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Hallo,und guten Abend
Ich habe eine Frage zum Öffentlich Rechtlichen Versorgungsausgleich bei der Scheidung .Warum wird eine Betriebsrente die während der Ehezeit in einer bestimmten Höhe erwirtschaftet und unverfallbar ist, nur zu einen kleinen Teil und nicht in voller Höhe beim Versorgungsausgleich berücksichtigt .
Danke für Antworten
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2008 21:48