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Berechnung Zugewinn und Vermögen vor der Ehe

 
(@oschroeder)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, wie ein Vermögen vor der Ehe mit dem Zugewinn zum Ende der Ehe verrechnet wird?

In unserem Fall haben wir beide unser Vermögen in einer Tabelle notariell festhalten lassen.
Nehmen wir mal an, dass
Er: 15.000 EUR (Auto, Computer, Motorrad - Auto ist schon 3 mal ersetzt worden, Motorrad ist lange verkauft) und
Sie: 5.000 EUR (Bausparvertrag, Motorrad)
damals in die Ehe mit hineingebracht haben und folgender Zugewinn in der Ehe entstanden ist:
Er 30.000 EUR und
Sie 10.000 EUR
Wie wird das gerechnet?

So?
Er: 30.000-15.000=15.000 EUR Zugewinn
Sie: 10.000-5.000=5.000 EUR Zugewinn
Ergibt: Er muß von der Differenz 10.000 EUR die er mehr an Zugewinn hat die Hälfte an Sie zahlen? Oder wird das Anfangsvermögen anders in den Zugewinn eingerechnet?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2005 15:22
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, OSchroeder,

sorry - aber entweder hast du was vertauscht, oder ich etwas nicht richtig verstanden 😮 !
also erstmal (aus einem früheren post):

der zugewinn-ausgleich berechnet sich ja (grob) wie folgt: differenz zwischen endvermögen partner a (EVa) und anfangsvermögen partner a (AVa). diese wird verglichen mit differenz (EVb - AVb). der, dessen differenz (also der 'zugewinn') grösser ist, muss dem anderen die hälfte des unterschiedes zwischen den differenzen abgeben (= die unterschiedlichen zugewinne ausgleichen) (anmerkung: bei negativer differenz EV-AV wird der zugewinn auf '0' gesetzt, einen 'negativen zugewinn' gips nich - was wech is, is wech...).
bei geringerem AV ergibt sich somit eine grössere differenz EV-AV und damit ein höherer auszugleichender betrag.

zu deinen zahlen:
du schreibst: anfangsvermögen 'er' = 15.000 (egal ob auto inzwischen weg oder nicht, 'damals' wars ja deins),
anfangsvermögen 'sie' = 5.000.
zugewinn in der ehe 'er' = 30.000, zugewinn 'sie' = 10.000.

das heisst also, dass sein ENDvermögen 15.000 + 30.000 = 45.000 ist, richtig??!!!
und 'ihres' ist 15.000.

=> es wird das endvermögen vom anfangsvermögen abgezogen, das ist dann der zugewinn. in deinem fall hattest du ja bereits den zugewinn errechnet: also ist die differenz der beiden zahlen 20.000, der mit dem höheren zugewinn (= du) muss die hälfte (in diesem fall 10.000 (!!)) abgeben.

.... oder: sind deine zahlen '30.000' und '10.000' noch gar nicht der zugewinn, sondern erst das endvermögen????? dann hast du richtig gerechnet, aber meintest nicht 'zugewinn in der ehe entstanden', sondern 'endvermögen', gelle 😉 !

gruss und fröhliches rechnen!
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2005 15:48
(@oschroeder)
Schon was gesagt Registriert

Hi Ulli,

du hast recht. Da habe ich wohl etwas durcheinander bekommen.
Also Zugewinn=Endvermögen-Anfangsvermögen (hast du übrigend verdreht)

Wenn dem so ist, dann habe ich es ja richtig aufgeschrieben.
Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2005 16:14
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

...

(hast du übrigend verdreht

ok, ok, nobody is perfect ... wollte ja nur mal sehen, ob du mich verstanden hast und es merkst... 😉

im ernst: ja, korrekt!

ulli

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(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2005 16:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Autos gehören nicht unbedingt in den Zugewinn, sie können auch unter Hausrat fallen. Der Computer gehört nicht in den Zugewinn - es sei denn, es wäre ein Cray (wobei der dann wohl schon wieder Betriebsvermögen wäre 🙂 )

DeepThoght

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2005 16:34
(@oschroeder)
Schon was gesagt Registriert

@DeepThought

Aber sowohl der Computer als auch das Auto gehören doch zu dem Anfangsvermögen und sind damit vom Endvermögen abzuziehen, oder?

Meine Frau sagt, dass Gegenstände, die in die Ehe gebracht worden sind, und dort gegen neue ausgetauscht worden sind, am Ende der Ehe eben nicht mehr berücksichtigt werden. Ist dem So?

Wenn dem so ist, habe ich ja am Ende der Ehe von dem EUR 5.000 Auto (Wert bei Ehebeginn), welches in die Ehe gebracht wurde, nichts mehr. Das kann doch so nicht richtig sein.

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2005 18:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das ist nicht ganz richtig bzw. "Uralt-"Recht.

Der Computer ist definitv ein Haushaltsgegenstand, vgl. mit Waschmaschine, Fön und Kochtöpfen.

Eine weitere Errungenschaft des ach so gerechten Familienrechts ist die sog. >Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats (HausratV)<. Bis zur Rechtskraft dieser war es tatsächlich so, dass jeder seinen Anfangshausratsbesitz wieder mitnehmen durfte, auch wenn dieser zur Ehezeit von Neu-/Ersatzbeschaffung betroffen war. Hintergrund ist, dass eine Jugendsitzgruppe im Laufe der Ehe zu einer edlen Ledergarnitur mutiert und derjenige Anspruch darauf hatte, der die Jugendsitzgruppe mit in die Ehe brachte. Schlimm wirkt jetzt, dass auch der "mittellos" in die Ehe eingetretene Ehegatte ein Recht auf die Hälfte des Hausrates hat. Und dies unabhängig von der Ehedauer.

Ob das Auto zum Hausrat oder zum Zugewinn gehört ist abhängig von der Verwendung. Beispiel: Ihr habt zwei Autos. Du fährst einen Schrott-Polo, der ausreicht, um zur Arbeit zu kommen. Für die Familie gibt es noch einen schicken Sharan mit allem was die Zubehörliste hergibt. Den fährt die Frau hauptsächlich. Demnach wären die Kfz nicht Vermögen sondern Hausrat und jeder bekommt den von ihm genutzten Wagen. Nett, gelle.

DeepThought

[Editiert am 25/10/2005 von DeepThought]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2005 19:34
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, @all,

1. oschroeder schrieb im eingangspost, dass das anfangsvermögen notariell festgehalten sei, und darunter, dass er '... computer ...' zum AV zählen würde. meine meinung: ist doch relativ egal, was dazu gezählt wird, hauptsache BEIDE stimmen dem zu! im 'ernstfall' kommt doch erst, wenn's zum gericht geht, die hausratsVO tatsächlich zum tragen. und wenn 'man' sich vorher einigt, ist doch gut, oder??

2. pkw:
@deep, ich muss dir widersprechen, nein, massa, ich möchte dich korrigieren, äähhh, :dudergroesste: darf ich deine ausführungen ergänzen??
a) ein pkw im alleineigentum (!!, = kaufvertrag nur auf einen namen, preis nur von einem gezahlt, zulassung und versicherung auf denselben namen) zählt zum zugewinn desjenigen.

b) die 'familienkutsche' (= der beispiel-sharan) zählt zum hausrat, der beispiel-polo, der (fast) ausschliesslich für den weg zur arbeit genutzt wurde, zum zugewinn. in beiden fällen sind die zeitwerte der pkw (z.b. schwacke) auszugleichen/anzurechnen.

c) faire regelung (wurde bei mir vom fam-gericht, auf meinen vorschlag hin, so angeordnet): beide pkw bilden 'eine masse'. der, bei dem die kinder leben, erhält die (verfügungsgewalt über die) familienkutsche, der andere (über) den anderen pkw, unabhängig von zulassung, kaufvertrag etc. der, der den wertmässig 'grösseren' pkw erhält, zahlt dem anderen einen entspr. ausgleich. beide pkw zählen anschliessend weder zum hausrat noch zum zugewinn (war damals bei uns beides noch nicht geregelt) - sie sind 'einfach nicht mehr da'.
bei anderen wertsachen lässt sich sicherlich eine ähnliche regelung finden, auch, um den zugewinn möglichst gering zu halten (RA-gebühren!) - auf beiden seiten!

gruss und 'fröhliches aufteilen'! 😉
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2005 00:29