
erst mal vorab (obgleich Beppo schneller war) ...
Muss ich evtl. verkaufen, Anwalt sprach von Teilungsverkauf?
Stehst Du alleine im Grundbuch, dann ist Teilungsverkauf (oder-versteigerung) Blödfug. Zwingen kann Dich zum Verkauf (außer der Bank, wenn Du die Darlehen nicht bedienst) niemand.
Das Thema ETW ist so komplex, weil es zur Zeit eigentlich zwei Themen in einem sind.
1. Zugewinn (grob und nur auf ETW betrachtet):
Grundsätzlich wird zunächst geguckt, was die ETW zum Zeitpunkt der Heirat wert war (abzüglich Schulden, abzüglich Schenkung).
Das ist Dein Anfangsvermögen (Dein Interesse ist, dieses ziemlich hoch ausfallen zu lassen, wohingegen Ex daran interessiert sein wird, dass Du vorehelich ziemlich arm warst).
Dann wird geguckt, was die ETW zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags wert war (abzüglich Schulden, abzüglich Schenkung).
Das ist Dein Endvermögen.
Die Differenz ist Euer Zugewinn, den Ihr hälftig zu teilen habt (das wird in Geld ausgerechnet).
Irritierend ist hier die Schenkung von Mama bei gleichzeitigem Eintrag einer Grundschuld.
Hat sie Dir die 45 kEUR geschenkt, oder nur 15 kEUR und den Rest als Darlehen ?
2. Unterhalt
Bis jetzt habe ich nicht verstanden, wovon Deine Ex eigentlich Miete bezahlt ???
Zahlst Du neben KU auch Trennungsunterhalt ?
Sie hat nach der Geburt nie gearbeitet
Hat sie Dir denn mal nahe gelegt, wann sie mit einem 11jährigen Kind mal wieder zu arbeiten gedenkt ?
Ja, es gibt eine Alternative zur Arge !
Abhängig von zu erwartendem nachehelichen Unterhalt (zumindest kann aufgrund Kind und Ehedauer ne Zeit lang Aufstockungsunterhalt rausspringen) und Deiner Einkommenssituation, wäre auch denkbar, dass Du ihr anstelle Unterhalt, die Wohnung für eine zeitlang mietfrei anbietest.
Der Wohnvorteil würde dann entsprechend als ihr Einkommen angerechnet, während die Darlehenszinsen (und sonstige ETW-Kosten, die Du trägst) Dein Einkommen schmälern.
Besten Gruß
United
Hallo Beppo,
danke fürs Abarbeiten meiner Fragen!
Also ich habe deine Zahlen jetzt nicht alle nachvollzogen aber mal so ein paar grundsätzliche Fakten, mit denen du dich vielleicht selbst ein wenig sortieren kannst.
1. Eine Wohnung gehört dem, der im Grundbuch steht. Daran ändert auch ne Scheidung nichts.
2. Für diese Wohnung kannst du Miete nehmen. Egal wer drinnen wohnt.
Die Miete kannst du im Rahmen der örtlichen Gepflogenheiten an die ortsübliche Vergleichsmiete oder den Mietenspiegel anpassen. Zumindest wenn das erste Trennungsjahr rum ist. Ob das in diesem Fall geht, kann ich aus deinen Angaben nicht beurteilen.
Woran macht man das fest?
Wenn sie sich die Wohnung nicht leisten kann, muss sie sich eben eine andere suchen.
3. Die Miete wird zu deinen Einnahmen gezählt
4. Zinsen und Tilgung zahlt der Kreditnehmer.
Die Zinsen kannst du von den Mieteinnahmen abziehen. Die Tilgung ggf. als Altersvorsorge oder als Erhaltungsrücklage.
5. Als Unterhaltspflichtiger hast du nicht das Recht, dein Einkommen zu reduzieren.
Es kann also passieren, dass dir die Einnahmen aus deinem Gewerbe fiktiv weiter angelastet werden.
Wie soll das denn gehen, soll ich mir die Kunden aus den Rippen schneiden?
6. Vor der Arge hätte ich bei einem 11 Jährigen Kind keine große Angst.
Angst nicht, aber wegen psychischer Probleme des Kindes wird das wohl nicht so einfach.
7. Zugewinnausgleich könnte fällig werden, wenn der saldierte Wert der Wohnung während der Ehe gestiegen ist.
Also z.B. durch Steigerung des Marktwertes (unwahrscheinlich) oder durch Tilgung (wahrscheinlich)
Tilgung habe ich noch nicht im Überblick, muss ich die Bank fragen.Im übrigen sehe ich jetzt erst:
Wieso Teilungsversteigerung?
Ich denke, es ist deine Wohnung!Im übrigen, wenn dein Anwalt auch sonst so wenig Ahnung hat, solltest du ihn feuern.
Geht das auch noch, wenn VKH Antrag durch ist?
Gruss Karlo
Hallo United,
auch dir besten Dank!
Moin Karlo,
erst mal vorab (obgleich Beppo schneller war) ...
Stehst Du alleine im Grundbuch, dann ist Teilungsverkauf (oder-versteigerung) Blödfug. Zwingen kann Dich zum Verkauf (außer der Bank, wenn Du die Darlehen nicht bedienst) niemand.
Okay, entweder hab' ich das falsch verstanden oder der Anwalt mich.
Das Thema ETW ist so komplex, weil es zur Zeit eigentlich zwei Themen in einem sind.1. Zugewinn (grob und nur auf ETW betrachtet):
Grundsätzlich wird zunächst geguckt, was die ETW zum Zeitpunkt der Heirat wert war (abzüglich Schulden, abzüglich Schenkung).
Das ist Dein Anfangsvermögen (Dein Interesse ist, dieses ziemlich hoch ausfallen zu lassen, wohingegen Ex daran interessiert sein wird, dass Du vorehelich ziemlich arm warst).
Kaufpreis war ca. 150.000 also abzgl. Restschuld Bank - 30.550 - Schenkung € 45.000 = Wert jetzt 74.450 ?Dann wird geguckt, was die ETW zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags wert war (abzüglich Schulden, abzüglich Schenkung).
Das ist Dein Endvermögen.
Wieso abzgl. Schenkung? Das verstehe ich immer noch nicht.
Die Differenz ist Euer Zugewinn, den Ihr hälftig zu teilen habt (das wird in Geld ausgerechnet).Irritierend ist hier die Schenkung von Mama bei gleichzeitigem Eintrag einer Grundschuld.
Nein, es ist einmal eine steuerfreie Schenkung von c. € 45.000 und ein zinsfreies Darlehen über ca. € 30.000 welches als Grundschuld ins GB eingetragen wurde.
Hat sie Dir die 45 kEUR geschenkt, oder nur 15 kEUR und den Rest als Darlehen ?
Ja. Schenkung 45.000. Das zinsfreie Darlehen 30.000 wurde ins GB als Grundschuld eingetragen.
Verädnert das was?2. Unterhalt
Bis jetzt habe ich nicht verstanden, wovon Deine Ex eigentlich Miete bezahlt ???
Von Trennungsunterhalt, Kindsunterhalt, Kindergeld.
Zahlst Du neben KU auch Trennungsunterhalt ?
Hat sie Dir denn mal nahe gelegt, wann sie mit einem 11jährigen Kind mal wieder zu arbeiten gedenkt ?
Ja, es gibt eine Alternative zur Arge !
Siehe BeppoAbhängig von zu erwartendem nachehelichen Unterhalt (zumindest kann aufgrund Kind und Ehedauer ne Zeit lang Aufstockungsunterhalt rausspringen) und Deiner Einkommenssituation, wäre auch denkbar, dass Du ihr anstelle Unterhalt, die Wohnung für eine zeitlang mietfrei anbietest.
Der Wohnvorteil würde dann entsprechend als ihr Einkommen angerechnet, während die Darlehenszinsen (und sonstige ETW-Kosten, die Du trägst) Dein Einkommen schmälern.
Wohnvorteil geht doch hier nicht, weil es meine alleinige Wohnung ist.Besten Gruß
United
Gruss Karlo
Moin Karlo,
die Schenkung ist nicht zugewinnrelevant (das habe ich mit dem Abzug bei Anfangs- und Endvermögen klarmachen wollen, richtiger ist aber, sie komplett außer Betracht zu lassen).
Das Darlehen von Mama hingegen muss mitbetrachtet werden.
Beim Anfangsvermögen ist das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung maßgebend, d.h. auch der Schuldenstand zu dem Stichtag.
Anfangsvermögen =
Wert der ETW (7/1998)
minus Arbeitgeberdarlehen (Valuta 7/1998)
minus Bankdarlehen (Valuta 7/1998)
minus Darlehen Mutter (Valuta 7/1998)
Beim Endvermögen zählt das Vermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags, d.h.
Endvermögen =
Wert der ETW (heute)
minus Bankdarlehen (Valuta heute)
minus Darlehen Mutter (Valuta heute)
D.h. in den Zugewinn fällt sowohl eine evtl. vorhandene Wertveränderung (plus oder minus) der ETW in jedem Falle aber alles, was während der Ehe an Tilgungsleistungen (Bank, Arbeitgeber, Mutter) gelaufen ist.
Wohnvorteil habe ich per Definition bisher als „geldwerten Vorteil des mietfreien Wohnens“ verstanden.
In den meisten Unterhaltsleitlinien steht zwar etwas von Eigenheim, nach meinem Verständnis sollte bei Verzicht auf eine Nutzungsentschädigung aber auch bei Alleineigentum eine Anrechnung auf Unterhaltsverpflichtungen möglich sein.
Ich persönlich halte die Regelung - Ex zahlt Miete aus Unterhaltsleistungen – nicht zwingend für die beste Regelung (Probleme könnte es geben, wenn sie den Unterhalt mal nicht für die Miete verwendet ...).
Zu Deiner Frage bezüglich Grundsteuer: Wenn Du in Deinem Falle die Grundsteuer als Vermieter trägst, solltest Du diese auch einkommensmindernd ansetzen können (zumal das für Deine Ex die günstigere Alternative ist).
Besten Gruß
United
Woran macht man das fest?
Indem man im Internet kuckt, was vergleichbare Wohungen in der Ecke kosten.
Wie soll das denn gehen, soll ich mir die Kunden aus den Rippen schneiden?
Das ist den beteiligten Personen völlig egal.
Geht das auch noch, wenn VKH Antrag durch ist?
Nur auf deine Kosten.
Das heisst allerdings, dass du seine Arbeit machen, und ihm auf die Finger kucken musst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo und United,
besten Dank auch!
Ein paar Fragen sind noch offen.
Das Darlehen von Mama hingegen muss mitbetrachtet werden.
Das Darlehen wurde ja nie zurückgezahlt, war auch nie so beabsichtigt. Es gibt aber was schriftliches und den Eintrag im Grundbuch.
Im Grunde war es eine weitere Scheinkung, die aber wohl hätte versteuert werden müssen. In der Darlehnesvereinabrung steht:
"Die Rückzhalung erfolgt in Absprache mit dem Darlehensnehmer in Raten je nach Absprache bzw. im Berdarfsfall des Darlehensgebers.
Da meine Mutter ausreichend Geld zum Leben hat, war das nie der Fall und wird es auch kaum werden.
In der Schenkungsurkunde steht "... sollte bei meinem Ableben der Betrag nicht zurückgezahlt sein, so erhält meine Tochter xy
aus dem ungeteilten Vermögen den entsprechenden Ausgleich nach dem aktuellen Darlehensstand."
Als ich dann heiraten wollte, hat meine Mutter sich ganz knapp vor der Heirat mit dem Darlehensbetrag ins Grundbuch eintragen lassen
Meine BaldExe hat mit Sicherheit Kopien davon, kann ihr Anwalt da was drehen? Erkennt das Gericht sowas an?
Gruss Karlo
Moin Karlo,
was hindert Dich daran, Deiner Mutter die Kohle zurückzuzahlen (oder bereits cash zurückgezahlt zu haben)? Wenn Du es zinslos tust, ist für sie nicht einmal ein zu versteuernder Gewinn angefallen, und dass Familienangehörige sich zinslos Geld leihen, ist ja nicht ungewöhnlich.
Wenn Deine Mutter die Kohle nicht braucht, kann sie Dir diese anschliessend ja irgendwann wieder zurückgeben - entweder einzeln in Scheinchen (wonach niemand fragt) oder am Stück als Schenkung (das so genannte "Vererben mit warmer Hand"; hier sind die steuerlichen Freibeträge recht hoch).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Ich wills mal so sagen:
Eigentlich müsste das Geld von deiner Mutter Zugewinnneutral sein.
Wenn es nur geliehen war, bleiben dein Anfangs- und Endvermögen davon unverändert (0,-)
Wenn es eine Schenkung war, sind Anfangs- und Endvermögen 50.000,-.
Einfluss auf den Zugewinnausgleich sollte beides nicht haben.
Oder habe ich da etwas nicht verstanden?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Karlo,
(oder bereits cash zurückgezahlt zu haben)
Genau dieses Konstrukt könnte kritisch werden...
Denn wenn Du das Darlehen zu Ehezeiten zurückgezahlt hast, dann fällt dieser Abzugposten im Endvermögen als Fremdkapital weg (d.h. dann habt IHR es zurückgezahlt).
Solange Mama-Bank DIR das Geld geschenkt hat oder das Darlehen nach wie vor ungetilgt besteht, sollte das Risiko eher als gering einzustufen sein (ohne jetzt die Schriftsätze zu kennen).
Besten Gruß
United
Was hindert Dich daran, Deiner Mutter die Kohle zurückzuzahlen (oder bereits cash zurückgezahlt zu haben)?
Hallo Martin,
was mich hindert? Das ich keine 30.000 rumliegen habe.
Oder meinst du so getan haben als ob?
United hat wohl recht, das ist dann in der Ehe gemeinsam getilgt worden.
Solange Mama-Bank DIR das Geld geschenkt hat oder das Darlehen nach wie vor ungetilgt besteht, sollte das Risiko eher als gering einzustufen sein (ohne jetzt die Schriftsätze zu kennen).
Welches Risiko? Steh' grad auf der Leitung.
Hallo Beppo,
da bin ich mir nicht sicher, ob das neutral bleibt.
Es sind ja 2 verschiednene Sachen.
1x die Schenkung als Voraberbe und 1x das zinslose Darlehen welches jetzt im GB steht und eben nie getilgt wurde.
Eigentlich müsste das Geld von deiner Mutter Zugewinnneutral sein.
Wenn es nur geliehen war, bleiben dein Anfangs- und Endvermögen davon unverändert (0,-)
Wenn es eine Schenkung war, sind Anfangs- und Endvermögen 50.000,-.
Einfluss auf den Zugewinnausgleich sollte beides nicht haben.
Oder habe ich da etwas nicht verstanden?
Gruss Karlo
Gut aber auch wenn das 2 Sachen sind.
Solange das Geschenk ein Geschenk bleibt und das Darlehen ein Darlehen ein Darlehen, bleibt es neutral.
Ich denke aber auch, wie United, dass du das Darlehen nicht als getilgt angeben solltest.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
United hat wohl recht, das ist dann in der Ehe gemeinsam getilgt worden.
Das habe ich so nicht geschrieben, sondern es wäre ein denkbares Konstrukt für einen Gegen-Anwalt, um möglichst viel Zugewinn herauszuschlagen (hierauf bezog sich auch das "Risiko", wobei sich dann die Frage der Beweisbarkeit stellen würde) ...
Ob das Darlehen getilgt wurde, weiß nicht ich, sondern Du.
Und wenn es so ist, wie Du schreibst:
das zinslose Darlehen welches jetzt im GB steht und eben nie getilgt wurde.
... dann hat Deine Mutter das Geld nicht zurückerhalten und es ist folglich zugewinnneutral.
Gruß
United
Moin Karlo,
United und Beppo haben natürlich recht: Was ein Gegenanwalt in einen bestehenden Sachverhalt hineinkonstruiert, weiss man vorher natürlich nie. So gesehen wäre es vielleicht der beste Rat, das Darlehen zumindest bis zur Scheidung tatsächlich unberührt stehen zu lassen. Das sollte dann (Dein Anfangsvermögen, Deine ETW, Dein Darlehen) eigentlich aufkommensneutral sein, sofern die Bude während Eurer Ehezeit keine nachweisbare Wertsteigerung erfahren hat (die dann geteilt werden müsste).
Sollte die Gegenseite dann auf die Idee kommen, mit der Wohnung irgendwelche Forderungen verknüpfen zu wollen, könntest Du immer noch einwenden "...aber nur bei hälftiger Beteiligung an der Darlehensrückzahlung an Mama-Bank!"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Sollte die Gegenseite dann auf die Idee kommen, mit der Wohnung irgendwelche Forderungen verknüpfen zu wollen, könntest Du immer noch einwenden "...aber nur bei hälftiger Beteiligung an der Darlehensrückzahlung an Mama-Bank!"
Grüssles
Martin
Hallo Martin,
BaldExe wird wohl kaum zustimmen ein Darlehen abzuzahlen, welches ich alleine VOR der Ehe aufgenommen ahbe. Egal ob von Muttern oder nicht.
Sicher wird sie Forderungen verknüpfen.Deswegen rechne ich ja hier wie blöd und frage euch.
Sie wird sagen, sie hat mitgetilgt, also gehört ihr auch was von der Bude. Sie wird mit Sicherheit zig Wohnungen finden, die in ähnlicher Lage für zig Euronen angeboten werden.
Oder sie will auf ewig Wohnrecht oder ins Grundbuch eingetragen werden oder was weiß ich.
Gruss Karlo
Aber das ist alles Substanzlos.
Dein Daus, dein Geschenke, deine Darlehen.
Daran hat sie einfach keinen Anteil.
Das Einzige, woran sie wirklich partizipieren würde, wäre die Wertsteigerung des Hauses während der Ehe.
Egal ob durch eine Verbesserung der Marktsituation, weil du den Hobbykeller so gemütlich ausgebaut hast oder weil sie den Garten so addrett gemacht hat.
Das Problem haben alle, die Zeit und Geld in das Haus des Partners gesteckt haben.
Am schlimmsten ist es, wenn beide gemeinsam Geld von der Bank leihen, um gemeinsam ein Häuschen auf dem Grundstück bauen, das einer alleine von seinen Eltern geerbt hat.
Hier greift dann aber der Zugewinnausgleich, denn der Grundbesitzer ist durch das Haus deutlich reicher geworden und muss diesen Zugewinn wieder teilen.
Ganz gekniffen sind dann die un- oder spätverheirateten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Karlo,
Sie wird sagen, sie hat mitgetilgt, also gehört ihr auch was von der Bude.
hat sie denn nachweislich eigenes Geld auf das Darlehenskonto überwiesen? Oder hat sie von ihrer Kohle eben Lebensmittel gekauft, während Du die Kosten für Haus und Hof getragen hast? So ist das eben mit der gemeinsamen wirtschaftlichen Verantwortung während einer Ehe. Abgesehen davon: Hättet Ihr in dieser Zeit zur Miete gewohnt, wäre die Kohle jetzt auch weg.
Nicht, dass das juristisch eine Rolle spielen würde - aber man kann damit eine "Argumentation" recht zügig beenden, bevor sie ungute Auswüchse bekommt. Eine Immobilie (oder Teile davon) gehört dem, der im Grundbuch steht - aus die Maus. Dafür gibt es dieses Kataster. Mitbesitzerin ist laut den geschilderten Gegebenheiten Deine Mutter - aber nicht Deine DEF; die partizipiert lediglich von der Hälfte der Wertsteigerung der Wohnung - sofern es überhaupt eine gegeben hat.
Das einzige, was unter diesen Voraussetzungen nicht funktionieren dürfte, ist die Geltendmachung der Immobilienschulden durch Dich als "eheprägend", um Dein UH-relevantes Einkommen zu minimieren: Wenn die Wohnung Deine war, ist und bleiben soll, ist daran auch nichts eheprägend. Nur bei der Altersversorgung kannst Du ggf. ein bisschen was davon geltend machen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin nochmal,
nur zur Klarstellung:
Sie wird sagen, sie hat mitgetilgt, also gehört ihr auch was von der Bude.
Wer getilgt hat, ist vollkommen unerheblich. Entscheidend ist, ob getilgt wurde (unabhängig vom Gläubiger).
Tilgen = Reicherwerden
Wertsteigerung = Reicherwerden
... und Reicherwerden während der Ehe ist am Ehe-Ende zu teilen.
Eigentum an der Bude hat sie deshalb nicht. Sehr wohl aber ein Recht darauf, dass sie am Reicherwerden hälftig beteiligt wird.
Noch´n Gruß
United