Hi,
diese Woche kam ein Brief von der Gegenseite reingeflattert, indem ich aufgefordert werde,
Auskunft über mein Vermögen mitzuteilen. Wenn dies nicht "bald" geschieht, so würde
dies per Gericht eingefordert.
Gut ich habe dies noch nicht getan, um erstmal die Scheidung hinter mich zu bringen.
Kann die Gegenseite eigentlich den Zugewinn per Gericht erstreiten (mit Haus und allem drum und dran) ?
Weil ich dachte man müßte erst eine Teilungsversteigerung beantragen, sofern man sich nicht auf den Wert des
Hauses einigen kann !?
Hintergrund ist der; EX schickt mir GA. Ich bin mit dem Gutachten nicht einverstanden.
Anscheinend möchte die Gegenseite es einfach so durchdrücken ohne zu verhandeln.
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
moin, babbedeckel,
das:
Gut ich habe dies noch nicht getan, um erstmal die Scheidung hinter mich zu bringen.
geht nicht einfach so, weil, soweit ich weiss, bist du verpflichtet, bis spätestens 6 wochen nach zugang des scheidungsANTRAGES der gegenseite zumindest dein anfangs- und dein endvermögen mitzuteilen (auskunftspflicht!), selbst wenn ihr euch über einzelne positionen wertmässig nicht einig seid (war bei mir auch so, habe einfach 'meinen' wert eingetragen, einigung nach 1,5 jahren zäher verhandlung auf 'meinen' wert :)).
gegen ein dir nicht genehmes gutachten gips nur ein gegengutachten und letztendlich, bei gescheiterten verhandlungen, evtl. ein urteil (ja, natürlich kann zugewinn per gericht erstritten werden, in D kannste doch über alles gerichtlich streiten!). teilungsversteigerung muss soweit ich weiss (und sollte!) nicht sein, kann aber glaube ich vom richter angeordnet werden, wenn er keinen wert festsetzen will/kann.
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Moin Babbeldeckel,
das Problem bei den Gutachtern ist ja auch, dass der Wert, der vielleicht festgestellt wird, nicht mit dem Marktwert zu tun hat (muss nicht, aber kann).
Ich würde Angebote zu vergleichbaren Objekten einholen, damit der Marktpreis ersichtlich ist. Viele verkennen, das die Preise seit Jahren fallen und selten bis gar nicht ein Haus zum angebotenen Preis verkauft werden kann.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
....richtig, kasper, deswegen sollte babbedeckel sich mal 2 - 3 immo-makler 'kommen lassen' zum schätzen ('was denken sie, könnte das haus zur zeit bringen?' oder besser: 'mit welchem preis würden sie das haus in die zeitung setzen?'). und wenn exe (beim 2. besuch) dabei ist und den 'marktwert' mitkriegt, tut sich ja evtl. was ...
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Ich würde auf schriftliche Angebote pochen, nur so kann er diese auch vor Gericht verwenden! Denn auch darauf kommt es an.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
... ok, stimmt natürlich.
ich ging jetzt erstmal vom versuch einer 'gütlichen' = aussergerichtlichen einigung aus. evtl. ist ja das kostenargument für ein, zwei .... gutachten ein grund, einen solchen versuch zumindest zu erwähnen ....
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hallo babbedeckel,
bei einer Scheidung wird (sofern keine weiteren Anträge gestellt werden) "Von Amts wegen" nur der Versorgungsausgleich durchgeführt und die Ehe geschieden.
Einen "automatischen" Anspruch auf Erstellung eines Vermögensverzeichnisses gibt es nicht. Der Zugewinn kann aber im Rahmen des Scheidungsverbundes gerichtlich anhängig gemacht werden. Das ist (wenn ein Haus vorhanden ist) unschön und wegen der hohen Streitwerte auch richtig teuer in Form von Anwalts- und Gerichtskosten.
Ich würde einfach eine tabellarische Aufstellung machen mit Anfangs- und Endvermögen. Belegen musst du da lt. Gesetz (zumindest soweit mir bekannt) zunächst mal nix. Den Wert des Hauses kannst du dabei erst mal selbst schätzen. Klar ist der niedriger als der Wert des Schlechtachters :wink:.
Machst du das, kann deine "Ex" zumindest keine Stufenklage mehr einreichen, bei der "Ex" zunächst mal die o.g. Auskunft gerichtlich einfordert.
Gruß
Martin
hallo babbedeckel,
zu diesem kapitel kann ich ein wenig senf dabei geben:
so merkwürdig es ist, gutachten - selbst erstellt von öbv´s (öffentlich bestellten und vereidigten sachverständigen) -
kommen - trotz einheitlicher grundlage (wertermittlungsVO) -bei hütten
immer wieder gern zu abweichenden ergebnissen
ursache für diese abweichungen sind die unterschiedlichen intensionen des auftragsgebers
und die vielen "stellschrauben", die es den gutachtern erlauben, je nach wunsch hoch oder tief zu enden
deine ex hat ein interesse daran, die hütte hoch zu taxieren, du wohl eher nicht ...
poste mal, wer exens gutachten erstellt hat (ob ein "profaner arch" oder ein "öbv"),
(vielleicht mailste es mir auch mal zu),
denn davon abhängig sollte deine weitere vorgehensweise sein
grundsätzlich erfolgt eine verkehrswertermittlung (und einzig um den geht es)
bei wohngebäuden unter berücksichtigung des sach- und des ertragswertes
in welchem verhältnis beide werte in die berechnung einfließen,
wie hoch der sachwert eingeschätzt,
(wieviele kubikmeter errechnet und wie hoch der zugehörige mittelwert gewählt),
wie hoch sachwertmindernde altersabschläge und/oder gebäudeschäden 😉 beurteilt werden,
auf welcher grundlage der grundstückswert ermittelt,
welche ortsübliche vergleichsmiete und weieviel wohnfläche zugrundegelegt wird,
um den ertragswert zu ermittlen ...
als das sind durchaus in absprache mit dem GA beeinflussbare "stellschrauben"
mein tipp, lass ein gutachten von einem GA, nen tacken angesehener als exens GA, erstellen
kostet zwar ´nen euros, aber du hast letztlich was verwertbares an der hand,
angebote von maklern beeindrucken den richter vermutlich nicht so sehr
die kosten für´n gutachten regelt die "HOAI" und sie sind vom wert des objektes abhängig,
je geringer der am ende des GAs stehende wert, desto geringer die kosten hierfür
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Moin LSW, hi babbedeckel,
mein tipp, lass ein gutachten von einem GA, nen tacken angesehener als exens GA, erstellen
kostet zwar ´nen euros, aber du hast letztlich was verwertbares an der hand,
angebote von maklern beeindrucken den richter vermutlich nicht so sehr
auch ein Richter befindet nicht abschliessend über den Wert eines Hauses; egal, wie "angesehen" ein Gutachter sein mag. Schon allein deshalb wäre es dumm, ein Haus im Scheidungsprozess zum Verhandlungsgegenstand zu machen - es kostet nur einen Haufen zusätzlicher Anwalts- und Gerichtskosten, weil der Streitwert exponentiell in die Höhe geht.
Ein bewährtes und sinnvolles Verfahren zur Wertermittlung habe ich vor ein paar Wochen hier beschrieben:
http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=6981.msg64617#msg64617
Und wenn das nicht recht ist: Verkauft die Hütte tatsächlich und teilt die Kohle; das geht centgenau. Dann kennt Ihr nämlich auch den Marktpreis: Genau das, was der "Höchstbieter" zu zahlen bereit ist - ganz egal, was irgendein Gutachter zuvor auf Papier geschrieben hat. Die Alternative wäre eine Teilungsversteigerung, bei der man selbstverständlich auch selbst mitbieten kann.
Aber die Gutachternummer geht garantiert in die Hose, wenn zwei Parteien sich nicht einmal auf einen bestimmten Gutachter einigen können: Dann fühlt (mindestens) einer sich fulminant über den Tisch gezogen.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
ich muss da Brille beiflichten. Bei der Vermögensauseinandersetzung geht es um den zu erziehlenden Wert, um diesen dann auseinander zu devidieren. Es geht einzig und allein um den tatsächlichen Marktwert. Gutachten spielen manchmal auch dessen Musik, der diese bezahlt ....
Ein Makler richtet sich nach dem Marktwert .... und wer weiss, man kann ja mit "Käufern" die eigene Argumentation untermauern und die Gegenseite auffordern, mit potenteren Käufern einen Notartermin auszumachen.
Ich würde auch lieber zu einem aktzeptableren Preis verkaufen, wenn es denn der Gegenseite näher kommt, wie sich auf einen Wert hotaxieren zu lassen, der nie und nimmer erreicht werden kann.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.