Berechnung vom Vers...
 
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Berechnung vom Versorgungsausgleich

 
(@hunter-2)
Schon was gesagt Registriert

Hi Leute,
ich habe am 05.09 meinen Scheidungstermin,
in der Ladung zu diesen Termin steht auch die Versorgungsausgleichsberechnung mit drin.

Laut meinem Wissen muss doch jeder dem anderen den Hälftigen Anteil, von dem, was er in der Ehezeit erworben hat, abtreten.
Also wenn ich ein Anrecht mit einem Ehezeitanteil von 227,80 Euro monatlich erlangt habe , dann ist der Ausgleichswert 113,90 Euro.
Also die Hälfte.
Diesen wird meiner Exfrau überschrieben.
Wie verhält es sich, wenn meine Frau niemals gearbeitet hätte ?
Dann geht mein hälftiger Anteil auf sie über, richtig ?
Wenn sie gearbeitet hat, dann geht auch ein hälftiger Anteil auf mich über ?
Also,wenn sie nur ein Anrecht von 50 Euro monatlich erlangt hätte, dann würde doch 25 Euro monatlich auf mich übergehen, oder ?
Ich habe es so verstanden, dass, wenn meine Exfrau NICHTS erlangt hätte, meine komplette Hälfte von dem, was ich erlangt habe, auf sie übergeht. Ok, das sowieso.
Aber: Sobald sie auch was erlangt hat, das, was ich später monatlich an Rente bekomme, nicht genau diese Hälfte weniger ist, sondern ich ja auch was von ihr bekomme....

Also in meinem Falle ist es so, dass in meiner Ladung steht, dass ich meinen hälftigen Anteil ihr übertrage.
Obwohl sie auch gearbeitet hat , steht da nichts von drin, dass ich auch ihren hälftigen Anteil bekomme.

Ich Kapitalwert: 25133 Euro
Sie kapitalwert  18488 Euro
Ich lese es so in der Ladung, dass von mir 113 Euro ihr übertragen werden, mir von ihr aber nichts.

Ich verstehe gar nichts mehr.
Mein Anwalt, den ich angerufen habe, damit er mich aufklärt, sagte nur:
Beide teilen und geben dem anderen, ich soll es mir aber merken und am Termin ihn daran erinnern.....

Das ist doch scheiße.....

Wer kennt sich damit ein wenig aus , mit der Berechnung, oder soll ich die ladung und Berechnung mal hier on stellen ??

ich bedanke mich schon mal vorab..

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 13:22
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin Hunter,

bei mir steht das auch gerade an und vom RA habe ich alle Berechnungsunterlagen, auch die von der ExFrau, erhalten.
Von allen Ansprüchen wird alles hälftig geteilt, so daß du von ihr die Hälfte bekommst und sie deine - für die gemeinsame Ehezeit, nicht für die erworbenen Ansprüche davor.
Der Richter kann bei sehr kleinen Barwerten (z.B. Riester-Rente) auch entscheiden bzw. vorschlagen, das ein Ausgleich nur minimal ist und entfallen kann.

Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 14:10
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Hunter,

grob überschlagen müsste es sich bei den 113,- Euro schon um die Differenz zwischen euren beiden Rentenpunkten handeln.
Hast du die Asukunft von der Renetnkasse gesehen? Da müsste explizit drin stehen, wieviel Rentenpunkte du in den 7 Jahren erwirtschaftet hast. Oder wie kommst du auf die 227,80?
Normalerweise gibt es dann im Scheidungsverfahren eine genaue Aufstellung. Ob die sein Anwalt schon vorab erhält, weiß ich nicht.
In meinem Scheidungsurteil stand auch nur die Summe, die ich nach Differenz zu zahlen habe.

Grüßle

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 14:23
(@hunter-2)
Schon was gesagt Registriert

In der Ladung zum Scheidungstermin steht die Berechnung drin,
dass ich in der Ehezeit eine monatliche Rente von 227,80 Euro erwirtschaftet habe, der Teilungsbetrag 113,90 Euro ist.
Das ist auch der Betrag, den mein LBV (Beamtenversorgung) als Teilungsbetrag errechnet hat, also die Hälfte von dem, was ich erwirtschaftet habe in der angerechneten Ehezeit.

Auch steht drin, dass meine getrennt lebende Ehefrau 5,814 Entgeltpunkte erworben hat in der Ehezeit und dass der Versorgungsträger vorgeschlagen hat, einen Ausgleichswert mit 2,90 Entgeltpunkten zu bestimmen, der korrespondierende Kapitalwert beträgt 18.488,09 Euro.

Aber eben am Ende, einzelne Anrechte:

Das Anrecht des Antragstellers (Ich) :
Im Wege der Teilung der externen Teilung ist bei mir ein Betrag von 113,90 Euro monatlich bei der deutschen Tentenversicherung auszugleichen (also meiner getrennt lebenden Frau zugunsten).

Das Anrecht der Antragsgegnerin (Sie):
Im Wege durch interne Teilung ist das Anrecht der Antragsgegnerin mit einem Ausgleichsert von 2,90 Entgeltpunkten zugunsten des Antragstellers auszugleichen.

Was heißt das genau?
ich gebe mein Hälftiges in Höhe von 113,90 Euro, das ist korrekt.
Was gibt sie ?
2,90 Entgeltpunkte ?
Wie hoch ist das in Euro ?

Kann der Unterschied der Berechnungen damit zusammenhängen, dass ich Beamter bin und dort nach Euro berechnet wird und bei meiner getrennt lebenden Ehefrau, die bei der Rentenversicherung ist, nach Entgeldpunkten berechnet wird ?

Das hießt doch:
Wenn ich von ihr 2,90 Entgeldpunkte erhalte, dann bekäme ich ja von ihr auch ein Guthaben auf meine spätere Pension, oder ?
Also später wird bekomme ich zwar 113,90 Euro weniger, als von mir erwirtschaftet wurde, aber 2,90 Entgeltpunkte von meiner Frau mehr, korrekt ??

Boa, ist das kompliziert oder ich bin zu doof 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 15:21
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin,

ein Entgeltpunkt könnten z.B. (damals) 27,47 Euro wert gewesen sein.
Macht, da 2,90 Entgeltpunkten, die an dich auszugleichen sind, knapp 80 Euro.

Bis zum Eintritt der Pension oder der Rente wird noch Zeit vergehen.
Die Renten- und Pensionsteigerungen kommen zu euren Ausgleichswerten also noch dazu.
Das urteilt aber nicht das Gericht, das passiert automatisch durch die Versorgungsträger.

Konkret wird für dich bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein Konto für dich eingerichtet, auf das der Ausgleichswert eingezahlt wird.

Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 15:32
(@hunter-2)
Schon was gesagt Registriert

OK..............

habe gerade mal gelesen:
(Ab dem 1. Juli 2012 steigt der aktuelle  Rentenwert  auf 28,07 Euro (West) )

Also demnach, wenn ich in Euronen nach dem aktuellen Stand rechnen würde,
bekommt sie einen finanziellen Eurowert von mir übertragen von 113,90 Euro rentenanspruch monatlich,also später 113,90 Euro Rente von mir

und ich von ihr 2,90 Entgeltpunkte übertragen, was einen finanziellen Eurowert von ungefähr 2,90 x 28,07 Euro =  81,40 Euro hat, also theroretisch 81,40 Euro monatlich Rente von ihr.

Also hätte ich demnach, rechnerisch und theoretisch  später weniger:
113,90 Euro    -    81,40 Euro    =  32,50 Euro

Liege ich so ungefähr richtig in der Rechnung und dem Verständnis ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 15:49
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hunter,

Liege ich so ungefähr richtig in der Rechnung und dem Verständnis ?

Ich glaube Du liegst fast richtig ...

Deine Beamten-Pension scheint "extern" geteilt zu werden (d.h. Deine Ex hat diesen Anspruch gegen Dich), wohingegen die Rentenversicherungsanstalt "intern" teilt, d.h. Du bekommst ein eigenes Konto mit 2,9 Rentenpunkten (und somit die Kohle irgendwann vom Versorgungsträger).

Soweit jedenfalls mein Verständnis.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 16:24
(@hunter-2)
Schon was gesagt Registriert

ja, so verstehe ich das nun auch.

Da ich vor meiner Beamtenzeit auch in die Rentenkasse eingezahlt habe, aber nicht lange,  habe ich dort auch ein  eigenes Rentenkonto.
Allerdings ist dieses NICHT in den Versorgungsausgleich mit eingerechnet worden, da es vor der Ehe lag und ich bei Eheschließung schon Beamter war.
Ist auch nicht allzulange eingezahlt worden und demnach nicht viel drauf.

Dann würden die Rentenpunkte meiner EX wohl diesem meinem Rentenkonto  der Rentenversicherungsanstalt zugeschrieben werden, welches ich dann zusätzlich zu meiner Beamtenversorgung im Pensionsalter als Rente bekomme.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 18:24