Hi @all,
also ich habe zwar einiges schon gelesen, aber ich bin mir trotzdem nicht sicher :redhead:
Hier mal paar Zahlen, die zwar nicht "ganz" stimmen, aber die doch -pie mal Daumen-
an der Realität sind:
Haus vom GA der EX geschätzt = 260000 €
Mein Anfangsvermögen (Erbe und sonstiges) = 25000 €
EX Anfangsvermögen = 5000 €
bisher getilgte Schulden: 50000 €
Dann sieht doch die Berechnung folgendermaßen aus:
ICH: 130000 minus 105000 minus 25000 = 0
EX: 130000 minus 105000 minus 5000 = 20000 €
20000 / 2 = 10000
WÄREN DAS 10000 Euronen die EX an MICH zahlen müßte ????? :rofl2:
Gruß
babbedeckel, der sich bestimmte verrechnet hat.
130
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin babbedeckel,
das geht auch einfacher; die 20 Mille Differenz ergeben sich auch, wenn man das Anfangsvermögen Deiner Ex von Deinem abzieht (und davon ausgeht, dass es beiderseitig in den Vermögenswert "Haus" geflossen ist, also nicht mehr als Bargeld oder Sparguthaben irgendwo herumschwirrt).
Den Erlös aus dem Hausverkauf teilt man dann durch zwei, wobei die anfallenden Kosten nicht vergessen werden sollten: Da können beispielsweise noch Maklerkosten oder Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bank hinzukommen. Danach müsste Deine Ex aus ihrem dann noch verbleibenden "Erlösanteil" tatsächlich noch 10 Mille an Dich rüberreichen.
Jetzt klarer?
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
@Brille erst mal vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe die ganze Zeit -irgendwie- anders gedacht :puzz: bzw. hat mich die ganze Zeit nicht interessiert.
Meine bisherige Überschlagsrechnung sah so aus; die 50 K minus Anfangsvermögen und dann dividiert durch 2.
Die Zahlen von der EX habe ich jetzt...und EXchen gibt natürlich kein Sparkonto an 😡
Naja, kann mir egal sein. 🙂
Nicht mißverstehen, EX soll auch leben, aber das beruhigt mich schon.
Naja, mal sehen wie EX ausflippt, wenn sie die Berechnung präsentiert bekommt.
Die schickt mir, sonstwen auf´n Hals.
Gruß
babbedeckel, der schon viel eher hätte rechnen sollen
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo,
die Rechnung stimmt nicht so ganz. Das ganze Anfangskapital muss noch indexiert werden.
Sprich bei mir ist das so: ich hatte zum Zeitpunkt der Eheschließung 20.000 DM auf dem Konto.
Der Index sagt 85 Pfennig sind heute 105 Cent wert. Sprich damit ist der Anfangswert höher als die reine Umrechnung auf Euro.
Und lt. meiner Anwältin müsste der Kaufpreis des Hauses genommen werden, indexiert werden und dann (bei uns) der Verkaufspreis gegengerechnet werden.
Sophie
Hi,
@AnnaSophie klar ist so. Aber z.B. die 25000 Euronen, waren mal 50000 DM, also geteilt durch 1,9blubber,
sind das locker 500 mehr.
ABER, das ist erstmal egal -für mich- ! Ich weiß jetzt das ich die Hütte halten kann !!! :phantom:
UND, das ist mir -alleine schon wegen der Kleinen- VIEL WERT !
Gruß
babbedeckel, der Muffe hat, wenn das die EX erfährt, oder auch nicht !
PS: Bin mal gespannt, was die RAs so rechnen werden.
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Nee nee, Babbedeckel....
Das geht nicht um die Euroumrechnung, sondern dass 50000 DM zB 1990 nach einem festgeschriebenen Index zB heute nicht mehr 50000 DM sondern nur noch zB 39000 DM wert wären. Das meint Anna-Sophie mit indexieren. Da wird sozusagen die Inflation, Wertverfall berücksichtigt.
LG Lausebackesmama, die zwar nicht checkt, wo die 105000 herkommen, aber sonst der Rechnung zustimmen würde
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo babbedeckel,
Meine bisherige Überschlagsrechnung sah so aus; die 50 K minus Anfangsvermögen und dann dividiert durch 2.
Diese Berechnung ist auch richtig. "Endvermögen" war 50 k€; 25 k€ stammen von dir, 5 k€ von "Ex". Macht 20 k€ Zugewinn, dividiert durch zwei macht das 10 k€.
Also 10 k€ für jeden.
Dann sieht doch die Berechnung folgendermaßen aus:
ICH: 130000 minus 105000 minus 25000 = 0
EX: 130000 minus 105000 minus 5000 = 20000 €20000 / 2 = 10000
WÄREN DAS 10000 Euronen die EX an MICH zahlen müßte ????? :rofl2:
Ja, unter der Voraussetzung, dass ihr beide hälftige Hauseigentümer bleibt oder werdet. Ist doch irgendwie nicht ganz sinnig, oder :puzz:?
Ich denke besser wäre es, du bietest "Ex" an, ihr 10 k€ zu bezahlen als Zugewinnausgleich und sie dir dann das Haus komplett überschreibt.
Bei dieser Berechung ist es sowas von egal, was das Haus heute Wert ist - ob 200k€ oder 300 k€. Der Zugewinn beträgt mit dieser Rechnung 10 k€ für jeden von Euch.
Die Rechnung, die deine "Ex" aufmacht, wird aber anders aussehen. Sie nimmt Wert des Hauses - Restschuld - Anfangsvermögen als Zugewinn. Und IMHO rechnen auch die Gerichte so.
Bei dieser Rechnung spielt der Wert des Hauses eine große Rolle. Zwischen einem hohen Zugewinn bis hin zu einem Verlust ist hier alles möglich.
Auflösen kann ich die "Gleichung" nicht - es gibt hier zuviele "Unbekannte", nämlich den Wert des Hauses und die Restschuld.
Mach doch eine Gegenrechnung auf. Mit einem geringeren Hauswert. Und biete "Ex" doch an, dass sie dir ihre Haushälfte überschreibt - du zahlst ihr noch 10 k€ und gut ist.
Bei der Gegenrechnung dürfen natürlich Maklerkosten, Vorfälligkeitsentscheidung und Grundbuchgebühren nicht vergessen werden, die im Falle eines Hausverkaufes anfallen.
Gruß
babbedeckel, der sich bestimmte verrechnet hat.
Verrechnet hast du dich nicht - ich denke es ist eine Frage des Berechnungssystems... Es gibt hier allerhöchstens einen "systematischen" Fehler...
Gruß
Martin
Hi @all,
nachdem ich meine Konten und alles offen gelegt habe, hat mein RA nun gerechnet,
und an die Gegenseite geschickt.
Eins vorweg, mein RA hat "aus Versehen" den Erbanteil als Euro gerechnet,
und nicht als DM :knockout: ...also quasi das doppelte angenommen.
Ich habe ihn heute morgen -telefonisch- darauf hingewiesen, da meinte er
"Herr babbdeckel, das macht nix. Es kommt eh nichts für Ihre EX raus. egal wie wir rechnen". :thumbup:
Fazit, es kommt ein recht beträchtlicher Betrag für mich raus, da ich quasi, in Sachen Konten, Rechnungen etc.,
schon immer alles aufhebe.
Es geht sogar soweit, daß ich locker EXchens GA annehmen kann...aber jetzt erstmal nicht 😉
Bei der kreditgebenden Bank habe ich eine Berechnung der Tilgung für den Stichtag angefordert.
Diese ist leider noch nicht eingetroffen, sodaß mein RA einfach mal hochgerechnet hat.
Mal sehen was die Gegenseite ausrechnet, mit einer RAin die eh nicht rechnen kann :rofl2:
Die Berechnung war ähnlich wie die meine (s.o.). Kann EX nun -aus lauter Wut- es doch zur
Teilungsversteigerung kommen lassen ???
Wahrscheinlich ja.... 😡
Kann ich liebes EXchen, nicht "irgendwie" dazu zwingen...wie z.B. durch einen Vorwurf, wie "grobes Fehlverhalten und Schädigung...",oder so....das es nicht zur Versteigerung kommt ?
Gruß
babbedeckel, der weiß das er auch "komische" Fragen stellen kann :redhead:
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin babbedeckel,
Kann EX nun -aus lauter Wut- es doch zur
Teilungsversteigerung kommen lassen ???
Wahrscheinlich ja.... 😡
Ich hab Deine Geschichte jetzt nicht im Detail im Kopf - aber wer von Euch beiden ist solventer (und damit kreditwürdiger). Wenn sie es ist, kannst Du das Haus allein sowieso nicht halten. Nachdem ich annehme, dass Du es bist: Freu Dich doch drüber! Teilungsversteigerungen ergeben nur ganz selten den realen Wert einer privat genutzten Immobilie; da sind vor allem Schnäppchenjäger und Immobilienhaie, die selbst noch was an den ersteigerten Hütten verdienen wollen. Also lass es doch auf eine solche Versteigerung ankommen - und setz Dich selbst zum Mitsteigern rein. Bei einem 260.000 EUR-Haus vermute ich mal, dass es für kaum mehr als 200 Mille über den Tisch geht. So billig kommst Du auf keinem anderen Weg an Dein eigenes Haus. Du musst nur vorab mit der Bank klären, dass sie Dich auch als Alleinschuldner akzeptiert.
Dir selbst als "alter neuer" Eigentümer kann der Verllust egal sein, da er sich nicht kapitalisiert. Aber Deine Ex stellt sich beim o. a. Beispiel nochmal um 30 Mille schlechter.
Kann ich liebes EXchen, nicht "irgendwie" dazu zwingen...wie z.B. durch einen Vorwurf, wie "grobes Fehlverhalten und Schädigung...",oder so....das es nicht zur Versteigerung kommt ?
Mal abgesehen davon, dass das Waschen schmutziger Wäsche (zumindest in diesem Kontext) juristisch nicht vorgesehen ist: Ich finde meine Lösung viel charmanter. 30 Mille fehlender Zugewinn sind doch schliesslich auch eine "Strafe", oder? 😉
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
PS: Aus taktischen Gründen behältst Du Deine Ersteigerungsoption natürlich fein für Dich; ausser Deinem Banker sollte niemand etwas davon wissen. Im Aussenverhältnis bist Du bitte hübsch zerknirscht, vor allem Deiner Ex gegenüber. Nur solange sie glaubt, Dir würde das etwas ausmachen, wird sie es bis zur Versteigerung treiben...
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Hi,
hatte diese Woche einen Termin bei ´nem guten Bekannten, der ebenfalls GAs macht.
Der konnte das ganze Ding/Haus bzw. GA von EXchen locker runter rechnen, und
hat dabei noch nicht mal gemogelt. 😡
Eklatante Fehler/Beschiss von EXchens GA waren:
- Grundstückspreis war noch auf dem Wert vor 2 Jahren (10 Euro mehr / qm)
- GFZ-Wert zu niedrig (statt 1,2 wurden 0,8 angesetzt) GFZ==Geschossflächenzahl
- Bei NHK (Normalherstellungskosten) wurde der falsche Haustyp angenommen und mit der Geschoßhöhe des "besseren/anderen" Haustypes weitergerechnet :knockout:
Ich sage Euch bis mir das raus hatten...puh Kopf hat gequalmt.
- Ausstattung wurde als gehoben angenommen
...gut ich hör´auf, aber mit diesen o.g. Werten wurde hin- und hergerechnet,
um das mal so auszudrücken 😉
Ach ja bei diesen Tabellen, wie bspw dieser NHK-Tabelle, würde ein "guter" GA immer den mittleren Wert nehmen, der super GA der EX hat natürlich immer den besten genommen....ja is klar ...
Andere Kleinigkeiten wie Küche, und "Umbauung" haben wir so gelassen, um mal zu sehen was denn am Schluss rauskommt.
Ich sage Euch es war locker 40000 Mücken weniger wie das GA der EX.
Mein Bekannter meinte noch, ob er es nochmal "näher" unter die Lupe nehmen sollte, und ich meinte nur, mit den Berechnungen gehe ich erstmal zu meinem RA.
Der meinte dann so heute, "na da lag ich ja wohl nicht so falsch (er sagte vorher schon was von 30K weniger)".
Wie sieht´s eigentlich aus, welcher Wert wird denn angenommen, wenn es zur Teilungsversteigerung käme. Wird da immer ein GA bestellt, oder wird der Wert des Hauses abzgl. Schulden als Basiswert genommen ?
Gruß
babbedeckel, der wohl die empfohlene Taktik von Brille übernehmen wird
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin babbedeckel,
wie ich Dir neulich schon sagte: Die Gutachterei ist Blödsinn. Jeder Gutachter arbeitet für seinen Auftraggeber innerhalb eines ziemlich breiten Ermessensspielraumes. Legt der Auftraggeber Wert auf einen hohen Hauswert, fällt das Gutachten eben hoch aus; verlangt der Auftraggeber einen möglichst geringen Wet, ist auch das kein Problem. Wenn Ihr das bis vor Gericht treiben wollt, habt Ihr zwei unterschiedliche Gutachter, eine schweinisch hohen Streitwert (viel Spass bei den zugehörigen Anwalts- und Gerichtskosten) und immer noch keinen verlässlichen Wert für die Hütte. Notfalls bestellt dann das Gericht einen dritten Gutachter (ebenfalls auf Eure Kosten), und der wird so gutachten, dass er auch weiterhin beauftragt wird.
Rate mal, warum ein Anwalt Dir das nicht so erzählt...
Wie sieht´s eigentlich aus, welcher Wert wird denn angenommen, wenn es zur Teilungsversteigerung käme. Wird da immer ein GA bestellt, oder wird der Wert des Hauses abzgl. Schulden als Basiswert genommen ?
Da wird kein Wert angenommen; er wird durch die Versteigerung ja erst herausgefunden. Denn der Wert des Hauses bei einer Versteigerung ist genau das, was der Höchstbieter zu zahlen bereit ist. Dafür braucht es keinen Gutachter - was würde der nützen, wenn er sagt "Hütte 300 Mille wert" und keiner zahlt mehr als 200? Natürlich hat auch die finanzierende Bank ein Wörtchen mitzureden; die will ja ihre Kohle wiederhaben. Aber theoretisch kann man ein Haus ersteigern zum Preis der Bankschulden plus einen Euro. Auch das eigene...
Gruß
babbedeckel, der wohl die empfohlene Taktik von Brille übernehmen wird
Schreib mir vorher noch ein paar Zahlen hin oder schick mir eine mail: Ca.-Wert der Hütte, Restschulden, monatliche Zahlungen - bisher geleistet von wem, Dein Netto, Netto der Ex etc. Wäre wichtig für die Taktik... 😉
Grüssles
Martin
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Moin,
Da wird kein Wert angenommen; er wird durch die Versteigerung ja erst herausgefunden. Denn der Wert des Hauses bei einer Versteigerung ist genau das, was der Höchstbieter zu zahlen bereit ist. Dafür braucht es keinen Gutachter - was würde der nützen, wenn er sagt "Hütte 300 Mille wert" und keiner zahlt mehr als 200? Natürlich hat auch die finanzierende Bank ein Wörtchen mitzureden; die will ja ihre Kohle wiederhaben. Aber theoretisch kann man ein Haus ersteigern zum Preis der Bankschulden plus einen Euro. Auch das eigene...
...Ich meinte den Basiswert, oder Einstiegswert...das wäre also quasi der Restschuldwert...oder so.
Schreib mir vorher noch ein paar Zahlen hin oder schick mir eine mail: Ca.-Wert der Hütte, Restschulden, monatliche Zahlungen - bisher geleistet von wem, Dein Netto, Netto der Ex etc. Wäre wichtig für die Taktik... 😉
werde ich heute tun...
gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi @all,
habe soeben ein Brief mal wieder bekommen...
Exchen RAin schreibt:
"die Auskunftserteilung bzgl. des Anfangs und Endvermögens ihres Mandanten habe ich mit EXchen besprochen. Nach ihrer Kenntnis fehlen bei der Auskunftserteilung die Angaben zur Lebensversicherung ihres Mandanten bei xyz AG, seine Aktienbetteiligung des am Unternehmen des AG sowie einer weiteren Erbauszahlung, die er nach Auszahlung des offen gelegten Betrages von xyz DM erhalten hat.
Ferner war meine Mandantin darüber verwundert, daß ihr Ehemann Alleinschuldner der Darlehen bei xyz sein soll. Nach ihrer Kenntnis hat sie die Darlehensverträge der xyz mit unterschrieben. Ihr Mandant wird daher gebeten, mitzuteilen, ob er nach der Trennung der Parteien die Umschuldung auf ihn veranlaßt hat.
Für meine Partei wird Auskunft erteilt bzgl. des Endvermögens vom ab.cd.2005
(Auflistung der Konten etc)
...
Der Stand des Girokontos bei der xyz Bank ist nicht mehr bekannt und wird deswegen mit Null angegeben.
Sobald ihr Mandant vollständig Auskunft bzw. ergänzende Mitteilungen zu den vorgenannten Positionen gemacht hat, kann ein Vorschlag zur Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens, bzw. des Zugewinns gemacht werden.
Nun mein Kommentar:
- Gut LV ist weg :redhead: war aber nicht bei der Fa. xyz, sondern abc.
- Aktienvermögen beim AG .... Quatsch ... hatte ich mal angedacht
- eine weitere Erbauszahlung .... Quatsch ... da schießt sich EXchen doch selber ins Knie :rofl2:
...und aha Stand des Girokontos meiner EX (von damals)ist nicht mehr bekannt ... aha ... klar :knockout:...
da ging ja ihr ganzes Gehalt für Shoppingzwecke drauf ... pfff
Also ich weiß nicht ... ist die Gegenseite blöd oder kommt mir das nur so vor !? :puzz:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Es ist immer das selbe. Nach der Trennung entwickeln sich die Frauen zu Finanzgenies. Wo da überall volle Konten sein können.
Ich hätte da eine Interpretation für die Erbschaft. Vielleicht bist Du als der Vererbende angedacht und musst Dir jetzt Sorgen machen. :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Übrigens: Die Umschuldung finde ich aber dreist. Das würde ich mir zwei Mal durch den Kopf gehen lassen. Hört sich ein wenig an nach: "Die guten ins Kröpchen, die Schlechten zu Babbedeckel"
Gruß,
Michael
Hi,
Es ist immer das selbe. Nach der Trennung entwickeln sich die Frauen zu Finanzgenies. Wo da überall volle Konten sein können.
Genie is gut ... :rofl2: Mein Exchen hat NULL den Blassen sag´ ich dir. Hast aber recht die vollen Konten konnte/könnte sie gut gebrauchen 😡
Ich hätte da eine Interpretation für die Erbschaft. Vielleicht bist Du als der Vererbende angedacht und musst Dir jetzt Sorgen machen. :rofl2: :rofl2: :rofl2:
He he mal sehen, ob mir noch was vererbt wurde.
Übrigens: Die Umschuldung finde ich aber dreist. Das würde ich mir zwei Mal durch den Kopf gehen lassen. Hört sich ein wenig an nach: "Die guten ins Kröpchen, die Schlechten zu Babbedeckel"
Ich glaube die Gegenseite hat es so interpretiert, weil auf den Darlehenskontoauszügen nur MEIN Name stand.
Habe eben mit meinem Bankfuzzy telefoniert und er sagte irgendwie, daß bei Eheleuten der andere Ehegatte eh mit zustimmen muß, sofern keine Gütertrennung vorhanden wäre. Klar, als Alleinschuldner wär´s ganz übel -für mich- denke ich.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi Babbe,
das Problem ist: Beweist du etwas mit irgendwelchen Belegen, werden diese auf neue Ansätze für wilde Behauptungen durchforstet.
Was z.B. die Lebensversicherung angeht, würde ich sagen. Stimmt nicht. Ich habe keine Lebensversicherung bei der xyz. Woher sie denn das wüssten. Es gibt ja bestimmt Belege dafür. 😉
Pass auf, daß du nicht Sisyphos und die Geschichte dein 'Stein' wird, den du immer den Berg hochrollst.
Meine wollte von mir am Ende sogar Belege haben, dass ich keine Tantjemen bekomme (ich dachte vorher auch, Physik und Kunst hätten nix miteinander zu tun, aber... man lernt ja immer dazu.).
Gruß,
MIchael
Hi,
@weisnich ... klar sage ich das. Mein RA meint immer "...DIE soll Belege bringen feddisch ...".
Dann das...mit dem Erbe und so, die EX :gunman: meint wirklich das sie da noch was
ziehen kann.
Heut´abend geh´ich nochmal an den Boxsack !!! Man man ....
...und auf Tantjemen ist sie noch nicht gekommen...
Dann so dreist ihr Konto gleich NULL, aber Behauptungen aufstellen ohne Ende,
die sie auch wirklich dann selber glaubt :knockout:
Naja, das wird noch lustisch ....
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)