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Betriebliches Altersvorsorge

 
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

Habe ich eine Frage bezuegl. die Betriebliches Altersvorsorge. Wahrend die Ehe habe ich fuer eine Firma gearbeitet die auch 4-5 Jahre lang in eine Betriebliches Altersvorsorge eingezahlt hatte. Vor einige Monate erhalte ich einen Bescheid von die Versicherungsfirma dass ich beim 65 Jahre eine Rente in Hoehe von ungefaehr 90€/Monat erhalten sollten.

Naechste woche habe ich der Scheidungstermin. Da wahrscheinlich von diese Rente 45€/Monat steht meine Noch Frau zu, wie ist das Berechnet? Muss ich die Noch Frau schon jetzt ihr Anteil (in eine Summe) bezahlen oder wird diese beim Eintritt in die Rente Monatlich an die Frau angezahlt? Weil ehrlich gesagt ich habe das Geld nicht um die Rente schon jetzt vorauszuzahlen.

Zur information ist diese Betriebliches Altersvorsorge nicht mehr da ich nicht mehr in Deutschland wohne und auch nicht mehr bei der Gleiche Firma beschaeftigt.

Kann mir jemand paar tips geben?

mfg

cicero


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2010 20:51
(@ralfk)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

wird denn bei dem Scheidungstermin auch der Versorgungsausgleich verhandelt? Oder ist dieser abgetrennt worden. Wenn beide Parteien alle Unterlagen zur Berechnung des VersorgungsAusgl. abgeliefert haben,wird dieser berechnet. Da hier das Neue Recht anzuwenden ist, werden nach meinem Wissen auch die Anwartschaften aus der Betriebsrente geteilt. Zum Beispiel in dem der Versorger für beide Parteien dann ein Rentenkonto errichtet.
Dieses sollte aber aus der Berechnung des zuständigem Familiengerichts ersichtlich sein,den beide Parteien bekommen. Derjenige mit den höheren Anwartschaften ist ausgleichspflichtig.

Gruss,Ralf


AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 01:08
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei meiner Scheidung wurde lediglich die gesetzliche Rente in den Versorgungsausgleich einbezogen. Die betriebliche blieb bei beiden Seiten außen vor.

Gruß pk


AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 01:20
 elwu
(@elwu)

Hallo,

sofern deine Ex nix weiß von dieser Rente und du nix davon erzählst, passiert auch nix, es sei denn, das Gericht hat deinen Arbeitgeber angeschrieben. Da wir hier das nicht wissen können warte das Verfahren ab, halte da die Klappe, und informiere uns anschließend, was herauskam.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 02:26