Ausstieg aus Darleh...
 
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Ausstieg aus Darlehen

 
(@jealousy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leidensgenossen!

Ich wende mich mal (auf Empfehlung ) an diese Forum mit meinem Darlehensproblem:
Meine Frau hat mich aus unseren gemeinsamen Anbau an ihr Elternhaus gebeten. Ihr geht es um das Wohl unseres gemeinsamen Kindes (Umgangsregelung jedes 2te WE + mittwochs zu Bett bringen).
Das Darlehen auf den Anbau haben wir beide unterzeichnet. Meine Frau verzichtet auf ihren Trennungsunterhalt und wollte mich ursprünglich gleich aus dem Darlehen streichen. Wobei sich rausstellte, dass das nicht möglich ist, solange wir verheiratet sind. Meine Frau und ihr Chef waren sogar beim Vorstand der Bank (Darlehen und Arbeitgeber). Daraufhin ging sie auf meinen Vorschlag ein, mir das Geld, dass ich noch ein Jahr aufs Darlehen zahle, nach ihren Worten "zu borgen", um es mir nach diesem Jahr und die Zeit, die es länger dauern sollte, zurückzuzahlen. Als ich ihr sagte, dass ich in dieser Hinsicht die Sicherheit brauche, dass ich auch nichts mehr nach diesem Trennungsjahr abzahlen muß, sagte sie mir, dass es so wäre:
Wenn die Bank von mir weitere Zahlungen verlange, die ich nicht mehr zahlen würde, da ich nicht mehr in dem Haus wohne, müßte die Bank schlimmsten Falls das Haus pfänden.  :crash:
Das Haus (unten wohnen ihre Eltern abgetrennt, mit Wohnrecht auf Lebzeit) ist von ihren Eltern auf sie übertragen worden.

Bisher antworten mir viele auf meine Beschreibung mit Horrorszenarien, die sie selber erlebt haben und auf meine Gegebenheiten übertragen.
Übrigens: selbst wenn das Schloß gewechselt würde, käme ich über den Elternteil des Hauses hinein (die Eltern sind übrigens auch nicht gerade begeistert von der gesamten Situation).

:note: Ich habe aber auch folgendes von einem Anwalt im Internet gelesen:

Behält ein Ehepartner nach der Scheidung das bislang gemeinsame Haus, dann haftet auch nur er für bestehende Darlehen. Das hat das Oberlandesgericht in Koblenz entschieden.
Zwar bleiben zunächst beide früheren Ehepartner Schuldner bei der Bank, der alleinige Eigentümer habe jedoch die Pflicht, den geschiedenen Partner von der Haftung freizustellen.
Dies gilt allerdings nur, soweit Ihr Ehemann nunmehr alleiniger Eigentümer des Hauses würde. (wie gesagt: das Haus wurde von ihren Eltern auf sie überschrieben)
Weiter heißt es noch: wenn man nicht mehr im Haus wohne und der Partner nicht Alleineigentümer sei, hätte man aber zumindest Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung gegenüber dem Ex-Partner der im Haus bleibt, da dieser ja auch Ihren Miteigentumsanteil am Haus derzeit nutzt. Es handelt sich dabei um eine Art Mietzahlung an den ausgezogenen Partner.
Im besten Fall, entspräche die Höhe dieser monatlichen Nutzungsentschädigung in etwa dem Teil der monatliche Rate, der ausgezogene Partner übernimmt.
Diese Nutzungsentschädigung steht dem Ausgezogenen seit dem Zeitpunkt zu, in welchem der im Haus lebende Partner das Haus allein bewohnt.
Man könne diese Nutzungsentschädigung gegenüber dem Ex-Partner geltend machen und in Zukunft könnte diese dann mit den monatlichen Raten für das Hausdarlehen verrechnet werden.

:question: Was ist also mein Problem? "Ich bin mit der Gesamtsituation unzufrieden".  :gunman:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2008 17:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin jealousy,

Du hattest >>>HIER<<< schon eine ziemlich umfassende Antwort auf Deine Frage bekommen. Das soll Dich zwar nicht hindern, mit irgendeinem OLG-Urteil zu Deiner Bank zu gehen und zu versuchen, den Bankern zu erklären, was sie zu tun haben. Du wirst dabei aber merken, dass die Bank an ihren eigenen Geschäftsbedingungen ungleich mehr interessiert ist als an irgendwelchen Gerichtsurteilen aus dem Internet. Was bedeutet: Sie hält sich (und Euch!) an den geschlossenen Vertrag gebunden, und sie holt sich eventuell ausstehende Raten da, wo was zu holen ist. Ob derjenige (Du!), der die Hypothek dann zwangsweise bedient, auch im Haus wohnt oder einen Schlüssel dazu hat, interessiert die Bank überhaupt nicht.

Du bist so lange in der Haftung (sprich: Zahlungspflicht), bis die Bank Dich daraus entlässt, denn Du hast keinen Darlehensvertrag mit Deiner Ex oder ihrem Neuen, sondern nur mit der Bank. Wenn Du Dich trotzdem lieber auf irgendwelche Deals mit geborgtem Geld und blauäugigen Versprechungen verlassen willst: Tu es. Juristisch ist es ohne Belang. Dass irgendwas irgendwo im Internet steht, bedeutet nicht zwangsläufig, dass in Deinem Fall ebenso entschieden wird; Richter sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Mal abgesehen davon, dass die Kosten, um Dein vermeintliches "Recht" einzuklagen, in jedem Fall an Dir hängenbleiben.

Just my 2 cents
Martin
(der von solchen abenteuerlichen Konstrukten überhaupt nichts hält)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2008 18:05
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

hello tony,

diese themen und antworten haben tatsächlich in der einen oder anderen Ausprägung viele von uns hier erlebtoder stecken noch mittendrin. daher sind bei vielen schreibern immer wieder emotionen aus eigenen erfahrungen zu erkennen. das geht also nicht gegen dich oder deine person. deep's hinweis mit dem verkehrsschild ist genau der richtige tenor. da kannst dich auf alles vorbereiten, wenn du die hinweise richtig deutest bzw. überhaupt erkennst.

wegen der gemiensamen immobilie: es ist tatsächlich nicht so ohne weiteres möglich aus der haftung durch die banken entlassen zu werden. in der regel sind die ehepartner zu gleichen teilen besitzer des hauses. die finanzierende bank greift bei demjenigen zu, der leistungsfähig ist. egal, ob das zwischen euch so geregelt ist oder ganz anders.

sofern ihr euch einigen könnt, dass ganze ohne ra abzustimmen wäre das natürlich sehr angenehm, auch für's portemonnaie. ich weiß wovon ich rede...

aber: bei immobilien während des trennungsjahres gibt es eine "besonderheit": der sog. wohnvorteil. das ist ein wert, der bei der berechnugn von unterhaltszahlungen angesetzt wird. alleine um diesen wert kann man sich unendlich streiten und das sorgt dann dafür, dass im endeffekt alle anderen vereinbarungen wie ein kartenhaus zusammen brechen. das sind szenarien, die man nicht vorausahnt, aber ra's sind darauf geschult konflikte zu iniziieren um für ihren jeweiligen mandanten das bestmögliche ergenbis zu erzielen. der wohnwert richtet sich nach marktüblichen mietpreisen, die immer ein spanne haben. legst du den für dich besseren wert zugrunde, dann wird die gegenseite natürlich den anderen wert  fordern usw. . das ganze kann dann darin gipfeln, dass ein gutachter eure immobilie bewerten soll und das kostet dann richtig. zumal deine ex dann schreiben lassen wird, dass sie die kosten nicht tragen kann, da du ja so wenig unterhalt zahlst. und so kann es unendlich weitergehen. dann irgendwann sagt die bank evtl. nein zur haftentlassung und du hast vieles bezahlt und nichts erzielt. das sind die erfahrungen, die einige gemacht haben.

wenn du weitere infos brauchst schick mir ne pin mit deiner telnummer. ich bin auch banker und habe ein haus mit meiner ex gehabt. ich weiß wovon ich schreibe...

by the way: wie läuft es mit eurem kind? davon war nichts mehr zu lesen.

Kopf hoch und lass Dich nicht kleiner machen als du tatsächlich bist. Das sind auch exen nicht wert!!
gruss
steve

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2008 18:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aha,

Jealousy, ich verstehe das so, dass dieses Urteil nichts über dein Rechtsverhältnis zur Bank aussagt, sondern du lediglich das Recht erwirbst, dich bei der Besitzerin des Hauses schadlos zu halten.

Im Zweifelsfall wird die Bank also spätestens dann zu dir kommen, wenn sie bei der Ex nix holen kann.
Nur wenn die Bank da schon nix holen kann, wirst du es auch nicht können.

Das ist also auch nur ein sehr dünnes Hemd, was du das als Rüstung trägst.

Was man dir statt dessen raten kann? ich weiß es ehrlich gesagt nicht.

ich denke, es ist auf jeden Fall schon mal nicht verkehrt, soviel Entgegenkommen deiner Ex einzusammeln wie möglich.
Ob dir das dann was nützt ist ne andere Frage aber wenn man sonst nix in der Hand hat, kann man nicht so wählerisch sein.

Gruss Beppo

Edit: Brille war schneller

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2008 18:15
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,
hatte gerade im anderen thread geantwortet. kann das bitte verknüpft werden. danke, ich kann das nämlich nischt.. :redhead:

Gruss SteMa

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2008 18:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jealousy

wenn Deine Frau bereit wäre Dich sofort aus dem Vertrag zu entlassen und damit alleine die Kosten dafür tragen würde - warum kommt sie nicht auf die Idee die von Dir geleisteten Raten monatlich auf Dein Konto zu überweisen? Verstehe ich nicht, bin ja auch kein Häusle-Besitzer. :puzz:

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2008 18:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hatte gerade im anderen thread geantwortet. kann das bitte verknüpft werden

Erledigt.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2008 19:10
(@jealousy)
Schon was gesagt Registriert

Das soll Dich zwar nicht hindern, mit irgendeinem OLG-Urteil zu Deiner Bank zu gehen und zu versuchen, den Bankern zu erklären, was sie zu tun haben. Du wirst dabei aber merken, dass die Bank an ihren eigenen Geschäftsbedingungen ungleich mehr interessiert ist als an irgendwelchen Gerichtsurteilen aus dem Internet. Was bedeutet: Sie hält sich (und Euch!) an den geschlossenen Vertrag gebunden, und sie holt sich eventuell ausstehende Raten da, wo was zu holen ist. Ob derjenige (Du!), der die Hypothek dann zwangsweise bedient, auch im Haus wohnt oder einen Schlüssel dazu hat, interessiert die Bank überhaupt nicht.

Du bist so lange in der Haftung (sprich: Zahlungspflicht), bis die Bank Dich daraus entlässt, denn Du hast keinen Darlehensvertrag mit Deiner Ex oder ihrem Neuen, sondern nur mit der Bank. Wenn Du Dich trotzdem lieber auf irgendwelche Deals mit geborgtem Geld und blauäugigen Versprechungen verlassen willst: Tu es. Juristisch ist es ohne Belang. Dass irgendwas irgendwo im Internet steht, bedeutet nicht zwangsläufig, dass in Deinem Fall ebenso entschieden wird; Richter sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. Mal abgesehen davon, dass die Kosten, um Dein vermeintliches "Recht" einzuklagen, in jedem Fall an Dir hängenbleiben.

Just my 2 cents
Martin
(der von solchen abenteuerlichen Konstrukten überhaupt nichts hält)

Hi Martin,
was meinst Du was ich von diesem Konstrukt halte? Wenn ich mit allem einverstanden wäre, müßte ich mich nicht ans Forum wenden.
Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen mit einem Gerichtsurteil zur Bank zu laufen. Die Bank ist natürlicher Weise nur ans Geld und nicht an Urteilen interessiert - das ist mir sehr wohl bewußt. Bloß, was macht die Bank, wenn mich ihre Forderung nicht interessiert? Wenn meinerseits kein Geld fließt, holt sie sich dann dort was, wo sie was bekommt, oder warum werden so viele Häuser versteigert? Meine Frau hat von solchen Fällen erzählt, als es zwischen uns noch gut lief: die günstigsten Häuser kann man aus Zwangsversteigerungen wegen Scheidung erwerben. Vielleicht hätten wir so eins erwerben sollen  :rofl2:

P.S.: ich dachte Richter sind dem Gesetz verpflichtet - haben die überhaupt ein Gewissen  :question:
Rechtsprechung ist dabei wohl nicht mit Gerechtigkeit gleichzusetzen  :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2008 16:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin jealousy,

wir machen hier keine Gesetze; wir kommentieren sie nur und zeigen den Umgang mit ihnen auf. Gerade, WEIL viele Familienrechts-Anfänger glauben, die "Rechtslage" sei ja so eindeutig, dass ihnen gar nichts passieren können. Leider ist oft das Gegenteil der Fall - denn Richter sprechen nicht Recht, sondern Urteile.

Du kannst ja mal versuchen, Eure Hypothek einfach nicht mehr zu bedienen: Lange vor der Zwangsversteigerung des Hauses (in dem Deine Ex dann immer noch wohnt) hast Du eine Lohn- oder Gehaltspfändung durch die Bank an der Backe. Das ist nicht lustig und wird Dich lange begleiten. Und Dir beispielsweise beim Anmieten einer Wohnung oder beim Abschluss eines Handy-Vertrages in Form einer Schufa-Auskunft wieder begegnen, wenn andere Menschen, von denen Du etwas möchtest, freundlich den Kopf schütteln.

Sinn macht die Methode "ich bezahle einfach nicht mehr" höchstens dann, wenn Du sicher (!) weisst, dass Deine Ex den Kredit mühelos auch allein bedienen kann, also mindestens so viel Einkommen hat wie Du. Ob und wieviel ihr neuer Lover verdient (der dort möglicherweise sogar mietfrei mitwohnt), interessiert in diesem Zusammenhang nicht.

Merkst Du den Unterschied zwischen Theorie und Praxis?

Just my 2 cents
Martin (der in ähnlicher Situation mit seinem Banker ganz andere Deals gemacht hat)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2008 22:40
(@jealousy)
Schon was gesagt Registriert

Sinn macht die Methode "ich bezahle einfach nicht mehr" höchstens dann, wenn Du sicher (!) weisst, dass Deine Ex den Kredit mühelos auch allein bedienen kann, also mindestens so viel Einkommen hat wie Du. Ob und wieviel ihr neuer Lover verdient (der dort möglicherweise sogar mietfrei mitwohnt), interessiert in diesem Zusammenhang nicht.
...
Martin (der in ähnlicher Situation mit seinem Banker ganz andere Deals gemacht hat)

Hi Martin, es interessiert sehr wohl wie viel ihr neuer Lover verdient, da die beiden ja schon vorhatten ihn als neuen Bürgen einzusetzten. Aber (ich glaube ich habe das schon irgendwann erwähnt): er würde sich strafbar machen, weil er seiner Frau und Kind Trennungsunterhalt verpflichtet ist. Ich muß meine Noch-Frau mal fragen, was genau die beiden mit dem Vorstand der Bank besprochen haben.

Da Du es erwähnst: Was für andere Deals hast Du denn mit Deinem Banker gemacht?

Viele Grüße,
TOny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2008 16:08




(@jealousy)
Schon was gesagt Registriert

by the way: wie läuft es mit eurem kind? davon war nichts mehr zu lesen.

Kopf hoch und lass Dich nicht kleiner machen als du tatsächlich bist. Das sind auch exen nicht wert!!
gruss
steve

Hi Steve,

Danke für Deinen Kommentar und Deine aufbauenden Worte.
Meine Tochter habe ich jedes zweite Wochenende und Mittwochs bin ich im Ort immer Bogenschießen und bringe danach meine Tochter ins Bett.
Letztes Wochenende, an dem ich sie bei mir hatte, wollte sie Samstag Nachmittag schon zu ihrer Mama. Zudem erzählte sie mir, daß der neue Lover einziehen wird! (meine Frau hat mich nicht einbezogen als sie ihr das wohl erzählte  :mad:). An anderer Stelle sagte meine Tochter, daß M. dann ihr neuer Papa sei  ;(
O.K. ich hab' mir dann gedacht sie hat das als 4 1/2 jährige gesagt und es war wohl nicht so gemeint wie es zuerst klingt. Sie meinte nämlich auch, daß sie nicht möchte, daß er einzieht. Als ich meine Tochter Sonntags zurückbrachte, folgte abends ein Anruf meiner Frau - meine Tochter hätte u.a. gesagt, wenn M. einziehe, würde ich sie mittwochs nicht mehr ins Bett bringen. Ich war echt sauer, daß meine Frau mir unterstellen wollte, daß ich meine Tochter gegen sie ausspiele. Worauf sie meinte, sie hätte schon gehofft, daß das nicht so sei. Meine Tochter hat vor mir schon 1 und 1 zusammengezählt, da ich ihr nur sagte, daß ich M. z.Z. nicht sehen könne, aber nichts von meinen Mittwochbesuchen. Da komme ich jetzt selber erst drauf - was für eine unangenehme Situation das wird  :exclam:

Viele Grüße erst mal,
Tony

P.S.: das gehört wohl in ein anderes Forum  :question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2008 16:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ jealousy,

wenn Du Dich nicht davon frei machst, das für "juristisches Recht" zu halten, was Dir als solches erscheint, wirst Du in nächster Zeit böse Überraschungen erleben.

Der neue Lover Deiner Frau kann Millionär sein - und trotzdem kann sie ihn mietfrei bei sich wohnen lassen. Ob und wieviel Unterhalt er seiner Ex und seinen Kindern zahlt: Nicht Deine Baustelle. Er KANN in Deine Verpflichtungen bei der Bank eintreten - aber er MUSS NICHT, selbst, wenn er dergleichen vielleicht einmal gesagt haben sollte - oder hast Du einen entsprechenden Vorvertrag mit ihm? In jedem Fall ist das eine Frage zwischen der Bank und ihm; mit Dir hat das nichts zu tun (ausser, dass Du weiterzahlen musst, falls er oder die Bank nicht will). Und ob bzw. wieviel von Deinem in dieses Haus investierten Geld Du wiedersiehst, ist damit auch nicht geklärt - möglicherweise sind die Schulden heute ja höher als der Wert des Hauses. Und richtig: Über selbigen kann man endlos streiten.

Mein eigenes Procedere in Stichworten: Ex wollte das Haus um jeden Preis behalten; das schwächte ihre Position. Ich konnte mir "offiziell" alles vorstellen: Verkauf, Zwangs- oder Teilungsversteigerung. Also war ich nicht erpressbar. Dem langjährigen Banker habe ich erklärt, dass ich nicht weiterzahlen WILL (aber durchaus könnte) und dass er Ex und mir mal bitte einen bösen Brief mit Androhung der dann fälligen Konsequenzen schreiben soll, falls die Raten ausbleiben. Gleichzeitig habe ich bei ihm für LG, meine Tochter und mich eine neue Immobilie finanziert. An dieser Stelle hat Ex kapiert, dass sie mit einer Zwangsversteigerung mehr Miese macht als mit einer gütlichen Lösung, bei der sie mich auszahlt und allein in die Verbindlichkeiten eintritt.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2008 16:49
(@jealousy)
Schon was gesagt Registriert

@ jealousy,

wenn Du Dich nicht davon frei machst, das für "juristisches Recht" zu halten, was Dir als solches erscheint, wirst Du in nächster Zeit böse Überraschungen erleben.

Ich habe glaube ich schon mal erwähnt, daß ich sehr wohl weiß, daß Rechtsprechung nicht das persönliche Rechtsempfinden widerspiegelt ...

Mein eigenes Procedere in Stichworten: Ex wollte das Haus um jeden Preis behalten; das schwächte ihre Position. Ich konnte mir "offiziell" alles vorstellen: Verkauf, Zwangs- oder Teilungsversteigerung. Also war ich nicht erpressbar. Dem langjährigen Banker habe ich erklärt, dass ich nicht weiterzahlen WILL (aber durchaus könnte) und dass er Ex und mir mal bitte einen bösen Brief mit Androhung der dann fälligen Konsequenzen schreiben soll, falls die Raten ausbleiben. Gleichzeitig habe ich bei ihm für LG, meine Tochter und mich eine neue Immobilie finanziert. An dieser Stelle hat Ex kapiert, dass sie mit einer Zwangsversteigerung mehr Miese macht als mit einer gütlichen Lösung, bei der sie mich auszahlt und allein in die Verbindlichkeiten eintritt.

Bei mir verhält es sich doch sehr ähnlich. Meine Ex will auch das Haus um jeden Preis behalten. Ich kann mir offiziell auch alles vorstellen. Dem Vorstand der eigenen Bank hat meine Frau und ihr Chef die Situation geschildert und die Zusicherung bekommen, daß ihr Chef als neuer Bürge auftreten kann. Die beiden haben, denke ich, gegenüber der Bank auch die schwächere Position, da die Bank von ihren eigenen Mitarbeitern keine Privatprobleme in die Öffentlichkeit hinausposaunen möchte. Es geht schließlich um den Ruf der Bank und den Arbeitsplatz meiner Noch-Frau und ihren Chef, die übrigens auch zum Jahreswechsel Arbeitsplatz-technisch getrennt werden sollen (geht nicht früher).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2008 17:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ jealousy,

Dem Vorstand der eigenen Bank hat meine Frau und ihr Chef die Situation geschildert und die Zusicherung bekommen, daß ihr Chef als neuer Bürge auftreten kann. Die beiden haben, denke ich, gegenüber der Bank auch die schwächere Position, da die Bank von ihren eigenen Mitarbeitern keine Privatprobleme in die Öffentlichkeit hinausposaunen möchte. Es geht schließlich um den Ruf der Bank und den Arbeitsplatz meiner Noch-Frau und ihren Chef,

das mag ja alles sein - aber es ist nicht einklagbar. Und der Ruf der Bank leidet nicht, wenn einer ihrer Mitarbeiter mit einer noch anderweitig verheirateten Frau zusammenlebt und dafür nicht mal Miete bezahlt oder in den Kreditvertrag einsteigt. "Öffentlich" ist an dieser Angelegenheit überhaupt nichts, und "hinausposaunt" wird auch nix. Was Arbeitnehmer nach Feierabend tun, ist ihre Privatsache.

Es könnte allerdings auch sein, dass Deine Noch-Frau erstmal abwarten und nicht gleich eine neue Eigentümergemeinschaft mit einem neuen Partner begründen möchte - wo sie doch überhaupt nicht weiss, ob sie mit diesem Menschen in einem halben Jahr noch zusammen ist. Frischverliebte haben in der Regel andere Prioritäten als den Erwerb gemeinsamen Immobilieneigentums. Und die Hypothek wird doch bedient - von Dir - warum sollte sie es eilig haben, daran etwas zu ändern?

Deine Annahme einer "schwächeren Position" ist jedenfalls eine Illusion. Du wirst daher kaum in die Bank marschieren und dem Vorstand erklären können, dass der Ruf seines Institutes gebietet, dass Dein Nachfolger sofort in Deinen Kreditvertrag einsteigt...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2008 19:33
(@jealousy)
Schon was gesagt Registriert

@ jealousy,

Es könnte allerdings auch sein, dass Deine Noch-Frau erstmal abwarten und nicht gleich eine neue Eigentümergemeinschaft mit einem neuen Partner begründen möchte - wo sie doch überhaupt nicht weiss, ob sie mit diesem Menschen in einem halben Jahr noch zusammen ist. Frischverliebte haben in der Regel andere Prioritäten als den Erwerb gemeinsamen Immobilieneigentums. Und die Hypothek wird doch bedient - von Dir - warum sollte sie es eilig haben, daran etwas zu ändern?

Das könnte vielleicht, eventuell sein, wenn meine Noch-Frau mich jedes mal angelogen hat, wenn sie erzählte, daß sie mich sofort aus der Bürgschaft rausnehmen wollte und deswegen mit ihrem Chef gleich zum Vorstand gerannt ist (Du siehst also, daß sie es eben doch eilig hat). Wobei, wie gesagt rauskam, daß ich während des Trennungsjahres weiter löhnen muß.
Mein Problem ist jetzt in dieser Hinsicht, daß meine Frau eine Vereinbarung notariell beglaubigen lassen möchte, in der sie sich verpflichtet meinen Anteil, den ich während des Trennungsjahres löhne, zurückzuzahlen und ich auf eigene Forderungen, wie meine eingebrachte Arbeit zum Hausbau, verzichte.
Ob so etwas überhaupt vor Gericht dann bestand hätte? Das hoffe ich in einer kostenlosen Rechtsberatung, für die ich einen Schein erhalten habe zu erfahren. Auch ob ich überhaupt irgendwelche Forderungen geltend machen könnte ...

Viele Grüße erst mal,
Tony

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2008 13:59
(@dude74)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

verfolge diese Diskussion mit großem Interesse. Habe dazu eine Frage bezüglich Teilungsversteigerung. Mein RA teilte mir mit, dass diese erst erwirkt werden kann, wenn die Scheidung vollzogen ist. Stimmt dies? Dies würde für u.a. Jealousy und auch mich bedeuten, dass man derzeit nur mit goodwill der Banken und der KM aus den vertraglichen Verpflichtungen kommen kann.

Grüße,
dude

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2008 15:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dude & jealousy,

Mein RA teilte mir mit, dass diese erst erwirkt werden kann, wenn die Scheidung vollzogen ist. Stimmt dies? Dies würde für u.a. Jealousy und auch mich bedeuten, dass man derzeit nur mit goodwill der Banken und der KM aus den vertraglichen Verpflichtungen kommen kann.

das stimmt so nicht; für eine >>>Teilungsversteigerung<<< ist es unerheblich, in welcher Relation die Eigentümer einer Immobilie zueinander stehen (es kann beispielsweise auch eine Erbengemeinschaft sein). Es ist also nirgendwo verboten, eine TV auch schon vor der Trennung anzuleiern, zumal sie sowieso Monate dauert. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass Familiengerichte und Anwälte das nicht gerne sehen, weil es die Klärung des Zugewinns komplizierter macht: Hälftiges Immobilieneigentum zu verteilen ist einfacher als das Auseinanderfieseln von Geldbeträgen, Restschulden, Gerichtsgebühren, Gutachter- und Maklerhonoraren etc.

Davon abgesehen: Man kommt überhaupt NUR mit Entgegenkommen der Banken (bzw. mit der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an selbige) vorzeitig aus einem Kreditvertrag heraus. Die Teilungsversteigerung einer Immobilie berührt den zugehörigen Kreditvertrag nicht im geringsten; sie ändert nur die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie. Im Idealfall ersteigert der Ehepartner das Haus zu seinem Alleineigentum, der schon bislang die Hypothekenraten bedient hat (und es auch weiter tun wird). Wenn er solvent genug ist, um den Kredit allein zu bedienen, wird die Bank den anderen Ehepartner aus dem Kreditvertrag entlassen. Eine Verpflichtung der Bank hierzu besteht aber nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2008 17:01