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Auto - Klage auf Herausgabe

 
 Theo
(@theo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

brauche dringend Eure Hilfe. Wie schon mal angeschnitten, bei der Trennung hat mein LG das Auto ( was er von einer Oma geschenkt bekommen hat) zunächst in der Familie gelassen und mit der Ex vereinbart, dass sie das Auto vorüber gehend behalten kann und man sich bei der Scheidung Gedanken mache wie es damit weiter geht.

Nachdem die Scheidung jetzt endlich erledigt ist , flattert plötzlich am Freitag die Klage auf Herausgabe des Fahrzeugbriefes ins Haus, er hatte vorher mehrfach mitgeteilt das eine gütliche Regelung angestrebt wird. Er hat jetzt 3 Wochen Zeit um Stellung zu nehmen. Als Zeugen hat sie außer ihren Familienmitgliedern auch noch die Kinder angeben.

Hat jemand Erfahrung mit so einer Klage?

Kommt es jetzt gleich zu einer Verhandlung wenn die Klage zugelassen wird oder wird es erst zu  einer Anhörung kommen ?

Kann der Papa verlangen das die Kinder unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt werden ?

Wäre super wenn uns jemand weiterhelfen könnte!!!

Viele Grüße

Theo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2007 23:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Eigentümer ist zunächst, wer im Fahrzeugbrief steht. Und dann gibt es noch das brandaktuelle Urteil des OLG Düsseldorf (>hier<). Tja, viel Spaß nun an der Klage gegen die Ex wegen Fahrzeugherausgabe. Oder hat dein LG noch einen Zweitschlüssel? Wenn ja, hinfahren, Auto abholen und gut ist. Gutmütigkeit rächt sich gelegentlich - auf die eine oder andere Weise.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2007 23:37
 Theo
(@theo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep,

danke für deine Antwort. Zweitschlüssel hat er, aber die Anwältin meint, er solle das Auto nicht holen um keinen Nebenkriegsschauplatz aufzumachen. Sie will auf eine Klageabweisung heraus. Das Urteil habe ich gelesen aber das es zum Hausrat gehört, ist klar. Kommt es vor der Klageabweisung zu ner Anhörung ?

DANKE !

Gruss Theo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2007 23:58
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Theo,

wer steht denn im Fahrzeugbrief?

Mein LG hat damals den Wagen mit Zweitschlüssel nicht abgeholt auf Raten des RAs und so hat die Ex den Wagen zugesprochen bekommen. Die Oma stand im Brief. Somit waren für ihn DM 18.000 in den Sand gesetzt.

Steht dein LG im Brief dürfte es kein Problem geben.

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2007 00:04
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Kommt es vor der Klageabweisung zu ner Anhörung ?

i.d.R. wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Das Verfahren kann auf Antrag aber auch schriftlich geführt werden. Entscheidungen sind somit auch ohne mündliche Verhandlung möglich.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2007 00:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

...aber die Anwältin meint, er solle das Auto nicht holen um keinen Nebenkriegsschauplatz aufzumachen.

Ich würde es Vermeidung eines Prozesses auf Herausgabe nennen. Und wenn der Prozess vermieden wird, verdient die RAin nix dran.

Sie will auf eine Klageabweisung heraus.

Und dann? Dann wird die Klage auf Herausgabe des Fz.-Briefes eben abgelehnt; was ich für höchst unwahrscheinlich halte. Hat er damit das Fahrzeug? Nö.

Kommt es vor der Klageabweisung zu ner Anhörung ?

Wenn das Gericht die Klage abweist, dann nicht. Wird das Verfahren eröffnet, gibt's 'n Termin bei Gericht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 10.01.2007 00:09
 Theo
(@theo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für Eure Antworten.

Ich glaub ich muss noch ein bißchen weiter ausholen, in der Klage werden zwei Varianten geboten.

Erst behauptet sie er hätte vom ehelichen Konto 21.000 Euro angehoben, davon 8000 Euro Schulden bezahlt und für die restlichen 13.000 also 6500 für jeden hätten sie vereinbart, dass er ihre 6500 behält und er ihr dafür das Auto überlässt.

Fakt war er hat 21.000 Euro Abfindung bekommen, 8000 Euro eheliche Schulden gezahlt und von den restlichen 13.000 Euro haben sie 4 Monate gelebt und die Wohnung komplett renoviert. Hierfür gibt es Beweise in Form von Kontoauzügen,müsste ja aber eigentlich egal sein weil zum Zeitpunkt der Trennung war das Geld aufgebraucht. 

In einem frühren Schreiben hat sie noch behauptet sie habe das Auto bezahlt.

Danke für Eure Hilfe !!!

Gruss Theo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2007 00:33
(@big-blue)
Rege dabei Registriert

Sehr geehrter herr rechtsanwalt,

mit großer verwunderung las ich ihr schreiben vom…

Hier liegt sicherlich ein Misverständnis vor. Das Fahrzeug wurde seinerzeit von meiner mittlerweile verstorbenen Großmutter … käuflich erworben und mir geschenkt. Somit bin ich der alleinige Eigentümer, was sich anhand der Eintragung meiner Person im Fahrzeugbrief zweifelsfrei nachvollziehen lässt.

Im Zuge der Trennung von meiner Ex-Frau habe ich – um ihr und insbesondere unseren Kindern das tägliche Leben zu erleichtern – das Fahrzeug zunächst bei meiner Ex-Frau belassen. Jedoch war zu keinem Zeitpunkt die Rede von einer Schenkung, hätte ich doch sonst sicherlich nicht den Fahrzeugbrief bei mir behalten.

Leider sehe ich nunmehr – insbesondere nach diesen gänzlich aus der Luft gegriffenen Behauptungen meiner Ex-Frau – keine Veranlassung mehr, das Fahrzeug dort zu belassen und bitte Sie, eine unverzügliche Herausgabe von Fahrzeug nebst Kfz-Schein und Schlüssel zu veranlassen. Ich bin sicher, Sie können mein Handeln hier nachvollziehen.

Ich bitte um weitere Veranlassung und Terminvereinbarung zur Übergabe bis zum (Frist 7 Tage). Eine gerichtliche Auseinandersetzung scheue ich nicht, bin mir aber sicher, dass Sie die Aussichtslosigkeit in dieser Sache auch Ihrer Mandantin nahe bringen können.

Mit freundlichem Gruß,

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2007 00:34
 Theo
(@theo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo big blue,

der brief ist super vielen vielen Dank!!!

Aber, wenn wir den an Anwalt abschicken, was passiert dann mit der Klage ? Das Amtsgericht hat zu einer schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen aufgefordert.

Gruss Theo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2007 22:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dann hat dein RA eine Stellungnahme ans Gericht zu schicken mit Antrag auf Klageabweisung. Ungeachtet dessen kannst du das Schreiben losjagen.

DeepThought

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Geschrieben : 10.01.2007 23:02




(@big-blue)
Rege dabei Registriert

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei finden Sie mein Schreiben an den gegnerischen Anwalt vom... bitte entnehmen Sie dem Schreiben meine Stellungnahme zu den vorgetragenen Behauptungen meiner Ex-Ehefrau. Sollte eine weitere Einlassung in der Sache meinerseits vonnöten sein, so lassen Sie mich dies bitte wissen.

Mit freundlichen Grüßen,

In das Schreiben an gegn. RA würde ich noch sowas wie:

dieses Schreiben geht in Kopie an das AG zur Stellungnahme, ich bitte Sie höflichst, hier eine Abwendung der Klage zu veranlassen.

... so würde ich es versuchen, denke ich...

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2007 23:05
 Theo
(@theo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wollte Euch mal auf dem laufenden halten:

Wir waren heute bei der RAin,  sie macht ein Schreiben ans AG Wiesbaden fertig, das was wir bekommen haben war wohl erst der Entwurf einer Klage mit der die EX  PKH beantragt hat. Die RAin geht davon aus das das ganze gar nicht zugelassen wird.

Wenn das dann erstmal abgelehnt ist will sie dann Klage aus Hausratsteilung beim FG beantragen, weil neben dem Auto auch nach erhebliche eheliche Schulden zu teilen sind.

Ich meld mich wieder wenn es was neues gibt.

Gruß Theo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2007 23:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

hab's verschoben - passt hier doch irgendwie besser rein.  😉

Wenn das dann erstmal abgelehnt ist

Wenn das Auto dann noch heile ist...

will sie dann Klage aus Hausratsteilung beim FG beantragen, weil neben dem Auto auch nach erhebliche eheliche Schulden zu teilen sind.

Eine Hausratsteilung umfasst nicht eheliche Schulden. Diese sind im Scheidungsverbund über den Zugewinnausgleich abzuwickeln.

DeepThought

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als "professionell anmutend".
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AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2007 23:27
 Theo
(@theo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep,

danke für die prompte Antwort

Sie macht dem Auto nichts, weil sie festüberzeugt ist das sie es behalten darf.

Was heist "Eine Hausratsteilung umfasst nicht eheliche Schulden. Diese sind im Scheidungsverbund über den Zugewinnausgleich abzuwickeln."  Das wurde beim der Scheidung noch nicht verhandelt, weil ja klar war das das Auto noch nicht geklärt .  Kann das sein ? 

Gruss Theo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2007 23:36
 Theo
(@theo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wollte Euch mal auf dem laufenden halten. Die Klage auf Herausgabe des Fahzeugbriefes wurde beim Amtsgericht zugelassen es kommt jetzt also zur Verhandlung. Die Gegenseite musste die Begründung zweimal nachbessern weil es nicht substantiert genug war. Als Zeugen der Gegenseite wurden 5 Personen geladen ( die 3 gemeinsamen Kinder, eine Freundin, und ein gemeinsamer Bekannter) von  unserer Seite wurde nur eine benannte Zeugin geladen obwohl wir vielmehr Zeugen benannt hatten unter anderem auch die zwei Autoverkäufer. Was meint ihr ist das gutes oder ein schlechtes Zeichen ?

Was mich auch wundert, dass sich das Amtsgericht zuständig fühlt schließlich ist das Auto ja Hausrat ....

Gruss von einem verzweifelten Theo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2007 21:44